CCFL - Lebensdauer optimieren durch Einschaltverhalten?!

Diese Tests darf jemand anders durchführen. Wenn die ihre Lizenzbedingungen selbst nicht ernstnehmen, sollen sie den Dreck halt nicht reinschreiben.

Ich werde einen Teufel tun und mich ausgerechnet darauf verlassen, daß Microsoft ein Auge zudrückt.

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David Kastrup
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David Kastrup
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Ich hab das hier umgekehrt gemacht... Windows XP als VM unter Linux. Funktioniert und ist benutzbar.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Langsam fand ich Linux unter der VM ueberhaupt nicht. Wie gesagt, das Betriebssystem Linux fand ich gar nicht schlecht, ausser diesem gelbsuechtigen Pinguin von Ubuntu. Die Anwendersoftware fuer Linux hat mich nicht so vom Hocker gerissen.

Die VM von Sun? Da fand ich sehr gut dass man problemlos sogar Text aus Linux-Programmen in Windows-Programme kopieren kann und solche Scherze. Man darf nur nicht vergessen wie man aus dem Full-Screen Mode wieder raus kommt. Ist mir anfangs passiert und ich musste mit einem anderen Rechner ins Web um nachzuschlagen. Wie peinlich. Hat zum Glueck niemand gesehen :-)

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Muss das ein wenig relativieren: Die Tatsache dass man nicht ohne weiteres in Libraries von CAD Programmen schreiben kann wenn die nicht unter /home liegen fand ich gar nicht cool. Aber bitte keinen Sub-Thread starten, war nur eine Klarstellung und wurde hier schonmal diskutiert.

[...]
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Gruesse, Joerg

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Joerg

Unwirksamer Vertragsbestandteil, weil englisch.

Sieht auf deutsch dann auch gleich ganz anders aus:

1.2 Übertragung. Diese Lizenz darf nicht geteilt, auf mehrere Computer übertragen oder auf mehreren Computern gleichzeitig verwendet werden. Die SOFTWARE darf nur auf einem einzelnen COMPUTER, wie in diesem EULA dargelegt, verwendet werden. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien der SOFTWARE zurück. Sofern die SOFTWARE ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen der SOFTWARE umfassen. Diese Übertragung muss außerdem das Echtheitszertifikat-Etikett umfassen. Die Übertragung darf nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als Kommission, erfolgen. Vor der Übertragung muss sich der Endbenutzer, der die Software erhält, mit allen Bestimmungen des EULAs einverstanden erklären.

Guten Morgen!

Rainer

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Allerdings sparen die Firmen dann doch lieber an Klopapier
und anderen Dingen, wovon die Führungsetage etwas versteht.
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Rainer Knaepper

Ich würde empfehlen, mal VMware auszuprobieren. Mit dem kostenlosen Player kann man mittlerweile auch eigene VMs aufsetzen (ging früher nur mit der Workstation). Für kommerzielle Nutzung muß man allerdings eine Lizenz kaufen, die aber auch nicht die Welt kostet.

Arbeite ich und ein paar der Mitarbeiter bei einem Kunden schon seit längerer Zeit täglich mit, wo die Host-Systeme Windows XP, Windows Vista und Windows 7, 32 Bit und 64 Bit, sind, mit dem Gastsystem Debian Linux und KDE (das rohe Debian ist eher was für Software-Entwickler, bleib du besser vom davon abgeleiteten Ubuntu). Zusammen mit den VMware-Tools, die unter Debian installiert werden, braucht man auch nicht per spezieller Tastenkombination aus der VMWare rauszuspringen, sondern kann die Maus einfach so in ein anderes Windows-Fenster schieben. Dennoch funktioniert z.B. Alt-Tab problemlos, solange die Maus innerhalb des VMware-Fensters ist. Auch Memory Sticks und andere USB-Devices bekommt das Gastsystem, wenn die Maus innerhalb des VMware-Fensters war, als man das USB-Gerät eingesteckt hat, was bisher auch immer funktioniert hat, bis auf das USB-Device eines Atmel-Bootloaders, der aber auch unter Windows ohne VMware manchmal Probleme macht, also wohl ein Atmel- oder Windows-Problem.

Geschwindigkeitsprobleme habe ich noch keine gehabt, zumindest nicht, wenn man eine neuere CPU hat, die Virtualisierung in Hardware unterstützt und NTFS auf dem Hostsystem und eine unkomprimierte Datei als Harddiskimage verwendet. Auf den 64 Bit Systemen, dann auch mit 64 Bit für das Gastsystem, läuft es sogar ziemlich schnell, kaum ein Unterschied zum auch getesteten Native-Linux auf diesen Maschinen festzustellen. Man sollte aber auch z.B. 1 GB Speicher fest und mindestens eine CPU für die VMware Instanz reservieren, wenn man da mehr mit machen will.

