Hallo zusammen,
der Endtermin für die Registrierungspflicht der Hersteller rückt ja immer näher. Mal eine Frage, die mich beschäftigt:
Müssen sich auch diejenigen registrieren, die ein Produkt nicht "inverkehr bringen", sondern nur Unterbaugruppen entwickeln und produzieren, die dann ein Hersteller in seine Geräte verbaut und diese Geräte (B2B) dann inverkerh bringt?
Gruss Stefan
Auszug aus ZVEI-Schreiben zur Definition Hersteller: ... Hersteller ist jeder, der elektrische und elektronische Geräte herstellt und unter der eigenen Marke verkauft. Dieser Vorgang wird auch als "Inverkehrbringen" bezeichnet. Auch wer Geräte in ein Mitgliedsland der EU importiert oder exportiert oder wer Geräte unter der eigenen Handelsmarke weiterveräußert gilt als "Hersteller". ...
Auszug aus ZVEI-Schreiben zur Definition "Inverkerhbringen": ... Was versteht man unter "Inverkehrbringen"? Angelehnt an andere Prinzipien der Europäischen Kommission wird unter "Inverkehrbringen" die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung einesProduktes auf dem Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung im Gebietder Gemeinschaft verstanden. Danach wird ein Produkt auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr gebracht, wenn eserstmalig bereitgestellt wird. Bereitstellung ist die Überlassung eines Produkts mit demZiel des Vertriebs oder der Verwendung auf dem Europäischen Binnenmarkt. Der BegriffInverkehrbringen bezieht sich nicht auf eine Produktart, sondern auf jedes einzelneProdukt, unabhängig davon, ob es als Einzelstück oder in Serie hergestellt wurde. ...