Gebrauchsmuster

Hallo NG,

weil ich eine kleine bescheuerte Kleinigkeit gerne schützen lassen würde , hab ich den gestrigen Tag dazu verwendet, um mich in die Thematik Patent, Gebrauchsmuster einzulesen.

Das was ich bisher gefunden habe deckt folgende Bereiche ab: Kosten, Gebrauchsmuster vs Patent, wo man am besten Recherche nach bestehenden Patenten/Gebrauchsmuster macht usw ...

Das was mir jetzt nicht ganz klar ist, betrifft die Recherche bei DEPATISnet

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Man kann zwar prima dort nach bestimmten Begriffen Suchen, aber man kriegt leider nicht mit, ob ein Gebrauchsmuster abgelaufen ist oder nicht.

Weiß jemand, wie man dahinter kommt, welche Gebrauchsmuster /Patente noch aktuell sind und welche schon abgelaufen ist?

Den einzigen Anhaltspunkt den ich bisher habe: Ein Gebrauchsmuster ist auf maximal 10 Jahre begrenzt - ich kann deshalb annehmen, dass ein Gebrauchsmuster von 1984 heute keinen Bestand mehr hat.

Und da kommt gleich die nächste Frage: Abgelaufene Patente werden doch dann zu "Allgemeingut", und man kann sie nicht nochmal schützen lassen, richtig? In dem Fall wäre es egal ob abgelaufen oder nicht - wenn ich etwas finde, was so alt sein kann wie will, dann kann ich mir das nicht mehr schützen lassen. Ist das so richtig?

--
Mfg
Thomas Pototschnig
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Thomas Pototschnig
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"Thomas Pototschnig"

maximal 10 Jahre begrenzt - ich kann deshalb annehmen,

Also ich habe vom Patentamt noch den riesen Packen Papier von meiner letzten Anfrage. Grundsätzlich kann man ein Patent oder Gebrauchsmuster in DE _beliebig_ lange verlängern, solange dagegen niemand offiziell einspruch erhebt. Wenn jemand Einspruch gegen eine Patent- oder Gebrauchsmusterverlängerung einspruch erhebt, wird diese bei der nächsten Verlängerungszeitspanne nicht mehr gewährt.

Joah. Das ist meine Kurzinterpretation der 283 A4-Seiten Papier ;-)

Der jeweilige Verlängerungszeitraum beträgt IMHO bei Patenten bis zu 10 Jahren und bei Gebrauchsmustern 5 Jahre, aber diese Zahlen hab ich jetzt nur noch im Kopf. Weiß nicht ob die stimmen.

Wenn dazu jemand mehr weiß würde mich interessieren ob mein Verständnis richtig oder falsch ist/war. Und wenns geht bitte nur Begründungen mit Quellenangaben, weil ich es sonst nicht glaube.

lg,

Markus

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Makus Grnotte

Das dachte ich mir, dass du dich da schon informiert hast :-)

Scheint nicht ganz richtig zu sein [1]:

Betrifft das Gebrauchsmuster. Beim Patent müsste ich selbst suchen, aber das betrifft mich nicht, weil es ~400EUR kostet und soviel will ich eh für was potentiell nutzloses nicht ausgeben :-)

Die Verlängerung funktioniert so [2]:

- 3 Jahre Laufzeit (kosten 40EUR)

  1. Verlängerung um 3 Jahre (kosten 210EUR)
  2. Verlängerung um 2 Jahre (kosten 350EUR)
  3. Verlängerung um 2 Jahre (kosten 530EUR)

Das was noch geht ist, dass man ein Gebrauchsmuster oder Patent auch über 10 Jahre hinweg verlängert, wenn man es erweitert. Hab ich jedenfalls so gelesen - aber das betrifft mich sicher auch nicht :-)

Schon geschehen.

Mfg Thomas

[1]:
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[2]:
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--
Mfg
Thomas Pototschnig
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Thomas Pototschnig

Für den Fall du zweifels die genannte Quelle auch noch an:

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--
Mfg
Thomas Pototschnig
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Thomas Pototschnig

"Makus Grnotte" schrieb im Newsbeitrag news:43dc9fed$0$4092$ snipped-for-privacy@newsread2.arcor-online.net...

