Sie haben in eine Familie mit entsprechendem Status eingeheiratet. Auf diese Weise konte man auch den eisernen Vorhang überwinden.
Der Artikel beschreibt eine Ausnahme. Wir reden hier aber vom Regelfall. Allein die Tatsache, dass ein Palestinenser, der in Tel-Aviv lebt und arbeitet ein jornalistisches Thema hergibt sagt schon viel aus. Würde man einen solchen Artikel über einen Bayern in Berlin schreiben?
Im übrigen ist es mit seinem Status nicht so weit her. Zitat: "He holds an Israeli identity card, but he is not a citizen." Mit anderen Worten, seine Aufenthaltserlaubnis kann jederzeit widerrufen werden. Er hat kein Wahlrecht. Für Dinge wie dem Erwerb von Grund und Boden oder der Gründung eines Unternehmens benötigt er eine behördliche Ausnahmegenehmigung.
Gaza und die diversen Westjordan-Gebiete sind Teil Israels und kein Ausland.
Und er ist nach all den Jahren immer noch Bürger zweiter Klasse im eigenen Land.
1) Grenzkontrollen sind etwas anderes als eine Schließung innerstaatliher Grenzlinien für bestimmte Bevölkerungsteile 2) Was meinst Du, warum die Rasterfahndung und diverse andere polizeistaatliche Regelungen durch Verfassungsgerichtsurteile kassiert wurden? 3) Welche Ethnie Deutschlands wurde zur Zeiten der RAF-Hysterie unter Generalverdacht gestellt und in ihren Bürgerrechten eingeschränkt?------