Ausrutscher, konnte nix mit dem Ding anfangen.
-ras
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Ralph A. Schmid
Ausrutscher, konnte nix mit dem Ding anfangen.
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Ralph A. Schmid
Du arbeitest ja auch nicht als IT-Dienstleister ;-) Bis jetzt habe ich bereits 2:35h telefoniert, seit kurz vor 09:00.
73, TomAm 28.01.2014 12:21, schrieb Thomas 'Tom' Malkus:
Frueher hatte IEEE etwas feines. Man konnte Buecher in den USA bestellen, sogar britische. Das wurde an ein Lager in Bruessel geschickt, aber nur all paar Wochen, damit es eins Art Sammelbestellung wurde. Dann azhlte ich nur noch von Belgien ins Rheinland.
Heutzutage braucht man Fachbuecher kaum noch, ist ja fast alles im Internet.
Manchmal ja, aber die meisten, die ich kenne machen das nicht. Oma, Opa, Tante, Cousin, besonders bei Asiaten mischt oft die ganze Familie mit. Der Extremfall sieht so aus: Umgebauter Lieferwagen mit seitlichem Verkaufstresen, wird zu bestimmten Zeiten an strategisch guenstige Punkte gefahren. Ein solcher Kleinunternehmer sagte mal, dass 80% des Umsatzes innerhalb 3-4h stattfinden. Wozu soll man 17h abdecken?
Ich war als Student bei meinen Eltern mit KV-versichert. Eigener Vertrag haette aber (damals) weniger als 100DM gekostet, da niedriges Einkommen. RV war bei Arbeit im Institut minimal, ansonsten war es (ist es noch?) so, dass selbststaendige nicht in die staatliche RV einzahlen mussten. Rest nicht notwendig. Als selbststaedniger Ingenieur hatte ich ebenfalls nichts mit Genossenschaften oder Kammern zu tun und das war gut so.
Der Pfiff war, am Ende vom Studium hatte ich genug Ruecklagen, mir ein gescheites gebrauchtes Auto fuer den ersten Job zu kaufen.
Es gibt Leute, die brauchen keine 2000 Euro brutto. Das ist es, was ich meinte.
Wann war denn das? Und wo war das?
Und es ging um die Kleinunternehmerregelung in Deutschland:
17.500? Umsatz im Jahr, das macht pro Monat 1.458? Umsatz. Davon zahltund kauft Ware ein und kann die Vorsteuer nicht geltend machen. Und von
fliegst Du bei den Eltern raus, Kindergeld wird gestrichen und Du zahlst
Das ist und war eigentlich noch nie pauschal so. Handwerksmeister z.B.
Jahre einzahlen.
egal ob er in die staatl. RV oder in eine private Vorsorge investiert, er
Nur dann, wenn Du vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt bist.
73, Tom
Um 1990, Leverkusen. Und massenweise hier.
Die Unkosten kann man schwer in Grenzen halten. Gebraucht, oder so:
Ein Nachbar kaufte ausgelutschte Transporter billig und baute sie selbst um. Fuer Lokalfahrten reichten die lange.
Einkommensteuer zahlt man bei so geringem Einkommen nicht viel. Die meisten allerdings schon, weil sie auch noch einen Haupt-Job hatten und das Kleingeschaeft wurde nebenher gemacht.
Wow, dann ist Eure KV ja erheblich teurer als sie hier jemals war (vor Obama, jetzt ist sie hier auch teuer). Damals in Germania (ca. 1990) lag der Einstiegssatz bei der TK m.W. irgendwo bei 100DM/Monat. Ist aber lange her und ich weiss es nicht, weil ich nie Mindestsatz hatte.
Ich musste es nicht. War dafuer extra bei einem Rentenberater.
Klar, so denkst Du und so denke ich. Die meisten denken jedoch schon lange nicht mehr so. Die Mehrzahl der Leute in unserem Alter, die ich kenne, haben ausser einem noch teilweise mit Hypotheken belasteten Haus exakt Null auf der hohen Kante. Meist im Gegenteil, $10k Miese auf dieversen Kreditkarten wir als voellig normal angesehen.
Das war kein Problem damals. Fuer heute kann ich es natuerlich nicht mehr sagen.
