Grabbelkiste [1] sind.
Volker
Deswegen gibts am Auto ja auch kein Standlicht. Die sollen ja fahren (~mobil) und nicht stehen.
Volker
[1]
Grabbelkiste [1] sind.
Volker
Deswegen gibts am Auto ja auch kein Standlicht. Die sollen ja fahren (~mobil) und nicht stehen.
Volker
[1]
dem eine irgendwie geartete Blendwirkung anzudichten. Ist ja die Tachobeleuchtung schon heller.
Lenker schraube, dann endet die Diskussion hier ebenfalls.
Volker
[1][ ] Gar keine. Wollte mich einfach mal wichtig machen. [ ] Etwas Anderes und zwar: ________________________________________
Tipp: Benenne die Quelle!
im Vergleich zur Kfz-Beleuchtung dastehen? Ich sag mal so: Die
Demnach meine Behauptung weiterhin: Ersteres ist der Dreck unterm Fingernagel und manche Petrolheads pudeln sich eben gerne auf weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Betrieb von Akkubeleuchtung am Fahrrad gegeben, bitte [1]-[3] beachten.
2013 demnach:Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3
Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem
zusammen einschaltbar sein.".
Der Begriff "wiederaufladbarer Energiespeicher" scheint mir hinreichend
Volker
[1]
Du verkennst mehreres.
fette NiMH-Akkupufferung ausgelegt ist, wenn du statt dessen von Goldcap
mit der Lichtanlage verbunden." - dieser Artikel beschreibt einen Akkubetrieb der Lichtanlage, wo mit Dynamostrom nachgeladen wird.
3) Wir sprechen hier von einer Spannung von typisch 6 Volt. Ein Standard1.4 V davon. Aus gutem Grund ist in der Schaltung ein teurerer Schottky-Gleichrichter verbaut
4) Du suggerierst Centartikel. Rechne doch mal den Gesamtpreis alleine der hier verwendeten Einzelbauteile zusammen, noch ohne Platine, Verdrahtung, Arbeitszeit.
Autos haben Batterien mit mindestens 50 Ah, 12 V sowie einen Motor und eine Lichtmaschine, die auch im Stand noch elektrische Energie versorgen. Selbst ein 2-CV hat als Standardausstattung min. 35 Ah,
neue Fahrzeuge sogar 100 000 Wh. Erkennst du den Unterschied zum Fahrrad?
Martin ?rautmann schrieb:
Der springende Punkt ist ganz einfach, und ich habs schon mal angesprochen, dass die meisten Fahrradbeleuchtungen den von dir
Die moderne Technik kennt ja bereits so Dinge wie ein wenig Elektronik,
Es liegt jedenfalls nicht an der Polzahl des Dynamos oder am Reifenumfang, wenn irgendwelche Idioten sich selber und andere Verkehrsteilnehmer mit Flackerlicht irritieren.
recht wenig Geld. Das dysfunktionale Flackerzeug ist dagegen vielleicht
Blinken erforderlich ist :-( Und dann ist das Gelumpe in der Regel auch noch zu hoch eingestellt oder es gibt ohnehin kein einwandfrei einstellbares Licht ab, weils nur sowas wie eine umgebaute Billigtaschenlampe ist
MfG Rupert
Referenzen genannt, die die von
[x] Volker kann keine Frage beantworten, z.B. so konkrete wieso leicht im Netz zu finden sind.
ohnehin nicht die Richt- und Abstrahlwirkung dieses Modells kenne sind
Es gab dabei 2013 mehrere Unterschiede: "oder einem wiederaufladbanren Energiespeicher"
Altversion:
Es galten aber weiterhin noch Absatz 11 und 12:
abweichend folgendes:
der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1
2017 entfiel die Reglementierung der 6-Volt-Regelung ganz. Damit wurden
Es ging um die Blendwirkung von neumodischem Zeugs (Nabendynamo,
Strom vorgab.
Ich weiss nicht, wann die 3 W aus der StVZO rausfielen. 2013 standen nur noch die 6 V drin.
Der Vergleich zur Tachobeleuchtung ist absurd - denn Blendwirkung ist
diese einstufst.
Du verkennst weiterhin, dass diese Dinge weder vorgeschrieben noch erforderlich sind. Blinken ist explizit verboten. Blinken beim Schieben
Und du kapierst weiterhin nicht den Unterschied zwischen technisch
...und driftet immer weiter ins Absurde ab, weil Billigtaschenlampe und gut konzipiertes Leuchtfeld eines Fahrradscheinwerfers nichts gemein haben.
ignorierst darfst du dir gerne eine Merkbefreiung selbst ausstellen.
