Am 21.04.2020 um 15:24 schrieb Leo Baumann:
Quark! Natürlich ist der Begriff geschützt!
Am 21.04.2020 um 15:24 schrieb Leo Baumann:
Quark! Natürlich ist der Begriff geschützt!
Am 21.04.2020 um 15:32 schrieb Eric Bruecklmeier:
??? wie, wo, was - bitte erklären
Am 21.04.2020 um 15:34 schrieb Leo Baumann:
Da das Landessache ist, muß Du Dir Deins raussuchen. Hier gilt:
Am 21.04.2020 um 15:40 schrieb Eric Bruecklmeier:
Ja, ok, das scheint Landessache zu sein. Ich hatte einen Britischen Freund, der hier in NRW gelebt u. gearbeitet hat, der hat sich Ingenieur genannt obwohl der sei Leben lang nur ein Britisches Buch gelesen hatte (über Dampfkessel).
:)
Im Angelsächsischen ist der "engineer" der Mann, der ins Haus kommt, um das Telephon anzuschließen. Und im Deutschen ist mir -- blamiere ich mich jetzt? -- von einem Schutz des reinen Begriffes "Ingenieur" ohne Zusatz auch nichts bekannt.
Am 21.04.2020 um 15:49 schrieb Axel Berger:
Blamiert.
Ja.
Das habe ich ja auch nicht geschrieben, sondern 'Elektroingenieur'. Und genau das steht in dem Zeugnis.
Im vierten Zeugnis haben auch Ing.grad. unterschrieben. Die gibt es also auch noch. Man merkt, wie bescheuert und nicht praxisgerecht Eure Einwände sind.
Der Zeugnistitel lautet: "Informationstechniken für Elektroingenieure" Was hätten die denn alternativ formulieren sollen? 'Dipl.Ing.' kann auch ein Chemie-Ingenieur sein.
Die hätten ja eine lange Liste mit 'Dipl.Ing.(TU) der Elektrotechnik', 'Dipl.Ing.(FH) der Elektrotechnik' usw.usf. schreiben müssen. So etwas ist jedoch vollkommen unüblich.
Bei der Ausbildung waren übrigens auch 'Dipl.Ing. Maschinenbau' dabei. In deren Zeugnistitel standen ebenso nicht die offiziellen Titel. Wozu auch? Das Zeugnis bezeugt die Teilnahme an 'xyz' mit Noten - nicht mehr.
Am 21.04.2020 um 16:00 schrieb Helmut Schellong:
Die Hose ist ganz unten.
Ja, möglicherweise hat Helmut von einem reichen Onkel geerbt und einen Ingenieurtitel gekauft.-
Jedenfalls hat er erhebliche theoretische Lücken und versucht das zu überdecken indem er sich selbst widerspricht und dreht - lol
Ich verweise auf sein Rechteckspektrum.
:)
Am 21.04.2020 um 16:00 schrieb Helmut Schellong:
Tschüß Helmut ...
Am 21.04.2020 um 15:44 schrieb Leo Baumann:
Ein ähnliches Gesetz gibt es in jedem Bundesland.
Daß Dir darüber nichts bekannt ist, ist zum Glück kein Kriterium.
Art. 6 Ordnungswidrigkeiten Mit Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro kann belegt werden, wer ohne nach Art. 2 dieses Gesetzes berechtigt zu sein, die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur allein oder in einer Wortverbindung führt.
Am 21.04.2020 um 16:05 schrieb Eric Bruecklmeier:
Hier die Aufklärung:
Am 21.04.2020 um 16:12 schrieb Leo Baumann:
Seit ca. einem halben Jahrhundert...
Am 21.04.2020 um 16:15 schrieb Eric Bruecklmeier:
Was sind schon 50 Jahre für unsterbliche Highlander :)
Am 21.04.2020 um 16:12 schrieb Leo Baumann:
In NRW seit 1970. Wo warst du die letzten 50 Jahre so?
Am 21.04.2020 um 16:16 schrieb Leo Baumann:
Unter denen gibts keine Ingenieure.
Am 21.04.20 um 16:21 schrieb Sebastian Wolf:
Hallo,
er musste in der Zeit nachsitzen :).
Peter
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