Plaudertasche.
Plaudertasche.
Am Sat, 8 Nov 2025 21:14:43 +0100 schrieb Jörg Lorenz:
Ja und? Ich geh mit meiner Mätresse Essen. Zeche 200 Euro. Ich will Bar zahlen. Der Ober murmelt was von Karte. Ich biete 200€ bar, sofort auf Tatze. Der Ober holt den Inhaber. Was glaubst du was passiert? Ich sag es dir, er nimmt die 200 €. Ich biete natürlich auch Überweisung an:-) Selbst wenn er die Polizei holt, was soll passieren? Ich habe das auch schon durchgezogen, nicht im Restaurant, aber an der Tanke. "Wir nehmen keine 200 € Scheine." Ich war blank und brauchte den Sprit. Sie nahmen 200 € Scheine!
Du bist ein Dummschwätzer und vor allem total OT.
Bundesgerichtshof XI ZR 217/95 vom 1996-05-07 mit dem Leitsatz: daß jede Geldschuld durch Barzahlung erfüllt werden und der Gläubiger für die Entgegennahme von Bargeld keine gesonderte Vergütung verlangen könne.
§ 4 Bundesbankgesetz in Deutschland . . . auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkt gesetzliche ZahlungsmittelUnd wenn Du es aktueller haben willst: In dem Prozeß über die GEZ-Steuer hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage dem europäischen Gerichtshof vorgelegt. Es machte dabei allerdings öffentlich seine Einschätzung sehr deutlich, Bargeld müsse von jedem, der es verlangt, angenommen werden. Nach Rückmeldung aus Europa ging es dann anders aus, das entsprach aber nicht der öffentlich geäußerten Sicht von Leuten, die davon sehr viel mehr verstehen als Du und ich.
Recht hast Du natürlich, daß diese Rechtssicht kaltschnäuzig ausgehebelt wurde. Ich muß das als Bürger vielleicht akzeptieren, darf es aber seltsam finden.
Seine Antwort paßt vom Inhalt exakt zu Deiner, von ihm zitierten Aussage, der er widerspricht. Hier OT mag sein, das warst Du dann auch schon.
-- /¯\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067 \ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069 X in | D-50829 Köln-Ossendorf
Das ist durch die Gesetzgebung zur Eindämmung der Geldwäsche längstens komplett überholt.
Dann versuch ja nie mehr im Aldi Deine Groceries mit einer Debit- oder Kreditkarte zu zahlen. *LOL*. Das ist nämlich das Aequivalent dazu und widerspricht diesem Grundsatz auch nicht.
Das Bundesbankgesetz sagt etwas ganz anderes aus, als Du als Laie glaubst. Es sagt nur aus, dass andere Währungen keine gesetzlichen Zahlungsmittel im Inland, also dem Geltungsbereich des Gesetzes, sind.
Was halt nicht geht, ist die Bezahlung der Steuerschuld mit Rubel oder die Auszahlung Deiner staatlichen Rente in US-Dollar.
Nimm zur Kenntnis, dass es auch im digital rückständigen Deutschland keinen Annahmezwang für Bargeld in Form von Münzen und Noten gibt.
Juristische Kategorien sind Dir halt sichtbar komplett fremd.
Daß das de facto so ist habe ich lange zur Kenntnis genommen wie vieles andere im bsten Deutschland, das es je gab, auch.
^^^^^ Was ist das? Ihr habt doch jetzt den Fritz. Der ist die Fortsetzung von Olaf mit anderen Mitteln, nämlich noch mehr Schulden, die in Form von
1000er-Noten (gibt es die im Geldwäsche-geplagten Europa überhaupt noch?) ganze Lastwagen-Kolonnen füllen würden.Und die Verstuemmelung der Umlaute in Deinen Postings wegen Deines vorsintflutlichen OS ist halt ein Daueraergernis.
GEZ-Steuer. Zwei sachliche Fehler in einem Wort, das muss man erstmal schaffen. Chapeau!
--
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Am Sat, 8 Nov 2025 22:50:33 +0100 schrieb Jörg Lorenz:
Danke für deine Meinung.
Ich hatte schon bei deiner Einschätzung auf Axel Bergers Zitat mit dem Hinweis, dass jede Geldschuld durch Barzahlung erfüllt werden kann überlegt. Aber wer das, "Gesetz über die Deutsche Bundesbank § 14 Notenausgabe (1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende *Banknoten* sind das einzige *unbeschränkte* *gesetzliche* /
*Zahlungsmittel*. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen", so auslegt:Am Sat, 8 Nov 2025 23:08:44 +0100 schrieb Jörg Lorenz:
Der ist für mich schlicht nicht satisfaktionsfähig. Hinweis: Münzen sind keine Banknoten!
Dummerchen. Das Münzregal liegt halt nicht bei der Bundesbank.
Jörg
*PLONK*
Genau genommen heute von der *EZB*.
Es gibt wohl so etwas wie "überraschende Klauseln", nach denen man nicht erst mühsam suchen muss.
Die Gerichte handeln jetzt wohl nach der Annahme, es könne niemanden mehr überraschen, dass die Wirte da Varianten entdeckt haben. Also lohnt sich vor der Bestellung die Frage, ob man mit <Variante>
bezahlen dürfe.
Hier gibt es einen Laden, bei dem zB Fahrkarten und Zeitschriften nicht mehr mit Karte bezahlt werden können, weil die dem Händler verbleibendes Marge dann zu gering wird. Kann ich verstehen. Gut, dass man die Ware dann noch nicht gegessen hat :-).
Grüße, H.
Wirte interessieren mich nicht. Bürgerrechte sind seit ihrer Entstehung in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Kneipen kann ich vermeiden oder Wechseln.
Einen neuen Personalausweis *muß* ich haben und die Gebühren dafür *muß* ich bezahlen. Dasselbe gilt für die GEZ-Steuer. Wenn ich die vermeiden könnte, ware mir der Zahlungsmodus egal. Ebenso würde ich auch bei Netflix -- wenn ich denn überhaupt das geringste Interesse daran hätte
-- nicht auf Barzahlung bestehen.
Und jetzt
hast Du auch noch einen Tippfehler erdulden müssen. Schrecklich. Ich leide mit Dir.
Merkst Du wenigstens ganz langsam irgendwas?
Jörg Lorenz füllte insgesamt 18 Zeilen u.a. mit:
Das es die noch nie gab, gibt es die nicht mehr.
Der Tatsächlich existierende 500-Eurischein ist ein Auslaufmodell und demzufolge in der zweiten Serie nicht mehr vorhanden. Im Umlauf ist er allerdings sehr wohl noch.
cya Mithi
PS
Axel Berger füllte insgesamt 25 Zeilen u.a. mit:
Wie bezahlst du deine KfZ-Steuer?
cya Mithi
Bei uns eben schon, trotz der Tatsache, dass ein Schweizer Franken einen grösseren Gegenwert (kaufkraftmässig) als ein Euro darstellt:
Gruss, Jörg
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