Wenn man mit weniger als 17500 Euro/Jahr auskommt, ist das egal.
Das ist fast 25 Jahre her ;-)
Geldanlage, die Zinsen abwirft wie auch Einahmen aus Vermietung/Verpachtung.
Jahres, Du verstehst die Schwierigkeit dabei?
Das ist auch die richtige Vorgehensweise, wenn irgendwelche Unsicherheiten vorhanden sind.
Es gibt die sogenannten Katalogberufe:
Gewerbes nicht.
Ich bin mir nicht sicher, ob Du zur Kenntnis genommen hast, dass die
17.500? den Umsatz beziffern, nicht den Gewinn. Das lohnt sich normalvon 30%, dann hast Du 437? Gewinn im Monat. Entwickelst Du Software
73, TomAm Wed, 29 Jan 2014 08:52:02 +0100 schrieb Thomas 'Tom' Malkus:
dabei, ggf. kann man auch die Familienversicherung in Anspruch nehmen. Ich
gestiegen.
BTW zahlt das auch jeder gut verdienende AN ein, auch wenn ein Teil als Arbeitgeberbeitrag deklariert ist.
Lutz
Am 29.01.2014 09:22, schrieb Lutz Schulze: [...]
Sorry dass ich mich in den mal wieder weitabgedrifteten thread
Ich machs jetzt!
Nein ich hab den anderen Kram nicht gelesen und werds auch nicht tun.
Man kann jederzeit(?) zur MWSt optieren. Keine Ahnung, warum das viele
ACK, obwohl die HWK mal eine zeitlang heftig rumgesponnen hat...
(Konzessions)Meister einstelle, der eine Installationsgenehmigung einer
mehr installieren oder reparieren.
und auch Meister daran ausbilden darf... aber eben nicht anschliessen und reparieren darf . Auf meine Frage, ob sie ins Hirn
sog. Meisterzwang: PC... wurden da bei den Schreibmaschinen- Feinmechaniker-Meistern(oder wie die sich schimpften) zugeordnet. Nur
230V Stecker muss in die Steckdose...) auch PC bauen/reparieren...... Ordnungsgeld... Zwangsgeld... Keine Ahnung ob derselbe Depp dahinter steckte.
einem Rechtsstreit entgegensehe... verlief die Sache im Sande.
IIRC gabs damals unter dem Stichwort Meisterzwang viele andere Ings, die das gleiche Theater hatten, aber ist lange her.
Recht auf Freiberuflichkeit.
Wolfgang
gesetzlichen KV.
Lutz
Am 29.01.2014 09:47, schrieb Lutz Schulze:
Tarif ist jedenfalls in etwa der gleiche...
Am 29.01.2014 09:46, schrieb Wolfgang Allinger: [...]
Ein Spezl von mir hatte mal nebenher mit Gebrauchtem gehandelt, da war
[...]
auch die Leistungen genau vergleichen. Dann tut sich da in der Tat nicht
Selbstbeteiligung sind der falsche Vergleich.
wenige Berater, die wirklich umfangreiches Fachwissen haben und auch noch
73, TomWolfgang Allinger ( snipped-for-privacy@spambog.com):
Sag ich doch! ;-)
Die Zeiten sind seit der Reform der HWO vorbei. Staatl. gepr. Techniker und Ingenieure sind dem Meister gleichgestellt.
Nur wenn sie keinen Gewerbebetrieb betreiben. Wenn Du einen Handwerksbetrieb
73, TomAlso schrieb Thomas 'Tom' Malkus:
Ansgar
Ansgar Strickerschmidt ( snipped-for-privacy@arcor.de):
Nein, hat damit nichts zu tun. Die Freiberuflichkeit ist einer steuerliche Sache. Als Freiberufler zahlt man keine Gewerbesteuer. Ob das Gewerbe nun
Steuerberater usw.) sowie in Heilberufen.
73, TomAm Wed, 29 Jan 2014 12:28:31 +0100 schrieb Thomas 'Tom' Malkus:
noch wenig Bedeutung. Wichtiger ist dass du nicht Bilanzieren musst, auch
Lutz
Hallo Lutz,
Lutz Schulze schrieb:
Wobei man einen der wenigen Vorteile, nicht zu bilanzieren, da gar nicht
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