V-Gerät? (2023 Update)

olaf, 2023-01-03 16:10:

Was willst Du denn prüfen? Die Zahlungspflicht ist gesetzlich geregelt, da gibt es nichts zu prüfen. Ebenso gibt es keine Dienstleistung, die Du beauftragt hast und deren Erfüllung Du prüfen könntest.

Nein.

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Arno Welzel
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Am 04.01.23 um 15:13 schrieb Arno Welzel:

Ja. Grundverschlüsselung halt. In Österreich macht man das IIRC so.

Der ÖRR *ist* ein Bezahlsender wie jeder andere, da du es nicht vermeiden kannst, dafür zu bezahlen. Er hat lediglich eine spezielle Art, an seine Kunden zu kommen, wodurch obendrein Leute zwangsweise Kunden werden, die das gar nicht wollen.

Ja, ich kenne §13 RStV, wo zwischen Rundfunkbeiträgen und besonderem Entgelt unterschieden wird. Juristen mögen davon begeistert sein, aber jemandem, der so oder so zahlen muß, kann es piepegal sein, wie man das nennt. Den Leuten, die bei Nichtinanspruchnahme nicht zahlen müßten, aber vermutlich weniger.

Ja, ich kenne auch das Geschwurbel mit der besonderen Finanzierung wegen der Staatsferne. Ich weiß auch, wie gut das klappt.

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Hanno

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Hanno Foest

Man koennte z.B pruefen wohin man die Kohle ueberweisen soll.

Olaf

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olaf

Laser reinigen, u.U. Treibriemen (für die Schublade) ersetzen. Und ja, natürlich auch die Kosten wenn es kaputtgeht.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Boah Eyh! Echt?

Tolle Beweisführung.

Wenn Du 200 Blinde fragst, dann ist auch keiner dabei, der lineares TV sehen kann!

Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig) Wolfgang

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Wolfgang Allinger

Ach nee, das ist "Regisseur Antoine Fuquas moderne Vision des Westernklassikers über sieben Gesetzlose, die ... " aber nicht das Original.

Der Rundfunkbeitrag wird zwangsweise eingezogen. Wenn ich für Inhalte ZUSÄTZLICH Andere bezahlen muss, sollte ich zumindest die Wahl haben, entweder die Rundfunkgebühr zu zahlen ODER mich befreien zu lassen.

Wer bezahlt das denn? Glaubst Du, die hätten das mit irgendwas anderem bezahlt als mit unseren "Rundfunkbeiträgen"?

Das war nicht überzeugend.

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

Er bedient die Öffentlichkeit eben nicht "generell", sondern nur nach eigenem Gusto. Wenn man sich für einmal gesendete Inhalte DVDs kaufen muss, um sie nochmal zu sehen, ist das keine "generelle" Bedienung.

Es wird bei der ARD sogar regelmäßig miserabel bedient, weil sie die von ihr selbst genannten Sendezeiten nicht einhält und dadurch meist Recorder-Aufzeichnungen kastriert gespeichert werden.

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

Die TV-Rundfunk-People könnten die Zahlungserinnerung als eMail schicken - es muss nicht per teurer Briefpost sein. Wenn ich mich nicht irre, soll Schland doch digitalisiert werden.

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

War in Deutschland nicht die Argumentation pro ausnahmsloser Haushaltsabgabe, daß die Bereitstellung/Instandhaltung der Übetragungswege und -mittel ja auch Geld koste und schließlich handele es sich beim unabhängigen, neutralen ÖRR ja um ein Gemeinschaftsgut? Da kann man doch nicht einfach jemanden per Grundverschlüsselung ausschließen, oder?

Diese Rundfunkgebühr ist also mehr eine Art Steuer. Na, wegen mir.

Aber wenn ich die Machenschaften der GEZ so verfolge, die inzwischen schon mehrere Umbenennungen hinter sich und von einer Gebühreneinzugszentrale zum "Beitragsservice" gemausert hat, dann ist doch alles klar. Schnüffeln am Einwohnermeldeamt inklusive.

