Importverzollung Digikey: Wuergaround

Wir hatten die fehlerhafte Verzollung von Digikey-Import durch UPS hier ja bereits diskutiert. UPS verzollt mit FOB und muss deswegen irgendwelche pauschalen Frachtkosten ansetzen. (Danke an Peter für die Klarstellung.) eigentlich gibt Digikey da DDP an (Versandpreis ist im Gesamtpreis enthalten).

Nun macht aber (zum Glück?) UPS auch das mit dem FOB falsch. Sie berechnen diese pauschalen Frachtkosten immer nur für die erste Rechnungsposition. Bei den Folgepositionen wird die Fracht dann immer mit 0 angegeben. Somit ergibt sich ein einfacher Würgaround: bestelle bei Digikey mindestens 2 Dinge. Die erste Position sollte sehr preisgünstig sein. Gibt natürlich einen Haken: bei Nachlieferungen wird dann für die erste Position auf der Rechnung auch wieder die Fracht fällig. (Übrigens hab ich da angesetzte Frachtkosten zwischen 96Eur und 28Eur bei meinen 3 Rechnungen hier.)

Da hier jeder von diesem Fehler berichtet, und er bei jedem genau gleich ist, kann es eigentlich nur so sein, dass Digikey die Rechnungen elektronisch an UPS übergibt und die das dann elektronisch beim Zoll "abgeben". Andererseits liegen die DK-Rechnungen immer in Kopie bei - vermutlich ist das mit der elektronischen Übergabe zu fortschrittlich gedacht ;-). Vermutlich sitzt da jemand und tippt den Kram wohl immer in dieselbe Maske ein. Die Software muss eigentlich nur an einer einzigen Stelle richtig konfiguriert werden, nämlich da wo FOB steht (und da wo die Frachtkosten pauschal angesetzt werden). Das Problem besteht darin, in dem Moloch UPS denjenigen ausfindig zu machen, der das korrigieren kann und darf.

M. (Hätte nie geahnt, das man Workarounds auch beim UPS/Zoll anwenden kann:-). (Nur um das richtigzustellen: mit dem Workaround umgeht man nur einen Fehler, den UPS macht und anscheinend nicht korrigieren will; der Zoll wird da nicht hintergangen.)

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Matthias Weingart
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Matthias Weingart schrieb:

Nicht ganz. UPS weist die Frachtkosten aus. Und das landet eben in der ersten Position. Du erwartest doch nicht, dass die Frachtkosten durch die Anzahl Positionen geteilt wird, damit die jeweils anteilig angegeben werden? Oder anteilig wertmäßig anhand der Nettopositionssummen?

Nochmal meine Meinung: Reklamieren oder Kürzen, bis die das ankotzt. Dabei ist es völlig egal, welche Trantute vom UPS das bearbeitet.

MfG hjs

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Hans-Jürgen Schneider

Matthias Weingart schrieb:

Nachtrag: Der Dödel, der die Zollanmeldung ausfüllt ist unzuverlässig. Ich habe hier eine, da hat er von hinten angefangen.

MfG hjs

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Hans-Jürgen Schneider

Bei mir wird der Fracjtanteil anteilig auf die einzelnen Positionen verteilt

Dass macht den Wuergaround nichtig...

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Uwe Bonnes                bon@elektron.ikp.physik.tu-darmstadt.de

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Uwe Bonnes

Hans-Jürgen Schneider schrieb:

Wie sind eigentlich die ersten Erfahrungen mit Mouser in DE? Soweit ich weiß, liefern die mittlerweile direkt. So oder so ähnlich klang zumindest ihre Werbe-email bei mir landend.

- Henry

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Henry Kiefer

Henry Kiefer :

Keine Ahnung. Hab mal in deren Katalog geblättert, denn ich vor 1 Woche bekam. Sieht so aus, als ob der Absender "Mouser München" ist, bleibt auch zu hoffen, das man auf ein deutsches Konto überweisen kann. Versandkosten übrigens auch 15 Eur. Allerdings gab es 2 der 4 DK-Artikel, die ich mal testweise suchte, nicht bei Mouser. Der Chat mit der Sachbearbeiterin dort ging dann auch irgendwie unter, hatte das Fenster noch offen, aber dann nicht bemerkt, das sie sich nach (ein paar Stunden?) dann doch noch gemeldet hat.

M.

