Labornetzteil regelt Spannung nicht

Ich habe mir folgendes Labornetzteil ersteigert:

Trotz der Behauptung des Anbieters, dass es voll funktionstüchtig sei, funktioniert es nicht wirklich. Aber so wie es aussieht, werde ich wohl drauf sitzenbleiben, weil er Gewährleistung ausgeschlossen hat.

Noch habe ich das Gerät nicht geöffnet und auch keinen Schaltplan. Ich will dennoch schonmal vorab fragen, ob jemand eine Idee hat, auf welche Art von Fehler das hindeuten könnte:

Im Leerlauf lässt sich an beiden Netzteilen die Spannung nur zwischen

24V und 32V einstellen. Bei Linksanschlag ist die Spannung Null. Dann springt sie auf 32V, dreht man weiter nach rechts, sinkt sie bis auf 24V und steigt dann zum Ende wieder auf 32V. Belastet man das Gerät, sinkt die untere Einstellgrenze ab, bei 1A z.B. auf 16V.

Die Regelung funktioniert teilweise. Dreht man im Leerlauf die Spannung so weit hoch, dass sie nach den 24V wieder ansteigt, bleibt sie unter Belastung stabil. Im vorderen Bereich, wo die Spannung zu hoch ist, bricht sie unter Belastung ein, bzw. ist sie lastabhängig. Und, wie gesagt, das Verhalten ist in beiden Netzteilhälften absolut identisch.

Die Strombegrenzung funktioniert. Mit den mittleren Knöpfen kann man das Gerät auf Master-Slave-Betrieb umschalten, aber das funktioniert auch nur teilweise. Im Leerlauf folgt das linke Netzteil dem rechten, so wie es sein soll, unter Last jedoch nicht.

Hat jemand eine Idee, was da defekt sein könnte? Nur so eine ganz grobe Orientierung, damit ich abschätzen kann, ob sich eine Reparatur überhaupt lohnt, da ich mir ja einen Schaltplan bestellen muss, und ich nicht noch mehr Geld da reininvestieren will, wenn es sich nicht lohnt.

TIA, Martin

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Martin Klaiber
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Martin Klaiber schrieb:

Er hat aber zugesichert: "Das Gerät ist aber voll funktionstüchtig.", da kann er sich nicht so einfach rausreden.

[Fehlerbeschreibung]

Naja, halt ein Defekt im Spannungsregelzweig der einen Hälfte. So kompliziert, dass man den Schaltplan nicht recht schnell selbst aufgenommen hat kann das nicht aufgebaut sein. Dennoch: vor etwa zehn Jahren hat ein netter Anruf bei Thurlby gereicht, Schaltplan kam kostenlos per Fax, fürs komplette Servicemanual hätten sie aber schon was verlangt.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Dachte ich auch, deshalb hatte ich mitgeboten. Ich muss mich aber gerade vom Gegenteil belehren lassen. Siehe folgenden Thread:

Message-ID: Newsgroups: de.etc.handel.auktionshaeuser Subject: Ware defekt, wie geht es weiter? Date: Sat, 12 Aug 2006 18:45:54 +0200

Ja, aber das komische ist, dass der Fehler in beiden Netzteilen auftritt, und dass er in beiden absolut identisch ist, auch wenn man die Netzteile unabhängig voneinander betreibt.

Ich frage mich daher, wie dieses Doppelnetzteil wohl aufgebaut sein könnte? Vielleicht mit einem zentralen Controller, der die Regelung beider Spannungen übernimmt und über Spannungen der Potis gesteuert wird? Bei den Potis handelt es sich nicht um Impulsgeber.

Wenn die Regelung in beiden Zweigen getrennt erfolgt, frage ich mich, was der Grund sein könnte, dass der Fehler in der Regelung auf beiden Seiten bis auf Bruchteile eines Volts identisch ist. Dann müsste ja ein zentrales Bauteil defekt sein, aber was könnte das sein, das die Regelung beider Seiten so beeinflusst?

Hm, ja, noch will ich das Gerät aber nicht öffnen, da ich hoffe, dass der Verkäufer es doch noch zurücknimmt oder zurücknehmen muss.

Ok, danke für den Tip, versuchen kann ich es ja mal auf jeden Fall.

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Martin Klaiber

Martin Klaiber schrieb:

Das hat Michael König hier in der NG aber mal anders dargestellt, und von dem weiß ich wenigstens, dass er Jurist ist. Leider kann ich dazu keine Msg-ID bieten.

Das hatte ich missverstanden.

Glaub ich nicht, die Basisgeräte (ohne PC-Anschluss) hat Thurlby zu der Zeit wohl klassisch analog aufgebaut, wird auch bei den aktuellen nicht anders sein.

Verständlich.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Es gibt also nur Scheinleistung ab? :)

Grüße,

Björn

--
BOFH excuse #226:

A star wars satellite accidently blew up the WAN.
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Bjoern Schliessmann

"Martin Klaiber" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@martinkl.dialup.fu-berlin.de...

