Gebrauchsmusterschutz - Hard & Software

Hallo!

Ich habe mich gerade etwas in Gebrauchsmusterschutz eingelesen und habe da momentan eine Grundsatzfrage - der eine oder andere wird sich damit wohl etwas auskennen?

Angenommen ich hätte ein Gerät erfunden, das auf der einen Seite die Anforderungen des Gebrauchsmusterschutz erfüllt > neue technische Innovation mit gewerblicher Nutzfunktion im Industriebereich. Auf der anderen Seite ist das Gerät aber nur Nutzbar unter Einsatz einer speziell für dieses Gerät entwickelten Software (Mikrocontroller, Anwendersoftware)

Wie ich gelesen habe ist Software auf dem Wege alleine nicht schützbar, auf der anderen Seite kann die technische Erklärung des Gerätes - also die Beschreibung der Schutzbereiche - nicht ausschließlich auf die Hardware bezogen werden, da diese ohne die Software nicht nutzbar ist.

Wie erklärt man ein solches Gerät also in der Anmeldung?

Gruß! Andre

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Andre Bryx
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"Andre Bryx" schrieb im Newsbeitrag news:hj7m7o$flg$ snipped-for-privacy@newsreader3.netcologne.de...

Gar nicht.

Wie hoch wäre dein Schaden wenn jemand das nachmacht ? 10 Mio Euro ? Macht 1 Mio EUR vorzuschiessende Gerichts- und Anwaltskosten. Hast du die 1 Mio ? Auch auf das Risiko hin, das Gerichtsverfahren zu verlieren, auch auf das Risiko hin, wenn du in Deutschland gewinnen solltest, dasselbe Verfahren noch mal in den USA durchziehen zu müssen ?

Du hast als kleine Firma keine Chance, deine Rechte durchzusetzen, insbesondere wenn der Steitwert von einer finanzstarken Gegenseite mit eigenen Anwälten festgesetzt wird.

Daher ist die Anmeldung von Rechten rausgeworfenes Geld, sie gibt nur der Konkurrenz (die sich eigene Mitarbeiter leistet deren einzige Aufgabe es ist neu angemeldete Patente zu lesen) den Hinweis, daß du was für 'kriegsentscheidend' hältst.

Mach es einfach, und sorge damit dafür, daß dir niemand das Recht streitig machen kann, weil du Erster warst. Nervt dich der Konkurrent weil er es nachmacht, verklage ihn nach Wettbewerbsrecht.

--
Manfred Winterhoff
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MaWin

Andre Bryx schrieb:

Gar nicht, es sei denn du willst ein hübsches Stück Papier als Wanddekoration deines Verkaufsbüros. Ohne ordentliche Recherche weißt du nichtmal ob du ältere Rechte verletzt, und wenn man ordentlich recherchiert, dann kann man auch gleich ein richtiges Patent anmelden. Und wenn dann doch Herr Kupferab zuschlägt, dann brauchst du erstmal ausreichend Geld um den Rechtsstreit gegen ihn führen zu können.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Hi,

Inwiefern sollte das Wettbewerbsrecht das Nachbauen von Geräten verhindern, wenn kein Schutzrecht verletzt wird?

Gruss Michael

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Michael Koch

Michael Koch schrieb:

Prägnanten Namen als Marke schützen lassen, das funktioniert, im Gegensatz zu Gebrauchsmuster/Patent.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Hi,

Klar, die Marke ist geschützt. Aber dadurch wird doch nicht verhindert dass der Wettbewerber das Produkt nachbaut und ihm einen neuen Namen gibt.

Gruss Michael

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Michael Koch

Michael Koch schrieb:

Es gibt bergeweise Colas, aber den Reibach mach die Firma Coca Cola.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Am 20.01.2010 21:02, schrieb Dieter Wiedmann:

Ein Bekannter hatte mal eine Sicherheitsvorrichtung erfunden, der ein Geldgeber zum Glück dazu verholfen hat ordentlich patentiert zu werden. Jener Bekannter hat am Tag der erfolgen Anmeldung in einem Telefongespräch einen guten Freund ganz nebenbei von der Erfindung berichtet und dann zwei Stunden später einen Anruf vom Patentamt bekommen, das der Arbeitgeber des angeblich guten Freundes gerade seltsamerweise die selbe Erfindung eingereicht hat wie er am Morgen .... :-(

Ich möchte nicht wissen, wie viele gute Ideen in Schubladen verstauben, weil die Erfinder einfach kein Geld haben, sich ihr geistiges Eigentum schützen zu lassen...?

Warum gibt es dann einen Gebrauchsmusterschutz, wenn ihn dann angeblich doch jeder ignoriert. Nur weil es bergeweise Patente und Gebrauchsmuster gibt heist es noch nicht, das nichts Neues mehr kommen kann.

