Jens Dierks schrieb:
.=2E. ja schon vorher, hat aber trotzdem gekauft.
Yepp. Besonders wenn man sich =FCberlegt ob das f=FCr die ca. 70 Euro die das Ger=E4t gekostet hat der juristische Aufwand lohnt oder man es -- nach vergeblichen Enigungsversuch -- nicht schlicht bei einer Negativbewertung l=E4=DFt.
Ist zwar =E4rgerlich wenn man "Schrott" ersteigert hat, aber das Thema "ebay, ich f=FChle mich nach dem Kauf betrogen..." hatten wir hier glaub ich schon zig-fach. Zwar kommt der Fall "ebay, ich habe toll g=FCnstig eingekauft..." h=E4ufiger vor, doch tr=F6stet das den Betrogenen nicht wirklich.
Und die Schilderung der Negativerlebnisse werden wir wohl auch zuk=FCnftig zig-fach neu haben.
hth, Andreas