Übrigens: GIMP, Inkscape, yEd usw. laufen auch prima direkt unter Windows.
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Frank Buss, http://www.frank-buss.de
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Frank Buss

Ich weiss, ist keine gute Empfehlung, aber als Entwickler finde ich es ganz praktisch, wenn ich als root in der VM eingeloggt bin :-) Muß man bei KDE einen speziellen Eintrag in einer config-Datei einschalten, damit man das direkt beim Login in den Window-Manager darf.

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Frank Buss, http://www.frank-buss.de
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Frank Buss

Erzaehl bitte mal ...

Allerdings. Wer unbedingt seine Kunden vertreiben will, dem soll man kein Geld aufzwingen.

Man liest sich, Alex.

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"Opportunity is missed by most people because it is dressed in overalls and
 looks like work."                                      -- Thomas A. Edison
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Alexander Schreiber

Ja, kann man, Ubuntu z.B. bietet einen rescue boot als Option im Bootloader an. Wenn man weiss, was man tut, kann man auch direkt die Shell als init-Prozess booten und umgeht damit den gesamten Systemstartprozess der ab des Starts von init beginnt.

Ein angesaegtes Linux-System laesst sich - Kompetenz vorausgesetzt - nach meiner Erfahrung relativ einfach reparieren. Einer der dickeren Kloetze war mal als ein ... weniger kompetenter Mitarbeiter ein chmod -R $user / auf die Maschine losgelassen hat. Danach bleibt die Maschine sehr frueh im Bootprozess haengen. Aber auch sowas kann man remote reparieren, BTDT.

Man liest sich, Alex.

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"Opportunity is missed by most people because it is dressed in overalls and
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Alexander Schreiber

Kaufen waere nicht das Problem, ich habe vor einem Monat $1200 fuer MathCad hinblaettern muessen .

Das hoert sich interessant an. Bei mir muesste der Host allerdings schon XP bleiben weil ich ein paar recht zeitkritische Sachen mache, mit Steuerungs-Software die nur unter Windows laeuft. Computergesteuerter Empfaenger, ARB Generator mit .NET-basierter Steuerung. Selbst das Scope geht fuer PC-Anbindung nur mit .NET.

Rechengeschwindigkeit ist auch hier (fast) nie ein Problem, ausser dass ich mir bei LTSpice Sims manchmal einen Ferrari-Rechner wuensche. USB und RS232 Transfers sind bei mir aber latenzkritisch. Wenn da was hin- und herschlabbert wuerden einige Messungen schwierig, im Prinzip alles wo man Stoerungen nache einem Stimulus aufzeichnet. Viele sagen das ist bei Windows eh schon ein Chaos, kann ich aber nicht so sagen.

Danke fuer den Tip. Gimp hat mir gefallen.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Am 21.01.2011 14:45, schrieb David Kastrup:

Schön, gilt aber nur dann falls die rechtswirksame Zustellung und die Akzeptierung der Eula VOR! dem Kauf erfolgte. Ich kann mich aber nicht erinnern jemals einen Vertrag von MS erhalten zu haben, den ich unterschrieben zurückschickte.

Alles andere ist dann ein Sachkauf, bei dem ich Eigentümer einer Sache werde und über diese nach meinem Willen verfügen kann.

Einmal kaufen und 20 mal installieren, oder 1000 mal weiterverkaufen ist infolge Urheberrechtsverletzung aber auch nicht!

IMHO oder liege ich falsch?

Butzo

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Klaus Butzmann

Am 21.01.2011 16:28, schrieb Joerg:

Zustimmung, wegen des Betrübssystems musste ich noch nie neuinstallieren, wegen dämlicher Anwendungsprogramme schon.

Die Neuinstallierer sind auch diejenigen, die ALLE Software jeglicher gekaufter Drucker/Scanner/Kameras und ALLE nur denkbaren Toolbars in den Browsern aktiviert haben.

Butzo

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Klaus Butzmann

Aber nein. Dafür haben wir ja den Click-Through-Vertrag und die Angabe, daß man bei Nichtzustimmung "das Produkt" gegen eine Rückerstattung zurückgeben solle.

