V-Gerät?

Dec 24, 2022 Last reply: 3 years ago 171 Replies

Heinz Schmitz, 2023-01-02 13:00:

Beispiele?

Bisher habe ich alles, was im TV lief, auch woanders gefunden. Und nein, damit meine ich auch nicht zwangsläufig "kostenlos". Es geht mir nur generell darum, dass das klassische lineare TV einfach weitgehend bedeutungslos geworden ist in Anbetracht dessen, was man On-Demand oder in Archiven aller Art bekommt.

olaf, 2023-01-02 08:06:

Das Finanzamt schickt auch keine Rechnung. Trotzdem musst Du Steuern bezahlen, das ist schlicht gesetzlich vorgeschrieben.

Volker Bartheld, 2023-01-02 12:52:

[...]

Nein, ist immer noch abrufbar:

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Am 03.01.23 um 01:06 schrieb Arno Welzel:

Wenn du die Steirer-Krimis

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irgendwo finden könntest, wäre ich interessiert.

Derzeit ist nur der letzte online:

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(Nein, ich erinnere mich nicht mal mehr daran, ob der Kram gut war. Ich hab irgendwann mal danach gesucht, und da fiel mir die kurze Haltezeit der Mediathek auf, bei o.g. Beispiel 8.12.2022 bis 7.1.2023)

Ich könnte mir o.g. Krimis wohl auf DVD kaufen. Das Format halte ich aber definitiv für bedeutungsloser als das klassische lineare TV...

Hanno

Am 03.01.23 um 01:08 schrieb Arno Welzel:

[Rundfunkbeitrag]
  1. hat der "Beitragsservice" durchaus früher Zahlungsaufforderungen verschickt. Womit schon mal klar ist, daß dem prinzipiell nichts entgegensteht, außer neuerdings Sparen auf Kosten der Zahlenden.
  2. ist der Rundfunkbeitrag laut Bundesverfassungsgericht gerade keine Steuer:

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wobei ich die Begründung für Quatsch halte: Ich finanziere viele öffentliche Einrichtungen, von denen ich potentiell einen Nutzen habe, mit Steuern. Wo bitte ist z.B. der Unterschied, ob ich ein eine (steuerfinanzierte) Bibliothek gehe oder nicht, oder eine (nicht steuer- sondern beitragsfinanzierte!) Glotze einschalte oder nicht?

  1. ist "du mußt es, denn es ist gesetzlich vorgeschieben" eine ähnlich sinnstiftende Begründung wie der Spruch, daß Cannabis verboten sei, weil es illegal ist, von unserer Ex-Drogenbeauftragten.

Hanno

Auch das ist falsch. ICh halte eines meiner Motorraeder seit >25Jahren und da schicken sie mir jedes Jahr einen Zahlschein fuer die Steuern. Aber ja, bei Neuanmeldungen weigern sie sich mittlerweile das ohne Abbuchungserlaubnis zu tun.

Aber du hast natuerlich in sofern Recht als die normale Einkommenssteuer bereits von deiner Firma ueberwiesen wird, du bekommst die Kohle also noch nichtmal auf deinem Konto zu sehen. Ich bin sicher das die GEZ davon auch noch traeumt.

Olaf

Was passiert eigentlich, wenn man diese Erlaubnis nach der Anmeldung wieder entzieht?

Gerrit

Dann musst du entweder eine neue erteilen oder alljährlich pünklich selbst überweisen. Eine Zahlungsaufforderung bekommst du erst in Form einer Mahnung, dann aber natürlich mit Säumniszuschlägen. Es ist ja nicht verboten, sich selber ins Knie zu schiessen.

MfG Rupert

Das wäre dann natürlich wieder typisch deutsch, weil man dann den vorherigen Zwang zur Kontofreigabe auch hätte sein lassen können.

Grüße, H.

"Die glorreichen Sieben", "Rapa Nui", .... Meist notiere ich mir das nicht, weil ich wohl damit rechnen muss, es nicht wieder zu bekommen.

Nichts ist "kostenlos". Ich meine, es wäre fair, uns nicht zusätzlich mit Kosten über "die funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich­rechtlichen Rundfunks" hinaus zu belasten.

Wenn man damit rechnen könnte, in Archiven DAS zu finden, was linear gesendet wird, könntest Du recht haben.

Grüße, H.

Das stimmt nicht. Sie nennen sie "Steuerbescheid" und sie kommt jedes Jahr. Wie alle anderen Rechnungen mit Zahlungsfrist und folgender Mahnung bei Nichteinhalten. Eher könnte man noch sagen, Amazon schickt keine Rechnung. Man kann sie aber bei Bedarf selber aktiv abrufen.

