erneuerbare Energie

Am 08.06.2023 um 15:31 schrieb Peter Mayer:

Das ist ja schön, aber der Entwurf der 'Grünen' für das neue GEG meint natürlich NEUE Energieausweise, basierend auf NEUEN Werten für die vorgeschriebene Isolation der Bauteile.

Dazu gehören übrigens auch Kellerwände, welche ebenfalls gegen Wärmeverlust ans Erdreich abgedichtet werden müssen und wofür ein bestimmter Wärmeübergangswiderstand vorgeschrieben wird.

Und nur falls sich jemand überhaupt nicht mit dem Bau auskennt:

die Kellerwände liegen meist im Erdreich und dies idR unterhalb der Straßenebene, des Gartens, der Terasse und von Kabeln und Wegen.

Und da soll nun bei allen Wohngebäuden in ganz Deutschland eine Isolierschicht angebracht werden. Und darüber braucht man ein Testat.

Ich schätze mal, dass man sowas abitioniertes nicht in dreißig Jahren schafft zu bauen (bei allen Wohngebäuden in ganz Deutschland).

Ich schätze auch, dass man dafür nicht genügend Handwerker findet und nicht genügend Finanzen und das alles zu bezahlen, selbst wenn man sich so lange Zeit läßt.

Aber ganz gewiss wird das nicht fertig bis zum nächsten Jahr.

Das GEG bestimmt, dass bestimmte Testate bei staatlichen Stellen einzureichen sind.

Ich nehme mal an, dass man die Zustimmung dieser Stellen benötigt, allerdings bin ich da nicht so sicher.

Falls man aber eine Zustimmung staatlicher Stellen benötigt für irgendwas wichtiges, dann würde der Beamtenapparat notwendigerweise einen Flaschenhals bilden und sich davon die eingereichten Papiere stauen.

Sowas ist aber grundsätzlich SUPER-schlecht, da Engstellen bei staatlichen Antragstellen immer zu unerwünschten Effekten führen.

...

TH

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Thomas Heger
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Am 08.06.2023 um 16:19 schrieb Rolf Bombach:

????????

Die Türkei hat tatsächlich eine erhebliche Inflation, welche nicht oder zumindest nicht ausschließlich auf staatliche Eingriffe in den Markt zurückgehen.

Hier wäre das Mittel der Zinserhöhung meiner Ansicht nach angebracht.

Aber in Deutschland fehlt der für eine Inflation nötige Nachfrageüberschuß. Statt dessen steigen bestimmte Preise urplötzlich, 'bouncen' dann ein wenig auf hohem Niveau herum und fallen plötzlich wieder.

Das spricht nicht für Preisteigerungen durch erhöhte Nachfrage allgemein, sondern für staatliche Intervention (etwa durch Sanktionen gegen Russland oder z.B. höhere Mindestlöhne).

TH

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Thomas Heger

Mit der Inflation kann man eine Weile leben, aber eine Zinserhoehung koennte eine Wirtschaftskrise hervorrufen, und sowas haette Erdogan die Wiederwahl gekostet, deshalb hat er das nicht getan. Die Inflation blieb hoch, aber die Tuerkei hatte Wirschaftswachstum seit

2009, jedes Jahr.
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Carla Schneider

Am 10.06.2023 um 07:59 schrieb Thomas Heger:

Wenn es 14 Jahre lang für mit den alten Energieausweisen problemlos ging, gibt es keinen Grund anzunehmen, dass es mit neuen Energieausweisen nicht auch problemlos gehen könnte.

Wie schon geschrieben, zitiere doch mal den Text des Gesetzesentwurfes, den Du meinst, und liefere einen Link zu der Fassung des Entwurfes, aus dem Du zitierst. Nach den Erfahrungen mit Dir, ist nicht auszuschließen, dass Deine Meinungen, was im Entwurf drin stehen würde, nicht mit der Realität übereinstimmt,

Und jetzt müsstest Du noch nachweisen, dass in irgendeinem Gesetzentwurf drin steht, dass es bis nächstes Jahr fertig sein muss. Ohne den Entwurf zu kennen, den Du meinst, bin ich sicher, dass es eine solche Regelung nicht gibt,

Zitiere bitte die Stelle

Zitiere einfach die Stelle. Dann können wir es nachlesen

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Peter Mayer

Am 10.06.2023 um 12:41 schrieb Peter Mayer:

Das GEG ist ziemlich komplex und enthält etliche Paragraphen, wo Mindeswerte für Isolation von Gebäudeteilen vorgeschrieben wird.

Und soweit es mir bislang möglich war den Gesetzestext zu verstehen, ist der Bauherr verpflichtet, die Einhaltung dieser Werte nachzuweisen.

