CE und EMV Prüfung

Hallo,

ich habe mich etwas mit dem EMV-Gesetz und der CE-Kennzeichnung beschäftigt. Leider werde ich nicht ganz schlau daraus, was nun nötig ist um ein Gerät (etwa, wie ein Tisch- Multimeter) CE zu kennzeichnen.

Ich gehe davon aus, dass man um eine grundlegende Messung der Störaussendung und der Störfestigkeit nicht herum kommt, obwohl dazu keine direkte Aussage im Gesetz steht. (als Nachweis)

Was ist gängige Praxis?

Kann mir jemand ein preiswertes Prüflabor empfehlen? (Oder ist Ausleih der Messtechnik günstiger.)

Danke vorab Matthias

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Matthias Karl
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Hallo,

siehe unten

Diese Aussagen sind duch Eurpäisches Recht vorgegeben. Dort gibt es Verordungen zu diesen Themen.

Im Zweifelsfall ruf mal bei der RegTP an. Die sollten Dir diese Verordungen nennen können. (Habe ich bei uns in der Firma auch schon gemacht)

Bei uns Normen und Verordnugen besorgen, Prüflabor anrufen und messen lassen.

Du kannst die CE-Kennzeichnung (den Aufkleber bzw. die Konformitätserklarung) ohne Messung abgeben. Das passiert aber euf eigenes Risiko. Sollte Dein Gerät bei einer Kontrolle oder im laufenden Betrieb Schwierigkeiten machen (Störaussendung o.ä., Saftey) dann kannst Du für evtl. Schaden haftbar gemacht werden und bist verpflichtet diese Probleme abzustellen.

Ich denke mal es gibt in dem Bereich kein preiswertes Prüflabor. Die Kosten immer ein bis ein paar Kilo-Euro. Für eine Übericht reicht es aus Google zu befragen. Wenn Du diese Messungen selber machen möchtest musst Du die Normen kennen. (Es sind ein paar und diese sind schon mal schwer zu lesen) Ebenso sollte Dir klar sein das Du Prüfberichte anfertigen musst.

Bitte, ich hoffe geholfen zu haben

Gruß Andre

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Andre Krautschick

Hallo,

endlich mal jemand der eine vernünftige Aussage macht. Alle anderen haben ja schon zur vorsätzlichen Fahrlässigkeit aufgerufen.

Gibt es bei VDE-Verlag oder Beuth-Verlag. Leider nicht gerade preiswert.

Ausleihen der Geräte ist auch nicht unbedingt billiger (z.B. bei Livingston in Darmstadt). Man muß aber die richtigen Geräte kennen und die sind sind nicht einfach zu bedienen. Handbücher so dick wie Ordner. Ein Messempfänger ist kein Multimeter sondern ein sehr teueres Spezialgerät (ab mehreren

10-tausend Euro, fast 6-stellig). Und eine Menge Zubehör notwendig.

Ist unabdingbar Vorraussetzung zum messen, die richtigen Normen zu kennen.

Gruß Norbert

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Norbert Hitzel

... Wo kein Kläger, da kein Richter...

Martin

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Martin Schönegg

Ulrich Prinz schrieb in Nachricht ...

Wer eine´Kenzeichnung "CE" auf einem Gerät oder Anlage anbringt, erklärt das Gerät/Anlage mit allen für diese Gerät/Anlage zutreffenden EU-Richtlinien als konform. Diese da sein können EMV-, Maschinen-, Niederspannungsrichtlinien, etc. Es muss eine Konformitätserklärung (schriftlich) angelegt und unterschrieben werden, in welcher die hierfür angewandten Normen ersichtlich sind. Sobald ein Gerät elektrische und/oder elektronische Komponenten beinhaltet, ist die EMV zu bewerten. Selbst mein Gaskochfeld (mit elektr. Zündung) wurde diesem unterzogen.

Gruß Norbert

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Norbert Hitzel

Also danke erstmal für die Antworten.

Man erkennt, dass zu diesem Thema jede Menge Unklarheit herscht und auf 10 Leute 10 unterschiedliche Meinungen kommen. Gibt es wirklich keine verbindliche, gesetzliche Regelung?

