Am 29.03.19 um 09:34 schrieb Joerg Niggemeyer:
rechtfertigen. Gab es in den letzten Wochen sogar sehr anschaulich.
Wenn ich mir z.B. einen Apple II privat importiere, dann ist das ein
zu verwehren.
Hanno
Am 29.03.19 um 09:34 schrieb Joerg Niggemeyer:
rechtfertigen. Gab es in den letzten Wochen sogar sehr anschaulich.
Wenn ich mir z.B. einen Apple II privat importiere, dann ist das ein
zu verwehren.
Hanno
Am 29.03.19 um 09:41 schrieb Eric Bruecklmeier:
So weit die Theorie. Ich frage jetzt das dritte Mal, ob jemandem bekannt
beiden Male hab ich keine Antwort bekommen.
Krempel z.B. ohne deutsche Bedienungsanleitung importieren kann, um sich selber eine zu schreiben. Ich kann aber nicht Krempel ohne deutsche Bedienungsanleitung importieren, um mir selber eine zu schreiben. Ist das jetzt eine Benachteiligung oder nicht?
Hanno
Joerg schrieb:
Am 31.03.2019 um 22:02 schrieb Hanno Foest:
Ich kenne die genauen Vorschriften nicht, hielt aber bislang die
DoDi
Am 31.03.19 um 20:11 schrieb Olaf Schultz:
Zusammenfassung? Ich hab keine Lust, mir 1 1/2 Stunden den Kram
Hanno
Am 29.03.19 um 15:29 schrieb Joerg:
offensichtlich.
Was denn sonst? Ich bekomm meine Bauteile aus China per Brief.
Ach Unsinn. Wen soll das denn betreffen? Ich kenn ein paar Leute, die in Warenlagern arbeiten bzw. in mehreren gearbeitet haben. Der Krempel ist
wegrationalisiert), oder beides.
Ja, das macht sicher einen enormen Unterschied, insbesondere wenn
Warenlager in den USA aufzubauen.
Staatsbetrieb" USPS ein Dorn im Auge ist, der in Zukunft bei
USA verschicken will, der darf UPS, FedUp oder DHL benutzen, mit entsprechenden horrenden Tarifen. Ich bin sicher, die genannten haben
Hanno
Am 31.03.19 um 17:16 schrieb Joerg:
Toll. Dein Labor spiegelt sicherlich die tagesaktuelle Situation bei WallMart wieder.
Was den Prozessor angeht: Entwickelt bei Intel Israel und wohl auch
Und wo Xilinx draufsteht, da ist sowieso TMSC drinnen.
Am 31.03.2019 um 22:02 schrieb Hanno Foest:
Der Vorgang des direkten Verkaufs von Supermicro aus China an Hanno war/ist IMHO nicht legal, denn die Marke "Supermicro" ist nicht im Herstellerverzeichnis des EAR zu finden.
ASUS als alternativer Mainboardhersteller ist z.B. sehr wohl da zu finden.
Strafen.....
selbst beim EAR nachzuschauen - wahrscheinlich brauchts dazu eben noch ein paar mehr Schulungen.
Am 01.04.2019 um 09:35 schrieb Joerg Niggemeyer:
Das ist aber nicht deren, sondern Hanno Problem, denn er ist derjenige
sollte aber eigentlich jedem klar sein...
Es sind ja auch Vorschriften, die sie nicht betreffen, solange sie kein Inverkehrbringer in die EU sind.
Bisweilen ist bei einfacheren Dienststufen schon ein gewisses Hausmeistersyndrom erkennbar - aber bei echtem Fehlverhalten gibt es ja auch Beschwerdewege.
das Teil bestellt, also wahrscheinlich mit einem Privataccount, IMHO
vorgegangen wird.
Ware herkommt und ob der Transfer von China nach D legal ist oder nicht?!
Firmen wie z.B. Reichelt oder Conrad (die ebenfalls an Privat verkaufen) kann so etwas eigentlich nicht egal sein, die werden dadurch im Wettbewerb klar benachteiligt.
Am 01.04.19 um 10:13 schrieb Joerg Niggemeyer:
wish, etc.) zu verpflichten und die Steuer direkt beim Kauf einziehen zu
Endkunde und Staat erheblich.
und andere nur noch zu prohibitiven Preisen bei offiziellen
und Accessoire-Sektor.
Hergen
Am 01.04.2019 um 10:13 schrieb Joerg Niggemeyer:
China halt dann nicht mehr bekommt...
Hanno
Supermicro ist ein bekannter Hersteller, und man bekommt Zeug von denen nicht nur in China. Nur mal so als Beispiel
Supermicro verkaufen, keine Ahnung haben, oder du. Hmm... ok, das brauchte keine 5 Sekunden.
Hanno
Ich beschwer mich ja jetzt schon...
Hanno
Ich hatte mich vorhin in dem EAR vertippt.
Die Marke "Supermicro" ist registriert
Boston Server.
Bei deiner Art des ebay Kaufs habe ich also weiterhin so meine Zweifel,
sehr gering erscheint...
Wie Du nachlesen kannst, ist jede Marke zu hinterlegen, plus der Vertreter. Also schon Aufwand plus Kosten.
Du hast so eine besonders, gebildete, nette Art drauf, welch ein
Da es Dir ohnehin ja nur um eine endlose Diskussion der Diskussion wegen
innerhalb der EU verkaufen will, dann muss er auf seinem Angebot sowie Rechnung seine WEEE Nummer mit draufschreiben, das Produkt der Marke mit Seriennummer kenntlich sein usw.
Ein Privater kann nach wie vor Bastelkram aus China bekommen, wenn denn
zu sein, jedenfalls nicht so kompliziert wie Uploadfilter....
Es ist ja ein Elektro-Gesetz und keine Verordnung und wenn eine Platform
unterstuezt bzw. toleriert und zwar wissentlich zum eigenem Vorteil, dann bin ich mir nicht so sicher ob nicht schon jetzt per Gericht diese
Ich habe eben ausserdem extra noch mal bei Take-e-way angerufen und nachgefragt. Falls ein Hersteller nur im Ausland sitzt, wie z.B.
entsprechend abmahnen...
Ebay hingegen ist wohl noch nicht dazu bereit.
Ausserdem wurde ebenfalls die Meinung geteilt, dass ein Zollbeamter das Recht besitzt, eine Ware , die an Privat und nicht im EAR mit seiner
Falls der liebe Hanno erneut ein Problem beim Zoll haben sollte, dann mache ich ihm eine Dose Mitleid auf ;-)
so stehen lassen geht auch nicht. Und nein, ich habe noch keine
man mir den Bezug von Dingen ohne deutsche Bedienungsanleitung verwehrt, obgleich ich keine brauche.
Hanno
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