Rechtliche Wirksamkeit von Bedienungsanleitungen

Oct 09, 2003 24 Replies

Hallo NG,



ich habe in letzter Zeit viele komische Bestimmungen in Bedienungsanleitungen gelesen und wollte fragen, ob vielleicht jemand weiß, ob diese in Deutschland überhaupt gültig sind.



In der Anleitung eines Akuuladegerätes heißt es "Ladegeräte dürfen niemals unbeaufsichtigt betrieben werden." Heißt das, dass ich ständig danebensitzen muss? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nach geltendem deutschen Recht zulässig ist, oder? Wenn mir mein Haus abbrennt, weil das Ladegerät einen defekt hat, ich aber nicht anwesend war - habe ich dann zumindest Teilschuld?



Weiter heißt es da übrigens "Netz- und Ladegeräte sind nicht für die Anwendung an Menschen oder Tieren zugelassen." Was soll denn das bitte heißen?



Ich fand es noch merkwürdiger, als sich eine Freundin von mir einen Brotbackautomaten gekauft hat. Da kann man die Zutaten reintun und den integrierten Timer so programmieren, dass er über Nacht einem Brot backt, sodass es am nächsten Morgen gerade fertig wird. Genau das Szenario wurde auch in der Verwendung des Timers beschrieben. Trotzdem hieß es, dass jeder Backvorgang, auch zeitgesteuert, die ganze Zeit zu beaufsichtigen sei. Widerspricht das nicht dem Sinn, eines Timers?



Bei einem Wasserkocher heißt es (ich schätze mal auch teilweise wegen der schlechten Übersetzung): "Der Wasserkocher darf nicht von inkompetenten Personen betrieben werden." Können sich Firmen über solche dubiosen Klauseln herausreden?



Oder ist das alles nur blabla, möglicherweise in irgendeinem anderen Land rechtlich relevant, aber bei uns schlicht und einfach Unsinn? Kann es mir als Verbaucher zugemutet werden, dass ich neben meinem Akkuladegerät 8 Stunden sitzen bleibe, bis die Akkus voll sind?



Vielleicht weiß ja jemand weiter



Viele Grüße Johannes


[...]

... das bloedeste Beispiel: Bei einem (mittlerweile antiken) CD-Brenner: "Valid only in US and Canada: May not be installed in computers weighing more than 18kg". Hat da mal ein 18.5kG-Computer einen kunden beim Einbau eines Geraetes erschlagen?

Dr. Juergen Hannappel http://lisa2.physik.uni-bonn.de/~hannappemailto:hannappel@physik.uni-bonn.de Phone: +49 228 73 2447 FAX ... 7869 Physikalisches Institut der Uni Bonn Nussallee 12, D-53115 Bonn, Germany CERN: Phone: +412276 76461 Fax: ..77930 Bat. 892-R-A13 CH-1211 Geneve 23

Juergen Hannappel schrieb:

Hmmm..., oder die CDs werden durch die Raumkrümmung verbogen.;-)

Gruß Dieter

Juergen Hannappel schrieb im Beitrag ...

Nein, nach U.S.-Gewerkschaftsvorgaben duerfen Mitarbeiter nichts schleppen was mehr als 18kg wiegt, (ansonsten sollen sie ein Transportunternehmen mit Gabelstapler holen.)

Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/ de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/ Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask. Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.

Johannes Bauer spoke thusly:

[ ] Du kennst gängige Foltermethoden.

SCNR,

Se-"eigentlich isses nicht witzig"-bastian

Wenn ich beschliesse, dass irgendwas ein Loch drin haben sollte, dann wäre dem geraten in spätestens 30 Minuten [...] ein Loch zu haben, wenn es sich meinen Zorn nicht zuziehen will... Benjamin Stenzel in dchk+l

In article , Johannes Bauer writes: |> Weiter heißt es da übrigens "Netz- und Ladegeräte sind nicht für die |> Anwendung an Menschen oder Tieren zugelassen." Was soll denn das bitte |> heißen?

Daß die liebe Sado/Maso-Fraktion derlei Geräte sich doch bitte nicht an Körperteile anschließen oder in Körperöffnungen einführen soll.

