Geräte für KFZ

Hallo Leute,

gibt's für die Anschaltung an das PKW/LKW-Bordnetz (nur Versorgungsspannung) eigentlich sowas wie eine Standard-Schaltung?

Da soll's ja diverse Verschriften (C1 etc.) geben ...

Wolfgang

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Wolfgang Schrader
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"Wolfgang Schrader" schrieb im Newsbeitrag news:4196591f$ snipped-for-privacy@news1.dts-online.net...

de.sci.electronics FAQ:

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F.23. Das KFZ-Bordnetz

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Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

Wolfgang Schrader schrub im Jahre 13.11.2004 19:57:

Nur so als Hinweiss: Nach Umsetzung der EU Richtlinie 95/54/EG verlieren Fahrzeuge ihre Zulassung, wenn Geräte ohne e1-Zulassung eingebaut werden.

Die Zeiten der nur korrekten Elektronik sind vorbei. :-(

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"Auch wenn ich die Funktionsweise dieser Konsole nicht kenne, glaube
ich nicht, dass sie rauchen sollte"
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B.Eckstein

"B.Eckstein" schrieb:

"eingebaut werden" ist zu pauschal. Man kann durchaus Geräte ohne e1-Zulassung in KFZ betreiben.

Servus

Oliver

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Oliver Betz, Muenchen (oliverbetz.de)
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Oliver Betz

Oliver Betz schrub im Jahre 14.11.2004 10:45:

Welche? Selbst eine Freinsprecheinrichtung hat heute schon 'ne e1.

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"Auch wenn ich die Funktionsweise dieser Konsole nicht kenne, glaube
ich nicht, dass sie rauchen sollte"
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B.Eckstein

"B.Eckstein" schrieb:

Ich habe die RL nicht im Kopf, es gibt Ausnahmen. Als praktische Anwendung fällt mir z.B. Elektronik von Nutzfahrzeug-Aufbauten ein.

Servus

Oliver

--
Oliver Betz, Muenchen (oliverbetz.de)
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Oliver Betz

Am Mon, 15 Nov 2004 01:09:01 +0100, schrieb Oliver Betz :

Da muß ich doch gleich mal einhaken. Im nächsten Jahr steht bei uns die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs an. Das Fahrgestell (MB Vario) incl. aller handelsüblichen FW-Aufbauten wird in 24V und komplett e1 ausgeführt. Im "Geräteraum" wird sich jedoch ein buntes Sammelsurium aus Kommunikations-, EDV- und Medizintechnik rumtreiben, das durch kollektive e1-freiheit glänzt. Konzept ist ein quasi autarkes 12V-Netz mit 1 oder 2 Arbeitsbatterien, das vom 24V-Bordnetz über einen Ladewandler (mit e1) versorgt wird.

Jetzt ist die große Frage, ob, bei galvanisch getrenntem Ladewandler, das 12V-Netz noch eine Unterbaugruppe (UBG gem. e1-Richtlinie) des Original-Bordnetzes darstellt, oder, im Rahmen der e1-Richtlinie, schlicht nicht existent ist.

Teilweise sollen Altgeräte zum Einsatz kommen, das größere Problem sind jedoch Neugeräte, die es auch für Geld nienichtnimmernie mit e1-Zulassung geben wird (TFT-Monitor, PC, All-in-one-Drucker etc...)

Einiges davon wird man während der Fahrt komplett vom Netz trennen können, anderes, insbesondere Ladegeräte, werden ständig versorgt werden müssen.

Gibt es zu dem Thema Ideen, Anregungen, Tips und Kniffe?

Danke im Voraus

Frank

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Frank Scheffski

Frank Scheffski schrub im Jahre 15.11.2004 22:56:

Einfach mal das KBA in Flensburg anrufen. Die Leute, die die e1 bearbeiten, sind da reht hilfsbereit. Oder sich bei akkreditierten Prüfstellen, wie dem TÜV, beraten lassen.

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"Auch wenn ich die Funktionsweise dieser Konsole nicht kenne, glaube
ich nicht, dass sie rauchen sollte"
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B.Eckstein

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