Gebrauchsmuster anmelden?

Hi

Ich habe eine Idee für etwas wie ich glaube sehr interessantes. Nun ist so eine Idee ja nicht geschützt. Deshalb dachte ich an ein Gebrauchsmuster - das kommt dem schon sehr nahe. Ein Patent geht glaube ich ein wenig zu weit. Das ist auch der Grund warum ich in meinen anderen Thmen nicht so recht damit herauswill worum es geht. Jetzt geht es aber um das Anmelden. Ich habe schon auf den entsprechenden Seiten nachgesehen. Ich habe auch ein paar Preisangaben gefunden, bin mir aber nicht sicher ob ich das wirklich so richtig verstanden habe.

Deshalb suche ein Erfahrungsberichte von Leuten die schon mal ein Gebrauchsmuster angemeldet haben. Wie habt ihr das gemacht und was kamen da relativ genau für Kosten auf euch zu. Und falls ihr das dann verkauft habt, was habt ihr dafür genommen.

Ich habe bereits eine Firma die sich dafür interessiert. Der habe ich natürlich auch noch nicht gesagt wie es genau funktioniert - aber sie hätte großes Interesse wenn es denn sinnvol funktioniert. Sie hat auch versprochen mir meine Idee nicht zu klauen aber sicher ist ja sicher.

Vielen Dank für eure Erfahrungen

Ciao Jens

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Jens Kluesener
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Dafür ist ein Patent zuständig. Aber wie schon gesagt ist eine Patent keine gute Idee.

Für die "Idee" alleine zahlt keine Firma irgendwas, erst technische Realisierung ist interessant. Oft scheuen sich Firmen auch en bloc viel Geld auf den Tisch zu legen und das volle wirtschaftliche Risiko zu tragen. Lizensierung / Abstottern nach produzierter Stückzahl ist eine Möglichkeit das Risiko zu verteilen. Wenn das Gerät z.B. auf einem programmierten OTP-Controller beruht kann man dem Kunden anbieten ihm die Dinger zu serienprogrammieren. Dadurch hat man Kontrolle über die Stückzahl. In den üblichen Fällen ist es allerdings ohnehin so, daß der Kunde ohne den Entwickler das Gerät nicht am Markt halten kann, weil dessen KnowHow für die Fertigung nötig ist und Geräte laufend weiterentwickelt werden müssen.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Hallo Jens, ein Gebrauchsmuster hat den gleichen Schutz wie ein Patent. Der Unterschied ist nur, bei einem Patent wurde vorher (vor der Patenterteilung) recherchiert ob es etwas ähnliches, vergleichbares nach dem Stand der Technik schon gibt. Ich will es mal anders ausdrücken. Ein Patent oder ein Gebrauchsmuster ist wie eine geladene Waffe. Im Falle eines Gebrauchsmusters könnten aber auch Platzpatronen geladen sein. Wenn dir das Gebrauchsmuster ausgehändigt wird, dann weist du nicht ob scharfe Munition oder nur Platzpatronen drinnen sind. Wenn du also einem Wettbewerber, der dein Gebrauchsmuster verletzt, verklagen möchtest, dann wird der als erstes eine Prüfung nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Anmeldung verlangen. Es wird dann viel später geprüft, aber nur zum Zeitpunkt der Anmeldung. Die Kosten verlagern sich nur. Ein Patent ist nicht sehr viel teuerer als ein Gebrauchsmuster, es dauert eben nur länger bis es offen gelegt und oder erteilt wird. Ich muss hier dem Markus (Mawin) recht geben, ohne Patentanwalt verbrennst du dein Geld, weil ich persönlich glaube, dass man als Techniker ohne eine gehörige Portion Patentwissen, da keine wertvolle Patentschrift verfassen kann und nachbessern, nachdem du die erste Fassung abgegeben hast, kann man nicht mehr (jedenfalls nicht so einfach). Das wäre nämlich eine unzulässige Erweiterung der Ansprüche (meist Unteransprüche). Ob deine Idee gut ist oder nicht kann man nach der TRIZ Methode abprüfen. TRIZ ist eine Innovationsmethode. Ein gutes Buch dazu kann man bei

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kaufen. TRIZ unterscheidet 5 Stufen, in die Patente eingeteilt werden. Stufe 1 sind absolut trivial. Darunter fällt z.B. die Schallschutzhaube bei einem Nadeldrucker. In Stufe 2 fallen die meisten Patente. Hier wird ein Widerspruch gelöst. Zwei Parameter, die sich gegenseitig widersprechen werden aufgelöst, aber es gibt noch kleine Kompromisse. In Stufe 3 gibt es auch keine Kompromisse mehr. Eine weitere Aufzählung und Unterscheidung bekomme ich ohne das Buch nicht hin. Bei Interesse kann ich aber gerne hier die 5 Stufen aus dem Buch einmal abschreiben. mailt mir zu wenn ihr Interesse dazu habt.