Nur wenn er das tut, dann bekommt er einen Energieausweis und sonst nicht.

Daher sind Experten gefragt, welche die Einhaltung der Vorschriften testieren und Beamte, welche die Testate absegnen.

Ich meine daher, dass dann die 'Energieausweise' auch nicht mehr, wie bisher, von Fachfirmen ausgestellt werden sollen, sondern erst mit der Absegnung durch die Beamten gültig werden.

Da die meisten Beamten aber eher wenig von Altbausanierung verstehen, werden die meisten das nicht können.

Einige Cracks wird es sicherlich in einigen Ämtern geben, aber die Masse der Beamten wird eher wenig Ahnung und noch weniger Neigung besitzen, um solche Massen von Bescheinigungen auszustellen.

Im übrigen ist das Gestz ohnehin Quatsch mit Soße, da es etwas vorschreibt, dass unmöglich ist.

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Zitat:

"Grundsätzlich muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens

65 % erneuerbare Energie nutzen. "

Das ist Unfug, weil Energie eine Erhaltungsgröße ist und daher weder erzeugt noch vernichtet werden kann und schon garnicht erneuert.

Gemeint war aber ohnehin nicht Energie, sondern bestimmte Brennstoffe oder Strom, die man wiederholt erzeugen kann ohne dabei angeblich fossile Überbleibsel von toten Tieren zu verbrennen.

ABER:

die 'Erneuerbaren Energien' (Wind und Sonne sind im wesentlichen gemeint) eignen sich grundsätzlich nicht für Heizzwecke.

Man kann ohnehin nur den Strom dieser Anlagen nutzen, da die wenigsten Menschen ein Windrad im Garten haben wollen.

Aber Strom ist kein identifizierbares Gut, sondern elektrische Energie kann nur der Gattung nach spezifiziert werden.

Also ist jeder Haushalts-Stom aus jeder denkbaren Quelle absolut gleichartig und man kann daher unmöglich sagen, woher in Ampere im Netz letztlich kommt.

Außerdem sind Wind und Sonne notorisch unzuverlässig und geben unter Umständen genau dann nichts her, wenn es gerade kalt und dunkel ist und man gerne heizen täte.

Daher kann man unmöglich mit 'erneuerbaren Energien' heizen.

TH

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Thomas Heger

Am 11.06.2023 um 08:48 schrieb Thomas Heger:

Ich wiederhole einfach noch einmal meine Bitte an Dich. Alles Andere ist in dieser Diskussion nicht zielführend, da Du ständig neue Kaninchen aus dem Hut ziehst, anstatt zu Deinen alten Behauptungen Belege zu liefern:

Wie schon geschrieben, zitiere doch mal den Text des Gesetzesentwurfes, den Du meinst, und liefere einen Link zu der Fassung des Entwurfes, aus dem Du zitierst. Nach den Erfahrungen mit Dir, ist nicht auszuschließen, dass Deine Meinungen, was im Entwurf drin stehen würde, nicht mit der Realität übereinstimmt,

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Peter Mayer

Am 11.06.2023 um 10:29 schrieb Peter Mayer:

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Dieser Gesetzentwurf ist leider total unverständlich, da er auf dem von mir aufs heftigste abgelehntem 'common law' und dem darin verwendenten 'inkrementellem Schema' der Gesetzesänderungen beruht.

Es ist schlimm genug, wennn die Briten und Amis dies unsägliche System verwenden. Aber in Deutschland könnte man theoretisch auch einfach die Neufassung (inkl. aller Änderungen) beschließen.

Also geht nicht, was du von mir wolltest und ich muß eine geänderte Entwurfs-Fassung des Gesetzes suchen.

Die hatte ich aber auch schon mal gesehen, weiß aber nicht mehr, wo das war.

TH

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Thomas Heger

Am 10.06.2023 um 08:05 schrieb Thomas Heger:

Dieser Effekt der erratischen Preissprünge war besonders spektakulär bei Sonnenblumenöl und Butter.

Bei Sonnenblumenöl war wohl der Grund, dass mit dem Krieg in der Ukraine die Sonnenblumenproduktion weltweit beeinträchtigt wurde.

Bei Butter (und Käse) kenne ich die Gründe nicht.

Aber Butter kostet derzeit etwa 1,40€ je 250 g und hat vor wenigen Wochen noch mehr als doppelt so viel gekostet.

Irgendwelche Gründe wird es geben, aber schnelle Verdoppelung der Preise und anschließende Halbierung spricht gegen eine Inflation.

TH

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Thomas Heger

Am 12.06.23 um 09:29 schrieb Thomas Heger:

Aha, du verstehst demnach den Gesetzesentwurf nicht, spinnst dir aber dennoch allerlei zurecht, das der für Konsequenzen hat. Keine weiteren Fragen.

