erneuerbare Energie

Am 14.06.2023 um 10:10 schrieb Peter Mayer:

Natürlich wird ein neues gesetz beschlossen!

Es werden also nicht viele einzelne Änderungen beschlossen, sondern das Ergebnis der Abstimmung ist ein geänderter Paragraph oder auch mal ein neues Gesetz.

Und nur über den neuen Paragraphen oder das neue Gesetz kann abgestimmt werden, da nur das neue Gesetz oder der geänderte Paragraph eine lesbare Form besitzt.

Die 'inkrementelle' Abstimmung, wo etwa das Wort 'nicht' in der siebten Zeile im zweiten Wortzwischenraum einzufügen sei, die ist komplett unverständlich.

Die Abgeordneten sollen aber wissen was sie tun und die Auswirkungen ihrer Stimmabgabe auch kennen.

Dafür müssen sie einen Paragraphen (oder evtl. nur einen Absatz) komplett neu fassen und dann über diesen Text beraten und ggf. das Ergebnis ihrer Beratung beschließen.

Stimmen sie nur über ein Wort ab, dann fehlt das Element der Beratung offensichtlich, da man an dem Wort 'nicht' (beispielsweise) nicht viel ändern kann.

Die 'inkrementelle' Gesetzesvorlage degradiert die Abgeordneten daher zu einer Art 'Abstimmungsmaschine', welche nur die Wahl haben, alle Vorschläge der Regierung abzunicken.

Sowas läßt sich aber nicht mit meinem Verständnis von Demokratie vereinbaren.

...

TH

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Thomas Heger
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Am 14.06.2023 um 10:44 schrieb Hanno Foest:

Das sieht man bei der Beschlussvorlage zum Gebäude-Energie-Gesetz aber nicht.

Man sieht darin nur, was zu ändern ist, aber nicht, woran diese Änderung vorzunehmen wäre und was dabei heraus kommt.

Das wäre für einen Computer zwar kein Problem, allerdings sind Abgeordnete ja Menschen und Menschen haben mit sowas wie 'Diffs' Probleme.

TH

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Thomas Heger

Am 15.06.23 um 07:13 schrieb Thomas Heger:

Doch.

Hanno

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Hanno Foest

Am 15.06.2023 um 07:10 schrieb Thomas Heger:

Hier das "Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung". Und abgestimmt wird über das Änderungsgesetz und nicht über eine Neufassung des alten Gesetzes, wie sie vielleicht als nichtamtliche Lesefassung zur Hilfestellung zusammengestellt wurde.

Dennoch wird genau darüber (das Wort "nicht" in Paragraph x, Nr. y, Satz z) abgestimmt. Und es wird selbstverständlich angenommen, dass der Abgeordnete weiß, welche inhaltliche Änderung die Änderung eines Wortes oder eines Satzteils für das ursprüngliche Gesetz bedeutet. Wenn er das nicht durch Parallellesen erkennen kann, kann der Abgeordnete eine Lesefassung des geänderten Gesetzes heranziehen bzw. sich eine solche erstellen lassen. Das ist ja keine Hexerei und für Abgeordnete ist es tägliches Brot solche Änderungstexte zu lesen und sich ein Gesamtbild zu verschaffen, wenn sie denn wollen.

Die Alternative, die Dir vorschwebt, ein neues Gesetz in das alle Änderungen eingearbeitet wurde, wäre nicht besser verständlich sondern m.E. schlechter für die Beratungen und die Abstimmung. Damit der Abgeordnete jetzt verstehen kann, was geändert wurde müsste er zur Hilfestellung ein Papier an Hand bekommen in denen alle Änderungen gekennzeichnet sind. Auch so wird letztendlich nur über die Änderungen diskutiert und abgestimmt. Nach Verabschiedung wird für den alltäglichen Gebrauch sowieso eine Neufassung des gesamten geänderten Gesetzes veröffentlicht.

Wie problematisch eine solche Lesefassung des Gesetzes mit bereits eingearbeiteten Änderungen für Abgeordnete sein kann, sieht man ja an Dir und Deinen Behauptungen in diesem Thread. Du hast nach eigener Aussage eine Lesefassung des geänderten Gesetzes zur Hand gehabt und daraus dann Deine Schlüsse gezogen, was alles verschlechtert werden soll. Allerdings hast Du offensichtlich dabei aber nicht wirklich erkannt, was geändert werden soll und deshalb haben sich alle Deine Behauptungen als falsch herausgestellt. Schaut man dagegen in das Änderungsgesetz dann kann man schnell erkennen, dass die von Dir behaupteten Regelungen zu Energieausweisen in dem Änderungsgesetz nicht drin stehen und deshalb auch nicht gegenüber der heutigen Fassung geändert werden sollen.