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Matthias Weingart

Matthias Weingart schrieb:

Sah sie denn wenigstens gut aus?

- Henry

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Henry Kiefer

Am Thu, 27 Nov 2008 11:41:36 +0100 schrieb Henry Kiefer:

Textbasiert, war unter Linux ;-)

Lutz

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Lutz Schulze

Henry Kiefer schrieb:

Hier ein durchschnittliches Bild aus einem durchschnittlichen Chat:

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Bernd

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Bernd Laengerich

Matthias Weingart schrieb:

Die gesamte Abwicklung lässt DK durch UPS erledigen. Dazu muss man wissen: Die Rechnungen und Zollerklärungen werden durch UPS gedruckt, nachdem die Zollanmeldung gelaufen ist. Die Zollanmeldung erfolgt vollelektronisch mittels ATLAS, ohne das der Zoll die Rechnungen oder gar die Ware sieht. Der Zoll berechnet aber für die Tabellenfrachtkosten Zoll und EUSt. deswegen stimmt das gesamte Rechnungsgefrickel nicht. Der Zoll für die Fracht wird nämlich dem Emfänger übergeholfen und nur der Zoll für die Ware wird von Digikey getragen. Und da ist - ich gebs ja zu - mein Denkfehler gewesen, was den Vorsteuerabzug angeht. Aber das mit dem Zoll auf die Fracht ist wohl nicht bei allen. Man muss aber auch genau nachrechnen. Und vor allem, wenn man nicht VSt-abzugsberechtigt ist, trifft einem das doppelt.

Mal als Tipp für alle, wie hier das jetzt mehrfach durchgeführt wurde:

  1. Mail an den deutschen Zoll. Es dürfte ausschliesslich bei DK über Köln kommen. Adresse dort ist: snipped-for-privacy@hzak.bfinv.de

Einen Scan der Rechnung von Digikey und der Zollerklärung ranhängen. Antwort abwarten. Dauert ca. 10 Tage.

  1. Zeitgleich Mail an Digikey. Adresse dort: snipped-for-privacy@DigiKey.com Dort die Rechnung reklamieren. Bitte gleich darauf hinweisen, das man nicht die EUSt für die Artikel sondern nur die FOB-Kosten und darauf entfallene EUSt bemängelt.

Das Verfahren dort dauert ca. 10-12 Tage.

  1. Mail an snipped-for-privacy@ups.com Inhalt: Reklamation mit Scan der Rechnung und der Zollanmeldung etc.

Da kommt meisst als erstes zurück, das alles i.O. ist. Das kann man umgehen, indem man darauf hinweist, das auf der letzten Seite ddp nach incoterm2000 ausgewiesen ist und die Lieferanschrift auf Seite 1 steht.

Jetzt kommt es ggfls. zu interessanten Effekten.

Der Zoll korrigiert ggfls. die Anmeldung, wenn denen die Angaben zum Finanzamt gemacht werden und das Original hingeht.

UPS macht - leider mit entsprechender Verzögerung und dem bisherigen Aufwand - genau das Selbe. -> Komme ich noch drauf.

Digikey entschädigt ggfls. auch. Einfach abwarten, was die schreiben.

Durch den Zoll kann man seine Unterlagen auch noch bis zu 3 Jahre nach Anmeldung korrigieren lassen. also schaut mal in eure alten Unterlagen ;)

Bei UPS gelten angeblich irgendwelche Fristen, die niemand erklären kann, aber egal. Aber dadurch das die Fehler nur durch UPS gemacht werden, sind die auch für den entstandenen Schaden und den zu entschädigenden Aufwand verantwortlich.

Ich kann nur jedem empfehlen, die Erklärung zu reklamieren. Erst dann kappierts UPS und der Zoll.

Und ja man kann da ggfls. sogar mit nem + rausgehen, wenn man die Nerven behält.

Peter

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Peter Kern

Das würde sich aber wohl erst ab ein paar tausend Euro lohnen, wenn man den Stundenlohn dagegen rechnet, den man selbst als Aufwand hat.

--
Frank Buss, fb@frank-buss.de
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Frank Buss

Schon klar. Ist nicht nur bei Euch so. Auch ich verschenke jedes Jahr etwas Geld z.B. an den Fiskus. Wenn man $100 erstattet bekommt und der CPA dafuer eine Stunde zu $200 zum Aufdroeseln der ganzen Daten berechnet, macht's eben keinen Sinn.

