den Betrieb von Kraftfahrzeugen (auch autonomer) trifft weiterhin den Fahrzeughalter.
Bliebe noch die Haftungsfrage bei schuldhafter Verursachung eines Unfalls durch das autonome Fahrzeug. Der Fahrer kann hierbei nicht zur Rechenschaft gezogen werden - es gibt ihn ja nicht. Unfallverursacher ist also immer das Fahrzeug selbst, d. h. dessen Hard- und Software, mithin
immer gearteten Sorgfaltspflicht nicht nachkommt.
Auch Institutionen, die sich in der Sache besser auskennen als ich, hegen gewisse Zweifel:
Das nenne ich weiterhin "fundamental anders".
Weil nicht ist, was nicht sein darf. Es gibt ja auch keine Verbrechen, denn sie sind ja nach GG, StGB, BKatV, OwiG, usw. verboten.
in meinen Augen noch nicht losgebrochen.
Volker
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