Mittlerweile hat der Heise Verlag die Artikel "Gefahrenzone - Risiken im Internet für Kinder und Jugendliche" und "Kinder, Internet & Pannen Medienerziehung mit Verständnis und Augenmaß" Online gestellt und sogar in der aktuellen Ausgabe (c't Seite 10 / Heft 22 / 2011) die Weitergabe der beiden Artikel in gedruckter oder fotokopierter Form an öffentlichen Schulen ausdrücklicklich gestattet.
Wenn Dir ein "sorry" nicht reicht, solltest Du Dir schnell ein Programm suchen, dem Du Deinen merkwürdigen Charakter in die Schuhe schieben kannst :-).
Es ist nicht so, dass das ein einmaliger Fauxpas von Leo gewesen wäre. In immergleicher Manier postet er penetrant wie er gerade will und mag, manchmal mit, manchmal ohne Einleitungszeile, teilweise mit komplett gesnippten Quotes und teilweise mit TOFUs. Wie die Axt im Walde.
Wenn dir dann daraufhin ein lakonisches "sorry" reicht, tja, sorry, dann kann ich für dich auch nichts mehr tun.
Sowas macht man einfach nicht, weil gefährlich. Ist zwar nicht grundsätzlich verboten, weil ja auch Material ausgetauscht werden kann, das dafür freigegeben ist (etwa selbst Erstelltes), die interessanten Sachen unterliegen aber doch durchgängig dem Urheberrechtsschutz und kommerziellen Verwertungsinteressen.
Da musst Du Dich schon selber kümmern, durch Zeitsperren, Blacklists/Whitelists, Protokollsperren...
Schon mal von Vorratsdatenspeicherung gehört?
Auf der Strecke.
Es reicht, wenn es Deiner öffentlichen IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit zugeordnet werden kann. Dann bist Du dran. Ganz abgesehen davon, dass die Zuordnung mitnichten so fehlerfrei und beweissicher ist, wie sie sein sollte. Auf welchem Stern hast Du eigentlich die letzten 10 Jahre verbracht.
... und wird seit vielen Jahren heiß diskutiert. Lies mal auf Heise.de nach.
Am 19.10.2011 10:09, schrieb Ansgar Strickerschmidt:
Da wird aber nicht Dein Datenverkehr gespeichert, sondern nur wann Du mit welcher IP unterwegs warst. Die Tauschbörsen müssen die Rechteinhaber schon noch selber überwachen.
Was im Falle einer Straftat auch ok ist. Es heult ja auch keiner rum dass seine Privatsphäre verletzt wird wenn ein Unfallflüchtiger anhand seines Kennzeichens ermittelt wird.
Jo. Und dann (bislang) die entsprechende IP-Zuordnung per richterlichem Beschluss beantragen. Dazu muss die IP aber gespeichert sein. Voilà. Vorab nochmal: IANAL. Aber so wie ich es verstehe, ist das Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material zwar verboten, aber nicht strafbar, sondern mit einem zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch bewehrt. Anders gesagt: Es gibt erst einmal kein öffentliches/staatliches Interesse daran, sondern es ist eine Sache zwischen dem Rechteinhaber und dem Rechtsverletzer. Es sei denn, man betreibt es gewerblich, dann hat auch der Staat ein Interesse daran. Bis dato machen sich Staatsanwaltschaften und Richter durch die Anordnung der Herausgabe der (eventuell widerrechtlich?) vorratsgespeicherten IP-Adressen zum Erfüllungsgehilfen zivilrechtlicher Ansprüche.
Deswegen sage ich ja: Tauschbörsen verwendet man nicht, wenn man Ärger vermeiden will. Mit seinen realen Freunden und Bekannten kann man ja auch entsprechend zugangsbeschränkte Austauschpunkte anlegen. Damit dürfte es keinen Ärger geben (Stichwort: persönlich verbundene Personen und "Privatkopie"; übrigens als solche grundsätzlich auch vergütungspflichtig, was derzeit durch das System von Abgaben auf Leermedien und Brenner abgegolten wird. Insofern braucht man da keine Skrupel haben. es sei denn, man umgeht dabei einen wirksamen Kopierschutz).
Am 19.10.2011 11:29, schrieb Ansgar Strickerschmidt:
Logisch. Ich wollte nur nochmal klarstellen dass bei der Vorratsdatenspeicherung nicht der gesamte Datenverkehr gespeichert wird.
Ja, dann ist man auf der sicheren Seite. Wobei andererseits auch legale Downloads wie Updates und ganze Linux-Distributionen per Tauschbörse verteilt werden. Was dann 100% legal ist.
Und man sollte immer hoffen dass man nicht durch einen Zahlendreher auf einmal auf der Liste der Anwälte erscheint.
Der Gesetzgeber sieht das anders. Nach =A7 106 UrhG ist das vervielf=E4= ltigen=20 oder verbreiten urheberrechtlich gesch=FCtzter Werke strafbar. Es hande= lt sich=20 also mitnichten "nur" um ein zivilrechtliches Problem
teresse
Dann f=E4llt halt die Strafe deutlich deftiger aus. An der grunds=E4tzl= ichen=20 Verwerflichkeit =E4ndert sich nichts. Man macht ja auch keinen grunds=E4= tzlichen=20 Unterschied zwischen der im Laden geklauten Flasche Mariacron und dem L= Aster=20 mit 10000 Flaschen (wenn man dazu nicht etwa noch den Fahrer massakrier= t)
nung
ACK =20
Nein, das ist dabei in keiner Weise betroffen, alldieweil es nicht davo= r=20 sch=FCtzt, auch nicht sch=FCtzen soll, wegen begangener Straftaten verf= olgt zu=20 werden
Mit dieser Behauptung lehnst du dich aber arg weit aus dem Fenster -=20=
eigentlich bist du schon rausgefallen... Es ist f=FCr den Betroffenen h=E4ufig deutlich billiger, sich mit dem=20=
Gesch=E4digten au=DFergerichtlich zu einigen. Ja, dazu geh=F6rt auch, d= a=DF man eine=20 h=E4ufig nicht ganz unerhebliche Summe zu zahlen hat. Aber mit Gericht,= mit=20 Anwalt (und ohne "Rabatt" f=FCr au=DFergerichtliche Erledigung) wird es= dann=20 schon noch deutlich teurer. Und strafbar ist es ja so ganz nebenbei auc= h=20 noch, unberechtigt gesch=FCtzte Musik etc. zu verbreiten
Korrekt. Allerdings werden Verstöße gegen das Urheberrecht nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn sie entweder erheblich sind oder ein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht (ja, das ist Gummi und die Definition von "erheblicher Umfang" wird auch alle naselang geändert)
Aktuelles Beispiel: Guttenberg. Der hat beim Plagieren auch Urheber- rechte verletzt, wurde angezeigt und die StA hat ein Verfahren gegen ihn eröffnet. Das Verfahren wurde jetzt eingestellt, weil weder erheblich (der kommerzielle Schaden dürfte ca. 0 sein) noch durch öffentliches Interesse (an der Verfolgung der Urheberschaftsverletzung) erforderlich.
Nunja. Verboten, aber nicht strafbar, sondern eben zivilrechtlich einklagbar (Schadenersatz, Unterlassung). Strafbar wird's erst bei gewerbsmäßiger Ausübung.
Ja, nat=FCrlich wird sowas in der Regel eingestellt! Was sollte das aber daran =E4ndern, da=DF es dennoch strafbares Verhalt= en ist? =DCberdies wird die Einstellung beim zweiten oder dritten Mal immer wen= iger=20 wahrscheinlich
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