Blitzschutz für PV Anlage..wie löst man das gut?

Ist das nicht relativ egal? Wenn er einmal da ist, leitet so ein Plasmakanal prima. Vorher braucht er etwas Hilfestellung zur Ausbildung an genau dem Ort und dazu hilft das dünne Kabel.

Beim eigenen Haus würde ich aber auch mehr den erfahreren Fachleuten glauben als meine naiven Vorstellungen. So teuer sind die auch wieder nicht.

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Axel Berger
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Marcel Mueller schrieb:

"zwei Reihen ... auf nachführbarer Stahlkonstruktion" werden kaum auf dem Dach angeordnet sein. Sowas steht üblicherweise (hoffentlich) fest verankert auf dem Boden.

Schlau könnte es sein, sich mit derlei Problemen an jemanden zu wenden, der sich damit auskennt. Wenn man schon den wahnwitzigen Aufwand treibt, wegen lediglich 6 Panels eine /nachführbare Stahlkonstruktion/ zu realisieren, dann sollte es auf einen fachmännisch ausgeführten Blitzschutz auch nicht mehr ankommen. Es hängt an sowas ja doch deutlich mehr als nur der auch nicht ganz unerhebliche Wert der Anlage, z.B. Leben/Gesundheit des Gottes selber und seiner evtl. Mitbewohner

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Markus Schaaf schrieb am Freitag, 30. Juni 2023 um 14:37:38 UTC+2:

Die ist auf einem niedrigeren Nebengebäude mit sehr geringer Dachneigung auf die dort befindlichen Trapezbleche montiert. Eine Fachfirma würde erfahrungsgemäß sehr hohe Kosten verursachen und vermutlich auch keine Garantie übernehmen...können?

Ist bekannt!

Bei einem Primäreinschlag geht eh alles drauf, dagegen ist man hilflos.

Deswegen fragte ich ja nach Informationen und Erfahrungen. Mich erinnert diese unten stehende Diskussion an meine Berufsleben als Elektroniker in welchem ich über Abschirmung und Störunterdrückung gelernt habe, daß sich von den 100% der vorgenommenen Maßnahmen mindestens 80% davon als unwirksam herausstellten...nur weiß man vor den Maßnahmen nicht exakt welche notwendig und wirksam sein werden. Bisher hatte ich an einen Erdstab von min. einem Meter Länge und 20mm Durchmesser gedacht den ich so tief wie möglich im Erdreich neben dem Gebäude versenke...feucht genug ist es dort ja. Die Dächer um die PV Anlage sind alle deutlich 6-8mm höher. Ein Blitzschutz existiert dort nicht.

Ach noch was...weil ichs grad noch las...die sogenannten Fachbetriebe haben schon soviel Murks gebaut, daß ich mich erst einmal selbst informiere bevor ich mich von einem übern Tisch ziehen lasse...

MfG

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Odin

Doch, er tut das, und Du jetzt auch.

Nein, nicht wenn der Blitzstrom bereits in einem bestens geerdeten Leiter fließt. Es gibt nichts besseres für den Blitz - solange der Blitzstrom getragen werden kann. Und das kann er.

Spinner.

Das ist wider die Physik, und damit falsch. Was hat denn einen besseren Weg zur Erdmasse, als die Haupterdungsschiene?

Wenn alle - alle - alle - leitenden Teile mit der Haupterdungsschiene verbunden sind, warum nennt man die so?, ist diese Schiene das am besten mit der Erdmasse verbundene Potential. Was denn bitte sonst?

Außerdem ist zwangsweise ein Blitzschutz für alle damit verbundenen Komponenten dadurch gegeben. Ein Blitz wird nicht aus einer Haupterdungsschiene austreten, weil er die nicht mag. Schon allein dadurch, weil er dort nichts besser Geerdetes vorfindet. Was sollte das auch sein?

Haupterdungsschienen nach DIN sind blitzstromtragfähig! Der Fundamenterder kann auch als Blitzerder dienen - gemäß DIN.