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Peter Mayer

Am 15.06.2023 um 11:41 schrieb Peter Mayer:

Hier stimme ich dir tatsächlich zu, zumindest teilweise.

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass das angelsächsische 'common law' System eine Krankheit sei, die sich auf England und die USA beschränkt.

Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass sowas hier in Deutschland tatsächlich benutzt wird.

Also bin ich davon ausgegangen, das der Text, den du 'Lesefassung' nennst und welchen ich für die Gesetzesvorlage gehalten hatte, tatsächlich das sein soll, worüber abgestimmt werden soll.

Das stimmt aber anscheinend nicht, denn die Abgeordneten werden gezwungen, über einzelne Worte ohne Kontext abzustimmen und zwar -zig Male hintereinander.

Irgendwie stelle ich mir das so vor:

der speaker of the house nuschelt

" Vorschlag 4711 steht zu Abstimmung.

Der besagt: das Wort 'nicht' ist einzufügen in § 44 Abs. 3 des GEG, Beistrich 12 und zwar hinter dem Wort 'und' im dritten Satz.

Wer etwas dazu sagen möchte, der soll es jetzt tun oder für immer schweigen.

Bei Zustimmung bitte den grünen Knopf drücken, andernfalls den roten.

...

Ich sehe 142, Ja-Stimmen, 141 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen, der Rest der Abgeordneten ist nicht da.

Der Vorschlag 4711 ist deshalb angenommen."

Das ganze wird dann etwa sechszig mal wiederholt....

TH

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Thomas Heger

Am 16.06.2023 um 10:46 schrieb Peter Mayer:

Ich meinte. es muß über das geänderte Gesetz abgestimmt werden und nicht über die Änderungen.

Das inkrementelle System stammt aus dem angelsächsischen Raum und ist dort unter dem Begriff 'common law' bekannt.

Es stellt eine ernst zu nehmende Krankheit des Rechtssystems dar und sollte umgehend abgeschafft werden.

Das es sowas auch in Deutschland geben würde, das hatte ich bisher nicht gewußt.

Das Problem bei dem inkrementellen System in den USA war, dass überhaupt NUR die Änderungen veröffentlich werden und man demnach einige Zeit braucht, um den genauen Wortlaut des eigentlichen Gesetzestextes zu ermitteln.

Um dem abzuhelfen würde ich das inkrementelle System insgesamt abschaffen und nur noch über die endgültige Fassung eines Artikels abstimmen lassen, welche dann die jeweils ältere Fassung ersetzt.

Das US-System empfinde ich als unglaubliche Frechheit, da der Staat den Bürgern schon mitteilen muss, was genau von ihnen erwartet wird und zwar in für Menschen verständlicher Form.

...

TH

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Thomas Heger

Am 17.06.2023 um 09:17 schrieb Thomas Heger:

Nein, ist es nicht. Da Du jetzt bereits mehrfach den Begriff "Common Law" falsch verwendet hast, gehe ich doch einmal darauf ein: Du weißt ganz offensichtlich nicht, was "Common Law" bedeutet. Ich zitiere: "Im Common Law liegt der Schwerpunkt auf Präzedenzfällen. Präzedenzfälle sind Entscheidungen, die von den Gerichten in früheren ähnlichen Fällen getroffen wurden. [...] Im Gegensatz zum Common Law basiert das Civil Law auf kodifizierten Gesetzen. Diese Gesetze sind in einer strukturierten Sammlung von Vorschriften enthalten, die von der Legislative erlassen und in einem formellen Prozess verabschiedet wurden."

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d.h. USA: Common Law Deutschland: Civil Law

Du redest also die ganze Zeit über Sachen, die Du nicht verstanden hast. Ich erspare es mir deshalb Deine weiteren Anmerkungen zu kommentieren, denn aus Falschem folgt Beliebiges.

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Peter Mayer

Am 17.06.2023 um 10:39 schrieb Peter Mayer:

Ich verstehe nicht, wie sich Staaten 'demokratisch' nennen können, wo Gesetze nicht von den Parlamenten verabschiedet werden.

