[Q] Autoradio Reparatur Raum München?

Joerg ( snipped-for-privacy@invalid.invalid):

Ne, ist schon klar. Eine Mitarbeiterin, egal welcher Nationalität eines weltweit tätigen Unternehmens auch mit einem Sitz in den USA geht auf Geschäftsreise und es wird erst mal ohne Mitteilung eines Grundes das Notebook eingezogen. Und es wird auch nioht wieder heraus- gerückt.

Danach ist es sicher völlig okay, wenn bei Dir jemand an die Tür klopft alle Deine Rechner einkassiert und Du die nie wieder siehst. Du weißt ja, Du hast das Recht dagegen zu klagen und das machst Du dann als treuer Bürger die nächsten 10 Jahre auch.

Ich schaue jetzt nicht nach, aber ich denke unter der 1 und 2 auf die man klicken kann, verbirgt sich nicht eine Zeile js.

Sorry Joerg, es geht bei dem von Dir genannten Fall um Asylbewerber, für die es gewisse Auflagen gibt. Um Dich zu zitieren: Wem das nicht passt, der braucht ja in einem Land kein Asyl zu beantragen.

Das ist ein gänzlich andere Fall und total anderen rechtlichen Voraussetzungen.

Danke, nichts anders wurde geschrieben. Man reist nicht in die USA weil Notebooks gefilzt werden und abhanden kommen und niemand, auch Du nicht, weiß, was mit den Daten passiert. Es wird sicherlich nirgends eine CAD Datei auftauchen. Ich glaube auch nicht, dass es um solchen "Kleinkram" geht. Wenn dann eher um Wirtschaftsspionage im Finanzsektor oder Rüstung. Die Warnungen, die zu hunderttausenden im Netz zu finden sind, selbst von Organisationen aus den USA, sind eindeutig.

73 de Tom
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Thomas 'Tom' Malkus
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Am 28.02.2013 02:02, schrieb Joerg:

Aber du kannst kein anwendbares Gesetz nennen, was dagegen spräche.

Die Mondlandung konntest du mir ja auch nicht beweisen, gehört aber genauso wie die Wirtschaftsspionage der USA zur allgemein geglaubten Geschichte.

Hanno

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Hanno Foest

Am 28.02.2013 04:27, schrieb Wolfgang Allinger:

Seufz.

Es geht darum. daß ich Jörg nicht beweisen kann, daß die USA Wirtschaftsspionage betreibt und er mir nicht beweisen kann, daß die Mondlandung stattgefunden hat. Soll darauf hinweisen, daß die Kriterien an den Beweis leicht überzogen sind.

Hanno

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Hanno Foest

Thomas 'Tom' Malkus schrieb:

A

Notebooks gehören nicht zu den verbotenen Gegenständen an Bord eines Flugzeugs in den USA.

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Der Gummiparagraph dazu: "Even if an item is generally permitted, it may

be subject to additional screening or not allowed through the checkpoint

if it triggers an alarm during the screening process, appears to have been tampered with, or poses other security concerns. The final decision

rests with TSA on whether to allow any items on the plane."

Manchmal frage ich mich, welche Umwege solche Menschen nehmen müssen , um dennoch aus den USA raus und wieder rein zu kommen? Man könnte in Anrainerstaaten fahren, Kanada oder Mexiko, irgendwie bei Nacht und Nebel über die Grenze, um dann von dort aus zu fliegen. Aber halt: D ie USA haben sich ja eingezäunt, Honecker-Style, Republikflucht unmö glich.

Aber Jörg fühlt sich da ja wohl.

Holger

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Holger

Wolfgang Allinger schrieb:

Du solltest mal ein bißchen weniger trollen und dich vor allem besser informieren, bevor du hier die Leute nervst. Wenn wir hier diesen Homeland-Security-Wahn der Amis besprechen, ist das nicht falsch, wenigstens mal die Stellungnahmen aus der amerikanischen Presse und die Untersuchungen zum Beispiel des Europäischen Parlaments dazu gelesen zu haben. Außerdem gibt es Reisehinweise des Auswärtigen Amtes, die soll te man ebenfalls immer im Hinterkopf haben. Man reist als normaler Mensch ja nicht in die USA, um dort Verbrechen zu begehen. Zur Zeit tun die USA

aber so, als wären nur Verbrecher, Massenmörder und Terroristen an de r Einreise in die USA interessiert. Das ist ein politisch gewollter und an

den Grenzen inszenierter Wahn, den ich bedenklich finde. Du nicht, Jörg nicht, aber das bedeutet für den Homeland Security Act und den Pariot Act genau gar nichts.