Rainer

Und dabei sehen sie so... harmlos... aus, diese Ladegeräte. Man mag nicht glauben für was für Situationen die Dinger _wirklich_ gebaut wurden. Ich werde meines nie wieder ansehen können ohne daran zu denken. Na toll. ;-)

Viele Grüße Johannes

Sowas wie Möbelträger gibt es dann in den USA überhaupt nicht, zumindest keine gewerkschaftlich organisierten? Oder gilt das nur für typische Büromitarbeiter?

Tschau, Sabine

Wer weiß das schon, die sogenannte "Rechtssicherheit" in D ist ja keine solche und hängt u.a. extrem davon ab, ob der Richter letzte Nacht Streß mit seiner Holden hatte.

Nein. Das bedeutet daß Du vor Gericht schlechte Karten bzgl. Schadenersatz hast, wenn Du nicht daneben sitzt und der Akku explodiert und Deine sündteure Designertapete bekleckert.

Wenn's in der Anleitung steht, würde ich das so sehen.

Das wiederum heißt daß der Schreibsler nicht verstanden hat, was der Passus "Bestimmungsgemaäße Verwendung" bedeutet. Da würde man eben den exakten Verwendungszweck definieren und damit alle anderen vor- und unvorstellbaren Szenarien ausschließen. Das wiederum dient dem Hersteller zur rechtlichen Absicherung vor Schadensersatzforderungen, man hat eben Angst daß auch bei uns skurille Megaforderungen wie in Amiland kommen könnten. Ansätze dazu sieht man ja bisweilen.

Ob das dann alles wirklich so vor Gericht Bestand hat, hängt wie schon geschrieben vom Hormonstau des Richters ab...

Gruß, Michael

Haftungsausschluß per Bedienungsanleitung ist im allgemeinen wirkungslos.

Üblicherweise werden solche Elektrogeräte unbeaufsichtigt betrieben. D.h. es ist durchaus bestimmungsgemässer Betrieb. Auch jemand der die Anleitung nicht zur Hand hat muß das Gerät benutzen können. Eventuell muß es dann nicht funktionieren, zumindest aber sicher sein. Wenn das Gerät Zimmerbrand verursacht wird sich die Versicherung an den Hersteller wenden. Daß eine fremde Baugruppe, hier z.B. der Akku anderen Herstellers per Kurzschluß das Problem verursacht haben kann, wird hier keinen Unterschied machen. Soweit er es auf Ausreißer in der Fertigung biegen kann, kommt er um Fertigungsstop/Rückrufaktionen rum.

Eben nichtbestimmungsgemässer Gebrauch. Es gibt aber auch bei Geräten die Schutzkleinspannung und übliche Sicherheit haben immer ein Rest- problem mit spielenden Kindern, Hunden die irgendwo rumbeissen. In dem Fall ist die Frage: wurden die Kinder adäquat beaufsichtigt ?

Ob Brand oder Personenschaden: entweder der Fall ist klar, d.h. der Hersteller fällt um bzw. der Benutzer sieht ein, daß er wegen fehler- haftem Gebrauch chancenlos ist. Oder es landet vor Gericht. Und da gibt es soviele Gesetze und richterliche Meinungen, daß man vorher nie weiß was rauskommt.

MfG JRD

"MaWin" schrieb im Newsbeitrag news:01c38e8e$a50b7e80$0100007f@amdk6-300...

...

:-)

Das erinnert mich an einen Dilbert-Karton, in dem der Gewerkschaftler dem 'Evil HR-Manager' vorschlägt, diese Klausel auf Notebooks und PDAs auszuweiten.

Andreas

Kann ich ja mal einscannen

=================================================================== Dipl.Inform. Andreas Tönne * Prokurist Georg Heeg eK * Informatikleitung mailto:atoenne@heeg.de * http://www.heeg.de phone x49 231 9 75 99 0/36 * fax x49 231 9 75 99 20 ------------------------------------------------------------------- Privat: mailto:atoenne@t-online.de * http://www.atoenne.de

Vielleicht noch kurz einen - halbwegs - sinnvollen Beitrag, nachdem Dir nun schon die Unschuld im Bezug auf Ladegeräte genommen wurde:

"Schuld" an diesen Warnungen etc. ist - neben dem US-amerikanischen Vorbild, siehe Hund in Mikrowelle, McDonalds-Kaffee etc. - das Produkthaftungsgesetz, kurz ProdHaftG. Darin ist vorgesehen, daß der Produzent eines Produkts für alle durch Fehler desselben entstandenen Schäden haften muß.

