Studenten und Geld verdienen

Hallo,

ich wusste nicht genau in welche Newsgroup meine Frage passt, aber da hier auch viele Ingenieure bzw. Studenten unterwegs sind, dachte ich mal ich frag hier nach. Und zwar würde mich interessieren welche Möglichkeiten es gibt, daß eine Firma einem Student Geld auszahlt......die Kindergeldansprüche sollten bestehen bleiben...genauso wie das bei der Familie mitversichert sein. Ich hab gehört, daß ein Ingenieur einfach ne Rechnung schreiben kann, die dann auf der Steuererklärung berücksichtigt wird...also ein Ingenieur müßte nichts anmelden. Stimmt das und wenn ja, geht das auch schon bei nem Studenten oder welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?

Danke,

Thomas

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Thomas Finke
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Thomas Finke schrieb: > die Kindergeldansprüche sollten

So lange du unter der Freigrenze bleibst (7600 EUR / Jahr ? bin mir aber nicht sicher), ist das kein Problem.

Ein Ingenieur ist steuerrechtlich gegenüber anderen Berufen nicht privilegiert. Schade eigentlich :-)

Gruß Wolfgang

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Wolfgang Berger

Und was kann man als Student dann machen um an sein Geld zu "kommen" ?

Thomas

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Thomas Finke

Wenn man familienversichert ist, darf man schon unter der Grenze selbst zahlen. Also immer schön alles beachten...

cu

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Thomas Graf

Der Standortmanager ist das Problem.....will keinen Arbeitsvertrag.

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Thomas Finke

Dann such dir eine andere Firma.

Olaf

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D.i.e.s.S. (K.)
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Olaf Kaluza

Thomas Finke schrieb im Beitrag ...

Du zahlst doch sowieso keine Steuern bei den zu erwartenden geringen Einkommen (angenommener Aufwand = Semesterferien). Interessanter ist die Frage, ob man Bafoeg-Ansprueche verlieren wuerde etc.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

Hallo Thomas,

das würde ich auf keinen Fall machen, da es hier auch um Versicherungsschutz geht und um die Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer. Und für dich ist ein Vertrag als Werkstudent auch für die ersten Bewerbungen hilfreich, da du schon Erfahrungen vorweisen kannst.

Christoph

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Christoph Hauzeneder

Am 10.02.2004 20:52 schrieb Thomas Finke:

Und was hat er Dir vorgeschlagen? Will er Dir jeden Abend nen Hunderter Bares aus der Freud-und-Leid-Kasse zustecken?

Also:

Schwarzgeld: Prima, keine Steuern, kein Gerenne (BAFÖG, Krankenkasse, Finanzamt, Kindergeld). Aber, was ist, wenn Du dir nen Hammer auf den Fuß fallen lässt oder noch schlimmer Schaden an Kollegen und Maschinen anrichtest. Das muss man sich sehr gut überlegen.

Ordentlich angestellt: Versichert, ein paar Monate Rentenbeitrag ;-), Zeugnis, legal. Dafür viele Verdienst und Zeitgrenzen zu beachten.

Selbstständig: Für den Arbeitgeber die einfachste Variante, für Dich wahrscheinlich das Maximum an Aufwand.

Hat der Standortmanager noch nie Studenten beschäftigt und vielleicht einfach keine Ahnung was für Verträge im kurzzeit bzw. geringfügigen Bereich möglich sind? Dann mach Dich da selber schlau und schlag im das halt vor.

Gruß ch

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Christoph Hinkelmann

Steuerrechtlich nicht, aber berufsrechtlich. Ein Ingenieur hat Niederlassungsfreiheit, kann also überall und jederzeit freiberuflich tätig sein und entsprechende Aufträge entgegennehmen (ohne Zulassung, Meisterbrief usw. - darf dann allerdings keine Handwerkstätigkeiten ausführen). Dann darf er natürlich auch dafür Rechnungen ausstellen und beim Finanzamt (AFAIK unterhalb einer gewissen Grenze) eine Überschußrechnung (mit Belegen) einreichen, da kann er seine Aufwendungen für Arbeitsräume (deren Anteil an der Wohnung er selbst festlegen kann, sollte aber tunlichst unter der wohnraumrechtlichen Zweckentfremdungsgrenze liegen) und sonstige Arbeitsmittel geltend machen. Das, was übrigbleibt, muß dann als Einkommen versteuert werden.

