IBAN-Namenkontrolle - welche Gruppe?

Oct 26, 2025 Last reply: 8 months ago 141 Replies

<sarkasmus>Nein. Der Begriff "Barrierefreiheit" ist darauf nicht anwendbar.</sarkasmus>

Volker

Warte, bis Du ohne Smartphone und App keine Pakete mehr abholen oder einreichen kannst.

Warte, bis Du keinen Arzttermin bekommst, so Du Doch nicht in deren "Portal" (von Doctolib z. B.) registriert hast.

Warte, bis Deine SIM-Karte sich in Unobtanium verwandelt, falls Du nicht am Videoident-Verfahren teilnehmen willst.

Warte, bis Du Dein Kraftfahrzeug nicht mehr ummelden oder gar führen darfst, wenn Du nicht die eID-Funktionen im Perso freigeschaltet und sie mit der Fahrzeugschein-App verknüpft hast.

Volker

Bei uns sind wir so weit, dass es Unternehmen gibt, die kein Bargeld mehr akzeptieren. Das führte dazu, dass bei uns eine Volksintiative hängig ist, die den Zwang Bargeld zu akzeptieren einführen will. Ihre Chancen sind sehr gut. Es soll auch nur für "normale" Beträge und Konsumgeschäfte gelten.

Am 07.11.2025 um 15:55 schrieb Eric Bruecklmeier:

Ich bin nun wirklich nicht als Datenparanoiker bekannt, aber Du kennst 38C3 "Wir wissen wo Dein Auto steht - Volksdaten von Volkswagen"? Das ist schon interessant was man aus Bewegungsdaten alles ablesen kann, will bestimmt nicht jeder. Und auch wenn konkret bei genau dieser "Kneipentour" nichts "geheimes" drinsteht, warum wollte man diese Daten veröffentlichen?

Lektüre dazu wäre "Security Engineering" vom leider bereits verstorbenen Ross Anderson. Dort beantwortet sich auch Volkers Frage in drm, wie es mit MLS bei zentralisierten Datenbeständen aussieht (eher schlecht) und vor allem, warum das so schlecht läuft und was es für Alternativen gibt.

Bernd

Bei uns gibt es erste Unternehmen, die keinen Tauschhandel mehr akzeptieren - das Ende ist nah!

Am 07.11.2025 um 16:55 schrieb Bernd Laengerich:

Das ist doch mal ein Ansatz! Diese Daten dürften gar nicht erst erhoben werden und wenn es doch jemand macht, dann müßte es empfindliche und ernsthafte Strafen geben! Kein Mensch käme auf die Idee, es als Kavaliersdelikt abzutun, wenn irgend ein Technounternehmen regelmäßig in Wohnungen einbrechen würde, um mal zu schauen was die Leute so treiben. Das ganze ist ein Politikversagen und nur dort könnte man ansetzen. Aber originelles Verhalten Einiger wird Technologische Entwicklung nicht aufhalten - am Ende interessiert das keinen Schwanz. Oder anders ausgedrückt, wenn in Deinem Viertel überall Kameras hängen, bleibst du dann daheim oder läufst nur noch mit Pappnase rum?

Ist ja auch irgendwie witzig: Ich hab tatsächlich einige wenige in meinem Bekanntenkreis die grundsätzlich nur bar bezahlen, damit die Großen kein Konsumprofil erstellen können. Interessant nur: Genau bei denen wäre das wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Bürgergeld) sowie total uninteressant.

formatting link
unterhaltsam. Ich mag auch den Kriesel gerne. Hier ein Beitrag, der sich bestens mit dem Bullshitbegriff "relative Anonymisierung" ergänzt, auf dem sich unsere ePA-Vermarkter und DSGVO-Reformer derzeit einen runterholen [1]:

formatting link
Kaum zu glauben, was da alles geht! ;-)

Das Gebot der Datensparsamkeit besagt, dass auch Daten, die (noch) keinen belastenden oder vertraulichen Stellenwert besitzen, weder veröffentlicht, noch gespeichert oder verarbeitet verarbeitet werden sollen, wenn kein berechtigtes Interesse besteht. Und dieses "berechtigte Interesse" ist schon vergleichweise eng gefasst, "ich will Werbung treiben" reicht ggfs. nicht.

Jup. War auch mehr eine rhetorische Frage. Aber zu Alternativen müssten Entscheider auf Experten hören, nicht irgendwelche Labersäcke, die immer einen neuen Hype abfeiern. Und da siehts dzt. ziemlich mau aus, aber der Kunde (=Wähler) will es letztlich so [2]. Ist nur blöd, wenn ich jemand anderes gewählt habe, weil ich es NICHT so will und dafür finanziell geradestehen muss, wenn das Kind vorhersehbarerweise in den Brunnen gefallen ist.