Viel Spaß mit Deinem nicht mehr reaktivierbaren Windows. Die toten Bits gehören Dir und Du darfst sie der Größe nach sortieren. Wieso sollte Microsoft Dir dabei helfen, wenn Du Dich nicht als deren Vertragspartner siehst?

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David Kastrup
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David Kastrup

Ist mittlerweile aber wirklich nicht einfach geworden, sowas NICHT zu installieren. Auch wenn man z.B. Open Office installiert, dann muß man explizit die Yahoo Toolbar abklicken, wenn man die nicht haben will. Die Installationen der Leute, die immer nur "weiter" klicken, ohne sich was durchzulesen, sehen dann eben entsprechend aus.

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Frank Buss, http://www.frank-buss.de
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Frank Buss

Im wesentlichen Requote eines de.alt.talk.unmut:

Habe mir bei Schott ED09732 bestellt, "Bach Toccata et Fuga d-Moll für Orgel, herausgegeben von Rudolf Walter".

Absicht: Umsetzung auf Akkordeon, vielleicht auch eine Youtube-Einspielung, wenn ich mal so weit bin.

Auf der ersten Seite des Drucks steht "Diese Ausgabe darf für öffentliche Aufführungen, Funksendungen, mechanische Aufzeichnungen und ähnliche Zwecke nur in der aus ihr ersichtlichen Bearbeitung und mit namentlicher Nennung des Bearbeiters verwendet werden."

Änderungen des Bearbeiters sind nicht als solche gekennzeichnet. Und selbstverständlich kann ich nicht auf dem Akkordeon jede Note wie gedruckt spielen, egal ob Bach oder Walter. Und was machen die mit einem Organisten, der eine andere Note spielt? Verhaften lassen?

Ich habe eine Mail an die Rechtsabteilung des Verlags geschickt. Wenn die das so meinen, geht das Ding postwendend an den Notenversand zurück. Verarschen kann ich mich auch selbst.

Unter solchen Bedingungen muß man dringendst davon abraten, Noten bei Schott zu kaufen, da es unmöglich ist, damit kreativ zu arbeiten, egal ob das eigentliche Werk schon seit Jahrhunderten public domain ist.

Nachtrag: die Rechtsabteilung hat es nicht einmal für nötig gehalten, auf meine Anfrage zu antworten. Die Ausgabe ist zurückgegangen und nachdem ich Druck gemacht habe, ist dann auch das Hinporto ersetzt worden (soweit geht das Fernabsatzgesetz schon). Im Prinzip hätte ich wohl auch Chancen auf das Rückporto vor Gericht: einen Artikel, der nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet ist, ist ein Gewährleistungsfall, nicht eine Frage der Rücknahmebestimmungen.

Eben. Ich bin vermutlich der einzige, der solche Drogenrauschergüsse für bare Münze nimmt und das Zeug zurückgehen läßt statt sich darauf zu verlassen, daß auch der Verursacher seinen Schwachsinn schon nicht ernst meinen wird.

"Keine Angst, der will doch nur spielen."

--
David Kastrup
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David Kastrup

David Kastrup schrieb:

a

die

Aber nat=FCrlich :->

ng

Nein, einen solchen Vertrag kann es nur dann geben, wenn der "Click" _v= or_=20 Vertragsabschlu=DF stattfinden soll

Bits

sollte

ner

Das ist ganz einfach deshalb so, weil M$ die Rechtslage kennt

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Klaus Butzmann schrieb:

ie

Richtig

n

Das d=FCrfte der Normalfall sein =20

che

Richtig, du kaufst einen Datentr=E4ger und darfst daher die darauf=20 gespeicherte Software nutzen =20

ist

Das stimmt schon so

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Nein, die machen das, was 95% aller Anwender machen: Web, Mail, Textverarbeitung und manchmal ein wenig Tabellenkalkulation (Für Kevin und Chantall übersetzt: IE, OE, Word und Excel).

...

Welchen Nachteil hatte also gEda ggü. einer Closed-Source-Lösung mit dem gleichen "Bug"? Keinen. Nur daß gEda nix kostet.

Falk

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Falk Willberg

Wer ist denn diese Chantall jetzt? Die immer mit de Witarra durch de Berge in Malle duest?

Die Closed Source Loesungen die ich kenne haben das Problem nicht. Es ist kein Bug, sondern das Fehlen einer wichtigen Eigenschaft.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Tut er ja. Vorher läuft eine frische OEM-Kiste nicht.

Wieso sollen die zu irgendwas verpflichtet sein, wenn Du die Position als Vertragspartner nicht akzeptierst?

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David Kastrup
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David Kastrup

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