Entlötsaugpumpe: Bericht und Frage

Hallo Gruppe,

ich habe mir schon vor einiger Zeit (ca. 6 Monate) eine elektrische Entlötsaugpumpe gekauft (also ein Gerät in dem Kolben/Sauger zusammen ist). Dabei habe ich das genommen, das bei Ebay ständig verhökert wird:

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(falls das Bild verschwinden sollte: es ist eine Entlötsaugpumpe mit gelbem Kolben, der auf den Schwarzen Schaft arretiert ist, Beschriftung auf dem Schaft: "DESOLDERING TOOL", 30W)

Jetzt mein Bericht zu dem Ding:

Am Anfang ging's super. Habe noch nie so sauber entlötet. Hat richtig Spaß gemacht. Selbst 40-polige IC waren absolut kein Problem. Einwandfrei. Mit der Zeit wurde allerdings der Gummi, der das Heizelement mit dem Auffangzylinder verbindet, spröde. Ist wohl angekokelt (wurde recht schwarz auf der Innenseite). Gerade eben ist das Ding völlig hin gegangen (gerissen), die Pumpe ist jetzt also wohl schrottreif. Hält also wohl so 6 Monate. Muss aber zugeben, dass ich sie schon sehr häufig benutzt habe und so einige zig Platinen recycled.

Jetzt zur Frage: die Technik (Kolben + Sauger in einem) hat mich völlig überzeugt, das ist ne Klasse Idee. Allerdings will ich mir bei meiner Nächsten eine kaufen, die vielleicht etwas länger hält. Ich hatte in Errinnerung, dass jemand mal etwas über so ein Ding von Ersa gepostet hatte, finde aber leider nichts. Kann mir jemand vielleicht auf die Sprünge helfen?

Vielen Dank, Johannes

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Johannes Bauer
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hey ... die Straße kenne ich sogar *G*

Etwas offtopic, aber es handelt sich um einen Gewerbetreibenden. Die ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass das Gerät einwandfrei ist ... danach gelten 2 Jahre Gewährleistung ...

Ich würde es auf jeden Fall reklamieren, vorallem, weil es ja eine Fehlkonstruktion war.

Das ist ein großer Vorteil des Fernabsatzgesetzes. So verdrängt man Schrott und deren Verkäufer vom Markt.

Grüße Tobias

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Tobias Wendorff

Ja, ich habe noch einmal nachgesehen, ist jetzt 5 1/2 Monate her. Der eBay-Link den ich angegeben hatte war zwar nicht der Verkäufer, von dem ich meine Pumpe habe, allerdings ist meiner auch ein Gewerbetreibender.

Naja, das Problem ist halt der geringe Streitwert: ich habe damals ?5,50

  • ?2,00 unversicherter Versand, also ?7,50 gezahlt. Wenn ich das ganze zurückschicke, was ich ja bei einer Reklamation muss, bezahle ich das Porto (Warenwert
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Johannes Bauer

Hallo Johannes,

ich heiße übrigens Tobias-Johannes :-)

Johannes Bauer wrote:

Ich habe diesen Monat über 70 Pakete mit dem Hermes-Versand verschickt. Kostet 3,90 EUR und ist versichert, Du bekommst eine Paketnummer etc.

Nachteil: dauer 3-4 Tage ...

AFAIK steht im Gesetz, dass er Dir die Versandkosten bezahlen muss.

Naja, ich würde es machen. Schließlich wurde das Produkt, vermutlich, nicht außerhalb der Spezifikationen verwendet und es wurde nicht mit einer Lebensdauerangabe verkauft.

Und da der Hermes-Shop auf dem Weg liegt, wäre es auch kein Zeitaufwand. Aber ich verstehe schon, was Du meinst.

Mir gehen nur diese Händler auf den Sack, die Ware einkaufen, die nichtmal Pollin einkaufen würde und diese dann als normal- oder hochwertige Ware verkaufen.

Gerade, weil die Produkte dann so günstig sind, rechnen sie damit, dass keiner reklamiert.

Grüße Tobias

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Tobias Wendorff

Ab einem Warenwert von 40 Euro, ja. :)

Gruss, Ole

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Ole Hueter

Nachts ist es kälter als draußen? Oder: Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Es gelten insgesamt 2 Jahre Gewährleistung! Die ersten 6 Monate der Gewährleistungszeit muß der Händler den Nachweis führen, danach, also die restlichen 1 1/2 Jahre, muß der Kunde nachweisen, daß das Gerät von Anfang an einen Fehler hatte.

Ein Fernabsatzgesetzt gibt es längst nicht mehr und ich wüßte auch nicht, was der Fernabsatz mit der Gewährleistung zu tun haben sollte, außer daß man es dem Händler nicht mal eben schnell um die Ohren hauen kann, sondern die Probleme mit dem Versand (Nachweis, Beschädigung, Verlust, Portoersatz etc.) hat.

