Nochmal Technische Doku...

Jan 21, 2014 479 Replies

und sie

  1. >>>> Lebensjahr nur den jeweiligen billigsten Tarif bezahlen kann, sollte

vor

der

Rechnung

bleibt

...

Nicht ganz. Bei einer Wahlbehandlung mag ein Patient mit Standardtarif (auf 1,7fach gedeckelt) diesen Umstand durchaus vorab kommunizieren und

er die Behandlung vermutlich nicht ablehnen. Wenn doch, geht der Pat.

versuchen,

Bei der PKV gibt es keine "Zusatzleistungen".

Minimalversicherten

Folgebehandlung ist es auch ein Problem des Arztes.

Jahren

Lutz Schulze schrieb:

Einkommenssteuer nur

auch

nicht

geben.

Es wird sich erweisen, ob die kapitalgedeckte Altersvorsorge von

staatlichen Rente ist. Bisher war es einer.

Am 29.01.2014 19:00, schrieb Martin Gerdes:

Ich sprach von der PKV!

Aufpassen muss man auch, wegen Zahlung ab 42. Krankheitstag. Das muss man extra mitversichern und sollte man auf jeden Fall machen. Pflegeversicherung ist auch leicht unterschiedlich, ohne Kinder noch mal 0.25% drauf.

Vergiss es, ist aktuelle Gesetzeslage, es gibt keine Rueckerstattung:

formatting link

tingeln.

Keine Probleme. Solltest mal Dein total veraltetes System updaten ;-)

73, Tom
DL7BJ|DL-QRP-AG #1186|DARC OV I18|FISTS #15933|AGCW #2737|ARRL http://dl7bj.org http://hamqth.com https://twitter.com/dl7bj

Am 29.01.2014 16:57, schrieb Joerg:

Bei mir sind sie aus, und werden nur dann eingeschaltet, wenn es nicht

Die TK-Seite scheint mir ohne JS sogar besser zu funktionieren...

Hanno

Am 29.01.2014 19:07, schrieb Thomas 'Tom' Malkus:

Auch das zwischen den Ohren.

Am Wed, 29 Jan 2014 19:07:22 +0100 schrieb Thomas 'Tom' Malkus:

den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist

im Krankheitsfall keine Leistungen zu zahlen gaben die Kassen auch erst nach Gerichtsurteil auf.

Lutz

Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin

Da haben meine Schreiben sicher mitgeholfen :)

Katalogberufen (so hiess dat damals)

Handwerksbetrieb ging zu meiner Zeit nicht, da ich keinen Meister hatte/ wollte :)

Wolfgang

Wolfgang Allinger, anerkannter Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt! ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p (lt. alter usenet Weisheit) iPod, iPhone, iPad, iTunes, iRak, iDiot

Lutz Schulze ( snipped-for-privacy@netzwerkseite.de):

Ich glaube, ich werde mal bei jemanden nachfragen, der ein wandelndes SGB ist, ob es da nicht schon ein paar Urteile gibt.

73, Tom
DL7BJ|DL-QRP-AG #1186|DARC OV I18|FISTS #15933|AGCW #2737|ARRL http://dl7bj.org http://hamqth.com https://twitter.com/dl7bj

Horst-D.Winzler schrieb:

d sie

Das sollte man bei jeglicher Leistung tun, welche man sich kaufen will,

vor

der

deln,

wenn ja, in welcher Weise der Patient versichert ist

Der Arzt wird kaum so dumm sein, einen Privat-Patienten _nicht_ behande ln zu

e recht schmale Pauschale einbringt, welche alle Konsultationen eines ganzen

Quartals abdeckt, bekommt er vom Privat-Patienten jede einzelne

ihm

nd ja auch darauf angewiesen, einen merkbaren Anteil an Privatpatienten zu

behandeln, weil durch diese die GKV-Patienten quersubventioniert werden , so

MfG Rupert

Dito bei der EEG-Umlage, letztendlich zahlt der Endverbraucher alle Kosten.

Und Beamte ist eh ein anderes Thema.

Butzo

Axel Berger (Axel snipped-for-privacy@b.maus.de):

Jau, vor allem wo das ein kleiner Schalter ist und schon werden

das ganz aus. Aber das ist den Leuten egal. Im Moment ist dies hier der absolute Renner:

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Position permanent ins Netz senden.

Wers denn braucht ...

Aber wie immer, das sind Werkzeuge und wer mit einer Flex nicht umgehen kann, hat auch ein paar Finger weniger ;-)

73, Tom
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"Ralph A. Schmid, dk5ras" schrieb:

Eine Einzelkrone ist eine Leistung, die seit Jahren nicht aufwandsgerecht bezahlt wird, sprich: Der Zahnarzt zahlt dabei

Fertigt ein Zahnarzt gleichzeitig zwei Kronen an, so steigt der Aufwand um vielleicht 10% oder 20%, das Honorar verdoppelt sich aber. Das rechnet sich dann eher. Mit jeder weiteren Krone verbessert sich das

nicht. Aber das ist letztlich irrelevant.

Anwalt drohen kostet ja nichts, aber allein die Drohung bringt manchen

Logisch.

Das vermutlich nicht.

Das kann ich nicht beurteilen.

er Deinen Vater in Zukunft ohnehin nicht mehr behandelt.

Die Einforderung von Honorar erfolgt im Rahmen eines Zivilverfahrens. Ein solches ist gekennzeichnet durch einen hohen zeitlichen Aufwand,

besser

schlichtweg nicht lohnt (Prinzipielle Streitigkeiten ausgenommen, die manchmal unvermeidlich sind).

Die Versicherungen wissen das: Wenn sie nicht zahlen wollen, decken sie

betriebswirtschaftlich oft sinnvoller ist, auf kleine Forderungen zu verzichten.

mich

sich damit fundamental vom normalen Privatpatienten, der oft

(und

vom

die Beihilfe in der Pflicht. Zugegeben: Auch sonst sind Beamte nicht eben

Verantwortung

sicher

zu

Ein Lehrer zahlt nichts aus der eigenen Tasche. :-)

Der

Das ist aber nicht der Fall (ohne das in dieser NG weiter vertiefen zu wollen).

Am Wed, 29 Jan 2014 20:47:19 +0100 schrieb Thomas 'Tom' Malkus:

Einkommen erzielt wird?

Lutz

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Am 30.01.2014 00:07, schrieb Thomas 'Tom' Malkus:

Koordinaten versehen.

Am 29.01.2014 16:36, schrieb Lutz Schulze:

U.U. kennt der Arzt Deinen Tarif gar nicht, wenn Du ihn nicht explizit

Am 29.01.2014 19:00, schrieb Martin Gerdes:

Ja klar, das *kann* der Patient machen. Aber prinzipiell bist Du

eben

Ja, aber auch das ist eine Frage der Kommunikation, automatisch ergibt sich gar nichts -> Du bist einfach Privatpatient.

>

Am 30.01.2014 01:00, schrieb Martin Gerdes:

Ja, das wird so ein. Theoretisch soll es ja vorrangig auch um die medizinische Behandlung und nicht zuerst ums Geld gehen.

Konkret weiss ich aus einem Labor dass an einer eingesandten Probe alles untersucht wird was irgendwie geht sobald es um einen Privatpatienten geht. Ob dann innerhalb dieser Gruppe noch mal feiner differenziert wird weiss ich allerdings nicht. Wenn ich als Arzt so etwas durchziehe weiss ich nach einer Weile aber auch welche Kassen problemloser erstatten und welche nicht.

Lutz

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