Labornetzteil regelt Spannung nicht

Aug 13, 2006 33 Replies

Jens Dierks schrieb:

.=2E. ja schon vorher, hat aber trotzdem gekauft.

Yepp. Besonders wenn man sich =FCberlegt ob das f=FCr die ca. 70 Euro die das Ger=E4t gekostet hat der juristische Aufwand lohnt oder man es -- nach vergeblichen Enigungsversuch -- nicht schlicht bei einer Negativbewertung l=E4=DFt.

Ist zwar =E4rgerlich wenn man "Schrott" ersteigert hat, aber das Thema "ebay, ich f=FChle mich nach dem Kauf betrogen..." hatten wir hier glaub ich schon zig-fach. Zwar kommt der Fall "ebay, ich habe toll g=FCnstig eingekauft..." h=E4ufiger vor, doch tr=F6stet das den Betrogenen nicht wirklich.

Und die Schilderung der Negativerlebnisse werden wir wohl auch zuk=FCnftig zig-fach neu haben.

hth, Andreas

Martin Klaiber schrieb:

widerrufsfrist nach aktueller Rechtentscheidung jetzt innerhalb 1 Monat (30 tage!!) nach aktuellem Rechtsentscheid (trifft auch auf Private zu, wird damit noch viel Wirbel in ebay machen...):

15.8.2006 "Das Kammergericht Berlin hat daraus jetzt den logischen Schluss gezogen und erkl=E4rt, dass erst eine E-Mail nach Auktion eine rechtsg=FCltige Widerrufsbelehrung enthalten kann. Ein Hinweis auf der Website sei nicht ausreichend. Damit verl=E4ngert sich die Frist automatisch auf einen Monat. Das Kammergericht habe damit die "Ausnahme zur Regel" erkl=E4rt, kommentiert die auf Internetrecht spezialisierte Berliner Kanzlei H=E4rting das Urteil, von dem man eine Pilotwirkung f=FCr weitere Auseinandersetzungen erwartet. "

Formschreiben hier:

formatting link

Zumindest H=E4rtung d=FCrfte das freuen: Es gibt bestimmt viele Mandnatne, die das nutzen m=F6chten.

scnr, Andreas

Und wo hat Martin etwas davon geschrieben, daß er von einem Unternehmer gekauft hat? Richtig, nirgendwo. Also kein Widerrufsrecht, ob nun mit 14 oder 30 Tagen.

Sebastian

Tja Sebastian, wie ich richtig schrieb : ...gilt auch f=FCr Private...

Von "Unternehmer" schreibst allein Du.

Im =DCbrigen: Es gibt bereits etliche Gerichtsentscheide derart, das angeblich Private Verk=E4ufer (tm), die mehrfach =E4hnliche (hier technische ) Artikel vertreiben, den Status des "gelegentlicher Privatverk=E4ufer und damit berechtigt, Widerrufsrecht auszuschlie=DFen", verlieren.

Zumindest nach Auffassung der Gerichte. Und nur darum geht es, wenn man gegen solche Betrugsf=E4lle vorgehen will.

Hoffe, das hilft Dir und vor allem anderen weiter.=20

hth, Andreas

Nein, das Gesetz in § 312b Abs. 1 BGB. Eine andere Grundlage für ein Widerrufsrecht gibt es mE nicht. Und bei 100 Geschäften des Verkäufers - davon der Großteil Käufe - seit seiner Anmeldung 2001 dürfte es schwer fallen, einen nichtprivaten Verkauf nachzuweisen.

Sollte das gelingen, braucht man das Widerrufsrecht ohnehin nicht, denn für Unternehmer ist der Gewährleistungsausschluß unwirksam.

Sebastian

Andreas Tekman schrieb:

Woraus ziehst Du diesen Schluss?

CU Christian

Christian Zietz - CHZ-Soft - czietz (at) gmx.net WWW: http://www.chzsoft.com.ar/ PGP/GnuPG-Key-ID: 0x6DA025CA

Siehst Du unter

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und dem formblitz.de Link.

s -

wer

Du verwechselst "ebay Bewertungs-Vitae" mit "Verkaufsaktivit=E4t".