Volker

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Volker Bartheld

War nicht eines der Argumente auch die Verwaltungsvereinfachung? Und, ist die Behörde kleiner geworden?

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Axel Berger

Am 05.01.23 um 15:39 schrieb Axel Berger:

Bestimmt.

*google*

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Nun ja.

Hanno

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Hanno Foest

Wolfgang Allinger, 2023-01-05 09:43:

Soll ich eine Namensliste aufstellen und um Einwilligung der Personen bitten, damit Du die Leute alle selber fragen kannst? Und wenn Du dann bestätigst, dass diese Personen wirklich kein lineares TV nutzen, wer wird Dir dann diesen "Beweis" glauben?

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Arno Welzel

Gerrit Heitsch, 2023-01-04 17:10:

Man kann bei aktuelleren Laufwerken noch Laser reinigen? Bei den Modellen, die ich kenne, sind nur noch Plastiklinsen verbaut, die irgendwann Schrott sind. Zu reinigen gibt es da nichts mehr. Und die Treibriemen überleben nach meiner Erfahrung nach die Optik. Ich habe hier mehrere DVD- und BD-Laufwerke, wo alles noch geht bis auf die Optik. Und da bringt eine Reinigung exakt gar nichts.

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Arno Welzel

Hanno Foest, 2023-01-04 16:10:

Die Grundverschlüsselung wird nur gemacht, damit die Rechteinhaber zufrieden sind und dient keinesfalls als Option, dass man einen TV auch ohne Gebühren nutzen kann.

In Österreich gilt, wie früher in Deutschland auch, dass schon der reine Besitz eines TV oder Radios ausreicht, um der Gebührenpflicht zu unterliegen. Egal, ob man dann das Angebot dann auch nutzen will oder nicht.

Siehe auch:

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Nein, Bezahlsender sind Sender, bei denen ich auch entscheiden kann, sie

*nicht* zu nutzen und deswegen auch nicht zu bezahlen.
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Arno Welzel

olaf, 2023-01-04 16:26:

Das wird in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, die Du in jedem Fall mindestens einmal erhältst.

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Arno Welzel

Arno Welzel schrieb:

Wer würde etwas auf derlei anekdotische "Beweisführung" geben wollen? Und was sollte denn die Folge sein, wenn du tatsächlich 200 Leute kennen und von diesen "ganz sicher" wissen solltest, dass sie keinen Fernseher besäßen? Hat dir wirklich jeder sein Schlafzimmer und sein Kellerstudio gezeigt?

Alle Medienschaffenden, welche ich kenne, besitzen übrigens (meist mehrere) Fernseher...

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 05.01.23 um 16:51 schrieb Arno Welzel:

Könnte man aber, als Antwort auf deine Frage.

Die wollen sich halt die Zwangskunden auch nicht entgehen lassen. Ändert aber nichts an der Praktikabilität der Grundverschlüsselung.

Eigenwillige Definition. Aber wenn du meinst... :)

Hanno

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Hanno Foest

Rupert Haselbeck, 2023-01-05 17:00:

[...]

Und bei denen, die ich kenne, ist das die absolute Ausnahme.

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Arno Welzel

Heinz Schmitz, 2023-01-05 13:55:

[...]

Dann eben nicht.

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Arno Welzel

Volker Bartheld, 2023-01-05 15:25:

[...]

Wieso "mehrere"? Es war exakt *eine* - eben von der GEZ zum "Beitragsservice". Vor der GEZ (ab 1973) gab es keine Institution dieser Art, da wurden die Gebühren von der Post eingezogen.

Freiwillig wird ja niemand den Rundfunksendern mitteilen, dass er irgendwo neu gemeldet ist, wenn man weiß, dass dadurch eine Gebührenpflicht entsteht. Haben früher ja auch viele Leute so gemacht: TV oder Radio einfach nicht angemeldet und gehofft, dass es niemand von der GEZ mitbekommt. Die unangemeldeten Besuche der GEZ-Vertreter, die mal gucken, ob an einer Adresse, wo bisher kein Gerät gemeldet war, vielleicht doch eines steht, waren damals auch bekannt.

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Arno Welzel

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