Lars

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Lars Mueller

Die 40 EUR-Klausel gibbet schon seit 10-2004 nicht mehr. Mitlerweile hat der Käufer immer die Versandkosten zu zahlen. Bei berechtigten Reklamationen wird das Porto natürlich erstattet.

Gruß, Michael

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Michael Bruemmer

Klar, das meinte ich natürlich! Denn wer sollte ein Gerät zurückschicken, was keinen Schaden hat?

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Tobias Wendorff

Argh ... jaja ... so meinte ich das doch. Sorry, aber muss man hier so 100%ig bei einem OT-Thema genau sein? Wenn es konkret werden würde, könnte man es nachlesen.

MMh, wurde die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen nicht Anfang 2005 in deutsches Recht umgesetzt?

Aber mein Lieblingsparagraph ist immer noch der hier:

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Tobias Wendorff

Pfft! Dir schenk ich nix mehr! :-)

--
Bitte re: nicht vergessen (Filter)
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Lars Mueller

Tobias Wendorff schrieb:

Der OP verglich die Billiglösung mit der Entlötstation von ERSA. Die ERSA, die ich mal gesehen habe, kostete damals AFAIR um die 350 DM (eher mehr als weniger). Dafür wurde elektrisch abgesaugt mit Fußschalter gesteuert.

Das Teil, das hier bei ebay verhökert wird, ist ein elektrisch geheitzter Flutschsauger. Wenn der bei eienm Preis von 4.95 FRZ nach 6 Monaten krepiert, ist das Verschleiß. Netzkabel abkneifen, weiterverwenden, Rest entsorgen und den nächsten aus der Schublade holen. Wir sprechen hier von einem Werzeugetat von ca. 10 Euro per anno.

--
Mit freundlichen Grüßen
  Andreas Bockelmann    
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Andreas Bockelmann

Hi!

Derjenige, der von seinem 14-Tage-Rückgaberecht-bei-Versandhandel gebrauch machen möchte - also andere Baustelle als Reklamation.

Gruß, Michael.

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Michael Eggert

Nein, ich habe so einen "Flutschsauger" eben auch von Ersa gesehen, jemand hier in der GRuppe hatte damals einen Link gepostet. Exakt dasselbe Prinzip (nur wohl in höherer Qualität ausgeführt). Könnte auch Weller gewesen sein, bin mir nicht mehr ganz sicher.

Hast du Erfahrung mit den professionellen Absaugern (die eine elektrische Vakuumpumpe besitzen)? Taugen die was? Wie ist das Arbeiten damit?

Gruß, Johannes

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Johannes Bauer

Wow, es gibt tatsächlich noch Gesetze die kränker sind als das Bundeskleingartengesetz. Hätte ich nicht gedacht, danke für den Link. Ist mir ein Bookmark wert ;-)

Gruß, Johannes

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Johannes Bauer

Ja, damit hast du natürlich recht. Eigentlich sollte man das echt zurückschicken. Ich werde mal schauen wo bei mir in der Nähe der nächste Hermes-Laden ist, danke für den Tipp!

Gruß, Johannes

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Johannes Bauer

Ja, das ist wirklich krank, es heist doch "einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul".

Ernst

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Was ist TOFU? Wieso finden die anderen meine Artikel schwer zu lesen?
TOFU steht für "Text Oben, Fullquote Unten". Das ist eine Unart, die einen
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Ernst Keller

Johannes Bauer schrieb:

Hallo,

ich oute mich jetzt mal als stolzer Besitzer einer VP801. '92 für ziemlich viel Geld angeschafft, funktioniert sie noch heute. Die Verschleißteile gibt es alle einzeln zu kaufen. Ein wesentlicher Vorteil ist die Existenz verschiedener Düsen mit unterschiedlichen Durchmessern. Und natürlich die Tatsache, daß die Platine keinem mechanischen Impuls ausgesetzt ist. Also: Das Ding ist schon gut, aber dafür auch sehr teuer.

MfG hjs

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Hans-Jürgen Schneider

Hallo zusammen,

Na ja, es steht ja unter dem Thema Schadenersatz und arglistig... zumindest der erste Absatz ist IMHO gar nicht so abwegig. Für den zweiten Absatz fehlt mir die Grundausbildung in Jura, ich bin nur Ingenieur ;-)

Marte

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Marte Schwarz

Johannes Bauer schrieb:

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Bert Braun, DD5XL

"Johannes Bauer" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@snifftop.sniffdomain...

das

Vielleicht kannst Du die Sache mit Dirko D (einem relativ hitzebeständigem Dichtmittel) wieder flicken.

Gerald

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Gerald Kossner

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