Hallo,
ein Mieter saugt regelmäßig am Sonntag über eine Stunde Staub mit seinem Uralt-Staubsauger. Der Staubsauger scheint schon so defekt zu sein, dass dieser richtig lautes pfeiffendes Geräusch von sich lässt, welches das Sauggeräusch bei weitem übertrifft.
Dabei macht das der Mieter bei offenem Fenster, so dass die Wohnparteien darüber und darunter dadurch belästigt fühlen, insbesondere weil es meistens über eine Stunde dauert und zwischen 10:30 und 12:30 stattfindet.
Oft wird vermutlich das Teil auch am Laufen abgestellt.
Ich kann nicht ausschließen, dass es genau deshalb gemacht wird, um die Langschläfer am Sonntag zu wecken. Insbesondere erscheint es mir fraglich, warum es bei offenem Fenster geschehen muss und meiner Meinung nach oft der Sauger in Fensternähe laufend abgestellt wird, um die Lärmbelästigung zu intensivieren.
Der Mieter ist schon öfter als Querulant aufgefallen, der gerne sich auf seine Weise rächt, wenn etwas nicht nach seiner Nase läuft.
Frage ist: Kann ich das verbieten weil Sonntag ist? Oder ist es sogar eine OWI, die der Mieter begeht? Ort des Geschehens ist südl. Baden Württemberg.
Gruss Markus