Schau mal richtig: allein in den letzen 30 Tagen bietet der besagte ebayer 5 elektronische Me=DFger=E4te/Netzger=E4te an. bzw. hat diese aktiv angeboten.

Es wird einem einigerma=DFen intelligenten Anwalt damit nicht schwer fallen, daraus ein "nichtprivater Verk=E4ufer" zu konstruieren.

scnr, Andreas

Dito. Meßgerät != Netzgerät.

Nachdem er gerade eindrucksvoll bewiesen hat, daß es darauf eh' nicht ankommt, denn das Widerrufsrecht gilt ja auch bei privaten... Im Übrigen sind manchmal dummerweise auch die Anwälte der Gegenseite etwas intelligent. Wie wär's mit einer Hobbyauflösung? Wer als Unternehmer in 30 Tagen nur 7 Artikel anbietet, hat bestimmt ein gut gehendes Geschäft...

Sebastian

Realname ?

Axel Gronen formuliert richtig: "Nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin müssen gewerbliche eBay-Verkäufer ..."

MfG JRD

Bzw. seit 2001 mit dem account nur ca. ein dutzend Verkäufe ( laut Bewertung ) hat. Ziemlich witzlos daraus einen gewerblichen/"nichtprivaten" Verläufer ableiten zu wollen. Sich privat gegen privat um die Formulierung "Das Gerät ist aber voll funktionstüchtig" zu streiten hat wohl bestenfalls 50:50% Erfolgsaussichten. Da Gerichte es wohl inzwischen satt haben dürften Erfüllungsgehilfe für ebay-Schnäppchenjäger spielen zu dürfen.

MfG JRD

in 30

ein Anwalt betrachtet das schlicht unter dem Aspekt "Vertrieb elektronischer Ger=E4te" und damit interessiert "netzger=E4t ungleich Me=DFger=E4t" als Argument herzlich wenig. Ein Richter folgt in dne meisten F=E4llen in diesem Punkt der Argumentation.

Es gab nichts zu beweisen, das m=F6chtest allein Du so darstellen.

Im =FCbrigen sind gerade Anw=E4lte =FCber die entsprechenden Stellen auch in der Lage, Zeiten vor den besagten 30 Tagen in Erfahrung zu bringen - das kann der einfache ebaye halt nicht. Da ebay die daten, auch von deutlich =E4lteren Transaktionen, nach amerikanischem Recht speichert und behandelt - dazu gibt's hier genug Beitr=E4ge was daraus folgt.

Martin kann daraus seine Schl=FCsse ziehen und sich der Sache annehmen oder auch nicht - ob der die dargelegten M=F6glichkeiten nutzt ist seine Sache.

Es gen=FCgt wenn ein Richter der Argumentation folgt udn den scheinbar Privaten als Unternehmer einstuft. Ob das Gesch=E4ft gut geht, ist lediglich f=FCr die Zahlung der Anwalts- und Gerichtskosten von Bedeutung (f=FCr den Unternehmer) - aber da gibt's ja die M=F6glichkeit in die Insolvenz zu fl=FCchten, insofern relativiert das die Bedeutung.

EOD.

Andreas

Andreas Tekman schrieb:

"Nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin müssen

*gewerbliche* eBay-Verkäufer ihren Kunden statt zwei Wochen einen Monat Widerrufsrecht einräumen." (Hervorhebung von mir)

"Mit diesem Brief können Sie rechtssicher einen im Internet oder Online abgeschlossenen Kaufvertrag über Waren und Dienstleistungen zwischen

*gewerbsmäßigem* Händler und Verbraucher widerrufen und von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen." (Hervorhebung von mir)

Wie andere in dem Thread schon schrieben, ist im Fall des OP wohl von einem privaten Verkäufer auszugehen.

CU Christian

Christian Zietz - CHZ-Soft - czietz (at) gmx.net WWW: http://www.chzsoft.com.ar/ PGP/GnuPG-Key-ID: 0x6DA025CA

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