Natürlich gibt's keine Haftung ohne Begrenzung. Bei der Produkthaftung liegt eine Grenze in der Sicherheitserwartung seitens des Benutzers. Und diese Sicherheitserwartung läßt sich durch entsprechende Hinweise beeinflussen, was im Schadensfall die Position des Unternehmens mglw. verbessert.

Allerdings: auch durch Hinweise kann der Hersteller nicht ausschließen, daß ein Produkt "falsch" benutzt wird und sich auch nicht aus der Haftung dafür stehlen. Denn die Sicherheitserwartung bezieht sich auf den Gebrauch, mit dem "billigerweise gerechnet" werden muß. Und beim Ladegerät muß man sicher damit rechnen, daß niemand 8h daneben sitzt. Diese Einzelfallgeschichten werden dann aber jeweils neu unter Berücksichtigung aller Umstände entschieden.

Sebastian

Sabine Wolf schrieb im Beitrag ...

Richtig. Ich weiss das naemlich von einem Umzug, bei dem sich die Moebeltraeger in den U.S.A. geweigert haben, die in Deustschland verpackten Kartons rauszunehmen, weil die mehr als 18kg wogen. Sie haben die Kartons dann zu zweit getragen. Auch eine Loesung.

Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/ de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/ Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask. Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.

Ach, und wenn ich daneben sitze und der Akku explodiert trotzdem, dann kriege ich für meine Verletzungen Schadenersatz? SCNR

lG FranzU

*~* *~* Die meisten Menschen glauben an Gott. *~* *~* Sie glauben nur nicht an einen Gott, der an sie glaubt. *~*

Und schwere Schränke, die sich hier ein ordentlicher Möbelpacker mal eben so auf den Rücken packt, werden dann nur zu dritt oder viert transportiert?

Sabine

Sabine Wolf spoke thusly:

Gegenfrage: Wie willst Du aus Preßpappe schöne, schwere Schränke bauen?

SCNR,

Sebastian

Wenn ich beschliesse, dass irgendwas ein Loch drin haben sollte, dann wäre dem geraten in spätestens 30 Minuten [...] ein Loch zu haben, wenn es sich meinen Zorn nicht zuziehen will... Benjamin Stenzel in dchk+l

Sabine Wolf schrieb im Beitrag ...

Ja.

Das wohl schwerste war das Sofa, 4 Leute, wird hinkommen, 100kg wog es nicht, ansonsten hatten die auch Hilfsmittel (keine Gabelstapler, aber Sackkarre etc.)

Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/ de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/ Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask. Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.

Reste des Akkus/Ladegeräts einsammeln: wenn man normalen Akku in Schnellladebetrieb mit Strom vollpumpt macht man Bedienungsfehler. Wenn ein schnellladefähiger Akku das nicht mitmacht liegt ein technischer Fehler vor für den Hersteller des Akkus oder des Ladegeräts gerade stehen dürfen. Wobei man ( in klaren Fällen ) den Prozess nicht selber führen muß, Versicherungen interessieren sich sehr dafür zwecks Abwälzung der Kosten.

MfG JRD

Michael Hofmann schrieb...

fen

dig

=20

Es steht ja nicht da, da=DF man selber die Temperatur und den Ladestrom=20 der Akkus kontrollieren mu=DF. Wenn man also den Lader im Raum betreibt,=20 wo man sich w=E4hrend des Ladevorgangs aufh=E4lt, w=E4re der Aufsichtspflic= ht=20 gen=FCge getan.=20

Andererseits kann eigentlich niemandem zugemutet werden, die ganze Zeit=20 den Lader zu beobachten, vor allem, wenn's kein Schnelllader ist. Wenn also das Ger=E4t Feuer f=E4ngt und die Bude abfackelt, w=E4hrend man m= al=20 zum Einkaufen ist, kann sich IMO der Hersteller nicht rausreden.

- Heinz

"Johannes Bauer" schrieb:

Mir ist in der Tat mal vor ca. 6 Jahren ein Unrat "Multilader VC4+1" oder so ähnlich (die Teile die beim Laden immer so periodische prrt-prrrt Geräusche machen) unbeaufsichtigt abgefackelt. Jedenfalls zur Hälfte, danach ist das Feuer von alleine ausgegangen. Hat ja auch nur ca. 150 DM gekostet und etwa

1 Jahr gehalten. :(

MfG, Bernd

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