Gruß Matthias

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Matthias Karl

Bitte sehr

Wie ich vorher schon geschrieben habe, sind die Regelungen verbindlich. Das CE-Kennzeichen ist die Konformität mit europäischem Recht. Dies wird halt in Verordungen geregelt. Welche Normen Du nehmen musst steht da nicht drin. Die musst Du Dir selber zusammensuchen.

Jedes akkreditierte Prüflabor kann Die unter normalen Umständen sagen, welche Normen relevant sind.

Ich habe ein .pdf-File auf dem sind ein paar Labore aufgeführt. Wenn Du möchtest maile ich Dir diese Datei zu. Ebenfalls kann ich Dir ein paar Links zu den Verordnungen schicken.

Gruß Andre

PS: Das Thema ist beliebig kompliziert. Du solltest etwas Zeit dafür mitbringen. Mir ging es am anfang genauso wie Dir.

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Andre Krautschick
[..]

Liegt sie auch nicht. Lt. DIN EN 55022 (für Geräte der Informationstechnik) beginnt die Messung der leitungsgeführten Störgröße bei 150kHz !! und die gestrahlte Störgröße bei 30Mhz.

Gruß Andre

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Andre Krautschick

Damit keine Verwirrung durch mein anderes Posting entsteht. Die EN61000-6-4 ist die Fachgrundnorm auf die sich die EN 55022 beruft..

Gruß Andre

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Andre Krautschick

"Andre Krautschick" schrieb im Newsbeitrag

Hallo,

da hätte ich Interesse dran.

Bitte aus meiner email-Adresse beim antworten die Unterstriche entfernen.

Danke und viele Grüße Matthias

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Matthias Karl

Für die gestrahlten Störgrößen trifft dies zu, nicht aber für die leitungsgebundenen Störungen. Sofern also an einem Gerät Leitungen ageschlossen werden können, so sind die entsprechenden Grenzwerte einzuhalten. Leitungsgebundene Störungen sind aber auch wesentlich einfacher zu messen, da keine Antennen und normgemäße Räumlichkeiten zur korrekten Erfassung nötig sind. Ein Spekki von eBay reicht - BTDT.

Thomas.

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Thomas Rehm

Die Prüfstelle nimmt dir dieses Risiko aber nicht ab. Sie erleichtert ggf. nur das Gewissen.

Dies aber unabhängig davon, ob du einen Prüfbescheid hast oder nur Aufkleber gekauft hast.

Die Prüfung weist lediglich nach, dass du bei der CE-Kennzeichnung gewissenhaft vorgegangen bist und bewirkt, dass kein Verdacht auf mutwillige Normverletzung aufkommt (und erleichtert ggf. die Abwehr von Produkthaftungsansprüchen). Das Prüfergebnis bzw. CE-Kennzeichen ist für die RegTP kein Grund, auf eigene Messungen (und die Masssgeblichkeit ihrer Ergebnisse) zu verzichten.

aha

--
Yogi Berra said, "In theory, theory and practice are the same, but in
practice they are different".
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Andreas Hadler

Welche Fachhochschule?

Pieter Hoeben

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Pieter Hoeben

das

Was sonst! Geht nur über Messungen.

Schon das Bewerten ist eine EMV-Maßnahme. Aber es ist leider nur subjektiv.

Kann man machen, aber man sollte sich da der Sache sehr sicher sein. Hierzu gehört jahrelange EMV-Erfahrung, auch im Messen. Alles andere ist grob fahrlässig und kann im ernstfall massive rechtliche folgen haben. Auch kenne ich niemanden der EMV riechen, schmecken oder fühlen kann. Ein echter Nachweis geht nur über eine Messung. Es sei denn es handelt sich um eine einfache überschaubare Schaltung (z.B. Schalter mit Glühlampe). Aber bei einem elektronischen Messgerät (wahrscheinlich mit Prozessor, auch noch getaktet) ist eine Messung unabdingbar.

Das Gesetz geht hier nicht ins Detail, aber der Richter der darüber urteilt, wenn es zur Haftung kommt. Denn der Invehrkehrbringer haftet, erst recht wenn sein Nachweis Lücken (fehlende Messungen) hat und nur auf Vermutungen basiert.