Nein. Dem Schwaetzer wird ja selbst im Thread schon widersprochen. Natuerlich haftet der Anbieter dafuer, das die Ware wie beschrieben ist, also funktioniert, egal welchen Satz er in die Auktion reinschreibt. Die Beweisfuehrung, das dieser Defekt schon so war und nicht beim Versand oder durch dein Ausprobieren zu Stande kam, wird aber schwer sein. Dennoch sollte man ihn erst mal anschreiben und das Geraet NICHT aufmachen. Eventuell hilft es, ihm darzulegen, das man davon ueberzeugt ist, das das Geraet schon bei ihm defekt war, und man notfalls einen Sachverstaendigen einschaltet, den er dann bei verlorenem Prozess bezahlen darf. Das ist deutlich teurer, als sein Gewinn durch den Verkauf. Allerdings kann es auch sein, das du auf allen Kosten sitzen bleibst, wenn das Gericht dem nicht folgt.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

Das hat nichts miteinander zu tun. Gewährleistung liegt hier nicht vor, weil es ein Fehler ist, der bereits vorhanden war. Es handelt sich um Nichterfüllung. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, kläre ab, ob sich das lohnt, per Anwalt zu verhandeln. Zwinge den Verkäufer, einwandfreie Ware zu liefern. Zeige den wegen Betruges an.

Manchmal haben solche Geräte nur eine Spannungsreferenz für beide Teile. Aus dieser wird dann die Referenzspannung gewonnen, die zum Vergleich mit den Ausgangsspannungen dient. Und am einfachsten ist es, wenn du den Teil um die Referenzspannungsgewinnung herum mal untersuchst und den Fehler einkreist.

Wenn es wirklich nur ein Fehler im Referenzteil ist, werden die Kosten nicht sehr hoch sein. Notfalls eine neue Referenz,, einige Euronen halt.

Robert

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R.Freitag

Tja, das müsste ich ihm halt nachweisen, so wie ich das Problem verstanden habe. Wenn er Gewährleistung ausschließt, müsste ich ihm nachweisen, dass der Mangel von Anfang an vorgelegen hat, und er ihn arglistig verschwiegen hat, oder so ähnlich. Und das wird sicherlich schwierig und aufwendig werden, je nachdem, wie stur er sich stellt.

Ja, aber nur für Mietrechtsangelegenheiten.

Leichter gesagt als getan. Die Poster in de.etc.handel.auktionshaeuser scheinen sich ziemlich einig zu sein, dass der Anbieter nicht haften muss, und sie scheinen sich in Juristerei auszukennen. Mein einziger Weg scheint über die ungenügende Verpackung zu führen, falls er nicht von sich aus einsichtig ist.

Ahh! Sehr gute Idee :-) Das könnte erklären, warum sich beide Seiten gleich falsch verhalten. Und dass die Regelung unter Belastung sich zu tieferen Spannungen hin verschieben lässt, könnte dann wohl daran liegen, dass die Versorgungsspannung etwas in die Knie geht und damit auch die (defekte) Referenzspannung.

Yep. Danke für diesen guten Tip. Das macht mir Hoffnung, dass ich das Geld doch nicht zum Fenster rausgeworfen habe.

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Martin Klaiber

So wie ich den Thread in verstehe, scheint es genau andersherum zu sein: wenn man dazuschreibt, dass man Gewährleistung ausschließt, muss man noch nichtmal für das haften, was man über das Produkt schreibt. Und dazu kommt, dass der Anbieter wohl ganz laienhaft beurteilen darf, ob das Netzteil funktioniert oder nicht. Ich verstehe das, ehrlich gesagt, auch nicht, aber die Juristen in o.g. NG scheinen sich da wohl einig zu sein.

Eben.

Ack. Mal schauen, wie er reagiert.

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Martin Klaiber

Ja, ich erinnere mich an ihn. Schreibt ja schon längere Zeit nicht mehr mit. Bezog sich seine Aussage wirklich auf Privatpersonen? Die scheinen mit Gewährleistungsausschluss wohl wirklich gute Karten zu haben.

Ich konnte über google auch nichts finden.

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Martin Klaiber

Martin Klaiber schrieb:

Ja, ich bin mir da recht sicher.

Gewährleistung und zugesicherte Eigenschaften sind zwei Paar Schuhe.

Ebenso.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Auf die Hobbyjuristen dort muß man nichts geben. Die newsgroup hat keine FAQ und wird von groups.google nicht archiviert. Beides sehe ich als Anzeichen dass eine newsgroup nicht sonderlich funktioniert. Man sollte bei älteren Meßgeräten immer berücksichtigen, daß sie beim Verkäufer bei grober Kontrolle ok sein können, aber von der Post liebevoll durchgeschüttelt beim Empfänger nicht mehr tun.

  • Verkäufer fragen ob er das Teil zurücknimmt, z.B. anbieten daß man Porto zurück zahlt. Auf höfliche, kooperative Frage kriegt man meist entsprechende Antwort.
  • Reparatur: wenn man sich länger als eine Stunde gespielt hat ( z.B. unter der Annahme daß es Wackelkontakt ist ) ohne daß Land in Sicht ist ab zum Wertstoffhof. Von ebay das nächste holen, es mangelt nicht an Nachschub.
  • Rechtsweg: für 70 EUR Warenwert witzlos.