Warum ist eigentlich alles, was du postest, prinzipiell grundfalsch ?

Bist du 100%iger Analphabet und liest ein Dokument, in dem du den Packen Papier auf den Tisch legst und in einer fiebrigen Nacht darueber phantasierst, was da wohl dringestanden haben wird ?

Den Titel als merkbefreiter Obertroll hat bereits Marx von paf.li, den wirst du also auch mit noch so abstrusen Gedoens d.s.e nicht bekommen.

An Thomas: Was einmal geschuetzt war, kann nicht wieder geschuetzt werden, und was ein mal oeffentlich war, kann nicht mehr geschuetzt werden, allerdings bemerken das die Patentaemter i.A. nicht.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
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MaWin

"Thomas Pototschnig"

"Beträgt beim Patent die maximale Laufzeit des Schutzrechts

20 Jahre, so sind es beim Gebrauchsmuster nur höchstens 10 Jahre."

Ok. 20 Jahre sind (beim Patent) nur über Verlängerungen erreichbar, also bezieht sich der Zeitraum auf die Zeitspanne von Anmeldung bist zum Ende der letzten möglichen Verlängerung. Aber das sind bei 20 Jahren mehr als eine einzige Verlängerung. Daher gehe ich weiterhin davon aus dass man vor der ersten Verlängerung nur offiziell widersprechen muss um jegliche zusätzliche oder erste Verlängerung eines fremden Patents zu verhindern. Bei Gebrauchsmustern ist es vmtl. ähnlich.

Also gibt es da wirklich ein zeitliches Maximum. Das ging aus den Anmeldeunterlagen (also die auf Papier) vom Patentamt nämlich nicht so richtig hervor. Dort stand zwar auch was von Maximale Laufzeit aber ein paar Zeilen weiter stand etwas von Sonderantrag, deshalb gehe ich eig. weiterhin davon aus, dass die 20 Jahre beim Patent kein echtes Maximum sind. Wenn ich mal Zeit habe kram ich die Unterlagen nochmal raus und les das nochmal nach und zitier das hier evtl. noch, wenn sich der Text über die Sonderanträge wirklich auf die Verlängerung nach den 20 Jahren bezog. Ich vermute mal da gibt es besondere Kriterien für oder so.

Naja für dich wird es wohl uninteressant sein, aber mich interessiert das grundsätzlich noch. Ich meld mich nochmal wennn ich die Unterlagen wiedergefunden habe.

lg,

Markus

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Makus Grnotte

Sachma, Du spieltst Dich hier auf, als wärst Du der Oberchecker, obwohl Du gar keine Ahnung hast.

Man muß jährlich verlängern, die Gebühren steigen mit jeder Verlängerung.

Widersprechen? Häh? Wenn ein Patent erst einmal erteilt worden ist, dann braucht man nur zu verlängern. Anfechten geht nur vor Gericht ->

Anwaltspflicht. Wenn man da nicht durchkommt, Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht.

Gebrauchsmuster werden ohne Prüfung eingetragen, sind daher auch billiger. Wenn Du Dich aber nicht _persönlich_ vorher schlau gemacht hast, ob Deine Erfindung schützbar ist, bist Du selber schuld und Dein Schutz ist flöten, wenns rauskommt. - Und kannst evtl. sogar wegen Patentverletzung verklagt werden.

Doch. (Pharmaprodukte 25 Jahre.) Danach ist nix mehr mit Schutz und die selbe Erfindung kann nicht nochmal angemeldet werden, weil sie nicht mehr neu ist.

Bla bla bla. Spiel Dich hier nicht so auf. YANAL.

Ich hab immerhin die Vorlesung "Gewerblicher Rechtsschutz und Patentwesen" besucht. Da das aber mittlerweile schon ein Jahr her ist, und Jura viel mit Auswendiglernen zu tun hat, hab ich bestimmte Details schon wieder vergessen. Da bin eher _ich_ derjenige, der seine Unterlagen hervorkramen sollte.