Holger

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Holger

Raus geht, aber was ist mit Deinem rein? Du musst nicht so rumgeifern, dann kriegste das mit der Logik gebacken.

Klaus-Baerbel-Holger, Du bist etwas verwirrt. Du solltest lieber mal die Kratzer in Deinem Auge rauspolieren.

Zumindest das hat er gebacken bekommen.

Du, Klaus-Baerbel-Holger kriegst nichts gebacken.

Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig) Wolfgang

--
Wolfgang Allinger, anerkannter Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt! 
Ich diskutiere zukünftig weniger mit Idioten, denn sie ziehen mich auf 
ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p 
(lt. alter usenet Weisheit)      iPod, iPhone, iPad, iTunes, iRak, iDiot
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Wolfgang Allinger

Am Thu, 28 Feb 2013 08:34:46 +0100 schrieb "Horst-D.Winzler" :

Genau, jetzt haben wir uns alle schön aufgeregt und können mit belebtem Herz-Kreislauf-System wieder unsere privaten Daten artig bei Amaz*n, G**gle & Co. abliefern.

Und wenn NSA, CIA, MAD, BND, KSB?, DAK, IHK oder sonstwer was davon haben möchte, wird er schon einen Weg finden, das gesuchte Profil gegen Cash zu erwerben.

Marc

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"Kluge Leute können sich dumm stellen. Das Gegenteil ist schwieriger." 
Kurt Tucholsky
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Marc Santhoff

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Ist ungerecht wenn so gehandhabt wie in Philadelphia. Aber dann kann man normalerweise recht gut dagegen klagen und noch ordentlich Schadenersatz dabei rausholen.

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

Wolfgang Allinger wrote on Thu, 13-02-28 04:27:

Nein, er parodiert Jörgs Umgang mit Behauptungen über die USA und das nichtmal schlecht.

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Axel Berger

Nein, es steht da dass sie es abgegeben hat. Weil sie auf den Flug nicht verzichten wollte. Haette sie umgedreht dann haette man ihr den Laptop gelassen.

Laptops werden bei der Kontrolle besonders durchleuchtet, deshalb muss man sie aus dem Bordgepaeck rausnehmen. Wenn der TSA Angestellte dabei etwas entdeckt das er nicht identifizieren kann und was ihm verdaechtig vorkommt, ist es moeglich dass er die Mitnahme nicht erlaubt. Das weiss jeder vor der Reise. Dann kann man z.B. umdrehen und am Counter die Leute bitten gegen Kostenerstattung nach Hause zu schicken. Hat die Frau das versucht? Wenn nein warum nicht?

Und ja, auch ich wurde schonmal gebeten den Laptop einzuschalten und dies und das aufzurufen. Die wollten lediglich sehen dass sich das Dingen auch wie ein normaler Computer verhielt.

Und nochmal: Der Fall hat absolut nichts mit dem Durchfilzen von Daten an der Grenze zu tun, beim Abflug gibt es in den USA keine Grenzkontrolle. Im Fall Udy wurde geschrieben, Zitat "The seizure of electronics at U.S. border ...". Das ist der heute leider uebliche schloddrige und manchmal vielleicht bewusst draufhauende journalistische Stil den ich ueberhauopt nicht mag. Denn diese Aussage ist im Fall Udy falsch. Schlicht und einfach falsch.

Was konkret hat Frau Udy diesbezueglich unternommen? Wurde Klage eingereicht? Wenn nein, warum nicht?

Mal abgesehen davon ist es wohl arg unglaubwuerdig dass eine Behoerde fuer die Interna eines Reisebueros interessiert. Da arbeitete Frau Udy laut dem Artikel.