Volker

[1]
formatting link
formatting link

Am 07.11.25 um 15:55 schrieb Eric Bruecklmeier:

In den USA zum Beispiel besteht das Risiko darin, das Trumps ICE/SS stets deinen Aufenthaltsort kennt, um dich drangsalieren, internieren oder deportieren zu können. Für viele Menschen dort ist das derzeit akut lebensbedrohend... und in Deutschland sind wir von einem vergleichbaren Regime nicht mehr allzu weit entfernt.

Manche Personen (nicht nur Kriminelle, sondern z.B. auch investigative Journalisten) mögen aufgrund ihrer sensiblen Kontakte auch bei der aktuellen Regierung bereits ein Risiko sehen.

Das allerdings erschließt sich mir auch nicht. Ein betriebsfähiges, ausgeschaltetes Gerät zumindest dabei zu haben, kann im Zweifelsfall lebensrettend sein.

Schlampige Konstruktion und/oder minderwertiger Akku, Selbstentladung.

Mobilfunkverbindung oder eingeschaltetes GPS bestanden bei einem Monat Akkulaufzeit jedenfalls definitiv nicht, das ist derzeit technisch unmöglich.

Am 08.11.2025 um 10:09 schrieb Hergen Lehmann:

BS!

Ich habe Dir die entscheidende Stelle nochmal rauskopiert: "*in diesem Fall*"

Ich glaube das auch nicht, kann es aber nicht ausschließen. Gegenbeispiel: Mit einer aktiven wöchentlichen Weckzeit hatte ich das Gerät in einem Umfeld, wo ich wirklich auf keinen Fall stören wollte, ganz aus. Beim Vorgänger häte ich den Akku herausgenommen. Zur Weckzeit trötete es los.

Reines Soft-Aus öffnet viele Hintertüren und ein kurzes Senden alle paar Studen belastet den Akku nicht sehr.

Am 08.11.25 um 11:01 schrieb Eric Bruecklmeier:

Wir wissen nichts über die persönlichen Lebensumstände des Kneipengängers. Es ist gut möglich, das dieser tatsächlich konkrete Gründe hat, ein Tracking ausschließen zu müssen.

Gerade am neuen Gerät verifiziert, es ist immer noch so. (Eine wöchentliche Weckzeit kann auf Reisen oder an hohen Feiertagen, wo sie irrelevant wurde, leicht vergessen werden. Zumindest von mir.)

Das bedeutet also, Geräte mit Soft-Aus kann man ohne Akkuentnahme nicht zuverlässig ausschalten. Natürlich heißt das lange nicht, daß es mißbraucht wird, es bedeutet nur die vom Anwender nicht kontrollierbare Möglichkeit. Früher, mit echten Schaltern, galt aus ist aus.

Jörg Lorenz, 2025-11-07 16:48:

Ja, ist in Deutschland auch so. Speziell in der Gastronomie gibt es durchaus Läden, die entweder *nur* Bargeld wollen oder die *nur* bargeldlose Zahlung akzeptieren.

Wie sind "normale" Beträge definiert? Ohne Angabe eines konkreten Betrags oder Relation (z.B. maximal 5% des durchschnittlichen Monats-Netto-Einkommens o.Ä.) ist das recht sinnfrei.

Ich habe nicht den Intiativtext zitiert. Gehst Du für CHF 100'000 Mittagessen? Ich nicht.

Wieder mal ein typischer Welzel, der die Diskussion sinnlos macht. Du willst schon wieder völlig sinnbefreit vom Thema ablenken.

Tschüss

Hier noch etwas Hintergrund:

formatting link
Mach Dich selber schlau.

Ist Euro-Bargeld kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr? Falls doch noch, ist der Restaurantbesitzer im Annahmeverzug, wenn er keins nimmt.

Eine Bemerkung auf der Speisekarte "Zahlung nur in Schweizer Franken oder mit Kreditkarte" dürfte den Bedingungen für eine wirksame Einbeziehung in den Vertrag nicht genügen.

Laut einem Artikel im heutigen Standard[1] fällt das unter Vertragsfreiheit. Es muss nur beim Abschluss des Vertrags (in einem Lokal also typischerweise bei der Bestellung) klar sein.

Das vielleicht nicht, weil zu unauffällig. Ein großes Schild am Eingang hingegen schon.

hjp

[1]
formatting link

Nach meinen Rechtsverständnis ja. Nach dem der höchsten Gerichte, nein. Siehe GEZ, Nahverkehrsbetreiber, Behördengebühren und etliches mehr.

Wenn der Staat schamlos offenen Rechtsbruch begeht, stehst Du als einzelner Bürger ziemlich schlecht da, vor allem wenn Du nicht versteckbares Vermögen besitzt.

Das ist schlicht flasch. Er nimmt es ja an, nur die Bezahlform steht zur Diskussion. Es gibt schlicht keinen Annahmezwang für Bargeld.

Hä?

Join the Discussion

Have something to add? Share your thoughts — no account required.

Didn't find your answer?

Ask the community — no account required