Steuerrechtlich wird es allerdings Probleme geben mit der sog. Scheinselbstständigkeit. Solange Du nur einen Auftraggeber hast, wird AFAIK die selbstständige Tätigkeit nicht mehr anerkannt, und der Auftraggeber muß Dich wie einen normalen Arbeitnehmer behandeln.

Für Studenten gilt das allerdings alles nicht, außer wenn sie Tätigkeiten durchführen, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird (z.B. Lehrtätigkeit an Volkshochschulen).

Winfried Büchsenschütz

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Winfried Buechsenschuetz

...

Aufgepasst, selbstverständlich musst Du beim Finanzamt Deine gewerbliche Tätigkeit anmelden und dann auf jeden Fall jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.....Auch, wenns immer nur quasi nix ist.

Martin

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Martin Schönegg

Er kann ( abhängig von der Art der Tätigkeit ) Freiberufler sein.

Abhängig von der zu erwartenden Umsatzsteuer vierteljährlich, jährlich.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Hallo Rafael!

Nope, das ist AFAIK geändert worden. Im Zuge der "Entbürokratisierung" darf jetzt jeder Firmengründer erstmal eine Weile (ein Jahr lang?) monatliche Voranmeldungen abgeben. Keine Ahnung, welcher Sesselfurzer sich das Ausgedacht hat.

Gruß Thorsten - dem das schon 1/4-jährlich zuviel Aufwand ist.

--
Kunst kommt aber von 'können',
nicht von 'kennst du schon den neuesten trick?'
   Gunther in oecher.computer zum Thema "Gutes Webdesign"
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Thorsten Ostermann

"=20

Jein -- als ich mein Gewerbe 2002 angemeldet habe, reichte ein Anruf bei=20 der zust=E4ndigen Sachbearbeiterin mit der Erkl=E4rung da=DF das Gewerbe ne= ben=20 dem Studium ausge=FCbt wird und eher wenig Umsatz zu erwarten ist. Prompt= =20 war ich auf "j=E4hrlich".=20

Gru=DF,=20 Michael

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=?ISO-8859-15?Q?Michael_J=2E_S

Zahlen tut er die schon, aber man bekommt sie im Januar wieder.

Olaf

--
D.i.e.s.S. (K.)
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Olaf Kaluza

Ich habe schon alle 3 Varianten gehabt:

  • jährlich ist schlecht: man erinnert sich an bestimmte Vorgänge nichtmehr richtig und hat dann erhebliche Probleme alle Belege ordentlich einzusortieren.
  • monatlich ist schlecht, man verliert leicht einen halben Tag mit der Bürokratie. Bzw. man ist nach Zahlen von Steuern so angesäuert daß man den Rest des halben Tges nicht arbeitsfähig ist.
  • vierteljährlich ist ein guter Kompromiß.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Buchhaltungssoftware? Bei meiner kann ich beim Eingeben der Buchung=20 vermerken, ob sie USt-relevant ist. Am Jahresende (oder, sollte es=20 soweit kommen, Quartals- bzw. Monatsende) lasse ich mir einen Bericht=20 ausgeben und =FCbertrage die Summen auf das Steuerformular.=20

Gru=DF,=20 Michael=20

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=?ISO-8859-15?Q?Michael_J=2E_S

Oh nein, in den ersten 2 Jahren auf jeden Fall monatlich, das ist seit 2003 so Gesetz. Ich muss es leider auch :-( Martin

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Martin Schönegg

Am 12.02.2004 00:25 schrieb Martin Schönegg:

Dein Gesetz hat sich aber bis zu meinem Finanzamt nicht rumgesprochen. Rechne quartalsweise ab und hab das Gewerbe noch keine 2 Jahre. Gruß ch

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Christoph Hinkelmann

...

Hallo,

ich kenn zwar die neuen Regelungen nicht mehr , da ich mittlerweile auch seit 3 Jahren weg bin, aber man kann den Bafög-Anspruch verlieren. Das ist sogar möglich, wenn man für ein vorgeschriebenes Praktikum(!!), das man den Semesterferien ableistet ein geringes Gehalt bekommt. Einer meiner Bekannten hatte deshalb Probleme mit dem Bafög-Amt. Die Folge war, daß er das Praktikum aufgesplittet hat und die 6 Wochen in 2 aufeinanderfolgenden Semesterferien machte. Nachdem mittlerweile grundsätzlich Datenabgleiche zwischen den Behörden gemacht werden, ist es auch nicht mehr so leicht kleine Nebeneinkünfte nicht anzugeben.

Christoph

Reply to
Christoph Hauzeneder

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