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Helmut Schellong

Am 30.06.23 um 12:20 schrieb Odin:

Hallo,

Blitzschutz brauchst Du nur, wenn der gefordert ist. Jetzt so aus dem Ärmel: Das ist abhängig vom Bauamt, von der Wohngegend, von der Bauart der Gebäudes.

Alles andere an Blitzschutz ist freiwillig. Das begründet sich darin, dass ein Blitzschutz relativ aufwändig ist und sich deshalb "nicht rechnet".

Peter

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Peter Thoms

[...] [...]

Das reicht bei weitem nicht. Der Fundamenterder, der ja Vorschrift ist, dürfte vielleicht 100-fach effektiver sein. Und der ist zwingend an der Haupterdungsschiene angeschlossen. Folglich ist genau das, was ich von Anfang an sagte, am besten - und praktisch kostenlos.

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Helmut Schellong

Am 01.07.2023 um 05:37 schrieb Leo Baumann:

Bei einem direkten Treffer wird einigen Metall davon vorher verdampfen...

BTW und AFAIK: wenn ein Blitzschutz vorhanden ist, muss die PV Dachanlage in den Blitzschutz einbezogen werden. Ist kein Blitzschutz vorhanden, muss die PV Dachanlage geerdet werden.

Zweifel? Dann sollte der OP den Elektromeister fragen, der die PV Anlage beim VNB anmeldet.

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Thomas Einzel

Du gehst davon aus, daß bei Altbauten alles so wie du es hier beschreibst???

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Odin

Am 01.07.23 um 12:10 schrieb Rupert Haselbeck:

Hier gegenüber nennt man das "Flachdach". ;-)

Marcel

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Marcel Mueller

Am 01.07.2023 um 12:10 schrieb Rupert Haselbeck:

Ja, üblicherweise auf einem Betonfundament. In wie weit das bereit mit einem Fundamenterder ausgestattet ist, weiß der OP sicher besser.

Wenn dem OP eine Erdung nicht reicht und er unbedingt einen Blitzschutz an seiner Nachführ-PV-Analge haben will, sollte er sich an einen Blitzschutzfachbetrieb wenden. Von dem dem Thema Blitzschutz halten sich oft sogar kleine Elektrotechnik-Fachbetriebe fern.

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Thomas Einzel

Och, der Blitz hätte den Weg zum Boden auch so gefunden. ;-) Das dumme am Sublimieren und dem Plasmakanal ist, dass das verflixt heiß und faktisch wie eine Explosion ist. Das erheblichen, weiteren Schaden anrichten, im dümmsten Fall einen Brand.

Ack.

Marcel

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Marcel Mueller

Am 01.07.23 um 12:33 schrieb Peter Thoms:

AFAIK haben Brandschutzversicherungen dazu nochmal eine eigene Meinung. Jegliche metallische Konstruktion an exponierten Stellen kann das Risiko für Blitzeinschläge deutlich erhöhen.

Marcel

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Marcel Mueller

Peter Thoms schrieb am Samstag, 1. Juli 2023 um 12:33:23 UTC+2:

Auf meiner Weide habe ich seit 13 Jahren eine nachführbare PV Anlage mit zwei 100W Panel auf einem sechs Meter hohen Stahlmast (alter Lichtmast) installiert. Das Stromkabel ist in ca. 30cm Tiefe ist zur 120m entfernten Versorgungshütte verlegt. Bisher hatte ich dort noch niemals einen Blitzeinschlag. Auch in unserem Wohnhaus, Scheune und Nebengebäuden hatte ich noch nie einen Einschlag...! In unserem Dorf hat es erst einen Blitzeinschlag in einen Neubau gegeben...da sind sogar die Leitungen aus dem Putz gedrückt worden. außer dem hohen Kirchturm hat soweit ich weiß niemand eine Blitzschutzanlage...

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Odin

Eine Erdung einer PV-Anlage ist nach DIN sowieso vorgeschrieben. An die Haupterdungsschiene muß sie pauschal angeschlossen werden. Da daran der Fundamenterder ebenso angeschlossen ist, ist dadurch auch laut DIN ein Blitzschutz der PV gegeben.