Mein Gerät gibt es nocht nicht. Definitiv. Und daran ist nichts zu rütteln - sonst würde es ein spezieller Industriezweig schon lange einsetzen anstatt sich mit ungenauen, teuren, zeitintensiven und unflexiblen Lösungen rumzuschlagen.

Soll ich mich überraschem lassen, wie lange es von der Messepräsentation bis zum ersten Klon braucht? 12 Stunden, 24, 48?

Klinken putzen und dann mit Fremdanmeldung überrascht werden?

Also auch besser verstauben lassen.

Na dann - gute Nacht!

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Andre Bryx

"Michael Koch" schrieb im Newsbeitrag news:hj7p7u$8aa$03$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

Wenn der Wettbewerber einen unlauteren Vorteil daras zieht, weil er etwas nachmacht statt selbst etwas zu entwerfen, hat man vor Gericht dieselben Chancen wie bei Schutzrechten, denk an das API von Programmen, oder eben look & feel.

Und hat er's nicht unlauter gemacht hat, ist es ja korrekt, dass es nicht durch abstruse Schutzrechte behindert wird.

--
Manfred Winterhoff
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MaWin

"Andre Bryx" schrieb im Newsbeitrag news:hj7t9q$klp$ snipped-for-privacy@newsreader3.netcologne.de...

Da sich der Erfinder ja offenbar von ihnen nicht trennen will, verstauben die dort auch, weil er sie nicht zu einem Produkt umsetzt.

Patente sind für die Grossen, um die Kleinen aus dem Markt zu halten. Die Grosse untereinander behindern Patente nict, denn im Falle einer Patentverletzung tauschen die einfach welche. Das kostet nichts.

Es gibt eine Menge Geräte noch nicht. Es gibt Abermillionen von studierten Ingenieuren auf der Welt, deren Job es ist, solche neuen Geräte zu schaffen.

Jeder Ing sollte ein ganzes Portfolio vermutlich marktfähiger Produktideen haben, so phansasielos kann ein einzelner Mensch doch gar nicht sein daß ihm nicht an jeder Ecke des Lebens die Lücken auffallen, die zu stopfen wären, nur ist es von der Idee zur Umsetzung meist ein weiter Weg und den zu gehen lohnt für die meisten Ideen nicht, man hat ja auch noch anderes zu tun.

Bau es, und wenn es gut und sein Geld wert ist, kaufen es die Kunden von dir.

Ist es so einfach, daß es in 12 Stunden viel billiger nachgebaut werden kann, UND derjenige noch satten Reibach damit machen kann obwohl schon ein Konkurrent damit auf dem Markt ist, hast du offenbar eh nicht die benötigte Produktions- kapazität um den Markt bedienen zu können, es entsteht dir also kein Schaden.

So lange du es zuerst öffentlich bekannt machst, kann dir niemand das Recht nehmen, es herzustellen und zu vertreiben, auch wenn derjenige ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden sollte. Und du sparst dir die sicher 5000 EUR die die Anmeldung dich kostet (denn ohne Anwalt wird das nichts).

--
Manfred Winterhoff
Reply to
MaWin

Offen und ehrlich so wie es funktioniert. Alles andere wuerde in potenziellen Gerichtsverfahren eh abgeschossen. Doch wie andere schon schrieben, der Patentweg ist ein dorniger (und Dein Fall hoert sich irgendwie mehr nach Patent an).

Frage: Gibt es bei Euch nicht die Einrichtung des "Vorlaeufigen Patent?" Bei uns (USA) wird das von kleinen Erfindern gern genutzt, um sich erstmal die Rechte zu sichern. Es ist nicht so teuer und man hat dann 12 Monate Zeit, allerdings keinen Tag mehr. Dieses eine Jahr wird dann eifrigst genutzt, Kaeufer zu finden. D.h. man schreibt reihenweise Proposals an Firmen die dran interessiert sein koennen, so aehnlich wie wir Consultants das mit Ideen auch machen. Falls das ein Schlag ins Wasser wird dann ist es u.U. eh besser den ganzen Kram verfallen zu lassen, aber man hat dann auch nicht tausende fuer eine Vollanmeldung mit allem PiPaPo ausgegeben.

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Nach Einreichung des vorlaeufigen Patents darf man aber nicht erstmal einen langen Urlaub auf Teneriffa einlegen, denn auch einem Kaeufer muss ja noch genuegend Zeit verbleiben innerhalb der 12 Monate den vollen normalen Patentantrag einzureichen. Das heisst im letzten Monat vor Ablauf ist der Zug vermutlich abgefahren.

