TTL und neue Ings

Ok, Tarifloehne haben wir hier nur in Gewerkschaftsjobs, sonst kaum. Arbeitsvertraege i.d.R. auch nicht. Aber Ueberstundenregelungen gelten meist schon, aehnlich wie bei Euch wo Manager und dergleichen nicht unter die Regeln fallen. Wenn man die so umschiffen will ist das nicht die feine englische.

Am Ende ist es aber Angebot und Nachfrage. Wenn es nicht genug Jobs gibt gehen die Bedingungen und Entlohnungen runter, oder die Jobs ins Ausland. Ist hier auch nicht viel anders, nur dass im Engineering beinahe Vollbeschaeftigung zu herrschen scheint. Jedenfalls muessen wir meist ewig nach (guten) Leuten suchen.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg
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Am Gerät ist aber ein "TTL-Eingang". Der Benutzer ist ja wohl nicht gezwungen in seinem Gerät einen "TTL-Ausgang" zu implementieren um den ansteuern zu dürfen. Die TTL Load Schaltungsnachbildungen variieren zwar in den Bauteilwerten sind aber altbekannt. Z.B.

formatting link

5V | R2= 500 D1 |

--+--+--KA--+ | | | | | A D2 R1 C1 K | | A D3 | | K | | A D4 | | K | | |

--+--+------+- GND

R1= 2,4k C1= 30pF D1 = 1N916

Da dürfte es schwierig sein Optokoppler reinzubekommen, es sei denn man macht sich per DC/DC getrennte 5V.

Vermutlich wäre es heutzutage gesünder in Datenblättern "Logikpegel 3 ... 5V @1mA " anzugeben und die Schaltungen darauf hinzubiegen.

MfG JRD

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Rafael Deliano

snipped-for-privacy@web.de on Sat, 28 May 2011 17:51:35 +0200:

Bis 2005 war in Teilen die richterliche Auffassung, dass für illegal erbracht Arbeitsstunden kein Anspruch auf Vergütung bestünde. Das wurde 2005 u.a. durch das BAG-Urteil vom 28.09.2005 (Aktenzeichen: 5 AZR 52/05) dann endgültig verneint und seit 1.9.2010 sind fast alle Pauschalabgeltungsabreden nichtig. Überstunden sind zu bezahlen.

Nicht nur das. Er ist dann auch nicht versichert.

Falk D.

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kokoli

F@lk Du_bbert schrieb:

Es w=E4re mal interessant, zu erfahren, wo dieses unsinnige Ger=FCcht h= erstammt. Ich nehme dabei an, du meinst die gesetzliche Unfallversicherung, denn = die=20 w=E4re als einzige in einem m=F6glichen Bezug zur Arbeit zu sehen. Aber= auch=20 dort findet sich nirgends eine Regelung, wonach das =DCberschreiten=20 dergesetzlichen Arbeitszeitgrenzen Einflu=DF auf die Leistungen haben k= =F6nnte.=20 Das Einzige, was insoweit m=F6glicherweise passieren kann, ist eine=20 Regre=DFforderung gegen den Arbeitgeber und dort den Vorgesetzten, der = die=20 =DCberschreitung der Arbeitszeitgrenze angeordnet hat

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

snipped-for-privacy@gmx.de on Sun, 29 May 2011 14:50:01 +0200:

IIRC war das eine Meldung in der NOZ.

In diesem Fall verweigerte iirc die Kfz-Versicherung die Kostenübernahme nach einem Alleinunfall, stellte auf grobe Fahrlässigkeit ab und kam damit über zwei Instanzen durch.

Falk D.

Reply to
kokoli

Am Sun, 29 May 2011 14:50:01 +0200 schrieb Rupert Haselbeck:

Den Satz habe ich schon in so vielen Zusammenhängen gehört dass ich mir denke das liegt einfach daran dass das so ziemlich das Schlimmste ist was der Mitbürger sich vorstellen kann.

