Zollsatz auf Development Boards? / Zollcode Wahnsinn

Jan 30, 2006 9 Replies

Hallo Gruppe! Was ist der Zollsatz für ein Development Board? Diese TARIC Code Datenbank[1] macht einen wahnsinnig, da gibt es Sachen wie bspw.: "8543 89 97 50 mechanisches Schwingungsgyroskop gesteuert durch einen



25- oder 26-kHz-Oszillator, mit einem Differenzialverstärker und einem Detektor, in einem Gehäuse" (Ich möchte mal gerne die Augen des Zöllners sehen, wenn man auf die Frage: "Was ist das?" so antwortet)

oder



"8543 11 Teilchenbeschleuniger" (fallen Steinschleundern darunter?)



Bei praktischen Sachen kommt man nur auf die Idee das es wohl in einer der "andere" Kategorien fällt.



mfg, Jan



[1]
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Deutet darauf hin, daß Siemens das auch mal machte, Großkunden im Inland und einen starken Mittbewerber im Ausland hatte ...

MfG JRD

Hi,

besorg die das Nummern-Buch in gedruckter Form. Machmal (selten) hat man Glück und bekommt beim Zoll die alten Bücher vom letzten Jahr geschenkt.

Gruss Michael

P.S. Download hier:

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Gruss Michael

Hallo Jan,

Normalerweise gehen die zollfrei als Muster. Ansonsten sind das Computer und auch zollfrei. (Ich hab mal Logikanaysatoren importiert, die haben einen Bildschirm und ein Laufwerk, damit ein Computer und somit zollfrei ;-)

Marte

Hallo Marte,

Wird zur ROHS Umschiffung wahrscheinlich bald wieder Mode. Ein LAN Port hinten dran und schon ist es "Network Equipment".

Gruesse, Joerg

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Zum Topic: Dev-Boards kosten doch immer weniger als 50DM (oder wie ist die Bagetellgrenze heute?), somit Zollfrei.

OT:

Joerg wrote in news:70ODf.40444$ snipped-for-privacy@newssvr21.news.prodigy.com:

Apropos ROHS-Umschiffung: Wie wärs mit einem 2kV Transistor, der durch irgendein verfügbares Taktsignal angesteuert wird, da dran eine Drossel und dann noch ein Bauteil, welches die Spannung auf 2kV begrenzt (z.B. entsprechend grosse Glimmlampe). Damit fällt es raus, weil >1kV AC (bzw. wenn jemand dumm kommt eben >1.5kV DC). Naja, es wird leider ein bissl gross. Wenn das Gerät am Netz hängt, kann man auch ne kleine Hochspannungskaskade einbauen ;-.). Nicht den Hochspannungswarnaufkleber hinten drauf vergessen! Vereinfacht die Argumentation ungemein.

Btw. Hände weg von elektronischen Werbeartikeln (auf die gern der eigene Firmenname gedruckt wird), die Dinger gelten dann als "Produkt" der eigenen Firma und sind dann womöglich gar als B2C Gerät anzumelden.

Übrigens gibt es auch die Auffassung, dass ein elektronisches Gerät bei ROHS gar nicht angemeldet werden muss, wenn es nicht in die Auflistung passt. Es ist kein "muss" für jedes Elektronikgerät, sondern betrifft nur die Geräte, die in die 10 Punkte passen.

M.

Bitte auf mwnews2@pentax.boerde.de antworten.

In article , Hergen Lehmann writes: |> Matthias Weingart wrote: |> |> >Zum Topic: Dev-Boards kosten doch immer weniger als 50DM (oder wie ist |> >die Bagetellgrenze heute?), |> |> 22Eur.

Wäre zu argumentieren, ob ein Devel-Board nicht eher ein Warenmuster darstellt als ein "echtes" Produkt. Für Warenmuster gelten höhere Bagatellgrenzen (und vor allem pro Muster und nicht pro Rechnungsstellung).

Rainer

Gibt es für irgendwelche Elektronik aus USA überhaupt "(Einfuhr-)Zoll" ? Die 22 EUR, keine Wertangabe auf Papperl, "Zweifel an der Korrektheit der Wertangabe" ( wenn Versender z.B. $0 draufschreibt ) reissen Beamten mit Vorliebe die Verpackung auf. Und hauen die Einfuhr-USt drauf, sinnigerweise nichtnur auf den "Wert" ( z.B. Verkaufspreis ebay ) sondern auch die Versandkosten. Weiteren "Einfuhrzoll" wollten sie für den biometrischen Handscanner den ich unlängst per ebay aus USA beschafft hatte und den sie wahllos als "Scanner" eingeordnet haben nicht.

MfG JRD

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