"Arbeitsplatzbrille" fuer Elektronik-Arbeit?

Jan 05, 2023 Last reply: 3 years ago 219 Replies
[...]

Bitte nicht jeden Unsinn einfach nachplappern!

Deswegen ja "im Allgemeinen"

Dem AG steht es frei, den Grundsatz entsprechend seinen Anforderungen anzupassen.

Mobiles Arbeiten, ja.

Wie schon geschrieben: "im Allgemeinen" Da darf der AG, wie Du ja auch schreibst, differenzieren. Mir ging es um die rein rechtliche Sache. Und da hat der AG im allgemeinen die Arbeitsplatzbrille zu stellen und damit zu bezahlen. Das dies oft über Konstrukte wie "Beteiligung an den Kosten" geregelt wird, ist solch eines. Und ein Konstrukt, das ich zwar gewohnt bin, jedoch unbefriedigend finde.

Frank

Am 25.01.2023 um 06:26 schrieb Eric Bruecklmeier:

Nun ja, hat sich seit 2009 geändert. Ist also noch nicht allzu lange her. Aber vorher war das so. Das sollte man wissen, damit man die Strukturen begreift.

Detlef

Am 25.01.2023 um 09:16 schrieb Detlef Meißner:

Völlig richtig, bis zur Einführung der Versicherungspflicht ergab die Trennung in PKV und GKV einen gewissen Sinn, denn die Versicherung in der PKV war im Prinzip eine rein freiwillige Entscheidung. Spätestens seit der Versicherungspflicht ist die Einkommensgrenze zwischen GKV und Wahlfreiheit allerdings rein willkürlich und durch nichts zu rechtfertigen.

Hi Detlef,

Soweit bist Du schon konditioniert, dass die Risikoselektion (nach beliebig unsinnigen Kriterien) zum Wesensmerkmal einer Versicherung zählt :-(

Doch tatsächlich, solche Tarife gibt es, bei verschiedensten Versicherungssparten ist das sogar völlig normal.

Marte

Hi Axel,

Wir haben eine Versicherrungspflicht im Bereich der Krankenversicherung. Die GKVen müssen alle nehmen, die Privaten dürfen selektieren. Das ist der feine Unterschied. Dazu existiere Anreize und Vorgaben, die dazu führen, dass die gut verdienenden und die kleinen Risiken in die Privaten gedrängt werden, während die weniger Verdienenden und teuren Patienten keine Wahl haben. Das hat mit einer Solidargemeinschaft, die Risiken auf ein Kollektiv verteilt, nichts zu tun, das ist systematisch asozial.

Darum geht es nicht.

Das hat mit Versicherung nichts zu tun, das hat was mit Privatwirtschaft zu tun. Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun.

Marte

Hi Detlef,

Und genau das ist ein Problem.

Marte

Am 25.01.2023 um 09:43 schrieb Marte Schwarz:

Genau *das* ist nicht das Problem, da wir seit über 10 Jahren eine grundsätzliche Versicherungspflicht in der Krankenversicherung haben.

Hi Axel,

Kann sein, muss nicht. Es ist jedenfalls nciht die Orginäre Idee, eine Risikoselektion in einer Pflichtversicherung zu haben, schon gar nicht mit Risiken, die nicht individuell durch Lebensführung und Verhalten zu steuern sind.

Die sind so kausal, wie die Storchpopulation und die Geburtenrate.

Das ist einfach: Statisstik ist ein sehr misbräuchlich verwendetes Teil. Es hat auch nichts mit meiner individuellen Risikobereitschaft zu tun, ob ich mein Fahrzeug auf der Straße parke oder in einer Garage. Selbst wenn es da statistische Auffälligkeiten geben sollte. Das ist einfach an den Haaren herbei gezogen.

Marte

Am 25.01.2023 um 09:36 schrieb Marte Schwarz:

Jetzt wird's ideologisch.

Ich bin raus.

Detlef

Am 25.01.2023 um 09:24 schrieb Eric Bruecklmeier:

Apropos rechtfertigen: Auf zu BVG!

