V-Gerät? (2023 Update)

Am 03.01.23 um 13:04 schrieb Arno Welzel:

Da fehlen noch ein paar. Aber interessant - der letzte ist (angekündigt) nur 1 Monat verfügbar, andere seit mehr als 2 Jahren. Wobei es (bis auf den ersten, von mir genannten) keine offiziellen Links zu geben scheint: Die Suche auf

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kommt leer zurück, die BR Seite sagt zu "Steirerkind" sogar explizit "Online bis 4.6.2021, nicht verfügbar". Das sieht für mich ein wenig so aus, als ob da jemand das Depublizieren der Mediendatei vergessen hat...

Die o.g. Inkonsistenzen waren mir zumindest noch nicht bekannt. Und sinnvoll ist das Löschen eh nicht.

s/kann/könnte/ - wenn man denn vorher wüßte, was man das vielleicht irgendwann sehen möchte. Im o.g. Fall ist mir das schon mal nicht gelungen.

Kann schon sein, daß du die Ausnahme bist. In meinem Bekanntenkreis haben nur wenige Leute überhaupt noch ein optisches Laufwerk im Haus. Lineares TV wird aber durchaus noch geschaut - Nachrichten, Zeichentrick, Musiksender...

Hanno

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Hanno Foest
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Dann erkläre, worin außer dem Namen der Unterschied besteht.

Auch meine Gebührenbescheid ist komplett als Rechnung aufgebaut: n Meter Straßenfront mal x €/m Gebühr gibt y € k Müllgefäße mal z € pro Gefäß sind a € b m2 versiegelte Fläche mal c €/m2 sind d € Niederschlagswassergebühr.

Mein Kassenzettel im Supermarkt und jede Handwerkerrechnung sehen exakt genauso aus. Allein damit, daß man ein und dieselbe Sache anders nennt, wird nichts anderes daraus.

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Axel Berger

Eben. Was genau an:

hattest Du nicht verstanden? In allen diesen Fällen erwarte und erhalte ich ausnahmslos eine Schlußrechnung.

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Axel Berger

Weil es darum geht das mir die Firma eine Dienstleistung in Rechnung stellt die ich pruefen und gutheissen oder ablehnen kann.

Und genau das haben sie bis vor einem halben Jahr auch noch gemacht!

Hm..sie machen das jetzt nicht mehr um Geld zu sparen? Oh? Du meinst dadurch ist der Beitrag gesunken?

Olaf

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olaf

Axel Berger, 2023-01-03 14:15:

Du musst mit dem Finanzamt keinen Vertrag eingehen. der Steuerberscheid ist nur die Information an Dich, in welcher Höhe Du die gesetztlich vorgeschriebene Zahlung zu leisten hast.

Eine Rechnung dagegen wird für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen ausgestellt.

[...]

Ein Kassenzettel im Supermarkt gilt nicht unbedingt als Rechnung im steuerrechtlichen Sinn. Und die Handwerkerrechnung muss ebenfalls bestimmte formale Kriterien erfüllen, um als "Rechnung" zu gelten.

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Arno Welzel

Hanno Foest, 2023-01-03 14:12:

[...]

Ich behaupte auch nicht, dass optische Medien noch weit verbreitet sind. Aber sie sind nach wie vor verfügbar, auch wenn neue Produktionen oft nur noch online angeboten werden.

Hier nicht. Ich kenne in meinem Umfeld niemanden mehr, der lineares TV nutzt. Stichprobengröße ca. 200 Personen.

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Arno Welzel

Hanno Foest, 2023-01-03 13:27:

In manchen Bereichen ist das auch so - wenn Du z.B. ein ÖPNV-Ticket am Automaten kaufst, zahlst Du auch ohne Rechnung. Und für die Miete einer Mietwohnunug habe ich noch nie eine Rechnung erhalten, nur eine Abrechnug der Nebenkosten.

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Arno Welzel

Keine Spielekonsole im Haus? Die haben doch (fast) alle optische Laufwerke über die man auch Filme von DVD/Bluray schauen kann.

Ansonsten habe ich hier noch ein paar Einbaulaufwerke die im Falle eines Falles per USB<->SATA/IDE-Adapter angeschlossen werden wenn was gelesen werden muss.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Am 03.01.23 um 20:05 schrieb Arno Welzel:

Ich glaub dir weder, daß du 200 Personen nach der Art ihres Fernsehkonsums befragt hast (oder du bist bei Forsa), noch, daß du mit

200 Personen so viel Zeit verbracht hast, um anderweitigen Fernsehkonsum sicher ausschließen zu können. Du müßtest auch einen äußerst speziellen Freundeskreis haben, wenn sich unter den 200 kein einziger Fußballfan mit entsprechenden Sehgewohnheiten (WM Übertragungen...) finden sollte.

Hanno

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Hanno Foest

Am 03.01.23 um 20:15 schrieb Gerrit Heitsch:

Kann ich nicht sicher ausschließen, aber die Tendenz geht klar zu sowas wie PC mit Steam und/oder VR-Headset. Und bei den Konsolen waren Nintendo Switch und (insbesondere) das Steam Deck die einzigen in der letzten Zeit, von denen mir Leute unbedingt was erzählen mußten. Haben/brauchen alle kein optisches Laufwerk.