Richter sind nämlich kein Teil der Gesetzgebung sondern der Rechtsprechung und benötigen daher Gesetze als 'input' welche sie dann umsetzen sollen.

Wenn aber Richter per Einezlfall-Entscheidung nachfolgende Einzelfälle präjudizieren können, dann erlassen sie 'Quasi-Gesetze', wofür ihnen die demokratische Legitimation fehlt.

Die Gesetze benötigen zwingend eine explizite Form, damit der Bürger auch weiss, was letztlich von ihm erwartet wird.

Unzulässig wäre meiner Ansicht nach eine implizite Form der formalen 'Acts' wo nicht der eigentliche Gesetzestext drin steht, sondern sowas wie 'Diffs'.

Dieses ist aber der Fall im angelsächsischen Rechtssystem, welches ich komplett auf den Müll werfen würde (sollte man mich nach meiner Meinung fragen).

Dieses System hatte ich pauschal und sicherlich etwas unzutreffend 'common law' genannt und als Krankheit klassifiziert.

Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Mehrzahl der Amerikaner ernsthaft glücklich mit ihrem Rechtssystem sind, welches sich mir darstellt wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte.

...

TH

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Thomas Heger

Eine Einzelfall-Entscheidung ist ein Präzedenzfall. Und mit dem kann der Bürger vor Gericht gehen, und sagen, in diesem Fall wurde so entschieden, und ich fordere gleiches Recht.

Und diese explizite Form wird nie alle Einzelfälle abdecken. Deshalb gibt es Gerichte, die ein Urteil abliefern. s.o.

Weshalb dich auch keiner danach fragt.

Kümmere dich doch erstmal darum die Plattentektonik auf den Müll zu werfen, dann die gesamte klassische Physik, bevor du dich um die Rechtssystem anderer Länder kümmerst. Sonst überarbeitest du dich noch.

Thomas Prufer

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Thomas Prufer

Am 18.06.2023 um 07:51 schrieb Thomas Heger:

Versuche nicht auf ein neues Thema abzulenken.

Das (Abstimmungen über Änderungen) ist nicht nur im angelsächsischen Rechtssystem so.

Es war nicht etwas unzutreffend, sondern Deine Vorstellung was Common Law sei, war völlig falsch. Die Abstimmung über Änderungen hat nichts mit "Common Law" zu tun.

Das amerikanische Rechtssystem interessiert hier aber jetzt nicht, sondern die Frage ob das Verabschieden von Änderungsgesetzen sinnvoll oder möglicherweise rechtswidrig sei und/oder ob man immer bei jeder Änderung eines Gesetzes über das geänderte Gesetz neu abstimmen müsste. Ich weiß nicht im Detail, wie andere Länder ihre Gesetze ändern, ich weiß aber dass zumindest die EU ihre Verordnungen und Richtlinien auch mit einer Änderungsverorednung bzw. -richtlinie (Diffs) ändert. Das ist ja auch im alltäglichen Leben nichts anderes. Wenn der Kaninchenzüchterverein seine Satzung ändert, dann lässt er über die geänderten Worte oder Sätze in der Mitgliederversammlung abstimmen und nicht über eine neue Satzung. Das Mitliefern einer Lesefassung der neuen Satzung mit kenntlich gemachten Änderungen, wo es erforderlich ist, ist nur eine sinnvolle Hilfestellung.

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Peter Mayer

NEIN!

Diese Regelung erlaubt sogn. 'class acts', wo dann wie eine Entenprozession alle weiteren Fälle auch so folgen müssen wie bei der ersten Entscheidung.

Damit wirkt die erste Einzelfallentscheidung wie ein 'Quasi-Gesetz'.

Wenn Gessetze aber explizit geschrieben sind und die Gesetze Vorrang haben, dann müssen sich alle Gerichte nach den geltenden Gesetzen richten und es gibt keine Einzelfallentscheidungen, die 'Quasi-Gesetze' schaffen.

Zwar kann ein Gericht dann trotzdem noch im gewissen Rahmen eigene Entscheidungen treffen. Aber diese beziehen sich auf den jeweilligen Einzelfall und weitere Fälle würden nur dann davon betroffen, wenn die Sachlage exakt gleich ist und die ursprüngliche Einzelfall-Entscheidung mindestens ein Oberlandesgericht gefällt hatte.

Das ist ja auch gut und richtig und in Deutschland im übrigen auch so.

