Selbstbauelektr(on)ik im Auto - was ist erlaubt?

Hallo zusammen,

ich bin am suchen welche elektrischen Ergänzungen und Eigenbauten im Auto man als Laie eigentlich vornehmen darf ohne deswegen Ärger mit TÜV und Versicherung zu bekommen bzw ohne sie überhaupt eintragen lassen zu müssen. Leider findet man, wenn überhaupt, fast nur Aussagen zu den "klassischen" Autobastler-Themen (Unterbodenbeleuchtung: Verboten; zweite Batterie: Erlaubt wenn abgesichert, etc...). Allgemein scheint mir das so interpretierbar, dass zusätzliche Elektr(on)ik, solange sie nicht für andere Autofahrer sichtbar ist, robust aufgebaut und nicht in die Fahrzeugregelung eingreift, unproblematisch ist. Gibt es da definitive Aussagen oder wieviel ist da Ermessensspielraum des jeweiligen TÜV-Prüfers?

danke, Andreas

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Andreas Koch
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Am 01.03.2012 07:18, schrieb Andreas Koch:

Ja

Ja

Auch ja. Und genau das zählt letztlich. Ich sehe täglich was da so alles 'Am Auto' gebastelt wird. Oft weit weg von jeder Vernunft. Aber nach vielen Jahren habe ich inzwischen die TÜV-Praxis zwar nicht akzeptiert, aber mich damit abgefunden. . . Und solange Autos zugelassen werden wo man praktisch mit dem Rücken an der vorderen Stoßstange des nachfolgenden Fahrzeuges sitzt, worüber noch nachdenken? Mirko

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Mirko Siederik

Am 01.03.2012 07:18, schrieb Andreas Koch:

formatting link

Insbesondere Seite 3.

Das ganze gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30.9.2002 erstmals für den Straßenverkehr zugelassen wurden.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

"Andreas Koch" schrieb im Newsbeitrag news:jin4al$3eh$ snipped-for-privacy@news.albasani.net...

Wenn du elektrische Einrichtungen nur anstecken kannst, also z.B. am Zigarettenanzünder, sind deine Selbstbauten erlaubt, verbindest du die elektrischen Einrichtungen fest mit dem Auto (also anschrauben, selbst wenn dann nur AMP-Stecker nötig sind), müssen sie ein e-Prüfzeichen tragen, da das deine Selbstbauten nicht tun, müsstest du eine Einzelabnahme beim TÜV machen die teurer ist als ein Fertiggerät. Wenn du Teile mit e-Zeichen ordnungsgemäss anbringst (der zweite Akku mit dem KFZ-Relais), ist das wiederum erlaubt.

Im Prinzip ist also jede fest eingebaute Selbstbauelektronik im Auto verboten, hält sich natürlich keiner dran.

Das Argument lautet ungefähr so, daß selbst eine Einrichtung, die nur an + und - der Batterie hängt, in der Lage wäre, das ABS zu stören, und daher geprüft werden muß. Warum sie das nicht tut, wenn sie am Zigarettenanzünder hängt, sei dahingestellt, vermutlich weil man es dann bei Bremsversagen schnell abziehen kann, was wohl eher nicht gilt wenn der Anschluss im Kofferraum genutzt wurde.

Aus ein paar e-geprüften KFZ-Relais unter Verwendung von KFZ-Kabeln z.B. eine andere Schaltung des elektrischen Fensterhebers aufzubauen wäre erlaubt, obwohl dabei du beachten ist, daß z.B. die Abschaltung bei Überlast nicht ausgehebelt wird.

--
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Lies 'Die hohe Schule der Elektronik' von Horowitz/Hill bevor du fragst.
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MaWin

Meine persoenliche Erfahrung: Der TUEV hat frueher - ganz deutsche Buerokratie - gerne mal an jeder Kleinigkeit rumgemaekelt, sei es nur eine LED im Innenraum die mit der falschen Farbe leuchtet. Hauptsache man findet was noch so nichtiges, kann behaupten Recht zu haben und dann zweimal kassieren. Mittlerweile hat sich das geaendert: Man schaut im Wesentlichen auf die sicherheitsrelevanten Sachen, am unwichtigen Rest sollen die Leute halt spielen wenn sie wollen. Finde ich richtig so, der TUEV soll sich um die Sicherheit kuemmern und nicht seine Zwangskundschaft mit teils ziemlich sinnfreien Paragraphen gaengeln.

Als ich wegen dem Gutachten fuer meine Zuendanlage das letzte Mal mit denen zu tun hatte waren sie sehr realistisch, fair und freundlich. Da war ich von frueher ganz anderes gewohnt und habe mich richtig als Kunde gefuehlt.

Micha

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Michael Baeuerle

Also schrieb Michael Baeuerle:

Tja, das liegt wohl an der Konkurrenz von DEKRA, KÜS und Konsorten. Inzwischen müssen sie ihren Kuchen eben teilen...