Ja aber erst nach Rechnungserhalt. Vorher wüßte ich nicht wie viel. Allfällige vorherige Abschlagszahlungen sind etwas anderes und gibt es auch beim Hausverwalter, beim Stromversorger und für größere Arbeiten beim Handwerker.

Arno Welzel schrieb:

Und das hier! Wo man regelmäßig davon schwadronieren hört, wie arg schlimm der Staat und all die bösen Unternehmen wie Apple, Google, etc. in ihrer allgegenwärtigen Datensammelwut seien. Da kommt also jemand tatsächlich auf die famose Idee, freiwillig zu vermelden, was man sich an Videos so reinzieht oder auch nur herunterlädt und wann man das macht. Nicht zu fassen...

MfG rupert

Hanno Foest, 2023-01-03 01:59:

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Da sehe ich aktuell:

- Steirergeld

- Steirerblut

- Steirerkind

Ja, dass die Sachen nicht zeitlich unbegrenzt in der Mediathek liegen, sollte eigentlich bekannt sein. Dennoch kann man sie sich auch herunterladen und dann lokal aufbewahren und muss sie sich nicht genau dann ansehen, wenn sie gerade gesendet werden.

Ich nicht. Ich nutze seit fast 10 Jahren keinen TV mehr, habe dafür aber ca. 1000 Filme auf DVD/BD im Archiv.

Heinz Schmitz, 2023-01-03 12:37:

Die glorreichen Sieben:

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Rapa Nui:

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Und Kopien davon tauchen bei den üblichen Verdächtigen auch auf.

Warum? Wer über die Live-Bespassung hinaus mehr haben will, muss das halt bezahlen. Die Server für die Bereitstellung von Mediatheken müssen ja auch bezahlt werden.

Siehe oben.

Rupert Haselbeck, 2023-01-03 13:00:

Wieso "Apple, Google, etc."?

Mediatheken sind nicht "Apple, Google, etc.". Der Online-Kauf einer DVD oder BD oder der Gang zur Bücherei, wo man sich sowas ausleihen kann (ja, auch online), auch nicht.

Hanno Foest, 2023-01-03 02:34:

Wozu "Zahlungsaufforderungen"? Dass man zahlen muss, ist doch eh' klar. Und wenn man das nicht tut, wird eben gemahnt, wie bei Miete und Steuern auch.

Nein, aber dennoch verpflichtend.

Was ist daran so lustig? Es gibt halt diverse gesetzlich vorgeschrieben Angaben wie Streurn, ÖRR, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung.

olaf, 2023-01-03 05:40:

Ja - Zahlschein, weil Du zahlen musst. Wenn Du es nicht abbuchen lässt, dann eben so. Und wenn Du den Zahlschein ignrorierst, wird nicht nochmal freundlich kostenfrei daran erinnert.

Axel Berger, 2023-01-03 12:50:

Eben - Steuerbescheid und nicht Rechnung.

Das Finanzamt mahnt nicht. Es fordert direkt zur Zahlung auf.

Am 03.01.23 um 13:12 schrieb Arno Welzel:

Mit der "Argumentation" könnte man auch Rechnungen jeglicher Art abschaffen.

Kein Grund, der gegen Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen spricht.

Wird man dir vermutlich nicht erklären können, aber Tautologien sind keine Begründung.

Hanno

Bei der Einkommensteuer ist das zumindest so. Und selbst da musst du aber vorher die Einkommensteuererklärung fristgerecht abgeben, ohne dazu extra eine freundliche Bitte des Finanzamts erwarten zu können

Manche Steuer ist durchaus in ungleichmäßiger, teils sogar jeden Monat unterschiedlicher Höhe zu berappen und man muss sie dennoch fristgerecht zahlen. Die Umsatzsteuer beispielsweise muss ich selber berechnen und überweisen.

Nein, die sind auch nichts anderes. Sie haben zumeist lediglich den Vorteil feststehender Höhe. Zahlen muss man dagegen auch zu festen Terminen und ohne vorherige Rechnung oder Zahlungsaufforderung

So ist es! Es gibt dazu auch keine gesonderten Zahlungsaufforderungen und dennoch lamentiert keiner darüber. Warum also bei Kfz-Steuer und/oder Rundfunkbeitrag? Schickt eigentlich der Vermieter von Wohnung/Haus oder Büro jeden Monat eine Rechnung für die Miete?

Wer sich nicht gar zu ungeschickt anstellt, der braucht weder an Zahlungstermine zu denken, noch Mahnkosten oder dergl. zu befürchten. Es genügt, zumindest alle zwei Monate oder so mal die Kontoauszüge durchzusehen, wenn man wissen will, was genau man denn nun an Ausgaben hat. Aber wer es gerne kompliziert und ggfls. teurer haben mag, der kann das freilich auch haben.

MfG Rupert

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