MfG JRD

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Rafael Deliano

n,

Das stimmt nicht. Habe ich schon oft in Zeitungsartikeln und in Broschuren von Verbraucherschutzzentralen gelesen! Alleine der Satz=20 "Privatauktion, keine Gew=E4hrleistung" ist viel zu simpel formuliert! Wenn das Ger=E4t schon vor dem Versand defekt war, hat er es verschwiege= n bzw. gelogen. Dann ist ausnahmslos jeder Gew=E4hrleistungspflichtig (auc= h bei Privatauktion)! Das Problem ist nur, ob Du es beweisen bzw. glaubhaft machen kannst, wenn es vor Gericht gehen w=FCrde! Hinweise zu=

dieser Problematik gibt es auf Seiten diverser Verbraucherzentralen (PDF, habe gerade keinen Link parat)!

Es gibt auch noch den Weg =FCber die Transportversicherung. Er behauptet=

es war OK? Dann melde den Schaden bei der Post etc.!

Gru=DF, Stephan

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Stephan Heidrich

Auf dem Ebayfoto sieht man dass der linke Spannungsgrobeinsteller ganz rechts ist und die Anzeige trotzdem auf 25V steht, ob das als Beweis was taugt... keine Ahnung.

Jens

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Jens Dierks

Jens Dierks schrieb:

Da wäre ich aber ganz Vorsichtig mit...

Wenn Du sowas als Beweist für einen defekt VOR dem Kauf anbringst, kann Dir auch ein Strick draus gedreht werden so nach dem Motto: Der wusste das ja schon vorher, hat aber trotzdem gekauft.

Grüße Björn

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Bjoern Wieck

Das eine hat mit dem anderem nichts zu tun. Gewährleistung greift erst, wenn mangelfreie Ware geliefert wurde. Der Vk beschreibt seine Ware als 'in Ordnung', und wenn er dir Schrott liefert, ist _er_ beweispflichtig, wie er das abgeschickt hat. Protokolliere vom Zeitpunkt der Öffnung des Paketes deine handlucngen und zeige den an, wegen Betruges zu deinem nachteil. Villeicht geht es.

Sieh mal im Vertrag nach. Falls der Vertrag nach $ 26 ARB geschlossen wurde, kannst du das über diesen Vertrag machen. Und falls nicht, besorg dir eine RSV, die kostet dich pa genausoviel wie du derzeit an Schaden hast. Robert

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R.Freitag

Bjoern Wieck schrieb:

Klar, kann man aber auch so interpretieren, dass man vorher die genaue Funktionen noch nicht kannte (linke Stromanzeige sieht komisch aus - könnte ja auch eine art Selbsttest sein). Jetzt weiss man dass es sich um einen Defekt handeln muss (wenn es denn keinen Selbsttest oä. gibt). Ausserdem liegt dann trotzdem die grobe Falschaussage beim Anbieter, egal wie man das verdrehen will. Wenn es um größere Beträge geht würde ich mich aber auch vorher genauer informieren bzw erst garnicht bieten.

Jens

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Jens Dierks
*Martin Klaiber* wrote on Sun, 06-08-13 15:11:

Das *kann* gar nicht sein. Eine vollkommen andere Frage ist aber die: Willst Du einem miesen kleine Betrüger einen kleinen Erfolg lassen oder stattdessen einem Mafiaring großer Betrüger einen großen Gewinn in den Rachen schieben? Die Juristenmafia dient in erster und fast einziger Linie dazu, sich gegenseitig Einnahmen zuzuschieben. Urteile zwischen den Auftraggebern fallen nur nebenbei und eher gewürfelt ab.

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Axel Berger

Hilft das:

Neutrale und Negative Bewertungen für intruder-us Kommentar Von Datum / Zeit EBay-Nr vertrag nicht eingehalten , schade, gruss aus wien Verkäufer mfs_berlin( 55) Mitgliedschaft beendet 17.05.02 17:04 1091403793 GEBRAUCHT HEISST NICHT KAPUTT! Reagiert nicht auf x-emails! Geld weg! >:-((( Käufer esundpe( 417) 13.04.02 12:07 1334963435 Netzteil gefehlt, Rückabwicklung gestaltete sich etwas schwierig Käufer lenjen_sdt( 235) 09.04.02 13:16 2005128750 Handy nicht Vertragsfrei,Kratzer,nach Beschw. unfreundlich,kei. Rücknahme BETRUG Käufer crapiety( 34) 13.11.01 19:31 1290672619

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Axel Berger

Und ?

3 unzufriedenen Käufern stehen ca. 9 zufriedene Käufer gegenüber. Das ist nicht üppig, aber war ja wohl für jeden riechbar, da die Gesamtquote relativ maue 97% und nicht 99-100% ist. Wer bei solchen Geräten ab 1 EUR Startpreis mitsteigert sollte wissen was er tut. Verkäufer die meinen es hat mehr als Schrottwert sichern sich durch höheren Startpreis ab.

MfG JRD

Reply to
Rafael Deliano

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