CT1+/CT2 Betriebsverbot und ISM Frequenzen?

Wenn Du eine Schnapsbrennerei hast und jeden Tag darf die Trachtentruppe neben dem offenen und ins freie geführten Auslass des Brennofens drei Schnapsleichen einsammeln, würdest Du dann nicht auch vielleicht unter Umständen in Erwägung ziehen, den Auslass sicher zu verschließen ?

Zumal, wenn Du dann irgendwann amtliche Post bekommst ?

Wie schon anderweitig geschrieben:

Der Punkt ist, dass Filesharingprogramme geschützte Werke an völlig unbekannte Dritte anbieten. Und das ist nunmal ein knallharter Urheberrechtsverstoß.

Kopien zu privaten Zwecken sind auch in .de weitgehend legal. Aber privat ist privat und heißt privat, weil man es wie "privat" schreibt und spricht und eben nicht wie "öffentlich", was wiederum heißt, dass ein jedermann öffentlich zum Abruf bereitgestellter Download eben keine Privatkopie ist, auch dann nicht, wenn man es "Sharing" nennt.

Daran ändert auch nichts, dass die Macher dieser Programme, die damit übrigens - auf Kosten auch der Urheber, und das sind in der überwiegenden Zahl kleine Kreative und nicht fette Konzerne - viel Geld scheffeln, einem Teil der Bevölkerung glauben gemacht haben, das sei doch nur ein privates "Sharing" und damit legal.

Nein, ist es nicht, und Unrecht wird auch nicht dadurch Recht, dass es organisiert, geschickt vermarktet und massenhaft betrieben wird.

Inzwischen gibt es gar keine Ausrede mehr, das ganze Gejaule über die im übrigen in .de im Bereich Urheberrecht bei geringfügigen Verstößen gesetzlich begrenzten Abmahnkosten erinnert mich irgendwie an das Gejaule über hohe Bußgelder im Strassenverkehr bei bestimmten Verstößen, es gibt da eine ganz simple Lösung: Don't drink and drive.

Geht hier genauso, niemand wird zum Filesharing gezwungen, deshalb auch keinerlei Mitleid.

Gruß Oliver

P.s.: Und Filesharing geschützer Werke ist übrigens in der schönen Schweiz genau so illegal wie in Deutschland, übrigens auch schon vor der Urheberrechtsreform, siehe:

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Again: Privat, also Kopie für einen privaten Freund, heißt eben nicht Kopie für jeden, der daherkommt.

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Oliver Bartels
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Oliver Bartels schrieb: ...

*Grundsätzlich* richtig. Nur, wenn ein dreizehnjähriger eine CD im Laden klaut, passiert ihm nicht viel, weil er nicht strafmündig ist. Installiert derselbe ein Filesharinprogramm, konnte das die Eltern schnell mal ein paar tausend Euro kosten.

Da werden wieder mal Bestimmungen, die gewiß sinnvoll sind, mißbraucht, um den Untergang der Contentindustrie zu verzögern und unbegabten Anwälten[0] HarzIV zu ersparen.

Falk [0]Während ich "Anwalt" schreibe, wird mir eine Mahnung von Katja Günter vorgelegt *fg*

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Falk Willberg

Oliver Bartels schrieb:

Ist zwar keine direkte Erwiderung auf deinen Text, aber die Musikindustrie hat auch jeden Grund, mal ihren Standpunkt kritisch zu betrachten.

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Oder das nächste Beispiel zeigt, wie unter dem Recht legal abgezockt wurde und wird. Was auch für die Musikindustrie weitgehend zutreffen dürfte.

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Das nächste Problem sind technische une wissenscahftliche Veröffentlichungen. Ohne Internet, heutzutage schlicht out. Da müssen sich die entsprechenden Verlage auch mal um ein zeitgemäßeres Geschaäftsmodell wirklich bemühen. Sieht derzeit eigentlich nicht so aus.

BTW der Funkamateur ist, finde ich eine lobenswerte Ausnahme. Kopien älterer Artikel kein Problem, sehr preiswert und liefern umgehend.Habe ich selbst schon einige Male genutzt. Der FA ist zwar kein wissenschaftlicher Verlag aber immerhin ;-)

Sprung. Die derzeitige Krise ist beileibe nicht nur eine Bankenkrise. Siehe zB Autoindustrie. Seit Jahren zu hohe Kapazitäten. Seit etwa 20 Jahren kontinuierlich steigende Preise. Produkte für den Kurzstreckenverkehr zu groß und zu teuer. Etwa 80% des Verkehrs findet innerhalb von einem Radius von etwa 8km statt. Werbung der Autoindustrie versucht seit Jahren den Nutzern etwas aufzuschawatzen, was nicht den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht wird. Angebracht wäre schon lange eine entsprechende Korrektur. Was passiert--es wird *Ein Weiterso* versucht.