Hi Rupert,
Das sehe ich eigentlich nur bei Jogger. Die am Arm oder an einem Stirnband befestigten Blendgranaten blinken oft, weil man will ja gesehen werden und Strom sparen. Die haben auch nie eine Ausrichtung zum Weg vor dem Jogger, sondern blinken munter irgendwo hin.
Rasende Sportmaschinen fahren nur mit Akkulichtern. Der Trainingseffekt
Arbeitsweg. Ich laufe oder fahre direkt auf die Ausfahrt zu. Der Querverkehr ist hoch genug, dass manche Leute ewig brauchen, um aus der Auffahrt rauszukommen (Anfahren am Berg will gelernt sein ;-) und stehen
Augen.
Marte
Hi Volker,
ich frag mich ja immer wieder, wie es sein kann, dass man beim Verfassen
Professoren aus dem Bereich der Lichttechnik sowas gegenlesen zu lassen.
Verordnungsform gegossen wurde, das ist schon weit jenseits von nur peinlich.
Marte
Schaltungen ausdenken, die eine "Leistungs-LED" mit einem halbwegs effizienten Stromregler bei unzureichender Nachladung via Nabendynamo
Leider ist
oder sich einen Nabendynamo der Shimano-Baureihe DH-3N72 (~80?) leisten
Der mit ~150? schon nicht mehr ganz billige SON Edelux II
Abblendlicht: 55W, Standlicht: 5W. Da ist also ein Faktor 10 dazwischen. Ergo wird man sich bei Deiner 2.4W "Leistungs-LED" 240mW erlauben
in LED-Technik existieren. Nur halt nicht bei Billigheimern.
Autos haben aber auch Frontscheinwerfer, die gerne mal 100W ziehen. Der
OK sei. Der "Motor" eines normalgesunden Radlers leistet problemlos
Ja. Du?
Volker
ist doch wohl kein Privileg von Fahrradfahrern.
Martin einen substanzlosen Vortrag hielt.
Es bist doch Du, der sich gerne in semantische Rafinessen versteigt. Ich darf daher erneut aus Message-ID:
... und ist eben unzutreffend, mit wievielen Worten Du auch davon ablenkst.
genannten Referenzen bitte mindestens eine", "Tipp:...", "Verwende
Volker
falsches Leuchtmittel, verdreckte Streuscheibe/Lampenabdeckung) in jeder Art und Weise blenden kann, bedarf doch wohl keiner weiteren Diskussion. Darauf bezog sich meine o. g. Aussage. Wenn ein
beleuchtungstechnische Vergehen von Fahrradfahrern abseits der TBNR
367100 [1] mit mehr als 20? bestraft werden.Volker
[1]
gibt es keine KBA-Vorschriften.
Blendgranate.
unterschiedliche Fahrzeuge leisten und besitzen demnach genau ein
und quietschende Lager/Ketten/Bremsen nerven). Wenn die Beleuchtung
gibts!) oder auf einem Feldweg abzufallen bzw. zu Elektroschrott zerdeppert zu werden. Ersetze "Feldweg" auch gerne durch
Sicherheitsschrauben an den ???-Alufelgen evtl. nicht sofort
Volker
Man erkennt daraus vollkommen zwanglos die Bedeutsamkeit des Verkehrsmittels "Fahrrad". Allerdings frage ich mich auch, wo die Professoren aus dem Bereich der Lichttechnik waren, als es um die Zulassung sog. "dynamischer Fahrtrichtungsanzeiger" ging (also diese
sind).
Aber vielleicht ist das auch nur eine kreative Auslegung einer alten
irgendwelcher Lobbyisten kam dann die Sonderlocke 5.6 "For direction indicator lamps of categories 1, 1a, 1b, 2a or 2b the flash may be produced by sequential activation of their light sources [...]" hinzu [1].
von einer maximalen Helligkeit(!) von 1200cd steht. Das anderswo
noch ein Faktor 10 dazwischen.
Volker
[1]
oder Einstellung.
TBNR 117100, 117101, 117102
oder Einstellung.
TBNR 117100, 117101, 117102
sind, von denen durch falsche Anbringung oder Einstellung ihrer Lichtanlage eine Blendwirkung ausgeht?
Reine Wortklauberei.
OK, danke. Dann also 35?. Da werden sicher jedem die Beine schlottern, der sich eine Zeltleuchte an den Lenker tut.
Volker
wollen. Dann lass' es besser.
Recht ist recht oft reine Wortklauberei.
Guter Vorschlag. Wurde ja ohnehin schon alles Nennenswerte gesagt.
Volker
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