Falls Ihr sowas nicht habt koennte Trick 17 funktionieren. In USA ein Provisional Patent anmelden. M.W. gibt Dir das auch internationale Prioritaet, sollte also auch fuer Europa gelten. Nun auf Teufel komm raus Kaeufer suchen. Die koennen danach international weiter anmelden. Falls Du es selbst machen moechtest, dann sag schonmal alle Urlaube, Geburtstagsfeten, den Nachtschlaf und sonstwelchen Luxus ab :-)

Das war jetzt einfach so "aus der Lameng", die genaue Gesetzeslage muesstest Du mit einem Patentanwalt besprechen. Der VDE (und m.W. manchmal Unis) veranstalten schonmal gebuehrenfreie Patentberatung als eine Art Mini-Seminar. Bei uns auch die High-Tech Kammern und Organisationen.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

Am Wed, 20 Jan 2010 22:41:13 +0100 schrieb Andre Bryx:

UL?

Seit wann ruft 'das Patentamt' am Tag der Anmeldung jemanden an?

Lutz

--
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Lutz Schulze

Andre Bryx schrieb:

Moin!

Ich habe mich mit Patentanmeldung auch schon beschäftigt. Fazit: Gebrauchsmuster ist nur ein Werbeargument: Du kannst es als 'patentrechtlich geschützt' vermarkten. Deiner Zielgruppe in der Industrie wird es vermutlich aber völlig egal sein, ob Du damit wirbst.

Mawins Argument, ob Du die Kohle hast einen Rechtsstreit mit einem Mitbewerber zu führen, der ein Schutzrecht von Dir verletzt ist völlig richtig. Wenn Du das Schutzrecht nicht verteidigen kannst ist es wertlos für Dich! Es verteidigt keiner kostenlos oder automatisch für Dich und bewusste oder unbewusste Verletzungen des Schutzrechts schließt es im Normalfall auch nicht aus: Entweder niemand recherchiert vor der Markteinführung eines vergleichbaren Geräts ob ein Schutzrecht existiert (hast Du schon recherchiert, ob es nicht ein entsprechendes Patent gibt?) oder versucht es soweit wie möglich abzuwandeln um ungefährdet auf den Markt zu kommen.

Die Funktionen genau, die Kniffe ungenau: Wenn Zahlen darin vorkommen (Formeln mit Konstanten, Mengenangaben etc.) würde ich die, in Absprache mit Deinem Patentanwalt, abändern, so daß das Patent keine Bauanleitung ist.

Wenn Du Angst hast, daß jemand anders ein vergleichbares Gerät auf den Markt bringt und damit den Kuchen aufteilt: Sei besser (Service, Kundenwünsche, Flexibilität) und sei schneller am Markt. Lass Dir solange Du alleine auf dem Markt bist Deine Erfindung gut bezahlen, gehe davon aus, daß Du den Preis nicht ewig halten kannst. Dafür hast Du mit der Zeit Erfahrung wo Einsparpotential in Produktion, Aufbau und Funktionsumfang ist. Hiermit hast Du einen Wissensvorsprung vor einen später startenden Mitbewerber.

Wenn Du Angst hast, daß jemand anders Deine Erfindung klaut und patentiert und Dir dann die Vermarktung verbieten will, dann mach Dich jetzt schon schlau, wie ein Einspruch gegen ein Patent funktioniert und wie Du ein solches Patent angreifen kannst. Lass den Konkurrenten doch nutzlos Geld für ein Patent ausgeben, greife es erst an, wenn es nötigt ist, wenn es Dich nicht tangiert lasse es bestehen, im Zweifel hindert es weitere Mitbewerber am Markteintritt. Hier aber darauf achten, daß Du keine Fristen versäumst, die Deinen Patentangriff stören.

Bereite einen Angriff auf ein mögliches Patent eines Mitbewerbers jetzt schon vor: Sorge dafür, daß Deine Erfindung publiziert wird (eine Veröffentlichung verhindert die gültige Patentierbarkeit). Wenn es eine Veröffentlichung in einem von den Mitbewerbern nicht wahrgenommenen Medium ist, bringt es denen auch noch keinen Informationsvorsprung zu diesem Zeitpunkt. Aber meines Wissens, darf die Veröffentlichung nicht zu Abseits sein um als Patent-schädigende Veröffentlichung zu gelten (also nicht im Vereinsblatt des Kaninchenzüchtervereins Klein-Kleckersdorf).

Ciao Dschen

--
Dschen Reinecke

=== der mit dem Namen aus China ===

http://WWW.DSCHEN.DE mailto:usenet@dschen.de
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Dschen Reinecke

Andre Bryx schrieb:

Hallo,

der angeblich gute Freund soll in dem Telefongespräch soviel von der Erfindung erfahren haben das er in der Lage war daraus in höchstens einer Stunde einen Patentantrag zu fabrizieren, und in der zweiten Stunde zum Patentamt zu fahren um das Patent einzureichen. Dann soll es ein Mitarbeiter auch noch innerhalb dieser zweiten Stunde gelesen und mit der anderen Anmeldung verglichen haben und schliesslich noch den ersten Anmelder angerufen haben? Das klingt derartig unwahrscheinlich das der wahre Kern wenn es denn überhaupt einen gibt ganz anders war, zwischen der ersten und der zweiten Anmeldung lagen zwei Wochen, als die Geschichte weitererzählt wurde waren es nur zwei Tage und dann schliesslich nur zwei Stunden.