Ein 'Blitzschutz des Hauses' ist noch /eine ganz andere Nummer/. Da gibt es dann den inneren und den äußeren Blitzschutz, etc.

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Helmut Schellong

Am 01.07.23 um 13:30 schrieb Odin:

Stark unterschiedlich.

Bei uns hat es mal eingeschlagen. Danach hat der Großvater, der zuhause war, erst mal eine Weile nichts mehr gehört und gesehen, weil sauhell und saulaut. Andere haben behauptet, der Blitzableiter hätte danach geglüht.

Beim Nachbarn hat es auch einmal eingeschlagen. Der hatte keinen Blitzschutz. Da waren einige Dachziegel kaputt und im Garten verteilt, und in den Wänden waren armdicke, verkohlte Löcher. Ein Brand ist glücklicherweise nicht ausgebrochen. Die Steckdosen waren wohl noch raus geflogen bzw. verkohlt. Bei diesem Einschlag war an unserem Auto der Lack teilweise abgebrannt. Blitze verästeln halt gern.

Marcel

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Marcel Mueller

Wenn man sich gegen Gewitterunbilden absichern möchte, sollte man Hagel nicht außer acht lassen. Ich erinnere mich da an Bayrischzell vor einem Jahr.

Aber es hängt auch vom Gelände ab.

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Stefan Wiens

Ich schreibe von bis zu etwa 50 Jahre alten Häusern und aktuellen DIN.

Ich habe keine Kenntnis davon, was bei Dir genau vorliegt. In Deinem Start-Posting ist ja auch absolut nichts außer geringfügig die PV beschrieben.

Wenn ein Altbau (wegen Bestandsschutz) den Vorschriften nicht genügt, müssen die Mindesteigenschaften eben hergestellt werden (bei neuen Maßnahmen). Wo die nicht vorliegen, liegt halt ein illegaler Zustand vor... Ein Bestandsschutz gilt logischerweise nicht für neu ein-/angebaute Anlagen.

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Helmut Schellong

Am 01.07.23 um 11:56 schrieb Axel Berger:

Kann schon sein, aber ich möchte mich und mein Haus auch von Plasmaexplosionen gerne fernhalten.

Abgesehen davon sind Blitzeinschläge nicht statistisch verteilt - manche Häuser werden nie getroffen, manche immer wieder, und das hängt nicht nur von der Höhe ab. Man möchte vielleicht, daß der Blitzableiter auch beim zweiten Blitz noch da ist. Zwischendurch erneuern könnte man vielleicht, aber nur, solange es bei demselben Gewitter nicht zweimal einschlägt. Was ja durchaus schon vorgekommen sein soll.

Ja. Zumal sich Blitze wohl nicht immer so verhalten, wie man das naiverweise annehmen könnte. Da hilft dann nur Erfahrung.

Hanno

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Hanno Foest

Helmut Schellong schrieb:

Ja, ok. Das entschuldigt manches :->

Das ist natürlich mal wieder üblicher Schellongscher Blödsinn. Ein Fundamenterder muss nicht nachgerüstet werden. Wie auch?

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Marcel Mueller schrieb:

Ein nachführbares, also zwangsläufig deutlich über der Dachhaut befindliches Gebilde mit ca. 24m² Fläche wird ein recht stabiles Flachdach benötigen, sofern es beim Gewittersturm nicht alleine oder auch zusammen mit dem Dach seinen Standort wechseln soll. Schon bei "normalem" Wetter bewirken die ständig veränderten Kräfte durch die Bewegung der Konstruktion und den (ebenfalls wechselnden) Wind hohe Beanspruchungen an der Bausubstanz. Sofern der tragende Bau nicht explizit auf solche Lasten ausgelegt ist, sind Risse im Mauerwerk oder schlimmeres in absehbaren Zeiträumen häufige Folge. Deshalb macht man sowas schon seit vielen Jahren nicht mehr. Man wird auch kaum die nötige Baugenehmigung für derlei Maßnahmen bekommen

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

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