Ansgar

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*** Musik! ***
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Ansgar Strickerschmidt

Am 01.03.2012 11:43, schrieb MaWin:

Nun, laut dem Link von Dieter (Seite 3) gibt es jede Menge Selbstbaumöglichkeiten welche den 'Weg' zum "nicht typgenehmigungspflichtig" gehen. . . Mirko

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Mirko Siederik

"Michael Baeuerle" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@stz-e.de...

Meine Erfahrung ist da leider etwas anders. Ein einfaches elektronisches Gerät, ein Tacho wurde abgelehnt, weil er kein Prüfzeichen hat. Der Mann vom TÜV-Goslar meinte, ich müsste mir einen Tacho mit Prüfzeichen kaufen und dann zur Nachuntersuchung erscheinen. Bei der Dekra war der Tacho auch ohne Prüfzeichen ok. Der TÜV-Goslar wird mich nie wieder sehen.

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Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
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Wolfgang Horejsi

"Wolfgang Horejsi" schrieb im Newsbeitrag news:4f4fd7c4$0$7618$ snipped-for-privacy@newsspool1.arcor-online.net...

Hi, ja, und baust Du mit der Karre einen teuren Unfall, und entdeckt der KFZ-Sachverständige diese "Eigentümlichkeit", fuhr Dein Fahrzeug ohne ABE und damit unversichert....keine Angst, die Haftpflichtversicherung wird trotzdem bezahlen, gerne sogar, aber anschließend Dir eine Rechnung stellen.... Der TüV hat da keine Wahl und folgt den Gesetzen und Vorschriften. Was der Dekra verfolgt, ist wohl eher ein Aktienkurs...

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 mfg,
gUnther
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gUnther nanonüm

Am 01.03.2012 11:43, schrieb MaWin:

Mh, ok. Daraus folgt dann vermutlich auch, das all das nette Zubehör für den Zigarettenanzünder kein E-Prüfzeichen besitzt und nicht auf genehmigungsfreien Festeinbau umrüstbar wäre.

D.h. die diversen Elektro-Einbaugeräte diverser seriöser Versender, bei denen kein e-Prüfzeichen explizit erwähnt wird (von Bausätzen gar nicht erst zu reden) sind im Zweifelsfall auch problematisch?

Z.b. ELV USB-Einbausteckdose Art: 68-10 01 18 Conrad Bausatz Kfz-Batterie-Anzeige Art: 197165 Conrad Einbauinstrument Voltmeter Art: 842060

Ok, wohl ca 50-150 EUR teuer, aber immerhin eine Option. Frage ist natürlich, was für Vorraussetzungen erfüllt sein müssen damit der Selbstbau abgenommen wird. Eine simple USB-Buchse ist eine Sache, aber wie siehts mit Interaktion mit dem Fahrzeugbus, Funkschnittstelle zu Handy oder Hauselektronik, umfangreiche Sensorsysteme, Bord-PC, Zusatzdisplays, etc.... aus?

Andreas

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Andreas Koch

"gUnther nanonüm" schrieb im Newsbeitrag news:4f5005c6$0$6573$ snipped-for-privacy@newsspool3.arcor-online.net...

Woher weisst du das? Ich war einmal als interessierter Zuhörer bei einem Prozess dabei. Verhandelt wurde ein Fall, in dem eine Sozia zu Tode kam. Die Sitzbank war verändert und lag nur lose auf, Halterungen waren nicht ok. Das Fahrlicht war nicht ok, deswegen wurde das Fernlicht benutzt. Durch den "großen Unbekannten" im Gegenverkehr durch dessen Fernlicht geblendet, kam der Fahrer in einer Kurve von der Fahrbahn ab und stürzte. Ein km-Stein war dann für den Genickbruch der Sozia verantwortlich. Der Gutachter stellte dann fest, dass das Fahrlicht nun - im Gegensatz zur Angabe des Fahrers - einwandfrei funktionierte. Ob die lose Sitzbank zum Tode beigetragen hatte, war nicht feststellbar. Der Sachverständige konnte nich sagen, dass der Sturz bei intakter Sitzbank weniger Folgen gehabt hätte. Von ABE war da nie die Rede. Der Fahrer des blendenden Gegenverkehrs konnte nie ermittelt werden. Zeugen gab es nicht. Daraufhin blieben die Eltern des toten Mädchen auf den Bestattungskosten sitzen.

Ich denke schon, dass nicht jedes Gericht SO entschieden hätte. Aber deine Meinung, dass DU weisst, wie Gerichte entscheiden, wirkt auf mich doch ein wenig von oben herab und hinterlässt bei mir doch eher den Eindruck, du hast dein Wissen aus NG und Wikis, aber nicht aus Ermittlungs- und Gerichtsakten.