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mfg hdw
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horst-d.winzler

Das ist so pauschal nicht richtig, es gibt keine Verpflichtung zur Vollüberwachung, siehe Urteil 11 W 58/07 des OLG Frankfurt.

Andererseits: Wer seinen Internetzugang wissentlich oder eben fahrlässig ungeschützt Dritten zur Verfügung stellt, die dann klauen, der haftet sehr wohl als Mitstörer.

Und: UrhG § 97a Abmahnung: "(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."

Allerdings: _erstmalig_ ! Wer es dann immer noch nicht kapiert, der zahlt halt die Vertragsstrafe und die dann wesentlich teureren Gebühren.

Bitte daher nicht publizierte Horrorstories mit der tatsächlichen Rechtsanwendung verwechseln, um da auf richtig fette Abmahnkosten zu kommen, muss einer schon etwas mehr auf dem Kerbholz haben.

Das sind dann z.B. Nasen, die nach erster Abmahnung meinen: "Ach, dann unterdrücke ich den Upload" und es wieder nicht lassen können. Nur ist - abgesehen von der Möglichkeit, dass das gierige Sharingprogramm das mit einem "Ätsch, trotzdem Upload" quittiert - der Download einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage (das ist neu im Gesetz, extra für die Freunde der Ausrede) ebenfalls rechtswidrig und damit Verstoß Nr. 2 => Peng!

Gruß Oliver

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Oliver Bartels

Nö, es wird eben nicht "legal abgezockt". Das OLG Hamburg hat genau gesagt, dass derlei Abzocke eben _nicht_ rechtens ist.

Auch dann nicht, wenn $ANWALT schreibt. Der ist ein Interessenvertreter und kein Richter.

Was willst Du mehr ?

Dass irgendeiner ankommt und frech Kohle fordert, das soll es auch in anderen Bereichen des Lebens geben, man muss sie ihm ja nicht gleich geben. Das ist nix anderes wie mit der Inspektionsrechnung, auf der 20 Liter Öl stehen, der Motor fasst aber weniger als die Hälfte. Das liest man, schmunzelt und sagt freundlich "Nein".

Und für Streitfragen gibt es Gerichte und manchmal braucht man die halt.

Gruß Oliver

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Oliver Bartels

Oliver Bartels schrieb:

^^^^^^

Eben. Wer dem Bengel erlaubt, in den Laden zu gehen, haftet nicht.

Siehe oben.

Früher haben die Bengels Äpfel geklaut. Beim zweiten mal gab es eine pädagogische Ohrfeige. Ein paar tausend Euro für etwas Vergleichbares ist einfach völlig unangemessen.

Für einen großen Teil der Bevölkerung sind 500? richtig viel Geld. (Daß es kostenpflichtige Abmahnungen WIMRE nur in .de gibt, ist noch ein anderes Thema.)

Falk

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Falk Willberg

Joerg schrieb:

Virgin Mobile und Seniorenhändies??? OK, unsere Nachbarinnen wünschten auch mit über 80 als Fräulein angeredet zu werden...

Bernd

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Bernd Laengerich

Und da gilt es, nicht zu kuschen sondern der Ungerechtigkeit ein Ende zu bereiten. Haben wir sogar mal bei einer "oeffentlichen Hand" gemacht, die hier reihenweise Nachbarn abmahnte. Presserummel gestartet, in grosser Zahl bei den Siztungen aufgetaucht. Die Leute waren gewohnt, dass da nur ruhige Kollegen auf den Baenken sitzen und jetzt kam, oh graus, das Fussvolk. Der Gesichtsausdruck eines Behoerdenmitglieds sprach Baende, so in etwa "Ach du Sch....e!"

Oh wurden die am Ende kusch.

Wer ist denn Katja?

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Gruesse, Joerg

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Joerg
[...]

Nun, wenn Unrecht vorliegt, koennte man da nicht mit gleichen Mittel zurueckschlagen? Nichts zahlen und dem Anwalt eine Abmahnung wegen Noetigung schicken. Mit finanzieller Forderung und Androhung rechtlicher Schritte, per Einschreiben mit Rueckschein. BTDT, hatte durchschlagende Wirkung.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

...

Da fehlte ein h in Günther.

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Heute bekam ich das Teil. Ich hätte mich am 15.7.2008 von der Universität Uppsala aus bei Hausaufgaben-server angemeldet, hahaha!