Gruß Henning

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Henning Paul

Ganz ehrlich: Gebrauchsmuster ist nett, macht aber im Grund nur den Wettbewerb schlau. Geprüft wird es erst, wenn ein Verletzer da ist und die Gerichtelei losgeht.

Deshalb zählen Gebrauchsmuster in der Wirtschaft nicht wirklich viel.

Ich schau das immer in Delphion nach ("legal status"), kostet aber leider monatlich Abogebühren. Das Nachschauen selber ist dann kostenfrei, wenn man ein Abo hat.

Ansonsten Akteneinsicht beim Amt oder andere Datenbank.

Ja, gilt selbst für Patente von 1984, nach 20 Jahren ist allgemein Feierabend.

Ausnahmen (5 Jahre Verlängerung für Arzneimittel/Pflanzenschutzmittel) bestätigen die Regel.

Ja, ist Prior Art.

Es sei denn, einer trickst unehrlich herum, was aber dumme Prüfer braucht und Stress geben kann.

In den USA scheinen derartige Prior Art Patente leider an der Tagesordnung zu sein, die Prüfungsqualität des US Amtes wird seit langem bemängelt. Bei uns funktioniert die Prüfung in der Regel recht gut, ich bin immer wieder erstaunt, was da alles ausgegraben wird.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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Oliver Bartels

Wenn man etwas weiterdenkt, und man sowiso von vornherein schon weiß, dass man kein Gerichtsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes führen will, weil man ja verlieren könnte und das dann Geld kostet, ist es wohl ratsam sich die 40EUR auch noch zu sparen.

Ein Patent lohnt sich bei meiner Idee nicht - da wären mir die 400EUR absolut zu schade.

Vielleicht investier ich aber die 40EUR um eine Kahle Stelle an der Wand mit einem interessant-aussehenden Stück Papier zu schmücken - dann verzichte ich halt auf das Mars-Grundstück das ich mir irgendwann mal kaufen wollte ;-)

Okay - das entspricht dem gesunden Menschenverstand :-)

Stimmt das, dass ein Patent bis zu 2 Jahre dauern kann, bis es durch ist?

Was passiert denn, wenn einmal ein Patent zugelassen wird, obwohl es ein existierendes schon gegeben hat und das übersehen wurde?

--
Mfg
Thomas Pototschnig
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Thomas Pototschnig

ich schrieb:

Ich seh gerade, der Makus hat alle seine Postings hier wieder gecancelt. Erst denken, dann posten, dann wäre das auch nicht nötig.

Gruß Henning

--
henning paul home:  http://www.geocities.com/hennichodernich
PM: henningpaul@gmx.de , ICQ: 111044613
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Henning Paul

Ich hab mich vorhin auch schon gewundert, welchen Text du zitierst. Bei google.groups ist er aber noch zu lesen gewesen. So ein kleiner Tipp am Rande: Such mal nach Beiträge von "gronotte" - sind ein paar unterhaltsame Perlen dabei :-)

--
Mfg
Thomas Pototschnig
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Thomas Pototschnig

Thomas Pototschnig schrieb:

Auch seine alter Egos "Makus Gr0n0tte" und "Makus Grnotte" stehen "Markus Gronotte" in nichts nach, aber ich denke, Henning weiß das schon.

Christian

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Christian Zietz

Irgendwo hab ich auch noch einen "Gronote" gesehen.

Aber ich bin lieber ruhig, weil es von mir auch schon mehr als genug Postings gibt, über die man sich lustig machen könnte :-)

--
Mfg
Thomas Pototschnig
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Thomas Pototschnig

Es kann höchstens sinnvoll sein, wenn man sich wiederum vor Anmeldungen oder gar Klagen dritter schützen will.

Ich kenne durchaus Patentanmeldungen, deren Hauptanspruch nix weiter als eine Systembeschreibung ist, die so detailiert ist, dass man schon gnadenlos _alles_ 1:1 abkupfern muss, um zu einer Verletzung zu kommen. Hier geht es primär um eine handfeste Schaffung von Prior Art.

Locker, manchmal sogar noch deutlich länger.

