Schlanke E14-Lampen

Jan 13, 2025 Last reply: 1 year ago 137 Replies

Hallo Volker,

Du schriebst am Thu, 23 Jan 2025 10:53:08 +0100:

...

Du hast ihn halt hier "eingeführt". Ich wollte das "Deinen" auch schon in Anfürhrungszeichen schreiben, das schien mir dann aber unpassend. Hätt's wohl tun sollen.

Du hättest "den von Dir gelegentlich empfohlenen/erwähnten" schreiben können, nachdem Du auch sonst durchaus Wert auf die präzise Darstellung von Sachverhalten legst. Usenet ist zwar mittlererweile komplett irrelevant, dennoch möchte ich nicht fälschlicherweise als Urheber von irgendwelchen Medienangeboten erscheinen, auf die ich keinerlei Einfluß habe. Ist aktuell ohnehin schon schlimm genug.

Volker

Freilich können sich nach mehreren Jahren einwandfreien Betriebs Probleme einstellen. Unweigerlich zu erwarten ist das nicht. Wahrscheinlicher ist, dass eine schlicht funktionierende Konstellation vorliegt. Wir werden es sehen. Natürlich werde ich mit etwaigen Schwierigkeiten niemanden behelligen.

Den hochwertigen tragbaren der letzten Jahrzehnte ist es zu eigen – das sehe ich ein.

Meine geäußerte besondere Meinung ist vorwiegend technikhistorisch gerechtfertigt. Die genannte Veritas 8014/4140 ist aus der tiefen DDR. Im damaligen Umfeld sehe ich vorwiegend wesentlich weniger praktische Lösungen.

Falls einfach beschreibbar: Wie sind diese Rastverschlüsse beschaffen?

Die der genannten Veritas habe ich besonders in Erinnerung, da ich als Kind gern damit spielte: Es gibt zwei separate Verbindungselemente – kontrastfarben, aber trotzdem verliergefährdet. Sie bestehen je aus zwei mit einer Metall-Biegefeder vernieteten Kunststoffteilen. Sie werden in die beiden Kofferteile eingeschoben. Durch Einrasten führen sie formschlüssig zu einer nicht gespannten Verbindung der beiden Kofferteile.

Ein Foto habe ich gefunden; es zeigt ein solches weißes Verbindungselement halb eingesteckt:

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Wie üblich, per über die Hälfte des Gehäuses vorstehende Lasche mit einer rechteckigen Aussparung, in die Widerhaken auf der anderen Seite eingreifen. Die Lasche muß man zurückbiegen und gleichzeitig die Gehäusehälften auseinanderziehen, damit der Haken ausrastet.

Im Grunde wie bei jeder billigen Fernbedienung oder DECT-Telefonen, nur etwas größer.

Pfaff hat das wohl gemacht, weil an der Stelle Schraubenlöcher unästhetisch wären, man hätte wohl auch die Wandstärke des Gehäuses erhöhen müssen. Die zwei Schalenhälften halten auch so zusammen (es gibt noch eine Reihe von Schrauben, teils etwas versteckt), nervt aber trotzdem, wenn man Garnfussel entfernen oder an die Schmierstellen kommen will und dann mit Öffnungswerkzeugen herumhebeln muß.

Das Material ist ABS und ziemlich zäh, trotzdem immer das Risiko, was abzubrechen - insbesondere, wenn Du nicht weißt, wie der Mechanismus funktioniert, d. h. wo "Männchen" und wo "Weibchen" ist.

Volker

Danke! Nun habe ich verstanden, dass es nicht um die Hälften eines Transportgehäuses, sondern um die Hälften des eigentlichen Maschinengehäuses geht.

Mühe mit Verrastungen hatte ich gerade erst an einem DECT-Telefon. Nach einigem Gemehre fand ich im Internet einen Hinweis darauf, wo sich die zuerst aufzuhebelnden Laschen befinden. Jetzt weiß ich, wie sich das Erzeugen von Druckstellen hätte weitgehend vermeiden lassen.