Im Übrigen: Um ohne ABE unterwegs zu sein, brauchst du einen Neubau, keinen Umbau. Die ABE gilt für alle Fahrzeuge einer Baureihe. Es wäre doch irgend Sippenhaft, wenn durch Veränderungen an EINEM Fahrzeug die ABE ausser Kraft gesetzt wird und dann alle Fahrzeuge einer Baureihe keine BE mehr hätten.

--

Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
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Wolfgang Horejsi

...

Nich ganz. Nach dem Umbau gilt die ABE nicht mehr für dieses eine Fahrzeug. Die wurde nämlich für das originale Fahrzeug erteilt, nicht für das umgebaute.

cu f

--
...ausserdem halte ich verdunkelte Heckscheiben für antisozial und dumm.
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Frank Reutter

Am 02.03.2012 08:53, schrieb Wolfgang Horejsi:

Hat er sich selbst zusammengelallomühmt, dafür ist er bekannt.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Am 02.03.2012 09:07, schrieb Frank Reutter:

So pauschal ist das einfach Unsainn.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

"Michael Baeuerle" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@stz-e.de...

Hi, das gilt für den Richter, der unterliegt keinen solchen Beschränkungen. Die Versicherung aber kann tatsächlich ablehnen. Denn sie unterstellt dann "Vorsatz", die ABE und ihre Folgen werden beim Führerscheinkurs erläutert, kein Autofahrer kann behaupten, er wüßte das nicht. Auch wenn es viele tun. Sehr beliebt sind Alufelgen aus obskurer Quelle. Mag sein, daß Felgen und Lampe keinen Zusammenhang haben, aber damals gabs wohl "punitative" Gründe, einem solchen Risikofahrer so richtig eins reinzudrücken für seine Gefährdung Anderer. Wer Veränderungen am Fahrzeug vornimmt, die die Sicherheit und Verkehrstüchtigkeit beeinflussen, riskiert eine erloschene ABE. Es gibt noch genug Stellen, wo offensichtliche Probleme unangetastet blieben, etwa die Unsitte der Spiegelgehänge. Nochmal, der Autofahrer hat vorsätzlich die LED-Lampen eingebaut und damit die ABE für das Fahrzeug verloren. Wenn er nun damit einen Unfall baut, wird man die Ursache ermitteln oder nicht, aber die Versicherung darf ausdrücklich Bezug nehmen auf die verlorene ABE. Ist genauso bei "frisierten" Mofas...selbst wenn der "Friseur" garnicht mehr Geschwindigkeit rauskitzelt, sondern eher Sprit spart.

--
 mfg,
gUnther
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gUnther nanonüm

"Dieter Wiedmann" schrieb im Newsbeitrag news:4f508378$0$6582$ snipped-for-privacy@newsspool3.vodafone-ip.de...

Hi, jooh. Und es mal beobachtet, ein Bekannter hatte eine "Straßen-Enduro" gestrippt und "verbessert", um damit im Gelände mehr Spaß zu haben. Anderer Lenker, Verkleidungen weg, Fußrasten, Griffe, Lampe. Die Autobahnpolizei fand das nicht so lustig...er hatte wie viele Moppedfahrer nicht fix genug gebremst und ist einem hinten reingeknallt. Auf der linken Spur...naja, aber da sein Fahrzeug nicht dem "zugelassenen Zustand" entsprach, durfte er das Kombiheck komplett bezahlen. Eben mit diesem Argument, daß er es ja vorher wußte und "wissentlich in Kauf nahm". Steht auch im Kleingedruckten... Wohlbemerkt, ein Richter kann anders entscheiden. Ich weiß auch, daß gelegentlich offensichtlich nichtzugelassene Fahrzeuge keine Rolle spielen. Aber das ist dann Glück...

--
 mfg,
gUnther
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gUnther nanonüm

Wolfgang Horejsi schrieb:

fhin

en.

Das wundert mich jetzt aber schon etwas. Wie ist es denn dem Halter des= =20 Mopeds und dessen Haftpflichtversicherung gelungen, der Haftung aus =A7= 7 StVG=20 zu entgehen? Insbesondere angesichts der massiv gesteigerten Betriebsge= fahr=20 aufgrund des desolaten Zustands des Fahrzeugs?

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Nun ja, Bestattungskosten...bleibt man auf denen als Bestattungspflichtiger nicht so oder so sitzen?

-ras

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Ralph A. Schmid

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Besonders sinnig, wenn man ein altes Auto fährt, das außer der Quarzuhr keinerlei Elektronik hat. Allerdings meine ich mich zu erinnern, der e-Wahn begann erst beio Neufahrzeugen ab einem bestimmten Baujahr, oder irre ich?

-ras

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Ralph A. Schmid

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Am 03.03.2012 06:31, schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:

01.10.2002

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

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