Stromanbieterwechsel: welche _realen_ Änderun gen

Nach meiner - falschen? - Vorstellung war das in der guten, alten Zeit so: zwischen dem Produzenten - z.B. RWE - und dem örtlichen Anbieter - Stadtwerk - war ein Stromzähler, nach dem der Anbieter den Produzenten bezahlte. Genau so zwischen dem Anbieter und dem Endkunden. Jetzt wechselt der Endkunde den Anbieter. Was ändert sich da _real_?

A. Mehl

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Albrecht Mehl
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Ich bin mir nicht sicher ob ich Dein Kauderwelsch richtig verstanden habe. Nach meinem Stromanbieterwechechsel hat sich lediglich der Dienstleister geändert, der jetzt mein Geld bekommt, bzw abbucht. Der Zähler ist nach wie vor der selbe.

MfG

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Thorsten Böttcher

Am 14.11.2012 10:12 schrieb Albrecht Mehl:

Heutzutage steht zwischen dem (den) Produzenten und dem Verbraucher noch der Netzbetreiber, der nichts mehr mit dem Produzenten zu tun hat (abgesehen von der Geschichte mit dem Grundversorger).

Beim Wechsel des Anbieters wechselt einfach nur der Produzent, und auch das ist nur eine virtuelle Geschichte: alle speisen physikalisch in einen großen Pool ein und rechnen mit denen ab, die aus diesem Pool entnehmen.

Am Anschluß ändert sich also gar nichts, der neue Anbieter übernimmt vom alten Anbieter den Zählerstand und rechnet fürderhin ab.

Thomas

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Thomas Rachel

Nichts. Der Zähler beleibt der selbe, die Ablesung erfolgt nach wie vor durch den örtlichen Anbieter, lediglich die Rechnung kommt von dem neuen Anbieter.

Hergen

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Hergen Lehmann

Bei mir erfolgt die Ablesung durch mich. Selbst beim Anbieterwechsel war niemand da, der den Zähler kontrolliert hat. Ging alles per Mail/Web.

MfG

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Thorsten Böttcher

Am 14.11.2012 10:12, schrieb Albrecht Mehl:

Hallo Albrecht,

das einzige was mich beim Wechsel interessiert ist der Rabatt den es gibt. Stromkosten kann man unterm Strich eh nicht sparen da der Strom von einem der großen Vier kommt. Der ist hier im Saarland RWE s weit ich weis. Die werden wohl nix verschenken.

Glück Auf Tom

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Tommax

Thomas Rachel schrieb:

Hallo,

bei einem konventionellen Zähler ohne Fernablesung weiß der Anbieter nur sehr wenig über seinen Kunden, ob er nun zu teueren Spitzenlastzeiten etliche kW verbraucht oder nur geringe Leistung rund um die Uhr. Gibt es irgendwo schon Tarife für Privatkunden bei denen es einen Unterschied macht wann man die Spül- oder Waschmaschine ihre Arbeit machen lässt und ob beide auch mal gleichzeitig das Wasser aufheizen oder immer nur eine allein?

Bye

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Uwe Hercksen

Am Wed, 14 Nov 2012 14:33:35 +0100 schrieb Uwe Hercksen:

Die entnommene Leistungsspitze des Haushalts dürfte bei deren begrenzter Höhe nicht stören. Im Lasttal ist jeder Verbrauch recht, auch gleichzeitiger. Klassisch gibt es dafür Nachtstrom und mit Smartmeter mit variablen Tarifzeiten gibt es zumindest auch schon Versuchsangebote. Soviel ich weiß bei der MVV in Mannheim.

In der Schweiz schaltet der Versorger die Nachtstromgeräte per Rundsteuerung schon seit vielen Jahren zu variablen Zeiten.

--
Gruß Werner
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Werner Holtfreter

Albrecht Mehl wrote on Wed, 12-11-14 10:12:

Nichts. Dein örtlicher Versorger muß Dich beliefern und das Netz in und zu Deiner Straße warten. Bei Engpässen muß er sehen, wo er teuer den Spitzenstrom herbekommt. Nur die Rechnung stellt er nicht, sondern irgendeine Briefkastenfirma, die ihn mit Peanuts abspeist. Deren Geschäftsmodell wiederum beruht darauf, bewußt falsch abzurechnen und als einzige Mitarbeiter außer Putzfrauen Anwälte zu beschäftigen, die versuchen, das einzutreiben, bis der geprellte Kunde mürbe ist. Bei mir war es kein von Schülern neugegründeter Briefkasten, sondern die Stadtwerke Iserlohn, denen ich irrtümlich vertraut und ihnen zugetraut hatte, keine Betrüger zu sein. Ich bin kuriert und bleibe bei seriösen örtlichen Anbietern, die tatsächlich selbst haben, was sie mir verkaufen wollen.

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Axel Berger

Werner Holtfreter schrieb:

Nicht nur dort: Ich hatte (in Nordhessen, Versorger EAM/e-on) bis 2009 eine Nachtspeicherheizung, da wurde der Stromkreis zur Aufladung der Speicher auch per Rundsteuerung mit einem dicken Schütz geschaltet.

Gruß B.

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Bernhard Wohlgemuth

Bernhard Wohlgemuth schrieb:

^^^^^^^^^^^^

Das hatten wir schon in den 70er. Wohl in ganz Deutschland. Es ist also ein alter Hut was du berichtest. Das Prinzip der Rundsteuerung ist uralt.

Hier geht es um _variable_ Zeiten. Und das hat(te) man nicht überall. Wir haben es z.B. nicht. Immer Punkt "10" - Klack. Wohl in er ganzen Stadt. Nicht abhängig von irgendwelchen Last - oder Wetterbedingungen.

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Jens Fittig

Jens Fittig schrieb:

Bei meiner oben erwähnten Nachtspeicherheizung schon, ich habe es nur nicht explizit erwähnt:

Laut Vertragsbedingungen war eine Mindest-Freigabedauer von AFAIR 8 Stunden während der Nacht zugesichert. Das Rundsteuer-Schütz hat dann innerhalb dieses Rahmens zu ganz verschiedenen Zeiten geschaltet - mal gleich um 20 Uhr (selten, kam aber vor), meist irgendwann zwischen 20 und 23 Uhr. Entsprechend verschob sich auch die Abschaltung am Morgen.

Variable Zeiten also. Wie sich das seit 2009 weiterentwickelt hat, weiß ich allerdings nicht, denn da hab' ich auf Gas umgestellt...

Gruß B.

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Bernhard Wohlgemuth

Bernhard Wohlgemuth wrote on Thu, 12-11-15 11:56:

Das gab's immer - es ist ja auch nichts dabei, wenn das Signal zentral generiert wird. Was heute möglichwäre, aber immer noch nicht gemacht wird, ist eine individuelle statt einer Schaltung für ganze Städte oder Stadtteile. Es gibt nur zwei Stufen, zu viel und zu wenig, dazwischen nichts und so schön sind schlagartige große Sprünge auch nicht.

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Axel Berger

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