Aber den von dir oben geforderten Grundsatz 'Wenn der das kriegt, dann will ich das auch', den gibt es hier nicht.

Hier sind die Richter im Rahmen der Gesetze unabhängig und können eigene Ermessensentscheidungen treffen und müssen sich nicht danach richten, wie anderen Gerichte der gleichen Ebene in ähnlichen Fällen entschieden haben.

Das US-Rechtssystem ist imho ein Kandidat für den Müll. Und das sehe wahrscheinlich nicht nur ich so, sondern höchst wahrscheinlich die Mehrheit der Amerikaner auch.

TH

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Thomas Heger

Am 18.06.2023 um 10:30 schrieb Peter Mayer:

Das 'common law' genannte angelsächsische Rechtssystem war mir in besonders unangenehmer Erinnerung geblieben, da es auf 'Diffs' basiert und nur die 'Diffs' veröffentlicht, wodurch für Normalos unmöglich wird, die eigentliche Rechtslage in Erfahrung zu bringen.

Erschwehrend kommt hinzu, das keineswegs nur die jeweilligen Gesetze gelten, sonder man alle bislang erlassenen Entscheidungen der mit ähnlichen Fällen befaßten Gerichte durchforsten muß um rauszukriegen, was derzeit Stand der Gerechtigkeit in den Staaten ist.

Das kann man aber als normaler Bürger nicht tun, da ein Studium der Rechtswissenschaften und ausreichend Zeit dafür erforderlich wären.

Also ist das System an sich ungerecht, da normale Bürger benachteilligt und Anwälte gefördert werden.

Ich hatte nun gemeint kritisieren zu können, dass hier ähnliche Strukturen auch zur Anwendung kommen.

Statt dessen meine ich, dass die 'class actions' schon super fragwürdig sind, da auf einem von mir abgelehnten Prinzip basierend.

Ich meine nämlich, dass die Richter/Gerichte sich nach den Gesetzen richten sollen und dafür einen gewissen Ermessensspielraum im Einzelfall benötigen.

Bei der Sammelklage geht es aber nicht mehr um den Einzelfall, sondern ein Gericht entscheidet über eine Vielzahl von Fällen.

Hierbei geht die Unabhängigkeit der Gerichte verloren und außerdem das Primat der expliziten Gesetze.

...

TH

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Thomas Heger

Am 20.06.2023 um 08:55 schrieb Thomas Heger:

Das ist weiterhin falsch. Common Law hat nichts mit Diffs oder Nicht-Diffs zu tun. Common Law basiert auch nicht auf Diffs sondern alleine auf der Schwerpunktsetzung auf "Richterrecht". Das habe ich bereits geschrieben und sogar eine Definition von Common-Law und dem gegenteiligen Rechtssystem mitgeliefert. Aber selbst das hat Dich scheinbar überfordert. Es ist für mich absolut unverständlich, wie jemand selbst dann noch auf seinen falschen Behauptungen bestehen kann, wenn die richtige Definition genau darüber steht. Aber um das und viele andere Diskussionen mit Dir wirklich verstehen zu können, müsste man wohl in Deinen Kopf schauen können.

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Peter Mayer

Am 20.06.2023 um 15:18 schrieb Peter Mayer:

Ich hatte mich an der Form der US-Gesetze gestoßen und gefunden, dass es kaum eine ungünstigeres Rechtssystem als das US-Amerikanische gibt.

Die inkrementelle Form der Gesetze schien mir dabei eine Speziialität des common law zu sein.

Allerdings möchte ich mich darüber nicht streiten, denn tatsächlich fehlt mir das Wissen, um über sowas zu diskutieren.

'Richterrecht' scheint mir aber auch anti-demokratisch zu sein, da Richter ja kein Teil des parlamentarischen Systems sind, sondern zur Judikative gehören.

Die Gesetze soll aber der Gesetzgeber erlassen und zwar in verständlicher Form und nicht ein Richter, denn Richter gehören zu denen, die Gesetze anwenden sollen, weswegen sie die nicht erlassen dürfen.

TH

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Thomas Heger

Tja, Heger halt.

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Thomas Prufer

Am 20.06.2023 um 15:18 schrieb Peter Mayer:

'common law' ist eine Bezeichnung eines Rechtssystems, das eigentlich aus England stammt und imho aus der Zeit von Oliver Cromwell.

Also kann man den Begriff als 'catch phrase' benutzen und das gesamte System so nennen, incl. aller Teile.