Besser gefällt mir die Gestaltung der Wäschemangel von meiner Mutter. Da steht: „Vor Abnahme des Verdecks Netzstecker ziehen“ und da ist eine Schraube. Das Öffnen ist allerdings auch nötig, da die Elektrik im Detail gruselig gemacht ist, mit Schraubklemmungen mit Lot versehener Leiter. Das Problem ist nicht trivial zu beheben. Die Leiter sind eindrähtig und in mindestens einem Fall zu einer Schlaufe gebogen. Bloßes Entlöten und Geradebiegen ist keine Lösung, denn dann ist der Leiter zu klein, um geklemmt zu werden. Mechanisch ist das Gerät aber toll. Beim erster Reinschauen war ich fasziniert – die Textilmaschinenbauer haben eine Haushaltswäschemangel gebaut, wie man eben eine Textilmaschine baut. Und elektrische Probleme waren vielleicht auch bei den industriellen Maschinen eingebaut. Ich kann mir vorstellen, dass es früher keinen Instandhalter wunderte, dass mal wieder irgendwo ein geklemmter Leiter verschmort war.

Hallo Volker,

Du schriebst am Fri, 24 Jan 2025 10:40:47 +0100:

Ist doch schon reichlich abgelenkt.

Nicht direkt, sondern daß das _echte_ Violett-Töne sein müßten, mit einem Reflexionsspektrum hauptsächlich bei kürzeren Wellenlängen als Blau. Hast Du da mal eine Spektralkurve zuzr Hand? Damit läßt sich das ja ganz einfach und eindeutig feststellen.

Ich habe keine DIN-Testtafel (wenn die genauso teuer ist, wie die entsprechenden Nachschlagewerke, dann werde ich mir auch zeitlebens keine anschaffen), sondern nur einen

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da gibt es einen lila Patch mit der CIELab-Farbe 31 26-23, die mir durchaus authentisch erscheint.

Die Angabe eines Vektors im L*a*b*-Farbraum sagt natürlich nichts über die spektrale Zusammensetzung dahinter aus und mangels...

... Spektrometer kann ich Dir diese Frage auch nicht abschließend beantworten. Aber vielleicht überzeugen Dich ja die Kurven des Classic Macbeth ColorChecker (CCCR):

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Weiter unten im durchaus detaillierten Essay "Light, Color and Color Space":
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man sich auch zwei Patches auf der Macbeth-Tafel. Die zwei auffälligen Maxima sollten Dir nicht entgangen sein. Es gibt jedenfalls keinen Anschein von CMY-Buckeln, auch wenn das Spektrum natürlich nicht einmal ansatzweise monochromatisch ist. 

Könnte man mit modernen Leuchtdioden oder dichroitischen Filtern vielleicht sogar hinbekommen, wäre aber m. M. n. nicht hilfreich, wegen der Empfindlichkeitsunterschiede zwischen dem Bayer-Filter der Sensoren, die man zu kalibrieren sucht und den Durchgangsmaxima der Filter, die die Bayer-Farben evtl. nicht genau treffen.

Da schafft man sich dann hausgemachte Probleme, wie sie in der realen Welt bei der Fotografie stark gesättigter, monochromatischer oder bei exotischen Wellenlängen liegenden Motiven ohnehin auftreten.

In dieser realen Welt schaue ich mir ein Bild oder Clip meines Calibrite- Checkers unter dem Licht einer halbwegs normkonformen Lichtquelle im Vektorskop des Videoeditors an, erstelle mir mit Argyll ein ICC-Profil oder Korrektur-LUT und das Ergebnis spricht für sich.

Volker

"Hannes Kuhnert" schrieb am 13.01.2025 um 15:40:09:

Zitat aus

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: "Standort: China".

