Hallo Leute,
zwecks Einrichtung eines Laderaumes für Bleiakkus (12V 180Ah@20h) studiere ich seit kurzem Einiges an Unterlagen.
In einer dieser Unterlagen steht das Folgende (aus dem Gedächtnis):
"In Büro-, Lager-, Werkräumen o.ä. dürfen Akkus nur dann gladen werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Luftvolumenstrom.....
- Belüftung nach....
- der Akku unterhalb der Gasungsspannung geladen wird (DIN 40729)"
Tja, nun grüble ich darüber nach, ob ich denn (nach entsprechender Berechnung) eine Belüftung für den vorgesehenen Raum (ggf. mit EX-Vorkehrung) vorsehen muß, oder ob das Alles gar nicht notwendig ist, weil ich an unseren Ladegeräten (mit UIoU-Kennlinie) nur eine maximale Ladespannung von 14,3V messen kann. Nach Wikipedia liegt die Gasungsspannung eines Bleiakkus bei 14,4V.
Kann mir jemand den Inhalt der DIN 40729 diesbezüglich nennen/zur Verfügung stellen?
TIA, Axel