Da reicht normalerweise lediglich die Drohung und man rutscht auf der Prioritaetsskale ganz weit nach oben. BT. Aber nicht im Zusammenhang mit Durchsuchungen.

[...]

Wenn man solche Behauptungen oeffentlich vortraegt sollte man dafuer auch Belege haben und die im gleichen oeffentlichen Medien vortragen.

--
Gruesse, Joerg 

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Joerg

Wolfgang Allinger ( snipped-for-privacy@spambog.com):

Was ist los in Paraguay? Der letzte sinnvolle Beitrag von Dir ist schon lange her, in letzter Zeit sieht man von Dir nur noch dumme Sprüche. Schlechtes Wetter?

73 de Tom
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Thomas 'Tom' Malkus

Joerg wrote on Thu, 13-02-28 16:19:

Ein Flug ist nicht billig und weg ist weg. Wenn ich zweimal zahlen muß, nur weil irgendein Depp unbedingt meine eMails lesen wollte, dann bin ich erheblich angesäuert darüber. Der heutige Marktwert meines Laptop liegt erheblich unter dem Preis eines Atlantikfluges, ich würde im Zweifel auch lieber den Rechner wegschmeißen. Ist das deshalb angemessen?

Du kennst die Kosten eines transatlantischen Rechtsstreites und den Preis eines gebrauchten Rechners und kannst beides ins Verhältnis setzen? Ich habe einem Anbieter in Kanada ein Mobiltelephon bezahlt und weder das noch einen irgendwie gearteten Nachweis, daß er es abgeschickt hat, oder sonst eine Antwort auf Mails erhalten. Was habe ich gemacht? Nichts, und das war das einzig sinnvolle, das ich tun konnte.

Vor Ort und mit ganz vielen Freunden und Bekannten, die Du um Rat fragen konntest.

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Axel Berger

Der ganz normale Wahnsinn.

Ich sondere halt das ab, was ich am besten kann :)

Hmm, zählt zu heiss auch dazu?

Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig) Wolfgang

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Wolfgang Allinger

Wolfgang Allinger ( snipped-for-privacy@spambog.com):

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Aber locker! Das kann ganz schön auf die Birne gehen, ebenso wie das ewig trübe Wetter hier im Norden ;-)

73 de Tom
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Thomas 'Tom' Malkus

Das hat sie offenbar auch getan. Man hat die Wahl, sie wurde nicht dazu gezwungen.

Der Artikel sagt nichts darueber aus warum sie den Rechner nicht mitnehmen durfte. Ich glaube kaum dass sich die TSA oder wer immer fuer die Emails einer Managerin eines Reisebueros interessiert. Was sollen die damit?

Wenn es nicht wertvoll genug ist, ok, laesst man es ziehen. Wenn sich die Dame aber in ihrer Privatsphaere verletzt fuehlte geht es um ganz andere Summen. Das laeuft hier ohne grosse Kosten. Man sucht sich einen Anwalt der das auf Provision macht. Diese liegt je nach Erfolgsaussicht so bei 30-40%.

Im Gegenteil. Die Leute guckten alle auf mich und fragten. Was kann man denn da machen? Sind die denn nicht zu maechtig? Koennte das nach hinten losgehen? Ob ich denn nicht das Szepter in der Sache uebernehmen koenne? Das tat ich dann auch, weil es nicht nur um Schaden sondern insbesondere um Prinzip und Gerechtigkeit ging.

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

Joerg schrieb:

t

Ein Laptop gehört zu den Dingen, die man als US-Reisender im Handgep äck und im Bordgepäck haben darf. Die Beschlagnahme war sogar nach US-Re cht fragwürdig. Aus meiner Sicht ist das ein Akt der Willkür, mit d em man zum Beispiel nicht nur Geschäftsreisende massiv behindert, sondern z um Beispiel auch Journalisten, die ja Geräte besitzen, mit denen man et was aufzeichnen kann. Wenn man denen ihre Kameras und Audiorecorder, ihre Mikrofone und ihre tragbaren Rechner wegnimmt, wie sollen die dann noch arbeiten können?