Detlef

Am 25.01.2023 um 10:03 schrieb Detlef Meißner:

Soll heißen?

Am 25.01.2023 um 09:43 schrieb Marte Schwarz:

Für wen?

Heutzutage wird sich jeder intelligente Mensch versichern. Ist ab 2009 sogar Pflicht. Früher war das anders (s. mein Beispiel mit den Bauern).

Detlef

Am 25.01.2023 um 09:42 schrieb Marte Schwarz:

Es kann nur besser werden!

Detlef

Am 25.01.2023 um 10:05 schrieb Eric Bruecklmeier:

Klagen.

Am 25.01.2023 um 09:50 schrieb Marte Schwarz:

Vermutest du das oder weißt du das? Nicht alles, was du als Unsinn bezeichnest, muss auch Unsinn sein.

Detlef

Eric Bruecklmeier schrieb:

Er meint, du mögest dich an die Berliner Verkehrsbetriebe wenden...

Aber ob die derlei rein ideologische Fragen klären können, weiß ich freilich auch nicht, hmm

MfG Rupert

Am 25.01.2023 um 10:09 schrieb Detlef Meißner:

Da ich mich nicht benachteiligt fühle, sehe ich mich dazu nicht berufen. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, daß die Klage auf Wahlfreiheit unabhängig vom Einkommen eine gute Chance hat - denn sinnvoll begründen läßt sich die derzeitige Situation nicht. Was wiederum vor einem Gericht auch nicht viel heißen muß.

Am 25.01.2023 um 10:03 schrieb Detlef Meißner:

24h-Karte €8,80, aber welche Relevanz hat das?

Bernd

Hi Detlef,

Ideologisch wars hier schon lange. Es ist erschreckend, wie unkritisch und oberflächlich hier die Phrasen der kommerziellen Versicherer vorgetragen wurden.

Vielleicht ein paar anerkannte Links zur Versachlichung:

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Da ist kein Wort der Risikoselektion und auch keines zur Gewinnerzielung enthalten. Es ist auch nicht das Wesen einer Versicherungsleistung, die Versicherungsleistung proportional zu den Beiträgen zu gestalten. Das kann man so machen, muss aber keinesfalls so sein, schließt das Ergebnis jedoch nicht aus. Sonst wäre die Rentenversicgherung auch keine, da die Auszahlungen an die Summe der durch Einzahlungen zustandegekommene Auszahlungszusage gekoppelt ist. Das Risiko, das versichert wird, ist allein das Langlebigkeitsrisiko. Ob das bei der gesetzlichen Rentenversicherung so gut ist, sei dahingestellt. IMHO sollte man da genau wie bei der GKV die Auszahlungen identisch halten. Pflichtversichert sollte der Grundbedarf im Alter sein, mehr nicht und das auch für jeden.

Lesenswert, wie nicht selten ist auch

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Dort verlaufen sich die Autoren jedoch im Absatz zu den Sozialversicherungen auch auf der ideologischen Schiene: Der Versicherungsgedanke erfordert nämlich keineswegs einen Aufbau eines Kapitalstockes und das Umlageverfahren ist eines der klassischen Mechanismen einer Versicherung, wie es unter Deckungsprinzipien ja auch geschrieben steht.

Gewinnspielversicherungen sind nicht umsonst eine der Geschäftsbereiche von Versicherungen. Ich sehe nicht, was daran prinzipiell untypisch sein sollte, außer dass man das unwahrscheinliche Ereignis meist nicht als Unglück oder Schaden ansehen wird. In Sinne Gablers Definition ist das ganz selbstverständlich eine Versicherungsleistung, die selbstverständlich deshalb auch von Versicherern angeboten wird.

So und jetzt darf sich jeder selbst ein Bild machen, wer wie ideologisch gefärbt unterwegs war.

Wenn jedoch von einer Sozialversicherung die Rede ist, erwarte ich auch eine soziale Komponente und nicht Strukturen, die asoziales Verhalten nach sich ziehen.

Marte

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