Hanno

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Hanno Foest

Thomas Heger schrieb:

Das kann man durchaus so sehen. Man darf sich dann allerdings nicht wundern, wenn man nicht ernst genommen wird.

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Rolf Bombach

Leo Baumann schrieb:

Hat meinen Vater regelmässig zur Verzweiflung gebracht. Deine Zeitkonstante kann ich daher bestätigen; er meinte, er brauche jeweils ein Semester, um den Quatsch irgendwelcher Wirtschafts-Vorkurse wieder aus den Köppen der betreffenden Studenten zu kriegen.

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Rolf Bombach

Am 12.06.2023 um 14:32 schrieb Hanno Foest:

Die Vorlage zur Gesetzesänderung an den Bundestag ist idT vollkomen unverständlich, da sie nur Änderungen enthält und nicht den zu ändernden Text.

Dieses ist das angelsächsische System, welches auch als 'common law' bekannt ist und das ich aufs heftigste ablehne.

Ich finde, dass eine Gesetzesvorlage das Gesetz in der geänderten Form enthalten soll, plus meinetwegen der Änderungen.

Aber ohne die zu ändernden Textstellen und ohne die geänderte Fassung sind die Änderungsvorschläge 'solo' komplett unverständlich.

Diese geänderte Fassung gibt es allerdings und ich hatte die auch studiert, finde sie aber nicht mehr in den Weiten des Internets.

Geben tut es dies aber irgendwo noch, nur weiß ich nicht mehr wo.

Im übrigen bin ich kein Jurist und meine Einschätzungen der Rechtslage basieren mehr oder weniger auf dem Wissen, das mir im Studium an der TU-B beigebracht wurde. Aber immerhin war das einiges und deswegen bin ich auf diesem Gebiet kein vollkommener Laie.

Trotz alledem ist wesentlich mehr juristisches knowhow erforderlich als ich beisteuern kann, um die genaue Konstruktion dieses Gesetzes zu entschlüsseln und die Konsequenzen zu verstehen, die daraus folgen.

Ich hatte meine Einschätzungen dabei auf dem Entwurf und meinem Wissen aus dem Studium basiert und erhebe dabei nicht den Anspruch, dass dies der tatsächlichen Rechtslage entspricht.

TH

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Thomas Heger

Am 12.06.2023 um 15:14 schrieb Rolf Bombach:

Irgendwo habe ich mir das auch abgewöhnt, sowas zu erwarten.

Mir kommt die moderne Physik vor wie eine Theaterinszenieriung, wo eine Farce auf eine Bühne gestellt wird und alle hinten im Chor Unsinn murmeln.

Da kann man eigentlich wenig machen außer immer wieder auf bestimmten Grundsätzen zu beharren.

Zum Beispiel sollte kein Gesetz etwas vorschreiben, was man unmöglich tun kann,

Das GEG schreibt aber etwas vor, das überhaupt nicht möglich ist, nämlich zu 65% mit erneuerbaren Energien heizen.

Das ist unmöglich, weil Energie überhaupt nicht erneuert werden kann.

Allerdings meint das GEG überhaupt nicht Energie, sondern Brennstoffe bzw. Strom.

Die werden fälschlich 'Energie' genannt, obwohl Energie eine physikalische Größe ist und kein Stoff.

Tatsächlich gemeint ist auch nicht Energie, sondern die Vorschrift besagt, dass die Heizung zu 65% mit Quellen der Energie betrieben werden muß, die 'erneuerbar' sind. (gemeint ist eigentlich 'unerschöpflich')

Dabei wird aber ohne Grund in die Entscheidungsfreiheit der Bürger eingegriffen. Die Freiheit der Bürger umfaßt auch das Recht zu tun, was niemandem schadet.

Daher kann eine Norm nur Schädigungen verbieten, aber nicht aktiv ein Tun vorschreiben. Insbesondere kann eine Norm auch nicht vorschreiben, wie und ob man heizt, sondern nur ggf. Emissionen von Schadstoffen regeln.

Die Norm definiert nun CO2 als Schadstoff, was eine frivole Lüge darstellt, da CO2 natürlich vorkommt und für das Leben auf der Erde unerläßlich ist.

Nur zu viel CO2 sollte es tatsächlich nicht werden, da CO2 ab bestimmten Konzentrationen giftig ist.

Auf das 'Weltklima' hat das Gas ohnehin nur geringen bis garkeinen Einfluß, da Klima ein lokales Phänomen ist und lokalen Bedingungen unterworfen ist.