Falk

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Falk Willberg

"Joerg" schrieb im Newsbeitrag news:uF0el.543$ snipped-for-privacy@flpi143.ffdc.sbc.com...

Vielleicht diese:

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--
Manfred Winterhoff
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MaWin

Da wird der Anwalt herzlich drüber lachen.

Nötigung ist Drohung mit _rechtswidrigen_ Mitteln, das Mittel der Abmahnung ist aber zunächst grundsätzlich rechtlich ok.

Damit wird erstmal nur - zur _Vermeidung_ eines Gerichtsverfahrens - dem Abgemahnten Gelegenheit gegeben, per Unterlassungserklärung ein "ja, ich lass das künftig bleiben" Statement abzugeben, um die Klage eben zu vermeiden. Dabei kann der Abgemahnte auch die Gebühren ändern, sagt er z.B. "das war bei mir aber nur der einfache Fall", dann zahlt er eben nur hundert Euro und gut ist. War der Fall wirklich nur einfach, dann wird der Anwalt meist so schlau sein und nicht wegen der Gebühr zum Kadi rennen, den zahlt er nämlich sonst selber.

Sagt der Abgemahnte: "Nö, ich hab nix falsch gemacht", dann kann der Abmahner zum Kadi gehen, dann entscheidet der. Das kann dann so oder so ausgehen ...

Bedenke aber: Wer wo klaut, wird es sehr schwer haben, dann auch noch den, der ihn erwischt hat, wegen angeblicher "Nötigung" heranzukriegen. Denn zunächst steht er selber im Unrecht.

Gruß Oliver

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Oliver Bartels

Das Schreiben da drin ist zu klein, nicht lesbar.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Oliver Bartels schrieb:

Der Anwalt wird sich totgelacht haben, das kann man schon durchschlagende Wirkung nennen.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

"Ihnen wird zur Last gelegt, am 1.4.2009 bei unserem geschätzen Sozius Dr. Klageviel durch die Übersendung eines unsinnigen Briefs einen Lachkrampf verursacht zu haben, der leider letal endete. Damit haben Sie in unzulässigerweise gemäß §823 Abs. 1 BGB in den Geschäftsbetrieb unserer Kanzlei eingegriffen.

Wir fordern Sie daher auf, zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr bis zum 7.4.2009 die beiligende kostenpflichtige Unterlassungserklärung zu unterzeichnen ..."

;-)

Ciao Oliver

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Oliver Bartels

Oliver Bartels schrieb:

Die Wiederholungsgefahr ist ja nicht gegeben...

Bernd

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Bernd Laengerich

Bernd Laengerich schrieb:

Kommt ganz auf die Religionsangehörigkeit des Herrn Klageviel an.;-)

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Habe ich heute auch bekommen. Die IP-Adresse scheint immer gleich zu sein, auch bei mir löst die in der Mahnung angegebene IP 130.243.157.143 per nslookup zu nl112-157-143.student.uu.se auf. Eine Suche per Google liefert noch eine Seite, wo die IP mit der Mahnung erwähnt wird. Für so einen dilletantischen Betrug muß man schon ziemlich blöde sein.

Hatte schonmal eine Mahnug bekommen und per Fax (mit Sende-Protokoll) geantwortet, daß ich nie eine in der Mahnung angegeben Rechnung gesehen hätte und natürlich auch nie auf der Seite war. Wäre vielleicht mal den Aufwand wert, eine negative Feststellungsklage oder eine Klage wegen Betrugs oder Nötigung einzuleiten, aber in einem YouTube Film in einem der Foren, die MaWin gepostet hat, kann man den Aktenschrank voller Ordner mit Klagen gegen die Rechtsanwältin sehen:

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Ist also Zeitverschwendung, da was zu machen. Ich hebe das Schreiben aber mal auf. Bin mal gespannt darauf, wie die beweisen wollen, daß ich aus Schweden die Hausaufgabenseite besucht habe, wenn es wirklich zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte :-)

--
Frank Buss, fb@frank-buss.de
http://www.frank-buss.de, http://www.it4-systems.de
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Frank Buss

Ist wahrscheinlich ein TOR Exit-node...

Ja, der Autor der Nachricht bei lawblog heißt Falk ;-)

...

Kommt nicht. Das ist ein Bettelbrief. Es werden genügend Opfer zahlen...

Falk

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Falk Willberg

Frau Günther stellt freundlicherweise Scans ins Netz: http://83.141.2.195/?dc=hn8rxfqzwsxyfb4hq64s

Ist nicht meiner, steht aber i.W. das Gleiche drin.

Falk

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Falk Willberg

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