SNT - C ersetzen

Oder den Filter beilegen, mit Anleitung. Dann ist es Sache des Anwenders, was er macht.

Naja, momentan ist es eher so, daß er einfach ausschaltet. Poff, Bildschirm schwarz. Klare Ansage :-)

-ras

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Ralph A. Schmid

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Ralph A. Schmid, dk5ras
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Hallo,

Ja ja, so ähnlich war das im Institut auch, als die große Renovierung anstand. Da hat unser Haus- und Hof-Techniker auch gleich vorsorglich alle Server mit Filtern ausgestattet. Das Ende vom Lied war jener unüberhörbare "Poff", mit dem sich das Servernetzteil verabschiedet hatte. Anscheinend meinte es, zum Abschied noch einmal richtig Spannung aufbauen zu müssen... Der Sound war gut, das Gejammere des Technikers danach nicht ;-) Filter wollen gewartet sein, und ja, gerade dann, wenn man sie braucht noch viel öfter, wenn nötig eben auch mehrmals täglich...

Marte

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Marte Schwarz

Klar, die gehoeren auf eine Checklist, turnusmaessiger Austausch und Saeuberung. Muss man ja bei den Labormessgeraeten auch tun, die haben sowas seltsamerweise. Im HP3577 habe ich bei der Wartung noch nie ein Hundehaar gefunden :-)

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Felix Holdener schrieb:

Habt Ihr Schweizer keine Freigrenzen für private Einfuhren? Selbst aus Chna oder Hong-Kong habe ich hier noch nie Einfuhrumsatzsteuer oder Zoll bezahlt. Es war immer Kleinkram für unter 30 Euro inkl. Versand.

Bei der letzten Sendung wurde ich zum ersten Mal angeschrieben, ich möge eine Inhaltserklärung und einen Wertbeleg zum Zollamt bringen.

Da haben die von mir dann auch bekommen, inkl. Warennummer und Beschreibung.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in der Schweiz Einfuhrsteuern im Rappen-Bereich berechnet und eingefordert werden.

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Andreas Bockelmann

Andreas Bockelmann schrieb:

Postvorweisungstaxe: Die Post verlangt für das Erledigen der Zollformalitäten pro Paket eine so genannte Postvorweisungstaxe von Fr. 10.-. Diese wird aber nur fällig, wenn Zoll oder Mehrwertsteuer den Freibetrag von Fr. 5.- übersteigt.

Wenn ein Kurierdienst den Versand übernimmt, gelten andere Ansätze. Zum Teil sind sie deutlich höher als die Postvorweisungstaxe. Der Kurierdienst UPS verlangt in unseren Rechnungsbeispielen vom Empfänger keine Gebühr für seine Umtriebe.

Die Post zieht den Zoll, die Mehrwertsteuer und die Gebühren ein, indem sie die Ware per Nachnahme zustellt. Die Kurierdienste dagegen verschicken Rechnungen.[1]

[1] Der Einzug der Gebühren wird bei der Post durch die Versandart "Nachname" zusätzlich mit 10.- in Rechnung gestellt. Die Kurierdienste haben unterschiedliche Ansätze für das Inkasso.

Grundsätzlich hängt es auch davon ab, wie die Ware deklariert wird. Zu oft gar nicht, dann legt die Post die Ware dem Zoll vor und der bestimmt einen Wert, wird dann insbesondere bei gebrauchten Artikeln z.T. sehr lustig.

Aktuell sind politische Vorstösse hängig, die eine deutliche Reduktion der Beiträge und eine Erhöhung der Zollfreigrenzen vorsehen.

Felix

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Felix Holdener

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