Hier in der Gruppe sind ja etliche beruflich unterwegs.
Ein Freund, Prof. an einer privaten FH, läßt für seinen Kurs Experimentierboards zusammenbauen. Er behauptet, deutsche Händler und Kleinserienhersteller, die in ihren Rechnungen Mehrwertsteuer abführen müssen, können die von Alixexpress explizit ausgewiesene Steuer nicht als Vorsteuer absetzen, zahlen die 19 % also im Effekt zweimal.
Ich kann das nicht recht glauben, traue andererseits aber deutschen Behörden und Gesetzgebern alles zu.
Hat hier jemand Erfahrung damit und kann es bestätigen oder widerlegen?
Danke Axel
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M
Marc Haber
Du kannst Vorsteuer als Vorsteuer absetzen, wenn eine DE-USt-ID auf der Rechnung genannt ist. Das interessiert asiatische Händler oft nicht die Bohne.
Wenn eine USt-ID aus einem anderen EU-Land drauf steht, kannst Du Dir die USt des anderen EU-Lands streng genommen erstatten lassen, das ist aber Bürokratie mit dem Finanzamt _DES_ _ANDEREN_ _LANDES_ und ohne Kenntnis der anderen Sprache kaum möglich. Für Beträge unter 500 Euro lohnt sich das nicht.
Selbst mit dem niederländischen Belastingdienst hätte ich telefonieren müssen, und das hab ich mir für 80 Euro nicht angetan.
Grüße Marc
E
Eric Bruecklmeier
Am 01.04.2025 um 15:18 schrieb Axel Berger:
Unser Bestellwesen ist so (nun ja, sagen wir speziell), daß ich solche Anschaffungen grundsätzlich aus eigener Tasche bezahle - das ist mir mein Nervenfrieden wert...
S
Stefan
Am 01.04.2025 um 15:18 schrieb Axel Berger:
Das ist kein Problem. Bei Aliexpress erhalte ich inzwischen fast immer Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. und einer deutschen Umsatzsteuer-ID. Das ist bei Aliexpress inzwischen Standard. Die Rechnungen kann man bei Aliexpress herunter laden. Ist bei anderen Plattformen ähnlich.
Ich glaube, es gibt da inzwischen die Vorschrift, dass es einen europäischen Verantwortlichen geben muss.
Wenn mal keine MwSt. ausgewiesen wurde, wird die Ware üblicherweise vom Versanddienstleister verzollt. Man erhält dann eine entsprechende Rechnung von DHL, UPS, Fedex o.ä. DHL etc. berechnen dafür eine Gebühr. Diese ist wieder mit MwSt. belastet. Ziehen kann man nur die ausgewiesenen Steuerbeträge, nicht die Gebühren.
Im Zweifelsfall verbuchen wir bei geringen Beträgen die Eingangsrechnung ohne MwSt. und verzichten auf die Erstattung. Das kommt aber eher selten vor.
Bei Beträgen über 1000,- € ist eine Einfuhranmeldung nötig. Diese macht in der Regel auch DHL, UPS etc. Dafür muss man eine entsprechende Vollmacht erteilen. Alles kein Hexenwerk.
Jedenfalls stimmt die Aussage, dass der Importeur auf der Einfuhrumsatzsteuer sitzen bleibt, nicht.
Gruß
Stefan
M
Marc Haber
Das kann ich sehr gut verstehen. Meinen Nervenfrieden löse ich dadurch dass ich selbständig bin und solche Entscheidungen selbst treffen darf. Dafür ist es an anderer Ecke Scheiße.
Grüße Marc
E
Eric Bruecklmeier
Im Gesamtpaket habe ich keinen Grund zu klagen...
A
Axel Berger
Aber die EU ist ja so toll und macht alles ganz einfach -- erzählt man uns doch immer.
Bloß gut, daß ich mit solchem Mist nichts zu tun habe.
Danke Axel
-- /¯\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067 \ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069 X in | D-50829 Köln-Ossendorf
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S
Stefan
Das Problem an der Stelle ist, dass der Verkäufer zu blöde ist. Kommt gelegentlich vor, egal ob nun über Ali oder von einem anderen Webshop.
Wenn ich z.B. Waren aus Östereich bestelle und der Verkäufer ist nicht in der Lage oder bereit, mir die Ware umsatzsteuerfrei zu liefern obwohl ich eine deutsche Umsatzsteuer-ID habe, müsste ich mir die Umsatzsteuer aus Österreich zurück holen. Kommt nicht so oft vor und es geht dann meist nur um geringe Beträge. Ist aber kein EU-Problem, sondern ein Problem zwischen den Ohren des Verkäufers.
M
Martin Τrautmann
Kann ich bestätigen und geht genauso innerhalb Deutschlands.
Beispielsweise weigert sich mein örtlicher Alupofil-Händler, mir das Material für eine Photovoltaik-Anlage mit 0 % Mehrwertsteuer zu verkaufen.
Lieber verzichtet er auf Kunden, als seine Buchhaltung auf solche Sonderlösungen umzustellen. Oder der Kunde zahlt unnötig die Steuer.
Bestellung über Versand anderswo war aber ohnehin billiger, egal ob mit oder ohne 19 %. So viel zum shop locally...
M
Marte Schwarz
Hi Eric,
Kenn ich irgendwie.
Ich hab auch beschlossen, dass es dem Seelenfrieden zugutekommt, wenn ich sehe, dass mich das Land mit hinreichend viel Schmerzensgeld versorgt.
Marte
E
Eric Bruecklmeier
Am 02.04.2025 um 08:45 schrieb Marte Schwarz:
Naja, die Kohle alleine reißt es nicht raus - "Das Wams des Staates ist eng aber warm!". Aber das Gesamtpakt paßt dann schon irgendwie...
M
Marc Haber
Ältere Kollegen erzählen, vor der EU wäre das viel schlimmer gewesen.
M
Marc Haber
Das muss jeder für sich entscheiden. Ich freue mich für Dich dass Du trotz solcher Widrigkeiten in Deiner Situation zufrieden bist. Das ist viel wert. Ich möchte bei solchen Dingen die Wand hochklettern.
Grüße Marc
M
Marte Schwarz
Hi Eric,
Nee, aber wenn man monatlich einige Euro vom Einkommen im Kopf als "Handkasse, für das man nicht rechenschaftspflichtig ist" deklariert, werden viele Engstellen deutlich komfortabler. Um Dienstreiseabrechnungen, Kleinteileabrechnungen etc mach ich mir seither keine grauen Haare mehr.
Marte
A
Axel Berger
Das gilt nicht nur beruflich. Bei Schäden hier im Haus gebe ich der Verwaltung genau (oder höchstens) eine Chance, natürlich vergeblich. Danach erteile ich den Handwerksauftrag selbst und im eigenen Namen. Auf der nächsten Versammlung schlage ich der Gemeinschaft vor, mir das zu erstatten, bisher nie vergeblich. Wenn doch, könnte ich den Schaden problemlos tragen, würde für die Zukunft das Vorgehen aber wohl überdenken.
Kleinkram mache ich natürlich gleich selbst und erwähne es nicht weiter. Nicht jeder hier im Haus ist so, aber allein bin ich auch nicht.
E
Eric Bruecklmeier
Am 02.04.2025 um 12:01 schrieb Marte Schwarz:
Genau so halte ich es auch seit einiger Zeit... De facto ein Freikaufen vom bürokratischen Irrsinn ;-)
E
Eric Bruecklmeier
Das ist ja nur ein kleiner Aspekt in einem ansonsten wirklich tollen Beruf...
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