Nicht nur du. Rat mal, zu wem die Leute kommen, wenn sie was gelesen oder konvertiert haben wollen...

Hanno

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Hanno Foest

Arno Welzel schrieb:

Und selbst die Abrechnung der Nebenkosten erhältst du nur einmal im Jahr, obgleich du jeden Monat eine Abschlagszahlung darauf leistest

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 03.01.23 um 20:07 schrieb Arno Welzel:

Beim Bäcker zum Beispiel.

Beim Kaugummiautomaten ebenfalls. Bei all diesen Fällen gibt es allerdings auch keine Probleme mit Mahnungen und Mahngebühren - wenn ich nicht zahle, bekomm ich einfach keine Ware (kommt kein Vertrag zustande). Würde der "Beitragsservice" das genauso handhaben, gäbe es kein Problem.

Der Mietvertrag geht oft als Rechnung durch, und wenn er das nicht tut, kannst du eine Rechnung verlangen.

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Verzichtest du auf die Wahrnehmung deiner Rechte, ist das dein Privatvergnügen.

Hanno

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Hanno Foest

Ich hab meine Spiele immer noch gerne als Scheibe mit Loch in der Mitte. Da hat man was in der Hand.

Hm... du solltest die Preise dafür langsam anheben. Optische Laufwerke betriebfsfähig halten macht Arbeit und kostet Geld. ;)

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Am 04.01.23 um 07:38 schrieb Gerrit Heitsch:

Ich hab mir sagen lassen, daß bei allen Spielen des letzten Jahrzehnts (oder so) auf den Scheiben allenfalls noch ein Downloader für die aktuelle Version des Spiels vom Hersteller drauf ist. Weil die Updates, die zwischen Pressen der Scheibe und Kauf herauskommen, einen ähnlichen Umfang haben wie das Spiel selber, und daher Auslieferung über die Scheibe als überflüssig erscheint. Und dann kann man ich auch gleich den Kauf der Scheibe sparen, und stattdessen online kaufen. Allenfalls die schicke Box für das Bücherregal ergibt da noch einen Unterschied.

Hanno

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Hanno Foest

Nicht ganz... Selbst wenn da nur ein Downloader drauf ist. Wenn man dir den Account sperrt kannst du einen neuen eröffnen und deine Spiele neu runterladen weil du die Scheibe hast. Ist alles hingegen in der Cloud und nur mit deinem Account verknüpft ist das Spiel weg wenn der Account weg ist.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Am 04.01.23 um 11:31 schrieb Gerrit Heitsch:

So einfach wird es nicht sein - gepresste Scheiben sind ja alle gleich, und dann könnte man die kopieren oder weitergeben. Da wird noch sowas wie ein Zettel mit eindeutiger Kennung als Kaufnachweis für den Account beiliegen, und die kann man natürlich genauso sperren.

Mag sein, daß es Ausnahmen gibt, aber so genau kenn ich mich da nicht aus. Ich reparier lieber weiter meine Arkaden-Automaten-Platinen aus den

80ern...

Hanno

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Hanno Foest

Ja, das ist so. Die Scheibe ist das 'Dongle', ohne die im Laufwerk kann man das Spiel nicht starten und wegen Kopierschutz ist das mit dem Kopieren auch nicht so einfach. Dazu kommt noch, daß es schon länger Bluray sind und wer hat dafür schon einen Brenner?

Einen Kaufnachweis habe ich bisher noch nie irgendwo uploaden müssen. Scheibe gekauft, in die Konsole eingelegt, Spiel installiert, eventuell Updates gezogen, Spiel gestartet.

Ich kann das Spiel also auf mehr als einer Konsole installieren. Aber es kann nur einmal zur gleichen Zeit laufen.

Bisher nur bei PC-Spielen gesehen, nicht bei Spielen für Konsolen.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Hanno Foest, 2023-01-03 22:15:

Ich kann von den ca. 200 Personen ganz sicher sagen, dass sie keinen Fernseher besitzen und dass sie lineares TV nicht konsumieren.

Ich arbeite übrigens auch für ein Filmfestival und habe mit Leuten aus der Rechteverwertung von Filmen und TV-Beiträgen zu tun. Und da sind viele Leute dabei, die schon deshalb kein lineares TV konsumieren, weil "Filme anschauen" schon ein berufliches Thema ist und man in der Freizeit sicher besseres zu tun hat, als die Filme anzusehen, die man schon aus beruflichen Gründen gesehen hat.

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Arno Welzel

Gerrit Heitsch, 2023-01-04 07:38:

Welche Arbeit ist damit verbunden? Laufwerk austauschen, wenn es kaputt geht?

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Arno Welzel

Hanno Foest, 2023-01-03 23:17:

[...]

Wie genau sollte denn "handhaben" dann genau aussehen? Empfang von Radio und TV nur noch gegen Abo? Zugriff auf die Mediatheken der ÖRR nur noch mit Benutzerkonto, was man vorher beantragen muss?

Dann wäre es halt kein ÖRR mehr, der die Öffentlichkeit generell bedient sondern einfach nur ein Bezahlsender wie alle Anderen auch, der nur für die Leute nutzbar ist, die dafür bezahlt haben.

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Arno Welzel

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