Steuerung über GSM

Nov 02, 2011 41 Replies

Ueber den Grill halten :-)

Klar, wenn man jeden zweiten Tag die Nachbarschaft mit Qualm verpestet dann ist das nicht richtig. Ich mag nur so strenge Generalverbote und Reglementierungen nicht. Laut solchen Urteilen duerfen die Leute vermutlich nichtmal zu Weihnachten eine Gans oder einen Truthahn grillen. Fuer uns waere das so als wuerde jemand in Berlin den Verkauf von Currywurst verbieten.

Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/

Aber die *anderen* 48h vorher informieren ;-)

Das Problem ist ja nicht die Reglementierung, sondern derjenige, der ein Gericht gezwungen hat, eine Regel aufzustellen.

Und das ist immer so: Strenge Reglementierungen braucht kaum jemand, nur die rücksichtslosen und ignoranten Deppen. Ob nun Hundehalter unter den Idioten unter den Hundehaltern oder Banker unter den Idioten unter den Bankern leiden ist halt dasselbe.

Gruß, Falk

Man sollte mit solchen Aussagen vorsichtig sein, wenn man die Details des Falles nicht kennt.

Stell' dir vor, du wohnst in einer Etagenwohnung und der Untermann grillt beinahe täglich unter heftigen Geruchs- und Lärmemissionen bis tief in die Abendstunden. Da möchte ich sehen, wer da wen lyncht. ^_-

Hergen

Oh ja, sonst hat man sich ja schon strafbar gemacht :-)

Sehe ich anders. Von einem Richter erwarte ich dass er differenzieren kann. Er soll nicht daran mitwirken dass die Bevoelkerung mit tausenden von Massregeln ueberzogen wird. Es reicht wenn er einem mit Beweisen ueberfuehrten Missetaeter weitere Qualmerei in der Nachbarschaft untersagt, aber nicht allen anderen. Wir grillen pro Jahr ueber 100 Mal, seit rund 15 Jahren. Dabei ist noch nie Qualm auf Nachbargrundstuecke gezogen. Der Grill steht in einer Einfahrt und damit kaum 15m von einem der Nachbarn entfernt. Heute abend gibt es Pizza aus dem Dingen :-)

Muss nicht sein. Man kann es z.B. so regeln dass Hunde wie hier freien Ausgang (an der Leine) haben. Wo notwendig kann man Bestrafungen auf diejenigen beschraenken die beim Nicht-Wegmachen der Koettel erwischt wurden. Als Beweis sollte ein simples Handy-Kamera Video genuegen. Vermutlich reicht es sogar wenn man das per Email an den Verschmutzer schickt.

Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/

Klar, aber warum untersagt der Richter nicht dem einen diese extreme Belaestigung anstatt eine Kommunalstrafe auszusprechen?

Wie ein Grill laermen kann weiss ich zwar nicht, nehme aber an dass Du ein grillbegleitendes Gelage mit ausgiebigen Diskussionen ueber die letzten 20-30 Bundesligaspiele meinst :-)

Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/

Joerg schrieb:

en

Er verbietet es ja nicht allen und er kann das auch =FCberhaupt nicht. = Eine=20 Gerichtsentscheidung wirkt ausschlie=DFlich zwischen den beiden Parteie= n,=20 welche den Streit vor Gericht ausgetragen haben. Es mag zwar durchaus e= in=20 gewisses Ma=DF an Au=DFenwirkung haben, im Sinne von Pr=E4zedenzf=E4lle= n, aber eine=20 Bestrafung ist schonmal garnicht m=F6glich, wenn sich ein anderer nicht= an die=20 Regeln h=E4lt, welche f=FCr die Streitparteien aufgestellt werden Man l=E4uft lediglich Gefahr, irgendwann ebenfalls verklagt zu werden..= . Wenn mein Nachbar, bzw. einer davon, 100 mal im Jahr vor meiner Haust=FC= r oder=20 neben meiner Einfahrt grillen wollte, so h=E4tten wir wohl auch ein Pro= blem=20 mit selbigem

MfG Rupert

Ein Amtsgericht fällt stets nur Einzelfallurteile. Eine "Kommunalstrafe" existiert nur in der Phantasie des Lesers bzw. Redakteurs.

Zum Beispiel. Man grillt schliesslich nicht, weil diese Art der Essenzubereitung besonders gesund oder praktisch wäre.

