Erinnern kann ich mich nicht, aber in meinen Unterlagen nachsehen.
Mein altes EMV-Skript sagt: "Die EU-EMV Richtlinie von 1989 (gültig ab
1.1.1992) legte die Rahmenrichtlinien fest. Seit 8.[19]92 ist die EU-Richtlinie als EMV-Gesetz in Deutschland nationales Recht." An anderer Stelle sagt das Skript "Übergangsfrist bis 31.12.1995".
Diese Daten sind auch in den EU-Richtlinien nachzulesen. Aus 89/392/EWG: "Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen vor dem 1. Januar 1992 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen." Aus 92/31/EWG: "Die Mitgliedstaaten lassen jedoch das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Geräten im Sinne dieser Richtlinie, die den bis zum 30. Juni 1992 in ihrem Gebiet geltenden Bestimmungen entsprechen, bis zum 31. Dezember 1995 zu."
Natürlich gab es aber vor den EU-Richtlinien bereits nationale Richtlinien und Normen bzgl. EMV.
Bergmann "Lehrbuch der Fernmeldetechnik" 1939 hat ein ganzes Kapitel "Rundfunkentstörtechnik". Das auch spezielle Meßgeräte von Siemens & Halske und Störspannungsmeßplätze nach CISPR beschreibt. Den "Rundfunkentstördienst der Deutschen Reichspost" der "für die Rundfunkteilnehmer unentgeltlich" anrückte gabs seit 1932. In den veröffentlichten Statistiken war "Fehler im Rundfunkempfänger" mit 30% üppig vertreten. Die Industrie war gefordert die Probleme jeweils vor Ort zu beheben. Es scheint zu dem Zeitpunkt noch keine VDE-Norm oder Gesetz gegeben zu haben, weil die Meßtechnik das noch nicht hergab.
Bei Einführung des FS so ab 1952 stellte sich heraus, das die unabgeschirmten UKW-Oszillatoren in den Rundfunkempfängern störten. Da kam dann ein Meßwagen er Bundespost und legte die Oszillatoren vor Ort tot.
Eine kleine Auswahl an alten Vorschriften von vor 1953:
Amtsblatt des Bundesministers für Post- und Fernmeldewesen, Ausgabe A, Nr.75 (10.11.1950)
VDE 0875/11. 51 Regeln für die Funk-Entstörung von Geräten, Maschinen und Anlagen.
VDE 0759 (Hf-Heilgeräte)
VDE 0871 (Entstörung medizinischer Hf-Geräte und Anlagen)
VDE 0872 (Entstörung von Rundfunk- und Fernseh-Empfangsanlagen)
DIN 57 873 (Maßnahmen an Leitungsanlagen zur Verminderung von Rundfunkstörungen)
DIN 57 876 (Vorschriften für Störspannungsmaßgeräten)
DIN 57 877 (Messung von Funkstörspannungen)
DIN 72 566 (Zündleitungsstecker und -entstörstecker)
Rundfunkstörungen waren grundsätzlich zu vermeiden. Da die Post damals eine Behörde war, erleichterte das die Entstörung sehr.
aber erst 89/336 befasste sich so weitreichend auch mit der Störfestigkeit. Ich kann mich noch gut an PCs erinnern, die in den Neunzigern durch ESD abstürzten. Und andere Geräte, deren Störfestigkeit nicht so berauschend war.
Der Gesetzgeber kümmerte sich bis dahin bei den meisten Gerätekategorien nur um Störaussendungen - "Funkstörungen".
Dienstleister für Störfestigkeitsprüfungen waren zu der Zeit noch nicht so verbreitet, kaum ein Hersteller ließ prüfen.
Ich kann mich auch an die Schirmkabine im Garten von Herrn Mooser erinnern, das dürfte 1991 gewesen sein. Die Robustheit meines Produkts (im Plastikgehäuse) ließ zu wünschen übrig. Die Gleichtaktströme nahmen den falschen Weg durch's Gerät. Mit Hilfe der Herrn Mooser, Durcansky und Williams hat's dann im Redesign praktisch ohne Zusatzkosten geklappt.
Die Leute, die die Angelegenheit hinausgeschoben haben, durften dann teuere Filter und/oder Abschirmungen nachrüsten. Naja, das gilt auch heute noch. EMV gibt's nur dann "geschenkt", wenn man sie gleich hineinentwickelt.
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