Am 29.06.2023 um 16:59 schrieb Rolf Bombach:
Wenn vorangegangene Gerichtsentscheidungen von Gerichten der gleichen Ebene andere Gericht binden, dann geht die Unabhängigkeit der Gerichte verloren, weil Gericht nicht zur Legislative zählen.
Gerichten mangelt es daher an der demokratischen Legitimation Gesetze zu erlassen.
Gerichte sollen sich nach den Gestzen richten, welche die Legislative beschlossen hat.
Außerdem braucht ein Gericht für einen Einzelfall einen gewissen Ermessensspielraum, welcher jeweils durch die geltenden Gesetze begrenzt wird.
Wenn ein Gericht nun in einem Einzelfall eine Entscheidung trifft und dabei den diesem Gericht zugestandenen Ermessensspielraum auch komplett ausschöpft und andere Gerichte der gleichen Ebene dem folgen müssen, dann verlieren die anderen Gerichte offensichtlich ihren Ermessenspielraum für die dort anhängigen anderen Einzelfälle, da sie die Gesetze ja auch noch beachten müssen.
Daher müssen die Gerichte die Gesetze beachten und gerichtliche Entscheidungen nur, wenn sie von den Gerichten der höhren Ebenen Grundsatzentscheidungen erlassen werden.
Diese Grundsatzentscheidungen betreffen aber keine Einzelfälle, denn die Rechtsfolge ist, dass Gerichte niederer Ebenen den Fall noch mal erörtern müssen.
Daher sind Sammelklage wie in den USA hier nicht machbar.
Zwar können auch mehrere Parteien sich zusammenschließen und gemeinsam klagen, aber das ist etwas anderes als eine Sammelklage. Die wäre hier nicht zulässig, da die jeweils zuständigen Gerichte in ihren Entscheidungen im Rahmen der Rechtslage frei entscheiden können.
Das würden sie aber nicht können, wenn sie sich nach den Entscheidungen anderer Gerichte zu richten hätten, die Parallel-Fälle auf der gleichen Ebene behandeln.
Außerdem müssen sich die Gerichte nach den Gesetzen richten und können die nicht eigenmächtig 'umbiegen'.
Dies würde das Legalitätsprinzip verletzen, da zeitlich rückwirkende Gesetze nicht zulässig sind.
Die Entscheidung eines Gerichtes kann aber grundsätzlich nur nach einem Ereignis fallen, weswegen sie beim Ereignis selber noch nicht gilt.
Rückwirkend kann die Rechtslage aber nicht geändert werden, weswegen zu dem Zeitpunkt nur die Rechtslage galt, die eben zu dem betreffenden Zeitpunkt galt, was die spätere Entscheidung des Gerichts unwirksam als Rechtsgrundlage macht, da zeitlich rückwirkend (was verboten ist).
TH