Andreas Bockelmann schrieb:
Die sind aber meistens schon zufrieden, wenn überhaupt ein funktionierendes Licht vorhanden ist. Die StVzO ist bezüglich Fahrradlicht eh völlig steinzeitlich. Auch die dort zu findende Scheinwerfereinstellung (IIRC auf den Boden in 3 m Entfernung) ist - vorsichtig gesagt - nicht optimal.