Hallo zusammen,
bevor ich beginne, mich in offiziellen Papers einzulesen, wollte ich mir hier erstmal einen Überblick verschaffen und vielleicht ein paar Appetithäppchen schnuppeln ;)
Zunächst haben sich mir einige Fragen gestellt, deren endgültige Klärung wie gesagt des offiziellen Schriftenwerkes bedarf:
- was fällt unter die MedGV? Geräte, die explizit zur Therapie bestimmt sind oder generell alles, was bestimmungsgemäß am Menschen angeschlossen wird?
- welche besonderen Isolationsvorschriften gelten bei Medizingeräten, die an Netzspannung betrieben und direkt mit dem Menschen in Verbindung stehen?
- ist es irgendwie mit den Verordnungen vereinbar, dass zB ein Reizstromgerät in der für den Bediener offensichtlichen Nullstellung aller Bedienelemente spürbare bis schmerzhafte Ausgangsströme fliessen lässt?
Die letzte Frage grenzt schon an Provokation, aber den Hersteller tangiert dieser Umstand in einem konkreten Fall kein Stück, und was ich bei kurzem "Drübersehen" sonst so gesehen habe, liess mir auch ohne Applikation von Elektroden die Haare zu Berge stehen. Da das Ganze unter Umständen von der elektronischen Seite fachlich fundiert in die nächste Runde gehen könnte, will ich auch auf der rechtlichen Seite nicht dumm da stehen und mir hier wie gesagt schon mal Anregungen holen.
Falls nun noch jemand weiss, welche Ausgangsspanungen und -ströme an Reizstromgeräten (wenn es eine Unterscheidung geben sollte: solche, die an Jedermann abgegeben werden dürfen) auftreten dürfen, wäre auch das interessant. Ich habe 80V Spitze im LL gemessen, die auf 40Vs oder wohl interessanter 80mAs unter 500 Ohm ohmscher Last zusammenbrechen.