Doch hier geht es irgendwie ums Prinzip. Wenn man das alles in Formbriefe reinbekommt, kann der Aufwand inklusive Scanning vielleicht auf ein paar Minuten reduziert werden.

Manchmal lohnt auch Extraarbeit, um einen "Lerneffekt" hervorzurufen. Hatte vorgestern so etwas. IEEE hat mal wieder was von Ingenieurlizenzen getoent, also habe ich ein Statement dagagen losgelassen, wird in ein paar Monaten wahrscheinlich gedruckt. Mich wuerde so eine buerokratische Huerde im irdischen Leben nicht mehr belasten, aber die naechste Generation schon. Vermutlich werden mir einige "Pfruendesicherer" aehnlich der Gilden und Zuenfte aufs Dach steigen wollen, doch es musste sein.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

Naja; ist halt relativ und wie Jörg schon schrieb, ist es manchmal auch notwendig einen Lerneffekt zu erzeugen. Für das, was nach uns kommt.

Und glaube mir: scannen mit nem ADF soll ganz gut gehen. Die Rechnungen und Bescheide sind wohl nicht duplex gedruckt ;)

Man hat mir nur zugetragen, das man lange Atem braucht und nicht ungeduldig werden darf. Da hats wohl geklappt. Wie lange das in der Zukunft geht, wird wohl eher davon abhängen ob UPS das mal in Griff bekommt.

Und sei es "nur" wegen dem Zoll, der nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann und für einen Schaden sorgt, wird jede Lieferung nun genauestens geprüft...

Peter

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Peter Kern

Auf Anruf bei UPS bekommt man die Rechnungen auch als PDF!

Vielleicht merkt's ja mal jemand.

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Uwe Bonnes                bon@elektron.ikp.physik.tu-darmstadt.de

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Uwe Bonnes

Uwe Bonnes :

Hey! Da könnte man das Ganze ja sogar per Script automatisieren ;-).

M.

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Matthias Weingart

Und so sprach Matthias Weingart:

Der Thread ist ja doch recht umfangreich geworden. Wie wehrt man sich als Kunde nu eigentlich effektiv? Ein Mitkommilitone hat bei DK bestellt, deren Rechnung wies "all inclusive" aus, nur die 19% Einfuhrsteuer noch in DE zu entrichten, und UPS will jetzt mehr...

Roland

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Roland Ertelt

Peter Kern hat hier in Antwort 9/15 sehr ausfuehrlich Antwort gegeben

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Uwe Bonnes                bon@elektron.ikp.physik.tu-darmstadt.de

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Uwe Bonnes

Roland Ertelt schrieb:

Du musst UPS mitteilen, dass denen bei der Zollanmeldung ein bedauerlicher Irrtum unterlaufen ist. Nämlich die Angabe von Frachtkosten. Diese sind nämlich bereits im Warenwert enthalten. Das entspricht auch der mehrfach mitgeteilten Ansicht des Zolls.

Meiner Meinung nach hast Du jetzt zwei Möglichkeiten:

- Du bittest um Korrektur der offensichtlich fehlerhaften Rechnung.

- Du bezahlst nur die gerechtfertigte Forderung und informierst die von diesem Vorgehen.

MfG hjs

ps. Die Adventszeit ist doch eigentlich auch die große Zeit der kleinen Eisenbahnen. Da könnte uns doch ein bestimmter Kollege mal behilflich sein. Schließlich geht's ja nicht um irgendeinen Maschendrahtzaun.

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Hans-Jürgen Schneider

Hans-Jürgen Schneider :

Auf der Rechnung steht "DDP incoterm2000" (was zollsprachlich heisst Frachtpreis im Warenpreis inklusive), in der Zollanmeldung steht aber FOB. Darauf hinweisen, das da DDP zu stehen hat und die Fracht für die EU- Berechnung und ev. Zoll nicht geschätzt werden darf (70% vom Warenwert), da muss 0Eur stehen. M. EU=Einfuhrumsatzsteuer

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Matthias Weingart

Matthias Weingart schrieb:

Ja, genau. So ist das. Man kann denen das alles haargenau erklären und um die Ohren hauen, statt einfach nur "bedauerlicher Irrtum" zu schreiben. Vielleicht begreifen die das dann schneller.

MfG hjs

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Hans-Jürgen Schneider

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