Hergen

Klar, das kann ein Richter nicht wie schon Rupert schrieb. Aber leider verfallen Beamte und Politiker danach oft in eine wahren Verbotswahn:

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Zitat "In der Grünflächensatzung ist das strikte Brutzel-Verbot verankert". Damit aus die Maus fuer alle die im Etagenbau zur Miete wohnen, Grillen nur noch fuer Besserverdienende.

Wir meist schon, weil es praktisch ist. Ich grille i.d.R. allein draussen, auch bei Sturm und Hagel. Wenn Besuch da ist dann stehen meist die Maenner um den Grill und erarbeiten Loesungen fuer elektronische Schaltungen, Boersen-Crash, IC Designs, Finanzkrisen, und die Malaise der lokalen Football-Mannschaft. Aber das geht ohne Groelen vor sich.

Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/

Joerg schrieb:

Hallo,

wie gut diese dabei erarbeiteten Lösungen sind sieht man daran das es Boersen-Crash, Finanzkrisen, und die Malaise der lokalen Football-Mannschaft auch weiterhin gibt.

Bye

Weil die Politicos nicht auf uns hoeren. Den Knall der Immoblase habe ich Jahre vorher vorausgesagt. Das ist sozusagen "aktenkundig", im Usenet. Haette Alan Greenspan und seine Kollegen in anderen Laendern Usenet gelesen, ja dann ... :-)

Aber das ist noch nix. Mein alter deutscher Banker hat den griechischen Knall Anfang der 90er vorhergesagt. Die anderen Krisenlaender auch, und fast in der richtigen Reihenfolge, nur Irland hatte er nicht gesehen (ich auch nicht).

Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/

Hergen Lehmann wrote on Fri, 11-11-04 09:22:

Wenn das unserem Jörg keine Steilvorlage wird ...

"Joerg" schrieb...

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In den Staaten ist es aber auch nicht einfach, wenn man gerne hexadezimales Rückwärzszählen üben will!

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(unter Kalifornien Punkt 9)

W.

"Joerg" schrieb...

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In den Staaten ist es aber auch nicht einfach, wenn man gerne hexadezimales Rückwärtszählen üben will!

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(unter Kalifornien Punkt 9)

W.

Am 04.11.2011 00:07, schrieb Joerg:

Das sind dann hier aber schon vier Grundstücke eines Reihenmittelhauses! Ja, mein 7er reicht dann schon 1-1,5m über die jeweilige Grundstücksbreite hinaus :-(

Butzo

Hallo zusammen,

jetzt weiß ich, daß das G in GSM für Grillen steht:-)

Nett.............

Grilled Sausage Mexican style :-)

Regards, Joerg http://www.analogconsultants.com/

Am 04.11.2011 09:22, schrieb Hergen Lehmann:

Jep, und Präzedenzfälle sind US-Recht. Ein "Jawohl euer Ehren" und "Frage an die Geschworenen" dürfte hierzulande für Heiterkeit des Vorsitzenden sorgen.

Butzo

Und so sprach Klaus Butzmann:

Nicht ganz. In DE heissen die manchmal "Musterurteil" und manchmal auch "Präzedenzfall", und bedeuten sachlich das gleiche: "Was dem Einen Recht ist, ist dem Anderen billig."

Wenn du dich mit irgendwelchen Blinsen rechtlich rumstreites, zitierst du doch sicher auch Aktenzeichen vergangener Urteile, welche deinen Standpunkt bestätigen. Genauso wird auch ein Anwalt in DE ein Urteil anfechten, welches einem bereits ergangenem Urteil in gleicher Sachlage aber anderer Person widerspricht.

Roland

Am 04.11.2011 17:34, schrieb Axel Berger:

Unsere Steinzeiturvorderen haben auch schon gegrillt. Kann also nicht so schlecht sein. Ist doch auch grad im Schwange zurück zu den Kochgewohnheiten der Steinzeimenschen. Na ja, wenn sich das Zurück nur aufs Grillen beschränkt... ;-)

mfg hdw

Am 05.11.2011 09:04, schrieb Roland Ertelt:

Ein US-Präzendenzfall legt aber die Vorgehensweise für andere Fälle bindend fest, während ein Musterurteil nur eine bequeme Vorlage für andere Prozesse ist. Sozusagen Urteile aus der Dose. In Deutschland ist der Richter nur an Gesetzestexte gebunden.

-->

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Und wenn die neue Rechtsauffassung mit Argumenten überzeugt ist der "Präzedenzfall" perdu.

Butzo

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