Anstatt sich nun mit dem Klima an sich zu beschäftigen setzt das GEG Normen bezüglich der Art des Brennstoffs, welchen die Bürger der BRD zu benutzen hätten.

TH

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Thomas Heger

Thomas Heger schrieb:

Das erging mir so bei der letzten Änderung des WaffG. Ich habe tatsächlich den bis dahin geltenden Gesetzestext anhand des Änderungsgesetzes editiert um verstehen zu können was dabei rauskommt.

Ich stimme Dir zu, aber das birgt die Gefahr, dass das Stimmvieh verstehen könnte, über was da gerade abgestimmt wird. Die Abgeordneten sollen gefälligst auf die Knöpfe drücken, die Ihnen Franktion und/oder Lobbyverband vorgeben.

Das ist Absicht, siehe oben.

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Andreas Bockelmann

Am 13.06.23 um 20:28 schrieb Andreas Bockelmann:

Klingt sinnvoll. Normalerweise möchte man nur wissen, was sich geändert hat. Die beiden Texte nebeneinanderlegen und die Unterschiede finden klingt schwieriger.

(In einer idealen Welt würden die Texte gleichartig formatiert vorliegen, so daß man diff und patch benutzen kann, dann wär das fast egal. Dürfte Juristen aber überfordern)

Hanno

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Hanno Foest

Banken und Versicherungen verschicken geänderte AGB in der neunen Komplettfassung mit allen Änderungen im Fettdruck und einer kleinen Liste, wo Änderungen vorliegen, im Vorwort. Ja, ist etwas mehr Papier, vor allem im Netz als PDF natürlich ein riesiger Kostenfaktor.

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Axel Berger

Am 13.06.23 um 22:49 schrieb Axel Berger:

Ich glaub, das kann man nicht verallgemeinern - mir ist das noch nicht untergekommen. Einigermaßen sinnvoll, aber mglw. auch wieder verwirrend, da man dann zwei Versionen der jeweils gültigen AGB braucht - einmal mit und einmal ohne Hervorhebungen (Neukunden dürften mit den Diffs nichts anfangen können, Nachfragen, Supportaufwand...)

Hanno

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Hanno Foest

Am 14.06.2023 um 00:33 schrieb Hanno Foest:

Die Frage wäre, was die Abgeordneten mit den 'Diffs' anfangen sollen.

Mir ist vollkommen unverständlich, wieso die geänderte Form des Gestzes nicht mitgeliefert wird an die Abgeordneten.

Ohne sowas müssen die Abgeordneten sich eine aktualisierte Fassung des Gesetzestextes selber erstellen oder ben 'blind' abstimmen.

Anscheinend wird aber letzteres erwartet von den Parlamentariern.

Sowas geht aber GARNICHT!!!

Schließlich ist eine MINIMAL-Anforderung an Abgeordnete, dass sie wissen, worüber sie abstimmen.

TH

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Thomas Heger

Am 14.06.2023 um 07:36 schrieb Thomas Heger:

Sie sollen über die Diffs (das Gesetz zur Änderung des GEG) beraten und abstimmen.

Wer sagt denn dass das nicht passiert. Neben dem Text des Entwurfes über den abgestimmt werden soll gibt es regelmäßig auch eine Lesefassung des Gesetzes. Diese ist quasi eine nichtamtliche Neufassung, aber über diese wird nicht abgestimmt. Es wird ja nicht ein neues Gesetz beschlossen sondern eine Änderung des bestehenden Gesetzes. Und deshalb ist auch nur der Änderungsentwurf offiziell.

Sie könnten sich auch eine aktualisierte Fassung (Lesefassung) selbst erstellen oder durch ihr Büro oder das der Fraktion erstellen lassen, aber das ist in der Regel (zumindest bei größeren Änderungen) nicht notwendig, weil eine solche nichtamtliche Lesefassung häufig bereits vom Entwurfverfasser erstellt wurde.

Eine m.E. mittlerweile leicht veraltete Version einer Lesefassung findet sich auch im Netz:

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Auch ansonsten müssen sie nicht blind abstimmen. Alle Gesetzesänderungen sind Punkt für Punkt in der Vorlage des Änderungsgesetzes begründet und der Änderungsentwurf wird vor der Abstimmung in drei Lesungen im Bundestag beraten und oft auch noch in Fachausschüssen beraten.

Nein

Du musst nicht Dein Unwissen, wie Gesetzesänderungen zustande kommen, so laut herausschreien.

Sollte man hoffen, ist aber nicht immer so und es ist nicht immer die Schuld Anderer.

Reply to
Peter Mayer

Am 14.06.23 um 07:36 schrieb Thomas Heger:

Sehen, was sich geändert hat.

Hanno

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Hanno Foest

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