Bye

Reply to
Uwe Hercksen

Andre Bryx tipperte in news:hj7t9q$klp$ snipped-for-privacy@newsreader3.netcologne.de

Was macht dich so sicher? Da braucht bloß jemand ähnliches länger in der Schublade haben. Weshalb aufgezeichnete Ideen immer ein Datum und Signatur haben sollten.

So gesehen: gar nicht.

So lange Datum und Signatur mit 'drauf ist, warum nicht? Und wie ist es, nur die Idee zu schützen? Dann ist es egal, wie diese umgesetzt wird. Allerdings sind Recht haben und Recht bekommen in diesem unseren Lande [TM] zwei paar Schuhe.

--
Thomas
Reply to
Thomas Hu"bner

Hallo,

Uwe Hercksen schrieb:

...[...]...

Das klingt so natürlich unglaubwürdig ist ist definitiv nicht nachvollziehbar.

Es gibt eine reale Möglichkeit. Diese habe ich erst Anfang letzten Jahres kennen gelernt. Beide Personen haben an der selben/gleichen Entwicklung gearbeitet und eine Lösung gehabt. Jedoch hat die eine Person/Firma die Lösung noch zurückgehalten um der Konkurrenz mit der eigenen Patentschrift keine unnötigen Informationen zu geben und die Entwicklung im stillen Kämmerchen weiter zu führen. Durch das Telefongespräch wurde diese Person jedoch alarmiert und hat die bereits fertig in der Schublade liegende Patentschrift eingereicht. Allerdings sind hier die Zeiträume etwas länger und das ganze zieht sich über viele Wochen oder Monate.

MfG

Uwe Borchert

Reply to
Uwe Borchert

Ich kenn da eine sehr kleine Zeitschrift für Mikrocontroller die seit 10 Jahren existiert, allgemein zugänglich ist ( nur behindert dadurch dass das Heft ein paar EUR kostet ) und damit ausreichend patentschädigend sein dürfte. Wenn das Ding in FORTH programmiert ist, würde die Vereins- zeitschrift der FORTH e.V. die online kostenlos verfügbar ist auch schon reichen. Es muß auch keine Zeitschrift sein, eine Firmenpublikation a la Werbebroschüre reicht oft auch schon.

MfG JRD

Reply to
Rafael Deliano

Thomas Hu"bner schrieb:

Gibts nicht.

Die Umsetzung ist das was man schützen lassen kann.

Gruß Dieter

Reply to
Dieter Wiedmann

Am 20.01.2010 20:40, schrieb Andre Bryx:

Das habe ich anders in Erinnerung, Du kannst Software nicht als Idee schützen, sondern nur in Verbindung mit einer konkreten technischen Anwendung. Das gesamte Gerät mit zugehöriger Software zu schützen, müsste also nicht nur gehen, sondern im Gegenteil die Probleme reiner Softwarepatente vermeiden.

Im Gegensatz zum Patent, bei dem Du alles offen legen musst und das möglicherweise durch Abwandlungen umgangen werden kann, wäre aber auch noch eine andere Art von Schutz denkbar, nämlich den Nachbau so schwierig wie möglich zu machen. Der Mikrocontroller ist für so etwas ideal geeignet: So viel wie möglich an Software da reinstopfen und immer das Auslesen sperren. Es ist auch üblich, die Bezeichnungen von ICs abzuschleifen, oder Hardware zu vergießen. Hat den gleichen Hintergrund wie jede Diebstahlsicherung - kann einen Diebstahl nie völlig ausschließen, aber den Aufwand so hoch treiben, dass es sich nicht lohnt. Wenn Dein Gerät erhebliches Know-How und einige Kniffe beinhaltet und der Aufwand des Nachbaus im Bereich einer Neuentwicklung liegt, sollte das schon ein recht guter Schutz sein.

Gegen eine offensichtliche Kopie kann man meines Wissens übrigens auch über das Urheberrecht vorgehen, dafür muss man gar nichts schützen.

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Edzard Egberts

"Edzard Egberts" schrieb im Newsbeitrag news:hj9coa$sar$00$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

Ärgert genau einen: Denjenigen, der 10 Jahre nach Pleite der Firma so ein Gerät reparieren muß.

Solche Kinderkacke kostet Replikanten hingegen ein müden Lächeln.

Nicht Urheberrecht, aber eben Wettbewerbsrecht.

--
Manfred Winterhoff
Reply to
MaWin

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