Kabel geschirmt oder nicht

Weiss ja nicht wie das bei Euch ist, aber hier kann man das in Stufen aufgeben, die natuerlich unterschiedlich kosten:

a. Nur eine Bescheinigung dass man den Brief auf der Post am Schalter aufgegeben hat. Nimmt man z.B. fuer Finanzamtssachen.

b. Bescheinigung dass er aufgegeben wurde und wenn er ankommt, mit Tracking (was die so Tracking nennen ...). Keine Unterschrift des Empfaengers.

c. Mit allem obigen, plus vom Empfaenger unterschriebener und rueckgesendeter Bestaetigung des Erhalts.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg
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Joerg wrote on Tue, 11-10-04 16:48:

Ja, heißen alle "Einschrieben":

1) Einwurfeinschreiben. Der Postbote vermerkt, daß er den Brief in den Briefkasten geworfen hat. 2) Normales Einschreiben: Dem Empfänger quittiert den Empfang. 3) E. mit Rückantwortkarte: Die Quittung des Empfängers geht als Postkarte an den Absender.

Ich schätze, bei Euch heißen die alle "registered" irgendwas.

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Axel Berger

Problem hierbei ist... in welchen Briefkasten? Meinen? Wie kann das bewiesen werden?

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Gerrit Heitsch schrieb:

den

Das ist nun wirklich kein Problem! Wenn der Postbote vermerkt, er habe den Brief in den Briefkasten gestec= kt,=20 so ist damit logischerweise dein Briefkasten (bzw. der des Empf=E4ngers= )=20 gemeint. Ansonsten w=FCrde er n=E4mlich die gew=E4hlte Art der Ersatzzu= stellung=20 amkreuzen (m=FCssen)

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Soso... und wieso folgt aus dem Ankreuzen zwingend, dass es wirklich dein oder auch nur irgendein Briefkasten war in den der Brief eingeworfen wurde?

Hätte müssen... Du vergisst, das sind keine Beamten mehr sondern nicht besonders gut bezahlte Angestellte... Wäre es denkbar, daß der Postbote alle solchen Zettel schon _vor_ dem Beginn seiner Tour ausfüllt weil das weniger Arbeit macht? Damit wäre die Verbindung zwischen Einwurf und Ankreuzen nicht mehr gegeben.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Gerrit Heitsch schrieb:

Zwingend nicht, aber so ein Vermerk gilt immerhin als Anscheinsbeweis. Ein Gericht wird erst einmal davon ausgehen, dass der Postzusteller gewissenhaft gearbeitet hat.

Siehe z.B.

Christian

--
Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net
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Christian Zietz

Wie gewissenhaft die arbeiten merke ich an Briefen für andere Leute in meinem Kasten bzw. Briefe an mich die nie ankommen... Da sollte in so einem Falle mal dein Anwalt die Gegenseite fragen, ob es bei ihnen nie Probleme mit der Zustellung gäbe.

Du kannst nicht beweisen, dass du einen Brief _nicht_ bekommen hast, also muss die Gegenseite beweisen, dass du ihn bekommen hast und dazu ist die einzige sichere Möglichkeit die Zustellung per Kurier. Ja, kostet extra...

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Am 05.10.2011 22:59, schrieb Gerrit Heitsch:

...worauf der Empfänger behauptet zwar einen Brief bekommen zu haben, aber darin war nur ein leeres Blatt Papier. Einzig sicher ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Butzo

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Klaus Butzmann

Gerrit Heitsch wrote on Wed, 11-10-05 13:35:

Deshalb gibt es die beiden anderen Möglichkeiten. Für Behörden reicht Einwurfeinschreiben in der Regel aus. Bei Privatleuten habe ich es so gut wie nie erlebt, daß unerwünschte Schreiben "nie angekommen" sind, bei Behörden schon mehrfach.

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Axel Berger

Klaus Butzmann schrieb:

n,

Ach was. Das ist zwar in manchen NGs immer mal wieder rasch=20 dahingeschrieben, doch in der Praxis stellen sich derartige Probleme ni= cht. Immerhin sollte man bedenken, da=DF der Empf=E4nger sich mit derlei fal= schen=20 Behauptungen eines Betruges (bzw. des Versuches eines solchen) schuldig= =20 machte und das t=E4ten, selbst wenn es klappen w=FCrde, denn doch recht= wenige.=20 Dazu kommt, da=DF man einen Richter finden m=FC=DFte, dem man plausibel= machen=20 kann, wieso der Absender des bewu=DFten Briefes auf derlei absonderlich= e Ideen=20 verfallen k=F6nnte. Was k=F6nnte der Sinn des Versandes leerer Bl=E4tte= r sein?

ACK

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Gerrit Heitsch schrieb:

Was sollte denn sonst daraus folgen?=20 =20

ng

nicht

Das vergesse ich keineswegs. Ich erlebe die Konsequenzen leider immer w= ieder=20 allzu schmerzhaft...

l das

d

Denkbar ist alles m=F6gliche :-) Wenn du allerdings eine andere als die gesetzlich vorgeschriebene oder = auch=20 nur die =FCbliche Vorgehensweise argumentativ einsetzen willst, so wirs= t du=20 beweisen m=FCssen, da=DF deine Behauptung stimmt. Die Zustellungsurkund= e bzw.=20 der R=FCckschein beweisen immerhin, da=DF das, was sie aussagen, auch w= irklich=20 geschehen ist. (Nein, Potsdam ist nicht =FCberall...)

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Nichts... Nur das da jetzt ein Kreuz auf dem Zettel ist. Was anderes kann man daraus nicht ableiten. Wäre da _meine_ Unterschrift mit der ich bestätige den Brief bekommen zu haben sieht das komplett anders aus.

Ich kann nicht beweisen, dass ein Brief nicht bei mir angekommen ist. Das ist anerkanntermassen unmöglich.

Nein, sie beweisen nur, dass jemand auf dem Zettel ein Kreuz bei 'eingeworfen' gemacht hat. Mehr nicht. Juristen sehen das gerne anders und das ist das Problem.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Peter Thoms schrieb:

Die Imitation eines Brandes im Holzhaus.

Haibe

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Haibe Sonja Schlosser

Gerrit Heitsch wrote on Thu, 11-10-06 23:27:

"Kreuz malen" ist polemisch. Du behauptest, einen Brief, den Du lieber nicht bekommen hättest, nicht bekommen zu haben. Der Bote, der eigentlich gar keine Lust zu arbeiten hatte und lieber die Briefe weggeworfen hätte und ins warme Bett zurückgestiegen wäre, behauptet, ihn eingeworfen zu haben. Ihr habt beide ein Motiv zu lügen, aber der Bote ist tendenziell glaubwürdiger.

Reply to
Axel Berger

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