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EuGH: Europäische Normen müssen kostenfrei für alle verfügbar sein
Mar 06, 2024
Last reply: 2 years ago
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VolkerAm 06.03.24 um 19:59 schrieb Volker Bartheld:
Yeah. Los VDE Verlag, rück die 0100 raus! ;-)
Ob es dann neben gesetze-im-internet auch vde-im-internet.de geben wird? ;) Aber vermutlich zieren sie sich noch ein bißchen oder erfinden eine Schutzgebühr oder sonst was.
Weiterleitung (mit f'up2) nach s.s.i.elektro
Bye/ /Kay
Am 06.03.24 um 19:59 schrieb Volker Bartheld:
Hallo,
sind VDE-Normen denn nur in Deutschland gültig oder sind das auch Europäische Normen?
Laut:
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die mittlerweile wohl international tätig.
Bernd Mayer
Das wäre ein echter Fortschritt.
Man darf ja noch träumen, die fahren ja schon neue Geschütze auf...
Etwa die Verlängerung der Zeiten geistigen Eigentums?
Also konkret für Anwendung und Benutzung der Maxwellgleichung(en) oder des Ohmschen Gesetzes Lizenzen zahlen oder Umgehungen bauen?
Wenn man sich die Absonderlichkeiten des Urheber- und Patentrechts so ansieht, ist das wohl gar nicht so weit hergeholt.
S. auch
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von der Vorsitzenden des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments Anna Cavazzini als Durchbruch gefeiert. Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, den konkreten Entwurf im Originalwortlaut zu recherchieren, nachdem sich das deutsche Qualitätsmedium "Tagesschau" auch nicht die Mühe einer Referenz machte.
Bauchgefühl: Komplett nutzlos. Lassen wir uns das mal Wort für Wort schmecken: "EU-Staaten einigten sich [...] darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren müssen".
Man fordert also, daß Hersteller(!) in einem monopolistischen Reparatursystem bestimmte(!) Produkte (Weißware, mit Ausnahmen) auf Wunsch reparieren müssen. Du kriegst also - falls Du darauf bestehst - Dein altes Smartphone zu 90% des Neupreises eines vergleichbaren Nachfolgegeräts repariert, zzgl. utopischer Paketportokosten, mit eingeschränkter Gewährleistung (nur auf die E-Teile selbst) und falls Du ein paar Monate ohne Mobilfunk auskommen kannst. Der Ansturm wird grenzenlos sein.
Wie Anna Cavazzini (Grüne, natürlich) da zu dem steilen Schluß kommen konnte, "Reparatur werde einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair Shops um die Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird", muß wohl irgendwie mit dem Genuß künftig *) **) erlaubter 1) 2) 3) Genußgifte zusammenhängen.
Verantwortungs- und umweltbewußte Kunden durchforsten bei Neuanschaffungen die einschlägigen Reparaturwebsites
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graben sich durch 1'001 Amazon-Rezensionen, schauen auf die Herstellerwebsite, ob es da E-Teile zu kaufen gibt und falls ja: welche. Sie ziehen sich vorab die Explosionszeichnung und/oder das geleakte Reparaturhandbuch
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halten bei Smartphones Ausschau nach alternativen Betriebssystemen
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Oft hat es sich bewährt, keinen Consumerscheißdreck zu kaufen, für den nicht einmal sinnvolle Datenblätter existieren (Staubsauger: Erzeugter Unterdruck? Volumenstrom? Schallpegel?), sondern im Profi-/Handwerkerbereich z. B. bei
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- insbesondere Marken, die ihr Geld nicht in großkotzige Werbekampagnen pumpen (Kärcher, Braun/Oral-B) oder sich zu schön für Privatkunden sind. Denn Handwerker sind notorisch ungeduldig, lassen sich ungern verarschen und wollen gerne vor Ort weiter werken, dazu auch mal ein Anschlußkabel selbst montieren, oder ausgenudelte Bedienelemente tauschen.
Und, ja, auch Gebrauchtkauf ist verantwortungsbewußt. Ich nehme 10x lieber eine gebrauchte Festool OF1010 als den neuen Chinakracher "Designed and engineered in Germany" vom Baumarkt. Gibt halt keiner her, der noch alle Tassen im Schrank hat. Deswegen ist meine Oberfräse neu.
Volker
Volker Bartheld schrieb:
Der Drops ist aber noch nicht gelutscht! In dem Artikel ist nämlich auch folgendes zu lesen:
"Das Luxemburger Urteil bleibt indessen in der Frage des Urheberrechtsschutzes für harmonisierte technische Normen schmallippig. Kommission und Gerichtshof hatten in den Vorverfahren die Argumente von Malamud und seinen Mitklägern zurückgewiesen, wonach es einerseits an der Werkqualität fehle, die Organisationen selbst keine "Urheber" seien und jedenfalls das Urheberrecht hinter dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zum Recht zurücktreten müsse.
Während die Pressestelle des EuGH in ihrer Pressemitteilung zum heutigen Urteil noch einmal auf das Urheberrecht als mögliche Ausnahme vom Zugangsrecht hinweist, äußert sich das Gericht im Urteil selbst nicht dazu. Wie die höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage interpretiert wird, könnte für die weitere Wirkung entscheidend sein."
Schaun mer mal ...
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