Kein EU-konformes Impressum, keine Adresse (viel Spaß beim Zurückschicken ;-)).

Was hast du erwartet? Ich hätte bei so einem Verkäufer niemals etwas gekauft.

Gruß

Michael

Warum? Ich habe vor kurzem noch Bahnfahrkarten für Fernreisen lange im voraus mit der gebührenpflichtigen Rückgabemöglichkeit gekauft. Davon bin ich weg und nehme jetzt den billigsten Sparpreis. Bis jetzt mußte ich keine Reise ausfallen lassen und wenn doch einmal ist zwar der volle Kartenpreis weg, auf Dauer aber trotzdem Geld gespart.

Hier sehe ich das genauso. Die Lampen sind für den geplanten Zweck unbrauchbar. Und? 1,40 das Stück. Ich verschenke sowas dann in der Regel in der Nachbarschaft und die Nachbarn, denen die micht störenden Eigwenschaften -- die ich natürlich klar benenne -- egal sind, freuen sich darüber. Selbst wenn es ginge, würde ich für 13 Euro nicht zur Paketannahme laufen.

Hätte ich eine Anwendung würde ich die sofort kaufen. 100 Hz sehe ich nicht und das einzige bewegte hier sind Bohrmaschine, Feinmechaniktrennscheibe und Stichsäge.

"Axel Berger" schrieb am 06.02.2025 um 00:57:38:

Bei anonymen Verkäufern kaufe ich grundsätzlich nichts. Schließlich will ich im Bedarfsfall mit dem in Kontakt treten können. Speziell bei chinesischen Verkäufern lege ich da sogar ganz besonderen Wert drauf, weil ich es da für wahrscheinlicher halte, dass besagter Bedarfsfall eintritt.

Die Deutsche Bahn hat meines Wissens ein korrektes Impressum auf ihren Webseiten. Außerdem kannst du auch Sparpreis-Fahrkarten in bestimmten Fällen zurückgeben, z. B. wenn die Bahn ihre Leistung nicht erbringt (Zug fällt aus). Versuch das mal bei einem anonymen (!) Verkäufer, vor allem einem aus China.

Gruß

Michael

Am 06.02.2025 um 14:56 schrieb Michael Landenberger:

[...]

Mir scheint, Du hast Axels Beitrag gar nicht gelesen. Er hätte nicht vor in diesem Fall irgendwas zurückzugeben: "Selbst wenn es ginge, würde ich für 13 Euro nicht zur Paketannahme laufen."

Hannes Kuhnert hat geschrieben:

Der Verkäufer meldete sich über eBay und bat um ein Video vom Problem per E-Mail. Als ich nach einer Woche noch keine Antwort hatte, meldete ich mich erneut, gleichlautend per E-Mail und über eBay, mit Verlangen nach einer deutschen oder französischen Rücksendeadresse oder Erstattung ohne Rücksendung. Am nächsten Tag wurde mir über eBay eine Rücksendeadresse in Deutschland mitgeteilt. Die ist bei einem Logistikdienstleister und umfasst eine Kennzahl. Zwei Tage nach der Zustellung beim Logistikdienstleister wurde ich über die Rückerstattungen aller Kaufpreise informiert. Vier weitere Tage später waren die Erstattungen vollzogen.

Ich habe die Kaufpreise in Höhe von 46,03 Euro zurückerhalten. Versandgebühren waren nicht erhoben worden. Rücksendekosten in Höhe von

4,50 Euro sind bei mir geblieben. Als Lehrgeld ist das in Ordnung.

Das ursprüngliche Paket an mich hatte drei Versandettikettierungen. Die erste war eine rein chinesische. Die zweite zeigte als Ziel nichts weiter als eine kaputte Variante meiner Adresse. Die dritte stammt von einem innerdeutschen Versand als Warenpost mit der Deutschen Post von einem Logistikdienstleister – einem anderen als bei der Rückgabe – aus. Mit der zweiten Ettiketierung lief es also anscheinend in einem gebündelten Versand, dessen äußere Adressierung ich naturgemäß nicht zu Gesicht bekam, zum Logistikdienstleister in Deutschland.

