Heiko Lechner schrieb:
Wenn man den richtigen Dienstleister auswählt, dann können diese Verpflichtungen auch an ihn übertragen werden, kostet natürlich wegen des Risikos (und der zur Abdeckung erforderlichen Versicherung des Unternehmers) natürlich ein paar Euro mehr.
Viel wichtiger ist es aber, die lokalen Vorschriften genau zu studieren. Hier (BS) ist der Gehweg _nach_Ende_des_Schneefalls_ umgehend zu räumen. Solange es schneit muß man gemäß Buchstaben der Verordnung noch nicht ran. :-)
Ralf