Hast du mindestens einen Widerspruch in deiner Idee genial gelöst, am besten ohne Kompromisse, dann ist es patentwürdig und dann lohnt sich auch etwas Geld hinzulegen. Für die von einem Patentanwalt ausgefertigte Patentschrift kostet etwa zwischen 5000 und 10 000 Euro und hängt natürlich davon ab wieviele Ansprüche herausgearbeitet werden und wieviel Zeit er dafür benötigt hat. Auch sind meistens eine Reihe von Zeichnungen notwendig, die auch die auch nicht fertig in Visio vorliegen sondern eben mühselig erstellt werden müssen. Ein schlechter Anwalt nimmt deine Idee auf und formuliert die exact so im Anspruch 1. Dann ist es ein leichtes, die Idee des Anspruch 1 ein wenig abzuändern und schon ist man außerhalb Ein guter Anwalt formuliert den Anspruch 1 so kanpp wie nur irgend möglich und hat jede Menge Unteransprüche, auf die er sich zurückziehen kann. Das heist aber auch, er kalkuliert Einsprüche auf dein Patent mit ein. Bei denen verdient der Anwalt natürlich wieder mit, aber leider hast du nur so den größtmöglichen Anspruch! Die Jahresgebühren für Patente sind am Anfang sehr preiswert und steigern sich dann. Richtig teuer sind diese dann im 19. und 20. Jahr, also kurz vor der Public Domain Phase, wie ich diesen Zeitpunkt nenne. Den Patentschutz bekommt man max. 20 Jahre und danach kann es jeder nachbauen. Wie Mawin schon sagt, sind die meisten Erfindungen schon sehr alt und es gibt jetzt nur noch geringe Abwandlungen oder Verwendung in einer bestimmten Branche ect. Ich schätze auch ca. 10 000 bis 25 000 Euro, die du mindestens beiseite legen solltest, für so ein Vorhaben, wenn es richtig gut werden soll. Ein Patentanwalt im Ruhestand ist sicherlich preiswerter, aber ich kenne da leider nur junge engagierte und wirklich gute und (leider auch) teuere Patentanwälte.

Zum Schluss noch ein Tipp. Hast du ein Schaltungsdetail patentiert, das womöglich in SMD Technik vergossen in einem Sensor realisiert wird, wie willst du jemals feststellen ob irgendeiner der Wettbewerber dein Patent verletzt. Denke daran, dass du mit deiner Veröffentlichung als Gebrauchsmuster oder Patent erst andere auf weiterführende Ideen bringen kannst. Patentschriften können geradezu kreativ wirken. Hast du dagegen ein Patent auf ein Verfahren, dass man schon beim Lesen der Bedienungsanleitung oder einer Werbebröschüre erkennen kann, dass ein Wettbewerber dein Patent verletzt, dann ist dies wesentlich wertvoller (weil billiger und einfacher) als die erste Variante.

Gruss Jürgen

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Juergen Pullmann

Das Problem ist, dass Gebrauchsmuster im Streitfall nicht wirklich ernst genommen werden. Da man im Prinzip beliebigen Bullshit anmelden kann ("Gerät zum reibungarmen Warentransport, dadurch gekennzeichnet, dass an jeweils einer Ecke einer Plattform je eine vertikale Struktur angebracht ist, deren Randpunkte vom Mittelpunkt alle den gleichen Abstand haben und deren Mittelpunkt an der Plattform drehbar gelagert ist") ohne dass der Stand der Technik geprüft wurde (s.o.: Nette Umschreibung für Böllerwagen bis Auto ;-) darfst Du im Zweifelsfall klagen und es wird in jedem Einzefall erneut geprüft, ob das Gebrauchsmuster überhaupt etwas wert ist.

Ganz ehrlich: Dann vergiß es.

Solange wie Du nur anmeldest, sind die Kosten gering. Aber wie gesagt: Gebrauchsmuster nimmt man in der Industrie nicht wirklich für voll.

Du solltest auch nicht hier und ansonsten darüber reden: Dann ist die Neuheit nämlich nicht mehr neu => Patent futsch!

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Das *ist* meine Erfahrung!

Ciao Oliver

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Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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Oliver Bartels

Oliver Bartels schrieb:

Machen sich aber (privaten) Endkunden gegenüber ganz hübsch, man kann dann mit 'patentrechtlich geschützt' werben.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Am Wed, 11 Feb 2004 13:02:12 +0100, meinte "Jens Kluesener" :

Ohne einen Patentanwalt sollten Sie weder ein GebrM noch ein Patent anmelden. Das kostet natürlich ... Ich würde daher an Ihrer Stelle mit dem interessierten Unternehmen ein nda schließen, das natürlich jede Weitergabe der Infos oder Verwertung ohne entsprechende Lizenzierung drastisch sanktioniert. So kann das Unternehmen Ihre Idee risikolos testen. Und Sie wissen gleich, wem sie trauen können, denn wer nicht bereit ist, bei einem Verstoß gegen ein nda zu zahlen, schließt insgeheim einen solchen Verstoß nicht aus ...

Beste Grüße

Dr. Michael König

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    RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
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nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "nginfo"] * www.drkoenig.de
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RA Dr.M.Michael König

"Juergen Pullmann" schrieb:

[...]

welches von denen ist "gut"?

BTW:

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sagt auch etwas dazu, nennt aber leider nicht...

...die 5 Stufen.

[...]

das wäre sehr nett und sicher interessant.

Servus

Oliver

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Oliver Betz, Muenchen
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Oliver Betz

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