Das Deutsche Patentamt ist bemüht, einen ersten Bericht innerhalb eines Jahres zu geben, damit man sich rechtzeitig entscheiden kann, ob man internationale Anmeldungen tätigen möchte oder nicht.

Das hängt davon ab, ob und wann einer es merkt:

- Fall alle schnarchen: Wo kein Kläger, da kein Richter ... IMHO der häufigste Fall ...

Sonst am Beispiel .de-Patent:

- Innerhalb der Einspruchsphase nach Veröffentlichung: _Einspruch_ z.B. durch Wettbewerber, wird dann von Dreierkommission im Patentamt entschieden, danach geht es zum Bundespatentgericht (letzte Instanz)

- Jederzeit: _Nichtigkeitsklage_ vor dem Bundespatentgericht, Folge- und letzte Instanz ist der BGH, wenn man von "ich klage zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" Gerichteleien einmal absieht.

Allerdings ändert das bis zur rechtsgültigen Entscheidung erstmal nichts an der Gültigkeit eines Patentes, d.h. erstmal kann damit z.B. eine einstweilige Verfügung gegen den Weitervertrieb eines Wettbewerbsproduktes erreicht werden.

Etwaige Abwägungen könnte ein die Verfügung bearbeitender Richter in der Einspruchsphase noch wohlwollender wahrnehmen, danach ist aber Schicht im Schacht.

Eine weitere Schwierigkeit bei der Durchsetzung eines Patentes ist es natürlich, die unerlaubte Nutzung durch den bösen Wettbewerber erstmal (selber, durch Patentinhaber) zu erkennen (sic!) und dann so nachzuweisen, dass ein Richter davon überzeugt wird.

Und ein Thema ist auch die Globalisierung, ich habe den Eindruck, dass manche Firmen aus fernen Regionen speziell in der IT Deutschland- und Europapatente überhaupt nicht mehr für voll nehmen.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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Oliver Bartels

Thomas Pototschnig schrieb:

[...]

locker

dazu muß es kein "existierendes Patent" geben. Neuheitsschädlich ist m.W. jede Veröffentlichung.

Ach ja, auch nicht offengelegte Patentanmeldungen gehören dazu! Falls Du also mal eine Idee hast und preiswert verhindern willst, daß es ein Mitbewerber patentiert, ist das ein interessanter Weg (die Prüfer finden die Anmeldung wahrscheinlich, Dein Wettbewerber nicht so leicht). Aber frage vorher einen Anwalt, ob das wirklich so funktioniert!

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zeigt die Möglichkeiten, nach Ablauf der Einspruchsfrist (3 Monate nach Veröffentlichung der Erteilung) dürfte es auf eine Nichtigkeitsklage hinauslaufen. Das bedeutet aber auch für den Kläger ein finanzielles Risiko!

Servus

Oliver

--
Oliver Betz, Muenchen (oliverbetz.de)
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Oliver Betz

Thomas Pototschnig schrieb:

Das Adjektiv "gronottig" hatte sich in de.alt.etc.auktionshaeuser bereits eingebürgert...

mfg

Thomas

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Thomas Woditsch

Google Images findet noch das hier:

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;)

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Johannes Frank

Ja, und warum ist es schon wieder alles weg, bevor ichs lesen kann... :(

Gruss, Michael

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Michael Dreschmann

Naja, Google hats ja noch.

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Gruß, Robert (der sich auch wundert, warum M.G. seinen mühevoll generierten Schmarrn gleich wieder cancelt)

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Robert Obermayer

Geh zu einem Anwalt. Auch wenn Du Dich noch so gut einliest, wirst Du im Falle eines Falles die Spitzfindigkeit eines Gegenanwaltes nie ueberlisten koennen. Ein Patent, Gebrauchsmuster, oder was auch immer, ist nichts wert, wenn Du es vor Gericht nicht vertreten kannst.

Was hilft es Dir, 2000 Euro fuer den Anwalt gespart zu haben, wenn Dein Bastelschutz fuer 300 Euro sofort von der Gegenpartei ausgehebelt wird?

Oder Du sammels Gebrauchsmusterschutz und Patente, um sie im Silberrahmen an die Wand zu haengen, dann mach es selber... .

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Matthias Melcher

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