- Einbaubdosen Esto hätte die, die ich bräuchte. Aber aber nur bei einer Lieferung ans "Gewerbe", also nicht für mich.
Woher bekäme ich M16 "wasserdichte Steckverbindungen"?
Peter
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K
Kai Ebersbach
Moin Peter,
Am 01.08.2012 15:29, schrieb Peter Thoms:
Wenn ich richtig geguckt habe, ist Serie 723 kompatibel zu 423, nur dass
723 schwarz ist.
Wenn Du die "Farben" mischen kannst, schau doch mal bei RS-Online
Einbaubuchsen
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2-polig
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4 polig
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Winkelstecker
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2-polig
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4-polig
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HTH & Gruß Kai
P
Peter Thoms
Am 01.08.2012 16:22, schrieb Kai Ebersbach: ...
Ah Danke,
die Serie 423 geht ja auch. Zwar in der Abschirmung ein Overkill, aber dafür mit Winkel für dünne Kabeldurchmesser.
Peter
P
Peter Thoms
Am 01.08.2012 16:22, schrieb Kai Ebersbach: [...]
[...] Hallo,
gut, bei RS habe ich ein Konto. Die erste Bestellung und wurde von RS storniert, wegen zu ungewerblich. Aber die damit verbundene Neuanmeldung von damals ließen sie bestehen, hmm.
Vielleicht wirds jetzt ein Erfolg, wenn nicht mehr geprüft wird.
Danke Peter
K
Kai Ebersbach
Moin Peter,
Am 02.08.2012 00:19, schrieb Peter Thoms:
Nanu? Haben die es nicht mehr nötig?
Wirklich merkwürdig...
Viel Erfolg!
Gruß Kai
P
Peter Thoms
Am 02.08.2012 11:08, schrieb Kai Ebersbach:
Danke,
es bleibt dabei: "Sehr geehrter Herr Thoms,
vielen Dank für Ihre Bestellung bei RS. Bitte beachten Sie, dass sich unser Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden richtet und wir Aufträge von Privatkunden nicht ausführen können.
Falls Sie Gewerbetreibender sind, nennen Sie uns bitte Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (9-stellig, z.B. DE123456789) oder faxen bzw. mailen Sie uns eine Kopie Ihres Gewerbescheines zu"
Ein Gewerbeschein ist zwar schnell erstellt, aber das Gewusel mit der Weitermeldung an diverse Stellen und der IHK-Zwangsbeitrag ist nicht so dolle.
Peter
R
Ralph A. Schmid, dk5ras
Inschinör, Freiberufler?
-ras
Ralph A. Schmid
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
P
Peter Thoms
Hallo,
ich weiß nicht was das soll, RS hat doch die USt normal ausgewiesen. Es geht wohl um §14 BGB, Unternehmer.
Peter
J
Jens Fittig
Peter Thoms schrieb:
So ist das nun mal im Großhandel. Völlig ok.
Und warum machst du das nicht? Dann wirst du sofort beliefert
Hä? IHK-Zwangsbeitrag gibt es erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe. Und die steuerlichen Sachen must du eh machen.
Und wenn du kein Gewerbe hast, dann bist du auch kein Klientel für RS!
So einfach.
P
Peter Thoms
Am 02.08.2012 20:17, schrieb Jens Fittig: [...]
Hallo,
dumm kann so einfach sein.
Es geht doch nur um die Ausweisung der USt. Die unterliegt im Großhandel einer anderen Regelung. Aber RS erfüllt die Ausweisung für Endverbraucher.
Peter
M
Marc Santhoff
Am Thu, 02 Aug 2012 19:20:40 +0200 schrieb Peter Thoms:
Oder auch Elektro[nik]schrott und Recycling. Bei Verkauf an privat machte sich RS zum "Inverkehrbringer".
Marc
J
Jens Fittig
Peter Thoms schrieb:
?
Na und? Was hat das damit zu tun ob dich RS beliefert?
Na und? Die schreiben rechtlich absolut korrekte Rechnungen. Was sollen also deine Argumente diesbezüglich?
M
Martin Schoenbeck
Hallo Peter,
Peter Thoms schrieb:
Bist Du sicher, daß denen nicht mehr daran liegt, daß Du das Zeug nicht zurückschicken kannst?
Gruß Martin
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
P
Peter Thoms
Am 02.08.2012 21:50, schrieb Martin Schoenbeck: [...]
Hallo,
genau genommen bin ich da völlig blank. Noch so ein Punkt gegen Endverbraucher.
Peter
P
Peter Thoms
Am 02.08.2012 21:45, schrieb Jens Fittig:
Hallo,
RS kann die beliefern, die sie wollen.
Peter
P
Peter Thoms
Am 02.08.2012 20:28, schrieb Peter Thoms:
Hallo,
das stimmt so wohl nicht. Die USt wird erst zum Schluß zugerechnet, das ist wohl nicht für Endverbraucher verständlich genug.
Peter
J
Jens Fittig
Peter Thoms schrieb:
Und dich wollen sie offensichtlich nicht. Der Grund ist ja bekannt.
Langsam wirst du trollig!
J
Jens Fittig
Peter Thoms schrieb:
Jetzt antwortest und widersprichst du dir sogar selbst.
Und es ist richtig, daß die RS-Rechnung nicht für Endverbraucher gedacht ist.
Wie lange willst du jetzt eigentlich deine Trollshow hier weitermachen?
P
Peter Thoms
Am 02.08.2012 23:02, schrieb Jens Fittig:
Hallo,
der eigentliche Grund ist ein anderer, als was sie fordern: Eine veränderte Vertragsbeziehung.
Peter
T
Thomas 'tom' Malkus
Am 02.08.2012 20:17, schrieb Jens Fittig:
Normalerweise antworte ich ja nicht auf die Beiträge von Gerber, aber bevor diese Fehlinformation noch jemand glaubt, die korrekte Info:
IHK Beiträge werden nicht vom Umsatz, sondern vom Gewerbeertrag ermittelt. Dabei wird zwischen Gewerbetreibenden mit Eintragung im Handelsregister und ohne Eintragung ins Handelsregister unterschieden. Bei einer Eintragung im Handelsregister sind die Grundbeiträge höher.
Eine Übersicht über die Beiträge hat die jeweils lokale IHK in der Regel auf ihrer Website.
Hier z.B. die IHK Oldenburg
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73, Tom
DL7BJ * DL-QRP-AG #1186 * AGCW-DL #2737 * DARC OV I19 *
http://www.dl7bj.de https://twitter.com/#!/dl7bj
Do you know http://www.radiocaroline.co.uk?
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