Stellt euch ein Auto vor bei dem der Händler sagt ich vermute das es fährt. Was wenn nicht? Behaltet Ihr das Auto oder stellt ihr Forderungen an den Händler (Invehrkehrbringer).

EMV (=Elektromagnetische Verträglichkeit) ist vorgeschrieben. Siehe EMV-Gesetzt von 1998. Gesetze sind bindend. Hier geht es aber um die Messungen zum Nachweis der EMV.

Gruß Norbert

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Norbert Hitzel

Keineswegs. Es lässt sich beispielsweise sehr plausibel begründen, warum z.B. eine Armband-Quarzuhr auch ohne Labormessungen den EMV-Normen entspricht. Aussagen wie erzeugte Frequenzen, umgesetzte Leistungen etc. erlauben eine recht brauchbare Aussage über die EMV-Tauglichkeit eines Gerätes. Entwicklungsbegleitende Prüfungen mit vergleichsweise einfacher Testausrüstung (insbesondere leitungsgeführte Störgrößen) können diese Annahmen noch weiter erhärten.

Die _Einhaltung_ der EMV ist vorgeschrieben. Das ist ein kleiner aber wesentlicher Unterschied. Der Gesetzgeber hat jedenfalls ganz bewusst nicht vorgeschrieben, dass jedes elektronische Gerät, welches in Umlauf gebracht wird, in einem Labor zu prüfen sei (ausgenommen Geräte, welche unter das FTEG fallen), denn dies würde sowohl die Kapazitäten der Messlabors um Zehnerpotenzen überschreiten als auch die meisten Produkte gewaltig verteuern.

Thomas.

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Thomas Rehm

schrieb im Newsbeitrag

Es wird aufgrund der Spezifik ehr selten im Labor eingesetzt werden, hauptsächlich im Servicebereich, also Mobil.

Gruß Matthias

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Matthias Karl

Am Wed, 11 Feb 2004 06:09:10 +0100, meinte "horst-d.winzler" :

Wenn da etwas brennt, dann ist ein ohne entsprechende Prüfung aufgebapptes CE-Bapperl das geringste Problem ...

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
    RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
          D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11 
          D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4 
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "nginfo"] * www.drkoenig.de
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RA Dr.M.Michael König

Am 11 Feb 2004 04:14:11 -0800, meinte snipped-for-privacy@web.de (Winfried Buechsenschuetz):

Leider nicht. Sie denken vernünftig, aber daher nicht EU-konform. Ohne Bapperl sind Sie dran, mit Bapperl gilt erst mal, daß dank Bapperl alles o.k. ist, und solange sich niemand beschwert ... EU-Logik, EU-Denken.

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
    RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
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nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "nginfo"] * www.drkoenig.de
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RA Dr.M.Michael König

RA Dr.M.Michael König schrieb im Beitrag ...

Praktisch und pragmatsch ?

Die EU macht derzeit in Europa die vernuenftigsten Vorschriften, und wehrte oft genug katastrophale deutsche Regelungen ab.

Das was unsere Bundesregierung verzapft geht auf keine Kuhhaut, die meisten Gesetzesvorstoesse scheitern gluecklicherweise bereits am ersten Tage wegen unsaeglicher konzeptioneller Fehler oder unzweifelhaftem klarem Verstoss gegen unsere Verfassung. Haben die Politiker nicht auf die Verfassung geschworen ? Sie haben die offenbar niemals gelesen....

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

"Michael Dunin v. Przychowski" schrieb:

[...]

Die positive Wirkung des CE-Zeichens liegt m.E. darin, daß manche "Inverkehrbringer" doch Skrupel haben, das CE-Zeichen anzubringen, ohne sich tatsächlich um die Konformität gekümmert zu haben. Nicht alle, aber doch mehr als seinerzeit, als es noch die Amtsblattverfügung einzuhalten gielt. Das wußten viele nicht einmal. Insofern ist das CE-Zeichen wahrscheinlich doch in einem gewissen Maße nützlich.

aber beides (Dokumentation, Messung) nicht bei EMV, solange man harmonisierte Normen anwendet.

Servus

Oliver

--
Oliver Betz, Muenchen
Reply to
Oliver Betz

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