Was hast Du da gekauft? Der Link, den Du gezeigt hast, war 14 Euro und das waren schon zehn Stück. Was willst Du mit dreißig?

Auf jeden Fall hat doch gegen Dein Gejammer alles geklappt. Ich sende in solchen Fälle *nie* etwas zurück und empfinde das auch als miese und mißbräuchlich. Die Ware war einwandfrei, nicht defekt, und entsprach genau der Beschreibung. Wenn Deine Erwartung eine andere war, ist das allein Dein Problem und kein Grund, dem ehrlichen Verkäufer Aufwand und Mühe für nichts zu verursachen.

Wenn ich etwas zurücksende, hat das einen Mangel oder eine klar falsche Beschreibung. Oder aber es ist Kleidung. Bei der war es seit jeher üblich und normal, mehrere Größen zu bestellen und anzuprobieren. Sie fällt auch bei identischer Nennangabe nicht immer gleich aus und genau dafür, und eigentlich nur dafür, wurde das gesetzliche Rücksenderecht geschaffen. Nicht daß es notwendig gewesen wäre, seit es Versandhandel gibt, boten alle Händler die Möglichkeit von sich aus an. Lampengewinde fallen nicht unteraschiedlich aus und müssen nicht anprobiert werden.

Am 07.02.2025 um 17:55 schrieb Axel Berger:

Und das hast Du so festgelegt?

Nein, ich habe diese Gesetze und Regeln nicht gemacht. Ich bin nur nicht völlig geschichtsvergessen und habe im Elternhaus als Kind noch etwas Anstand und Ehrlichkeit gelernt. Zugegeben, auch in anderer Hinsicht bin ich heute vollkommen "unmodern".

Es war übrigens in dieser Gruppe hier, wo einem Fragenden nach Werkzeugmiete ernsthaft und fast unwidersprochen (iirc auch von Dir nicht) empfohlen wurde, das nur einmal Gebrauchte einfach zu kaufen, zu benutzen und innerhalb der 14 Tage zurückzusenden.

Wer so denkt ist in meinen Augen ein Krimineller und Gewohnheitsverbrecher. Und jetzt mach' gern den Habeck und lasse mir eine Hausdurchung schicken.

Aha, Du weißt aber ganz genau wofür sie gemacht wurden.

"Unmodern" ist hier ein Euphemismus, mir fielen durchaus stärkere Begriffe ein.

Das verstößt auf jeden Fall gegen die Regeln - darum ging es im vorliegenden Fall aber ganz offensichtlich nicht. Nebelkerzen?

Dunkel Deiner Worte Sinn...

Ich hatte die Lampen in drei Helligkeitsvarianten gekauft. Die wären mit der Zeit zu verbauen gewesen.

Gejammer? Ich erwähnte das Problem, nur eine Rücksendeadresse in China genannt bekommen zu haben, sodass die Realität der Rücksendemöglichkeit in Zweifel stand.

Anscheinend schätzt Du diesen Fall falsch ein.

Das bezweifel ich. Es wird ein CE-Zeichen gezeigt. Wenn ich meine eigene Hand in dem Licht bewegte und hinschaute, wurde mir schwummrig. Jemand anderem, dem ich so eine Lampe vorführte, wurde schon vom Hinschauen bei statischer Szenerie schlecht. Ich bezweifel, dass diese Lampen mit ihrem heftigen Flimmern der EU-Verordnung 2019/2020 entsprechen.

Im Zurücksenden nach § 312 b BGB bin auch ich vorsichtig. Erworbene Dinge, die ich dann doch nicht brauchte, behielt ich schon und gab sie anderweitig weg. Aber Qualitätsprobleme will ich nicht zu meinen Problemen werden lassen.

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