Ich finde, dass das System auffällig mit dem Deutschen kontrastiert, da diverse Teile davon mit der hiesigen Rechtsordnung unvereinbar sind.

Eine der Widersprüche zum hiesigen Rechtsverständnis besteht z.B. in der Formulierung und der Bedeutung der Gesetze.

Hierzulande gilt das sogn. 'Legalitätsprinzip'.

Dies besagt, dass die jeweils gültigen Gesetze der jeweils relevanten Jurisdiktion gelten. U.a. verbietet es, dass Gesetze zeitlich rückwirkend angewendet werden, da ein Bürger später einmal erlassene Gesetze ja noch nicht kennen kann, wenn er irgendwas tut.

Aber da der Bürger sich nach den Gesetzen zu richten hat, muß er zukünftige Änderungen erst dann berücksichtigen, nachdem diese veröffentlicht worden sind.

Dafür müssen Gesetze hinreichend verständlich formuliert sein und im Wortlauf der jeweils letzten Fassung veröffentlicht werden.

Erst danach gelten sie.

Daher besteht eine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Gesetze zu veröffentlichen und eine des Bürgers, die zu beachten.

Das was die Gesetze nicht regeln bzw. die auf den Gesezen basierenden Verordnungen, dass muß der Bürger nicht beachten.

Daher ist auch nicht zulässig, dass Richter nachträglich die Rechtslage ändern und die Änderungen auf Ereignisse in der Vergangenheit anwenden.

'Richterrecht' verstößt also gegen die Gewaltenteillung und das Legalitätsprinzip, weswegen es nicht mir der hiesigen Rechtsordnung kompatibel ist.

TH

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Thomas Heger

Am 23.06.2023 um 08:03 schrieb Thomas Heger:

Nein kann man nicht. Was "common law" bezeichnet ist klar definiert und "Diffs" bei der Gesetzesverabschiedung ist kein Merkmal für "common law" oder dagegen. Das (Diffs) kann auch kein Merkmal sein, da "Diffs" ebenso Bestandteil des gegensätzlichen Systems, nämlich civil law sind und deshalb als Unterscheidungsmerkmal bzw Bestimmungshilfe nicht geeignet sind.

Deine weiteren Ausführungen betreffen nicht mehr das Thema "erneuerbare Energien" und hier im Speziellen die Änderung des GEG. Falls Du "common law" rechtssystematisch diskutieren willst, empfehle ich eine Rechtsgruppe. Hier ist es offtopic,

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Peter Mayer

Hanno Foest schrieb:

ACK, auch wenn ich die Situation in DE nicht genau kenne. Die unterste Ebene ist, jedenfalls in CH, nicht das Gesetz, sondern die Ausführungsbestimmungen (oder Vorschriften oder Ordnungen etc.; andere Länder, andere Sitten). Und diese werden von den betreffenden oder betroffenen Institutionen selber verfasst. Natürlich auf Basis der betreffenden Gesetze. So wie ich es erlebt habe, ist es auf dieser Ebene selbstverständlich üblich, eine Synopsis beizulegen. Die wird dann Schritt für Schritt abgearbeitet.

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/Eigentlich/ sollte man das auch für Gesetzesnovellen in DE erwarten dürfen.

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Rolf Bombach

Thomas Heger schrieb:

Das US-System ist insofern pervers, als dass die Anwaltskosten astronomisch sind. Ein Scheidungskrach kann da durchaus Anwaltskosten von über 100k bis 1M$ nach sich ziehen. Das endet dann meist damit, dass sich der/die Unterlegene umbringt. Privatrecht ist da nur was für Superreiche.

Nur so kann sich der kleine Mann wehren. Dass die Anwälte dann das meiste kassieren, quasi auf Erfolgsbasis, ist die Schattenseite.

Quatsch.

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Rolf Bombach

Thomas Heger schrieb:

Was meinst du, wie uns deine strukturierte Raumzeit vorkommt?

Nein, es geht schon um die Energie. Die Quelle (etwa die Sonne) ist nicht erneuerbar.

Wirklich? CO2 wird normalerweise als Klimagas eingestuft und nicht als Schadstoff.

Wetter ist ein räumlich/zeitlich fluktuierendes lokales Phänomen. Klima ist global und ändert nur schleichend, im Vergleich zu Wetter zumindest.

Elektrische Energie hätte ich jetzt nicht als Brennstoff gesehen.

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Rolf Bombach

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