Ich hätte mich an Stelle der betroffenen Dame besser auf diese Kontr olle vorbereitet. Hätte meine Ausrüstung vielleicht besser per Luftp ost aufgegeben und nach Hause geschickt. Oder wäre auf dem Landweg in ei n Nachbarland gereist und wäre von dort aus nach Europa geflogen. Vorh er hätte ich mit der Fluggesellschaft noch geklärt, was ich fü r Sachen mitführe, und das diese Sachen harmlos sind; anschließend mü ßte mein Gepäck problemlos sein.

Holger

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Holger

Am Thu, 28 Feb 2013 15:55:05 -0800 schrieb Joerg :

Es geht doch nicht um diesen Einzelfall. Es geht doch eigentlich darum, wie man in solchem Fall behandelt wird, sich dabei vorkommt und welche Konsequenzen es für die betroffene Person hat.

Ich würde auch gern mal wissen, *warum* man den diese Frau unter den Zwang gesetzt hat, diese Entscheidung zwischen Notebook weg oder dableiben zu treffen. Und ob man Ihr den Grund genannt hat.

Außerdem wüßte ich gern, was die Gesetze zu Entschädigungen für d en Betroffenen sagen. Obwohl eine Entschädigung niemals das Erlebte rückgängig macht.

Kleine Zusatzfrage dazu:

Jörg, wie würdest Du entscheiden, wenn Du auf dem Weg zum Kunden dein spezielle Ruggedized Notebook mitsamt Kundendaten und drumrum sowie persönlichen Daten abgeben opder zuhause bleiben solltest?

Wenn Du womöglich deswegen Terminverzögerungen in Kauf nehmen mußt, vielleicht verbunden mit Vetragsstrafen?

Marc

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Marc Santhoff

Nein, ist es nicht. Die TSA hat die alleinige Entscheidungsbefugnis ob etwas zu verdaechtig ist dass es an Bord darf. Wem das nicht passt der soll zuhause blieben.

[...]
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Gruesse, Joerg 

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Joerg

Doch. Wenn jemand einen Zeitungsartikel vorzeigt nach dem Motto "Guck mal hier, wie boese!" und es als symptomatisch angesehen wird dann zerlege ich genau diesen Artikel nach den Fakten. Denn dann geht es genau um dieses eine Beispiel.

Exactamente! Genau das ist es was ich regelmaessig Journalisten ankreide: Schlechte Recherche, unvollstaendige Fakten. Das was Du nanntest gehoert in so einen Artikel hinein. Nur dann kann man sich damit eine Meinung bilden, alles andere wird Kaffeesatzlesen oder Polemik.

Da sind beim Flug nie Kundendaten drauf.

Ich wuerde zur Schalterhalle zurueckkehren und die Angestellten von AA, UAL oder wen immer bitten mir das gegen Bezahlung nach Hause zu schicken. In manchen Flughaefen gibt es sogar Postaemter, da ist es billiger. Die haben fuer sowas Standardkartons. Wenn man natuerlich beliebt ganz knapp vor Abflug aufzukreuzen, tja dann, Pech gehabt.

Vertragsstrafen gibt es bei mir grundsaetzlich keine da Kunden meinen Standardvertrag unterschreiben oder sich einen anderen Consultant suchen muessen. Ich pflege auch 2h vor Abflug da zu sein sodass ich nicht unter Zeitdruck bin. An den Gates hat man hier meist Tresen mit Web Zugang wo man arbeiten kann, da ist die Zeit nicht verloren.

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

Am Thu, 28 Feb 2013 16:50:31 -0800 schrieb Joerg :

Im ursprünglichen Posting wohl, aber die Diskussion dreht sich nicht nur darum.

Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit, warum hat sie nicht das Notebook "weggebracht" und ist dann ohne geflogen - aber auch ohne es abzugeben.

Hier in DE würde ich soche Willkür erlaubende Gesetzgebung nicht dulden. Wobei es die womöglich sogar gibt und ich weiß nix davon - die Geheimdienste hier machen auch komische Sachen und es wird sogar nach deren Auflösung gerufen.

Erlaubt die amerikanische Verfassung diese Gesetze überhaupt? Schließlich wird da massiv in allgemein anerkannte Freiheitsrechte eingegriffen.

Marc

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Marc Santhoff

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