Spannungswandler für LED bauen

Andreas Bockelmann schrieb:

Die sind aber meistens schon zufrieden, wenn überhaupt ein funktionierendes Licht vorhanden ist. Die StVzO ist bezüglich Fahrradlicht eh völlig steinzeitlich. Auch die dort zu findende Scheinwerfereinstellung (IIRC auf den Boden in 3 m Entfernung) ist - vorsichtig gesagt - nicht optimal.

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Wolfgang Hauser
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x-no-archive: yes Wolfgang Hauser schrieb:

Dem ist zuzustimmen, wobei die 3m für Karbidlampen und die früheren Fahrradgeschwindigkeiten vielleicht sogar gepasst haben.

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homepage mit der Satelliten FAQ, PC-Tipps, Mopped, Katzen:
http://home.t-online.de/home/gerd.j.schweizer/ oder
http://www.gerd.digitv-online.info
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Gerd Schweizer

Da wär ich mir nicht sicher. Definitiv weiss ich nur, dass sie nicht als Rücklichter gelten, unabhängig davon ob sie von jedem als Fahrradrücklichter erkannt werden :-]. AFAIK ist zumindest in CH daher die Verwendung gestattet, falls parallel dazu das normale Rücklicht funzt.

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mfg Rolf Bombach
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Rolf Bombach

Wo haste dass den her?

StVZO sagt seit Jahren 10 m (eine Fassung HV direkt 10 m, die andere halbe Austrittshöhe in 5~m.

Olaf, ist aber auch zu wenig, Schultz, der gerade dabei ist, nachzweisen, daß man nachts RadWegSchilder gar nicht sehen müssen können darf:-)

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Olaf Schultz

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