Vor der Verbreitung von Akkuwerkzeug wurde z.B. auch argumentiert die Hausratversicherung zahlt nicht bei Einbruch wenn draussen auf der Trasse eine Steckdose ist. Das habe ich mittlerweile schon lange nicht mehr gelesen.

Lutz

--
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Reply to
Lutz Schulze

F@lk Du_bbert schrieb:

[...]

Boah ey! Hast Du dazu nähere Informationen? Die würden sicher nicht nur mich brennend interessieren ...

Ansonsten stimme ich aber Ruperts Ausführungen durchaus zu.

Ciao

Reinhard

Reply to
Reinhard Zwirner

Am 29.05.2011 19:33, schrieb Reinhard Zwirner:

Die KFZ-Versicherungen erstatten zwar dem Unfallgegner den Schaden, bei grober Fahrlässigkeit "müssen" sie sich aber von dir die Schadenssumme ersetzen lassen. Findet sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen und ist auch Gegenstand im Verkehrsunterricht zum Führerschein. Haben aber offensichtlich viele ganz, ganz schnell vergessen?

--
mfg hdw
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horst-d.winzler

Moin!

Also besser man ist unzurechnungsfähig durch Alkohol? :-)

Gruß, Michael.

Reply to
Michael Eggert

horst-d.winzler schrieb:

[...]

Das mit der "groben Fahrlässigkeit" ist mir schon klar. Mir ging es um nähere Infos zu dem Urteil, in dem die "grobe Fahrlässigkeit" mit der Überschreitung der Tageshöchstarbeitszeit begründet wurde.

Ciao

Reinhard

Reply to
Reinhard Zwirner

Am 29.05.2011 22:23, schrieb Reinhard Zwirner:

Schau mal hier:

formatting link

Als Hintergrundwissen solltes du davon ausgehen, das ein Arbeitgeber selbstverständlich seine Arbeitnehmer immer anhalten wird, die Arbeitszeiten penibel einzuhalten! Würde er etwas anderes sagen, wäre er ein Idiot. ;-)

--
mfg hdw
Reply to
Horst-D.Winzler

Horst-D.Winzler schrieb:

[...]

Hallo Horst,

_das_ alles ist/war mir schon klar!

Mir geht es hier ganz konkret um das genannte offenbar zivilrechtliche (im Gegensatz zu einem arbeits- oder sozialrechtlichen) Urteil. Ich habe nämlich noch nie von einer Gerichtsentscheidung gehört, durch die eine Kaskoschaden-Übernahme (wg. Alleinunfall) deswegen versagt wurde, weil dem die Schadenübernahme begehrenden Kläger ins Stammbuch geschrieben wurde, durch zu langes Arbeiten und die daraus folgende Übermüdung selbst schuld am Unfall zu sein.

Ciao

Reinhard

Reply to
Reinhard Zwirner

Reinhard Zwirner schrieb:

e

abe

eine

eil

eben

g

Es ist durchaus denkbar, da=DF es ein derartiges Urteil gibt. Allerding= s wird=20 jenes ganz bestimmt nicht nur darauf gest=FCtzt sein, da=DF der Verursa= cher=20 gegen die Arbeitszeitvorschriften versto=DFen habe. Man wird ihm vielme= hr=20 einen konkreten Fahrfehler nachweisen m=FCssen und man wird ihm nachwei= sen=20 m=FCssen, da=DF er diesen Fehler gerade deshalb begangen hat, weil nach= einer=20 Arbeitszeit von 10 Stunden und f=FCnf Minuten und nicht schon eine=20 Viertelstunde fr=FCher losgefahren ist. Davon abgesehen ist es nat=FCrlich in jedem Fall doof, wenn man=20 ersch=F6pft/=FCberm=FCdet ins Auto steigt, ganz unabh=E4ngig davon, ob = und wie lange=20 man vorher gearbeitet hat

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck

Sowas findet man manchmal in UNI-Bibliotheken. Die k=F6nnen immer so schwer wegwerfen... Gruss Harald

Reply to
Harald Wilhelms

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